Wie Sie Ihre private Krankenversicherung ruhen lassen: Ein Guide

29.04.2025 5 mal gelesen 0 Kommentare
  • Prüfen Sie, ob Ihr Tarif eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht.
  • Klären Sie die genauen Voraussetzungen und Kosten mit Ihrem Versicherer.
  • Beantragen Sie die Ruhephase schriftlich und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Einleitung: Warum sollten Sie Ihre private Krankenversicherung ruhen lassen?

Es gibt Lebenssituationen, in denen es sinnvoll sein kann, die private Krankenversicherung (PKV) vorübergehend ruhen zu lassen, anstatt sie komplett zu kündigen. Dies betrifft vor allem Personen, die vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, etwa durch eine Veränderung der Einkommenssituation, einen Auslandsaufenthalt oder eine Elternzeit. Eine Kündigung der PKV wäre in solchen Fällen oft mit langfristigen Nachteilen verbunden, wie höheren Beiträgen oder einer erneuten Gesundheitsprüfung bei einer späteren Rückkehr.

Das Ruhenlassen der PKV bietet eine clevere Alternative, um die bestehenden Konditionen zu sichern und flexibel auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können. Es schützt vor finanziellen Nachteilen und bewahrt den Zugang zu den gewohnten Leistungen. Besonders wichtig: Die Option des Pausierens ermöglicht es, später ohne bürokratische Hürden oder Leistungsausschlüsse wieder in die private Krankenversicherung einzusteigen. Dies macht sie zu einer strategischen Entscheidung für Menschen, die Wert auf Planungssicherheit und Kosteneffizienz legen.

Was bedeutet es, die private Krankenversicherung ruhen zu lassen?

Das Ruhenlassen der privaten Krankenversicherung (PKV) bedeutet, dass der Versicherungsvertrag vorübergehend in einen inaktiven Zustand versetzt wird. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Versicherungsleistungen, allerdings bleibt der Vertrag bestehen. Dies ermöglicht es, die ursprünglichen Konditionen, wie den Tarif und die Altersrückstellungen, für eine spätere Wiederaufnahme zu sichern.

Eine häufig genutzte Möglichkeit, die PKV ruhen zu lassen, ist der Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung. Diese stellt sicher, dass der Versicherungsvertrag nicht vollständig aufgelöst wird, sondern lediglich pausiert. Der Versicherte zahlt in dieser Phase einen stark reduzierten Beitrag, der sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden kann. Dadurch bleibt die Bindung an die private Krankenversicherung bestehen, ohne dass laufende Leistungen in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist, dass das Ruhenlassen in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Diese können je nach Versicherer variieren, umfassen aber oft den Nachweis über eine alternative Krankenversicherung, wie etwa die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Auslandsversicherung. Es handelt sich also um eine temporäre Lösung, die vor allem für Personen interessant ist, die absehbar in die PKV zurückkehren möchten.

Zusammengefasst bietet das Ruhenlassen der PKV eine Möglichkeit, flexibel auf veränderte Lebensumstände zu reagieren, ohne die langfristigen Vorteile der privaten Krankenversicherung aufzugeben. Es ist eine strategische Option, die vor allem finanzielle und vertragliche Nachteile minimiert.

Die Anwartschaftsversicherung: Ihre Schlüsseloption für eine ruhende PKV

Die Anwartschaftsversicherung ist eine zentrale Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung (PKV) ruhen zu lassen, ohne den bestehenden Vertrag aufzugeben. Sie dient als eine Art „Stand-by-Modus“ für Ihre Versicherung und stellt sicher, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Ihren ursprünglichen Tarif zurückkehren können – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Verlust Ihrer Altersrückstellungen.

Es gibt zwei Varianten der Anwartschaftsversicherung: die kleine Anwartschaft und die große Anwartschaft. Beide bieten unterschiedliche Vorteile, die je nach persönlicher Situation abgewogen werden sollten:

  • Kleine Anwartschaft: Diese Variante ist kostengünstiger und sichert Ihnen das Recht, später wieder in die PKV einzutreten. Ihr Gesundheitszustand wird dabei nicht erneut geprüft. Allerdings werden eventuelle Beitragsanpassungen aufgrund Ihres Alters bei der Wiederaufnahme berücksichtigt.
  • Große Anwartschaft: Diese Option ist teurer, bietet jedoch umfassenderen Schutz. Neben dem Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung bleibt auch Ihr ursprüngliches Eintrittsalter erhalten. Das bedeutet, dass spätere Beiträge so berechnet werden, als wären Sie nie aus der PKV ausgetreten.

