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Wahlarzt-Boom lässt Leistungsfälle und Rückerstattungen in Österreichs PKV explodieren

10.05.2025 39 mal gelesen 0 Kommentare

Wahlarzt-Boom treibt Leistungsfälle in der PKV auf Rekordniveau

Laut einer aktuellen Analyse von krankenversichern.at auf Basis der VVO-Jahresdaten ist die Zahl der Leistungsfälle in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Österreich im Jahr 2024 um 22% gestiegen. Erstmals wurden mehr als 6,7 Millionen Schaden- und Leistungsfälle registriert, konkret 6,675 Millionen. Das entspricht einem Anstieg um 1,214 Millionen Fälle gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2019 lag die Fallzahl noch bei 3,55 Millionen, was bedeutet, dass sich die Zahl der Leistungsfälle in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt hat.

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Die ausbezahlten Rückerstattungen überschritten 2024 erstmals die Marke von 2 Milliarden Euro und beliefen sich auf 2,006 Milliarden Euro. Besonders ins Gewicht fallen dabei die Rückzahlungen für ärztliche Leistungen im niedergelassenen Bereich, die um 23% auf 304,56 Millionen Euro gestiegen sind. Im Vergleich dazu wurden 2023 in diesem Segment 247,6 Millionen Euro ausbezahlt, 2019 waren es noch 168,78 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um rund 76% innerhalb von fünf Jahren.

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Jahr Leistungsfälle (Mio.) Rückerstattung gesamt (Mrd. €) Rückerstattung ärztliche Leistungen (Mio. €)
2019 3,55 168,78
2023 247,6
2024 6,675 2,006 304,56

Als Hauptursache für den Kostenanstieg wird der wachsende Anteil an Wahlarztbesuchen genannt. In Österreich können Versicherte zwischen Kassenordinationen und Wahlarztordinationen wählen. Letztere sind nicht direkt mit den Sozialversicherungsträgern verbunden, weshalb Patient:innen die Behandlung zunächst selbst bezahlen und später einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Vorteile wie kürzere Wartezeiten und persönlichere Betreuung führen dazu, dass immer mehr Menschen diesen Weg bevorzugen.

Aktuell gibt es in Österreich rund 11.500 Wahlärzt:innen und etwa 8.300 Kassenärzt:innen. In Wien erfolgt bereits ein erheblicher Anteil der Arztkontakte – rund 43% – über Wahlarztordinationen. In mehreren Bundesländern liegt dieser Wert sogar bei über 50 Prozent. Die Auswertung von krankenversichern.at zeigt, dass der Anstieg der Arztkosten seit 2021 nahezu parallel zur Zunahme der Leistungsfälle verläuft: 2024 stiegen die Rückerstattungen für ärztliche Leistungen um 23%, während die Anzahl der Leistungsfälle um 22% zunahm. Bereits im Vorjahr zeigten beide Kennzahlen ähnliche Zuwachsraten.

Ein weiterer Faktor ist die Digitalisierung: Sechs von sieben großen Krankenversicherern bieten digitale Einreichmöglichkeiten über Apps oder Portale an. Diese Systeme beschleunigen die Bearbeitung spürbar, insbesondere bei laufender Einreichung im Jahresverlauf. Versicherte, die Rechnungen zeitnah einreichen, erhalten ihre Rückerstattung meist schneller als jene, die erst zum Jahresende gesammelt einreichen. Digitale Einreichsysteme erleichtern es zudem, auch kleinere Beträge rasch einzureichen, was die Anzahl der gemeldeten Fälle zusätzlich erhöht.

„Was früher als private Zusatzleistung galt, hat sich laut krankenversichern.at zum neuen Standard für viele Versicherte entwickelt.“ (AssCompact Österreich)

Die Analyse von krankenversichern.at kommt zu dem Schluss, dass der Wahlarzt-Boom nicht nur ein kurzfristiger Trend, sondern Ausdruck eines nachhaltigen Strukturwandels in der medizinischen Versorgung ist. Der Zusammenhang zwischen Arztkosten und Fallzahlen ist dabei ebenso evident wie die Rolle digitaler Services bei der Schadensbearbeitung.

  • 2024: 6,675 Mio. Leistungsfälle in der PKV (+22% gegenüber Vorjahr)
  • Rückerstattungen erstmals über 2 Mrd. Euro
  • Rückzahlungen für ärztliche Leistungen im niedergelassenen Bereich: 304,56 Mio. Euro (+23%)
  • Rund 11.500 Wahlärzt:innen und 8.300 Kassenärzt:innen in Österreich
  • In Wien: 43% der Arztkontakte über Wahlarztordinationen
  • Digitale Einreichsysteme beschleunigen die Bearbeitung und erhöhen die Fallzahlen

Infobox: Die private Krankenversicherung in Österreich verzeichnet 2024 einen Rekord bei Leistungsfällen und Rückerstattungen. Haupttreiber ist der Boom bei Wahlarztbesuchen, unterstützt durch digitale Einreichsysteme. Die Entwicklung deutet auf einen nachhaltigen Strukturwandel in der medizinischen Versorgung hin. (Quelle: AssCompact Österreich)

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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