Verbraucherzentrale warnt: Restschuldversicherung oft teuer und wenig hilfreich

Verbraucherzentrale warnt: Restschuldversicherung oft teuer und wenig hilfreich

Autor: Provimedia GmbH

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Die Verbraucherzentrale warnt vor der Restschuldversicherung, die oft teuer ist und wenig leistet; sie empfiehlt stattdessen günstigere Alternativen zur Absicherung. Zudem sollten Verbraucher ihre Rechte bezüglich Kündigung und Widerruf kennen.

Restschuldversicherung: Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfalle

Die Verbraucherzentrale hat eindringlich vor der Restschuldversicherung (RSV) gewarnt, die viele Deutsche als Absicherung bei Krediten abschließen. Diese Versicherung, die oft als notwendig dargestellt wird, erweist sich häufig als teuer und leistet nur wenig. Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2019 zeigt, dass 29 Prozent der befragten Verbraucher eine RSV zur Absicherung ihres Kredits abgeschlossen haben.

„Sind teuer und leisten nur wenig“, so die Verbraucherzentrale.

Die Restschuldversicherung wird häufig bei Autokrediten, allgemeinen Ratenkrediten sowie der Finanzierung von Geräten oder Möbeln angeboten. Im Versicherungsfall soll die monatliche Kreditrate für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden, wobei die Versicherungssumme sich nach der Kredithöhe richtet.

Wichtige Erkenntnisse: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung kritisch zu hinterfragen, da sie oft mit hohen Kosten und zahlreichen Ausschlüssen verbunden ist.

Kritikpunkte an der Restschuldversicherung

Die Verbraucherzentrale listet mehrere Kritikpunkte an der Restschuldversicherung auf. Ein zentraler Punkt ist der fehlende Sachverstand bei den Vermittlern, die oft keine Experten sind und die komplizierten Vertragsbedingungen nicht ausreichend erklären können. Zudem enthalten viele Verträge umfangreiche Ausschluss- und Wartezeitklauseln, die die Auszahlung im Versicherungsfall erschweren.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der undurchsichtige Umgang mit den Kosten. Oft wird die Versicherungsprämie als Einmalbetrag direkt mit dem Kredit finanziert, was den Nettodarlehensbetrag erhöht und somit auch die Zinskosten in die Höhe treibt. Diese zusätzlichen Kosten müssen nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann.

Wichtige Erkenntnisse: Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung umfassend zu informieren und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Die Verbraucherzentrale und der Bund der Versicherten empfehlen, anstelle einer Restschuldversicherung auf andere Absicherungsformen zurückzugreifen. Eine Risikolebensversicherung wird als sinnvoll erachtet, insbesondere für Familien mit Kindern oder Paare, die finanzielle Lücken im Todesfall schließen müssen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als unverzichtbar für alle angesehen, die von ihrem Einkommen leben.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet zudem bereits eine gewisse Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, was die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung weiter in Frage stellt.

Wichtige Erkenntnisse: Verbraucher sollten die verschiedenen Absicherungsoptionen prüfen und gegebenenfalls auf günstigere und effektivere Alternativen zur Restschuldversicherung zurückgreifen.

Rechtliche Aspekte und Kündigung der Restschuldversicherung

Wer eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, hat das Recht, diese zu kündigen. Dabei sind jedoch einige Fristen zu beachten. Bei Verträgen, die zwischen 2018 und Ende 2024 abgeschlossen wurden, muss der Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Ab dem 2. Januar 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Restschuldversicherungsvertrag erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags geschlossen werden darf.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Kündigungen oder Widerrufe immer per Einwurfeinschreiben zu versenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wichtige Erkenntnisse: Verbraucher sollten sich über ihre Rechte im Hinblick auf die Kündigung oder den Widerruf von Restschuldversicherungen informieren und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.

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