Die Wahl der richtigen Anwartschaft hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Planen Sie beispielsweise nur eine kurze Unterbrechung Ihrer PKV, kann die kleine Anwartschaft ausreichen. Für längere Zeiträume oder bei der Absicherung gegen steigende Beiträge ist die große Anwartschaft oft die bessere Wahl.

Ein weiterer Vorteil der Anwartschaftsversicherung ist ihre Flexibilität. Sie können diese Option nutzen, wenn Sie vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ins Ausland ziehen oder aus anderen Gründen Ihre PKV nicht aktiv nutzen möchten. Die Kosten für die Anwartschaftsversicherung variieren je nach Versicherer und Tarif, sind jedoch in der Regel deutlich niedriger als die regulären Beiträge.

Zusammengefasst ist die Anwartschaftsversicherung ein unverzichtbares Instrument, um Ihre private Krankenversicherung zu pausieren, ohne langfristige Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Sie bewahrt Ihre Rechte und erleichtert eine nahtlose Rückkehr in die PKV, wann immer Sie diese benötigen.

Was kostet die Anwartschaftsversicherung?

Die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach Versicherer und gewählter Variante stark variieren. Grundsätzlich gilt: Die Beiträge für die Anwartschaft sind deutlich niedriger als die regulären PKV-Beiträge, da während der Ruhenszeit keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Die Höhe der Kosten wird vor allem durch folgende Aspekte beeinflusst:

  • Art der Anwartschaft: Die kleine Anwartschaft ist kostengünstiger und bewegt sich oft im Bereich von wenigen Euro bis etwa 30 Euro monatlich. Die große Anwartschaft ist teurer, da sie umfassendere Leistungen wie die Beibehaltung des ursprünglichen Eintrittsalters bietet. Hier können die Beiträge zwischen 20 und 100 Euro pro Monat liegen.
  • Alter des Versicherten: Jüngere Versicherte zahlen in der Regel weniger, da das Risiko für spätere Gesundheitskosten geringer eingeschätzt wird.
  • Tarif und Versicherer: Jeder Anbieter hat eigene Berechnungsgrundlagen. Auch der ursprüngliche Tarif, den Sie pausieren, kann Einfluss auf die Höhe der Anwartschaftskosten haben.
  • Dauer der Anwartschaft: Je länger die Anwartschaft läuft, desto höher können die Gesamtkosten werden. Einige Versicherer bieten jedoch Rabatte oder gestaffelte Beiträge an.

Es ist wichtig, die Kosten im Verhältnis zu den langfristigen Vorteilen zu betrachten. Während die monatlichen Beiträge für die Anwartschaftsversicherung überschaubar sind, können Sie durch diese Option potenziell hohe Kosten vermeiden, die bei einer erneuten Aufnahme in die PKV durch höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse entstehen könnten.

Um die genauen Kosten zu ermitteln, empfiehlt es sich, ein individuelles Angebot bei Ihrem Versicherer einzuholen. Viele Anbieter bieten zudem Beratungsgespräche an, um die passende Anwartschaftsvariante für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Voraussetzungen für das Pausieren Ihrer privaten Krankenversicherung

Das Pausieren Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die je nach Versicherer und individueller Situation variieren können. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

1. Nachweis einer alternativen Krankenversicherung

Um Ihre PKV ruhen zu lassen, müssen Sie in der Regel belegen, dass Sie während der Ruhenszeit anderweitig krankenversichert sind. Dies kann beispielsweise durch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eine Auslandsversicherung erfolgen. Ohne diesen Nachweis ist das Pausieren in den meisten Fällen nicht möglich.

2. Vorübergehender Wechsel in die GKV

Eine häufige Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung in die GKV wechseln. Dies kann etwa durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslosigkeit oder eine Beschäftigung im Ausland der Fall sein. Der Versicherer prüft hierbei, ob die Rückkehr in die PKV nach Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich ist.

