Der gesetzliche Zuschlag in der privaten Krankenversicherung beträgt 10 % des Beitrags, wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient durch verzinsliche Anlage dazu, die Beiträge im Alter zu senken. Er ist verpflichtend für Vollversicherte, zweckgebunden zur Altersentlastung und ein...