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Verbraucherzentrale warnt: Restschuldversicherung ist teuer und wenig hilfreich

12.11.2025 15 mal gelesen 0 Kommentare

Versicherung von Millionen Deutschen macht nur Ärger

Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich vor der Restschuldversicherung (RSV), die als Kostenfalle gilt. Diese Versicherung soll die Kreditraten im Falle von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust absichern, wird jedoch von Experten als wenig hilfreich eingestuft. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 zeigt, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV abgeschlossen haben, was die weit verbreitete Nutzung dieser Versicherung unterstreicht.

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„Sind teuer und leisten nur wenig“, so die klare Aussage der Verbraucherzentrale zur Restschuldversicherung.

Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Restschuldversicherungen häufig bei Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten sowie der Finanzierung von Geräten oder Möbeln angeboten werden. Im Versicherungsfall wird in der Regel die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum übernommen, wobei die Versicherungssumme sich nach der Kredithöhe richtet.

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Die Verbraucherorganisation nennt mehrere Gründe, die gegen die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung sprechen:

  • Fehlender Sachverstand bei den Vermittlern, die oft keine Experten sind.
  • Umfangreiche Ausschlüsse und Wartezeitklauseln, die die Bedingungen kompliziert machen.
  • Undurchsichtiger Umgang mit Kosten, da die Versicherungsprämie häufig als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert wird.
  • Druck auf Verbraucher durch lukrative Provisionen für Vermittler.

Ab dem 2. Januar 2025 wird es eine gesetzliche Regelung geben, die besagt, dass der Restschuldversicherungsvertrag erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags geschlossen werden darf. Dies soll verhindern, dass Verbraucher überrumpelt werden und die Möglichkeit haben, das Angebot in Ruhe zu prüfen.

„Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten“, erklärte Ex-Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Der Bund der Versicherten rät ebenfalls von Restschuldversicherungen ab und bezeichnet sie als „massiv überteuert“. Stattdessen wird empfohlen, großvolumige Finanzierungen mit einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung abzusichern. Die BaFin warnt zudem, dass Restschuldversicherungen die Finanzierung erheblich verteuern können.

Die Verbraucherorganisation weist darauf hin, dass viele Menschen bereits gesetzlich abgesichert sind, was die Notwendigkeit einer zusätzlichen Versicherung in Frage stellt. Alternativen wie Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als sinnvoller erachtet.

Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese kündigen, sollte jedoch die vertraglich festgelegten Fristen beachten. Kündigungen oder Widerrufe sollten immer per Einwurfeinschreiben versendet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Restschuldversicherung von Experten als wenig sinnvoll erachtet wird und Verbraucher gut beraten sind, sich über Alternativen zu informieren.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Restschuldversicherungen gelten als teuer und wenig hilfreich.
  • Ab 2025 dürfen sie erst eine Woche nach dem Kreditabschluss abgeschlossen werden.
  • Alternativen wie Risikolebensversicherungen sind oft sinnvoller.

Quelle: inFranken.de

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Die Verbraucherzentrale warnt vor der Restschuldversicherung, die als teuer und wenig hilfreich gilt; ab 2025 darf sie erst eine Woche nach Kreditabschluss abgeschlossen werden. Experten empfehlen stattdessen Alternativen wie Risikolebensversicherungen.

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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