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Unkenntnis über Grundfähigkeitsversicherung: Dringender Aufklärungsbedarf erkannt

03.11.2025 28 mal gelesen 0 Kommentare

AKS-Umfrage: Unkenntnis über Grundfähigkeitsversicherung

Eine aktuelle Umfrage von YouGov im Auftrag von Swiss Life Deutschland zeigt, dass drei von vier Befragten (74 %) noch nie von einer Grundfähigkeitsversicherung gehört haben. Nur 3 % der Befragten haben eine solche Versicherung abgeschlossen, während lediglich 6 % genau wissen, was eine Grundfähigkeitsversicherung ist. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass viele Erwerbstätige sich nicht ausreichend über Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.

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„Das Ergebnis zeigt, wie stark das Risiko, berufsunfähig zu werden, immer noch unterschätzt wird und wie wichtig eine adäquate Absicherung ist“, sagt Stefan Holzer, Mitglied des Vorstands von Swiss Life Deutschland.

Die Umfrage, die 2.055 Personen im Zeitraum vom 10.09. bis 16.09.2025 befragte, zeigt auch, dass 29 % der Befragten eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Die Mehrheit der Befragten (68 %) glaubt, ihren Beruf bis zum Renteneintritt uneingeschränkt ausüben zu können, was die Notwendigkeit einer besseren Aufklärung über die Risiken unterstreicht.

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Zusammenfassung: Die Umfrage zeigt eine alarmierende Unkenntnis über die Grundfähigkeitsversicherung, während die Berufsunfähigkeitsversicherung bei 29 % der Befragten vorhanden ist. Es besteht ein dringender Bedarf an Aufklärung über die Risiken der Berufsunfähigkeit.

Leistungsversprechen der Versicherer im Fokus

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Befragten bei der Auswahl einer Versicherung vor allem auf die schnelle Regulierung im Leistungsfall (62 %) und eine hohe Anerkennung von Leistungsfällen (51 %) Wert legen. Günstige Prämien sind für 41 % der Befragten wichtig, während ein persönlicher Ansprechpartner im Leistungsfall für 31 % von Bedeutung ist. Diese Prioritäten zeigen, dass die Qualität der Versicherer für die Menschen eine zentrale Rolle spielt.

Stefan Holzer betont, dass die Qualität eines Versicherers auch im zweiten Jahr der Befragung für die Menschen ein weitaus wichtigerer Faktor als die reine Produktkostenbetrachtung bleibt. Die Verlässlichkeit im Ernstfall und die persönliche Betreuung sind für viele entscheidend.

Zusammenfassung: Die Umfrage zeigt, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Versicherern für die Befragten wichtiger sind als günstige Prämien. Schnelle Regulierung und hohe Anerkennung von Leistungsfällen stehen im Vordergrund.

Diskrepanz zwischen Produktattraktivität und Bewusstsein

Die Umfrage zeigt eine signifikante Diskrepanz zwischen der hohen Produktattraktivität der Grundfähigkeitsversicherung und dem geringen Bewusstsein der Befragten über deren Nutzen. Nach einer Erläuterung der Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung erachteten 36 % der Befragten beide Produkte als sinnvoll. Bei der Entscheidung zwischen beiden würden 39 % eine Grundfähigkeitsversicherung wählen, während 25 % sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden würden.

Holzer hebt hervor, dass die Grundfähigkeitsversicherung eine wertvolle Alternative für Menschen darstellt, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht abschließen können. Die Verantwortung der Berater wächst, um die Unterschiede zwischen den beiden Produkten zu erklären.

Zusammenfassung: Die Umfrage zeigt, dass viele Befragte die Grundfähigkeitsversicherung als attraktive Option sehen, jedoch nur wenig darüber wissen. Es besteht eine Chance für die Branche, das Bewusstsein zu schärfen und Menschen in die Absicherung zu bringen.

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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