Versicherung von Millionen Deutschen macht nur Ärger
Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich vor der Restschuldversicherung (RSV), die als Kostenfalle gilt. Diese Versicherung soll die Kreditraten im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust absichern, wird jedoch von Experten als wenig hilfreich eingestuft. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 zeigt, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV abgeschlossen haben, was die weit verbreitete Nutzung dieser Versicherung unterstreicht.
„Sind teuer und leisten nur wenig“, so die klare Aussage der Verbraucherzentrale zur Restschuldversicherung.
Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Restschuldversicherungen häufig bei Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten sowie der Finanzierung von Geräten oder Möbeln angeboten werden. Im Versicherungsfall wird in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum übernommen, wobei die Versicherungssumme sich nach der Kredithöhe richtet.
Die Verbraucherorganisation nennt mehrere Gründe, die gegen die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung sprechen:
- Fehlender Sachverstand bei den Vermittlern, die oft keine Experten sind.
- Umfangreiche Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, die die Bedingungen kompliziert machen.
- Undurchsichtiger Umgang mit Kosten, da die Versicherungsprämie häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert wird.
- Druck auf Verbraucher durch lukrative Provisionen für Vermittler.
Ab dem 2. Januar 2025 wird es eine gesetzliche Regelung geben, die besagt, dass der Restschuldversicherungsvertrag erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags geschlossen werden darf. Dies soll verhindern, dass Verbraucher überrumpelt werden und die Möglichkeit haben, das Angebot in Ruhe zu prüfen.
„Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten“, erklärte Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.
Der Bund der Versicherten rät ebenfalls von Restschuldversicherungen ab und bezeichnet sie als „massiv überteuert“. Stattdessen wird empfohlen, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern. Die BaFin warnt zudem, dass Restschuldversicherungen die Finanzierung erheblich verteuern können.
Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass viele Menschen bereits gesetzlich abgesichert sind, was die Notwendigkeit einer zusätzlichen Versicherung in Frage stellt. Alternativen wie Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als sinnvoller erachtet.
Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen, sollte jedoch die vertraglich festgelegten Fristen beachten. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben versendet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Restschuldversicherung von Experten als wenig sinnvoll erachtet wird und Verbraucher gut beraten sind, sich über Alternativen zu informieren.
Wichtige Erkenntnisse:
- Restschuldversicherungen gelten als teuer und wenig hilfreich.
- Ab 2025 dürfen sie erst eine Woche nach dem Kreditabschluss abgeschlossen werden.
- Alternativen wie Risikolebensversicherungen sind oft sinnvoller.
Quelle: inFranken.de
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