3. Antragstellung beim Versicherer

Das Ruhenlassen Ihrer PKV erfordert einen formellen Antrag bei Ihrem Versicherer. Dieser Antrag muss in der Regel vor Beginn der Ruhenszeit gestellt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen, um die genauen Fristen und erforderlichen Unterlagen zu klären.

4. Keine bestehenden Beitragsrückstände

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass keine offenen Beitragszahlungen bestehen dürfen. Versicherer verlangen in der Regel, dass alle bisherigen Verpflichtungen erfüllt sind, bevor der Vertrag in den Ruhestand versetzt werden kann.

5. Dauer der Ruhenszeit

Die maximale Dauer, für die Sie Ihre PKV ruhen lassen können, ist oft begrenzt. Diese Zeitspanne variiert je nach Anbieter und sollte vorab genau geprüft werden. Manche Versicherer erlauben eine Ruhenszeit von mehreren Jahren, während andere strengere Vorgaben haben.

Zusammengefasst ist es entscheidend, die spezifischen Anforderungen Ihres Versicherers zu kennen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Eine sorgfältige Planung und klare Kommunikation mit Ihrem Anbieter helfen, mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So lassen Sie Ihre PKV ruhen

Das Ruhenlassen Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Sie den Überblick und können den Prozess effizient umsetzen.

  • 1. Klären Sie Ihre aktuelle Versicherungssituation: Überprüfen Sie, ob Sie während der geplanten Ruhenszeit durch eine andere Krankenversicherung abgesichert sind. Dies ist eine Grundvoraussetzung, da die PKV nur ruhen kann, wenn ein alternativer Versicherungsschutz besteht.
  • 2. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung. Erfragen Sie die genauen Bedingungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen für das Pausieren Ihres Vertrags.
  • 3. Beantragen Sie die Anwartschaftsversicherung: Wählen Sie die passende Variante (kleine oder große Anwartschaft) und stellen Sie den entsprechenden Antrag. Achten Sie darauf, dass der Antrag vor Beginn der Ruhenszeit eingereicht wird.
  • 4. Reichen Sie alle Nachweise ein: Stellen Sie sicher, dass Sie alle geforderten Dokumente bereitstellen, z. B. den Nachweis über Ihre alternative Krankenversicherung oder den Grund für die Ruhenszeit (z. B. Arbeitsvertrag im Ausland).
  • 5. Bestätigung abwarten: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung Ihres Versicherers, dass die Anwartschaftsversicherung eingerichtet wurde und Ihr Vertrag ruht. Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig auf Richtigkeit.
  • 6. Beiträge regelmäßig zahlen: Auch während der Ruhenszeit müssen Sie die vereinbarten Beiträge für die Anwartschaftsversicherung pünktlich zahlen, um den Vertrag aufrechtzuerhalten.
  • 7. Planen Sie die Rückkehr: Behalten Sie die maximale Dauer der Ruhenszeit im Blick und informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig, wenn Sie den Vertrag wieder aktivieren möchten. Eine frühzeitige Planung erleichtert den Wiedereinstieg.

Mit dieser strukturierten Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass Ihre PKV ohne Komplikationen pausiert wird und Sie später problemlos in Ihren ursprünglichen Tarif zurückkehren können.

Vorteile einer ruhenden privaten Krankenversicherung im Vergleich zur Kündigung

Das Ruhenlassen Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur Kündigung zahlreiche Vorteile, die sowohl finanzielle als auch vertragliche Aspekte betreffen. Diese Option ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihre PKV nur vorübergehend nicht nutzen können oder möchten, aber langfristig von den bestehenden Konditionen profitieren wollen.

