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Versicherungslücken in Deutschland: Wenn trotz Pflicht Menschen ohne Krankenversicherung bleiben

10.06.2025 85 mal gelesen 0 Kommentare

Ohne Krankenversicherung: Schicksale und Gesetzeslücken in Deutschland

Der Fall des 73-jährigen Schauspielers Heinz Hoenig und der Familie S. verdeutlicht, wie Menschen in Deutschland trotz Versicherungspflicht ohne Krankenversicherung dastehen können. Hoenig erkrankte im April schwer und musste fünf Monate lang in verschiedenen Krankenhäusern behandelt werden. Die dadurch entstandenen Kosten beliefen sich auf weit mehr als 100.000 Euro. Diese Summe konnte die Familie nur durch Spenden der zahlreichen Fans begleichen. Weitere Operationen stehen für Hoenig noch aus.

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Im Gegensatz dazu erhält die Familie S. keine Unterstützung durch Spenden. Sie lebt seit Jahren am Existenzminimum und hat durch eine Verkettung unglücklicher Umstände keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Eine schwere Krankheit, die teure Behandlungen nach sich ziehen würde, könnte für sie den endgültigen Ruin bedeuten. Cornelia S. schilderte dem STERN, dass nicht nur Obdachlose oder Menschen, die sich der Solidargemeinschaft entziehen, betroffen sind, sondern auch Familien wie ihre eigene. Trotz mehrfacher Besuche des Autors bei der Familie hat sich an ihrer prekären Lage nichts geändert.

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Eigentlich sieht die Gesetzeslage in Deutschland vor, dass niemand ohne Krankenversicherung dastehen darf. Seit den gesetzlichen Änderungen zwischen 2009 und 2013 besteht eine Versicherungspflicht für alle deutschen Staatsbürger. Daraus ergibt sich auch ein Anrecht auf Versicherungsschutz – niemandem darf die Krankenversicherung gekündigt werden, wenn er dann ohne Versicherung dastehen würde. Dennoch gibt es Lücken im System, durch die Menschen wie Cornelia S. und ihr heute 22-jähriger, schwerbehinderter Sohn Constantin fallen.

Betroffene Alter Situation Kosten Unterstützung
Heinz Hoenig 73 Schwere Erkrankung, 5 Monate Krankenhaus Weit mehr als 100.000 € Spenden von Fans
Familie S. 22 (Constantin), Mutter Existenzminimum, keine Sozialhilfe, keine Versicherung Unbekannt, potenziell ruinös Keine Spenden
  • Seit 2009 bis 2013 wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Versicherungslücken zu schließen.
  • Trotzdem gibt es weiterhin Fälle, in denen Menschen ohne Krankenversicherung bleiben.
  • Die finanzielle Belastung im Krankheitsfall kann existenzbedrohend sein.
"Betroffen sind eben nicht nur Obdachlose oder diejenigen, die sich der Solidargemeinschaft entziehen, sondern auch Menschen wie ich und meine Familie", so Cornelia S. gegenüber dem STERN.

Infobox: Die Fälle von Heinz Hoenig und der Familie S. zeigen, dass trotz gesetzlicher Versicherungspflicht in Deutschland immer noch Menschen ohne Krankenversicherung leben. Während prominente Betroffene auf Spenden hoffen können, stehen andere Familien im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin. Gesetzeslücken und unglückliche Umstände können dazu führen, dass selbst langjährige Beitragszahler ohne Schutz dastehen. (Quelle: STERN.de, "Ohne Krankenversicherung? Dieser Fall zeigt, wie das passieren kann")

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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