  • Erhalt der Altersrückstellungen: Im Gegensatz zur Kündigung bleiben Ihre bereits angesparten Altersrückstellungen bei einer ruhenden PKV vollständig erhalten. Diese Rückstellungen reduzieren im Alter Ihre Beiträge und stellen einen wichtigen finanziellen Vorteil dar.
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung: Bei einer Kündigung müssten Sie bei einem späteren Wiedereintritt in die PKV eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Das Ruhenlassen bewahrt Ihnen hingegen den Zugang zu Ihrem bestehenden Vertrag ohne zusätzliche Hürden.
  • Schutz vor Beitragssteigerungen durch höheres Eintrittsalter: Eine Kündigung würde bedeuten, dass bei einem späteren Neuabschluss Ihr dann höheres Alter berücksichtigt wird, was zu deutlich höheren Beiträgen führen kann. Durch das Ruhenlassen bleibt Ihr ursprüngliches Eintrittsalter im Vertrag bestehen.
  • Flexibilität bei Lebensveränderungen: Eine ruhende PKV ermöglicht es Ihnen, auf unvorhergesehene Lebenssituationen wie einen vorübergehenden Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung oder einen längeren Auslandsaufenthalt flexibel zu reagieren, ohne Ihre private Absicherung dauerhaft aufzugeben.
  • Wiedereinstieg in den ursprünglichen Tarif: Nach einer Kündigung ist es oft schwierig, denselben Tarif mit denselben Leistungen wieder zu erhalten. Das Ruhenlassen garantiert Ihnen den Erhalt Ihres ursprünglichen Vertrags, einschließlich aller vereinbarten Leistungen.

Zusammengefasst bietet das Ruhenlassen Ihrer PKV eine strategische Möglichkeit, finanzielle und vertragliche Nachteile zu vermeiden, die mit einer Kündigung verbunden wären. Es ist eine Lösung, die langfristige Planungssicherheit schafft und Ihnen gleichzeitig die Flexibilität gibt, sich an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Rückkehr in die private Krankenversicherung: So funktioniert es

Die Rückkehr in die private Krankenversicherung (PKV) nach einer Ruhenszeit ist ein klar geregelter Prozess, der jedoch von einigen Voraussetzungen und Fristen abhängt. Damit der Wiedereinstieg reibungslos gelingt, sollten Sie sich frühzeitig mit den Details vertraut machen und die notwendigen Schritte sorgfältig planen.

1. Rechtzeitige Mitteilung an den Versicherer

Um Ihren Vertrag wieder zu aktivieren, müssen Sie Ihren Versicherer rechtzeitig informieren. Viele Anbieter verlangen, dass Sie den Wiedereintritt schriftlich beantragen, sobald die Gründe für die Ruhenszeit – etwa eine gesetzliche Versicherungspflicht – entfallen sind. Es ist ratsam, dies möglichst frühzeitig zu tun, um Verzögerungen zu vermeiden.

2. Nachweis über das Ende der alternativen Versicherung

Ein wichtiger Schritt ist der Nachweis, dass Ihre alternative Krankenversicherung, wie beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Auslandsversicherung, beendet wurde. Dieser Nachweis ist notwendig, um den Wechsel zurück in die PKV zu legitimieren.

3. Wiederaufnahme zu den ursprünglichen Konditionen

Wenn Sie Ihre PKV ruhen lassen haben, können Sie in der Regel zu den ursprünglichen Konditionen zurückkehren. Das bedeutet, dass Ihr alter Tarif, Ihr Eintrittsalter und Ihre Altersrückstellungen weiterhin gelten. Änderungen oder Anpassungen sind nur dann erforderlich, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern.

4. Beitragsberechnung nach der Rückkehr

Nach der Reaktivierung Ihres Vertrags werden die regulären Beiträge wieder fällig. Diese können sich im Vergleich zur Zeit vor der Ruhensphase verändert haben, etwa durch allgemeine Beitragsanpassungen des Versicherers. Es lohnt sich, die neuen Konditionen genau zu prüfen und bei Bedarf Rückfragen zu stellen.

5. Sonderregelungen bei längerer Ruhenszeit

Falls Ihre Ruhenszeit die maximal erlaubte Dauer überschritten hat, können zusätzliche Bedingungen für die Rückkehr gelten. Einige Versicherer verlangen in solchen Fällen eine erneute Prüfung Ihrer Versicherungssituation oder bieten alternative Tarife an. Klären Sie dies im Vorfeld, um Überraschungen zu vermeiden.

Die Rückkehr in die PKV ist in den meisten Fällen unkompliziert, wenn Sie die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten und die erforderlichen Nachweise erbringen. Eine gute Kommunikation mit Ihrem Versicherer ist dabei entscheidend, um alle Details zu klären und Ihren Vertrag nahtlos wieder zu aktivieren.

Häufige Fehler beim Pausieren der PKV und wie Sie diese vermeiden

Das Pausieren der privaten Krankenversicherung (PKV) kann eine kluge Entscheidung sein, doch es gibt einige häufige Fehler, die den Prozess erschweren oder langfristige Nachteile mit sich bringen können. Mit der richtigen Vorbereitung und Aufmerksamkeit lassen sich diese Stolpersteine jedoch vermeiden.

  • Fehler 1: Fehlende oder verspätete Antragstellung
    Viele Versicherte versäumen es, den Antrag auf Ruhenlassen rechtzeitig einzureichen. Da die meisten Versicherer klare Fristen setzen, kann eine verspätete Antragstellung dazu führen, dass die Anwartschaft nicht mehr möglich ist. Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Fristen und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.
  • Fehler 2: Unvollständige Unterlagen
    Ein häufiger Fehler ist das Einreichen unvollständiger Dokumente, wie etwa fehlende Nachweise über die alternative Krankenversicherung. Dies kann den Prozess verzögern oder sogar dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Tipp: Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen und prüfen Sie diese sorgfältig vor der Einreichung.
  • Fehler 3: Unzureichende Information über die Bedingungen
    Manche Versicherte gehen davon aus, dass die Ruhenszeit unbegrenzt möglich ist, oder sie übersehen wichtige Einschränkungen im Vertrag. Dies kann zu Problemen führen, wenn die maximale Dauer überschritten wird. Tipp: Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau und klären Sie offene Fragen direkt mit Ihrem Versicherer.
  • Fehler 4: Unterschätzung der finanziellen Verpflichtungen
    Auch während der Ruhenszeit fallen Beiträge für die Anwartschaftsversicherung an. Manche Versicherte kalkulieren diese Kosten nicht ein und geraten in Zahlungsschwierigkeiten. Tipp: Planen Sie die Beiträge in Ihr Budget ein und prüfen Sie, ob die gewählte Anwartschaftsvariante für Ihre finanzielle Situation geeignet ist.
  • Fehler 5: Keine Rückkehrplanung
    Viele Versicherte pausieren ihre PKV, ohne eine klare Strategie für die Rückkehr zu haben. Dies kann dazu führen, dass wichtige Fristen übersehen werden oder der Wiedereinstieg komplizierter wird. Tipp: Behalten Sie die maximale Ruhensdauer im Blick und setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die Rückkehr zu planen.

Indem Sie diese häufigen Fehler vermeiden, stellen Sie sicher, dass das Pausieren Ihrer PKV reibungslos verläuft und Sie langfristig von den Vorteilen dieser Option profitieren können. Eine sorgfältige Vorbereitung und eine enge Abstimmung mit Ihrem Versicherer sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Fazit: Wann lohnt es sich, die PKV ruhen zu lassen?

Die Entscheidung, Ihre private Krankenversicherung (PKV) ruhen zu lassen, ist keine universelle Lösung, sondern hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren zukünftigen Plänen ab. Es lohnt sich vor allem dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre PKV nur vorübergehend nicht benötigt wird und Sie langfristig von den bestehenden Konditionen profitieren möchten.

Besonders sinnvoll ist das Ruhenlassen in folgenden Fällen:

  • Temporäre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn Sie aufgrund von Einkommensveränderungen oder einer Beschäftigung in der GKV versicherungspflichtig werden, bietet das Ruhenlassen eine Möglichkeit, Ihre PKV für die Zeit danach zu sichern.
  • Auslandsaufenthalte: Planen Sie, für längere Zeit ins Ausland zu gehen und dort eine lokale Krankenversicherung abzuschließen, können Sie Ihre PKV pausieren, um bei Ihrer Rückkehr wieder darauf zurückzugreifen.
  • Finanzielle Entlastung: Wenn Sie vorübergehend Ihre monatlichen Ausgaben reduzieren möchten, ist die Anwartschaftsversicherung eine kostengünstige Alternative zur aktiven PKV-Mitgliedschaft.
  • Planungssicherheit: Das Ruhenlassen lohnt sich, wenn Sie Wert darauf legen, ohne erneute Gesundheitsprüfung oder höhere Beiträge wieder in Ihre PKV einzusteigen.

Es ist jedoch wichtig, die langfristigen Auswirkungen sorgfältig abzuwägen. Das Ruhenlassen bietet zwar Flexibilität, ist aber nur dann eine optimale Lösung, wenn Sie die Bedingungen und Fristen genau einhalten. Für Personen, die ihre PKV dauerhaft nicht mehr nutzen möchten, könnte eine Kündigung unter Umständen sinnvoller sein.

Fazit: Das Ruhenlassen Ihrer PKV ist vor allem dann lohnenswert, wenn Sie eine vorübergehende Lösung suchen, ohne die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung aufzugeben. Eine individuelle Beratung durch Ihren Versicherer oder einen unabhängigen Experten kann Ihnen helfen, die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Ruhenlassen der privaten Krankenversicherung

Was bedeutet es, die private Krankenversicherung ruhen zu lassen?

Das Ruhenlassen der privaten Krankenversicherung (PKV) bedeutet, dass der Versicherungsvertrag temporär inaktiv ist. Während dieser Zeit werden keine Leistungen beansprucht, jedoch bleibt der Vertrag bestehen, und Konditionen wie Altersrückstellungen können für eine spätere Wiederaufnahme gesichert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die PKV ruhen zu lassen?

Um die PKV ruhen zu lassen, müssen Sie in der Regel eine alternative Krankenversicherung, beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine Auslandsversicherung, nachweisen. Zudem darf es keine offenen Beitragsrückstände geben, und der Versicherer verlangt oft einen formellen Antrag.

Was ist die Anwartschaftsversicherung und welche Varianten gibt es?

Die Anwartschaftsversicherung ist eine Möglichkeit, Ihre PKV ruhen zu lassen. Es gibt die kleine und die große Anwartschaft: Die kleine ist kostengünstiger und sichert das Rückkehrrecht ohne Gesundheitsprüfung, während bei der großen das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten bleibt, was spätere Beiträge reduziert.

Welche Vorteile bietet das Ruhenlassen der PKV im Vergleich zur Kündigung?

Im Vergleich zur Kündigung bewahrt das Ruhenlassen Ihre Altersrückstellungen, schützt vor einer erneuten Gesundheitsprüfung sowie vor höheren Beiträgen aufgrund eines gestiegenen Eintrittsalters und ermöglicht eine flexible Rückkehr in Ihren ursprünglichen Tarif.

Wie kann ich meine private Krankenversicherung nach der Ruhenszeit wieder aktivieren?

Die Wiederaufnahme erfordert die rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherers sowie den Nachweis, dass die alternative Versicherung beendet wurde. Der Vertrag wird in der Regel zu den ursprünglichen Konditionen reaktiviert, sofern die maximale Ruhensdauer nicht überschritten wurde.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Ruhenlassen der privaten Krankenversicherung (PKV) durch eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es, den Vertrag vorübergehend zu pausieren und langfristige Vorteile wie Tarifkonditionen oder Altersrückstellungen zu sichern. Diese flexible Option schützt vor finanziellen Nachteilen bei einer späteren Rückkehr in die PKV und erfordert meist den Nachweis einer alternativen Krankenversicherung während der Pausierung.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Versicherungssituation: Stellen Sie sicher, dass Sie während der Ruhenszeit durch eine alternative Krankenversicherung abgesichert sind, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Auslandsversicherung.
  2. Informieren Sie sich über die Anwartschaftsversicherung: Entscheiden Sie, ob die kleine oder große Anwartschaft für Ihre Situation besser geeignet ist. Die kleine Anwartschaft ist kostengünstiger, während die große umfassenderen Schutz bietet.
  3. Bereiten Sie alle erforderlichen Nachweise vor: Reichen Sie Dokumente wie den Nachweis einer alternativen Krankenversicherung oder die Gründe für die Ruhenszeit rechtzeitig bei Ihrem Versicherer ein.
  4. Planen Sie Ihre Rückkehr: Behalten Sie die maximale Dauer der Ruhenszeit im Blick und informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig über Ihre Absicht, den Vertrag wieder zu aktivieren.
  5. Vermeiden Sie häufige Fehler: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird, alle Unterlagen vollständig sind und Sie die finanziellen Verpflichtungen während der Ruhenszeit einplanen.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
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Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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