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Wie Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung Fahrtkostenerstattung beantragen

08.11.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
  • Überprüfen Sie zunächst die Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung zur Fahrtkostenerstattung.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Belege, wie Quittungen und Arztbesuche, bei Ihrer Versicherung ein.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular zur Antragstellung aus und senden Sie es fristgerecht ein.

Medizinische Notwendigkeit für Fahrtkostenerstattung

Die medizinische Notwendigkeit spielt eine zentrale Rolle bei der Beantragung von Fahrtkostenerstattungen durch Ihre private Krankenversicherung (PKV). Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, können die Kosten für Taxifahrten erstattet werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die die Gründe und Umstände für die Nutzung eines Taxis dokumentiert.

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Beispiele für Situationen, in denen eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein kann, sind:

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  • Nach einer Operation: Insbesondere nach Eingriffen, die eine Narkose erforderten, ist es oft nicht möglich, selbstständig zu fahren.
  • Bei Mobilitätseinschränkungen: Personen, die nach einem Unfall oder aufgrund chronischer Erkrankungen eingeschränkt sind, benötigen möglicherweise einen Taxi-Service für Arztbesuche oder Therapien.
  • Psychische Erkrankungen: Bei Erkrankungen wie Demenz oder schweren Angststörungen kann die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine zusätzliche Belastung darstellen.
  • Ansteckende Krankheiten: Wenn Patienten an übertragbaren Krankheiten leiden, ist es oft notwendig, sie sicher und isoliert zu transportieren.

Um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen, ist es unerlässlich, dass die ärztliche Bescheinigung klar die medizinische Notwendigkeit und die Dauer der Taxifahrt beschreibt. Auch das Fehlen von Alternativen sollte in der Verordnung dokumentiert sein. Ohne diese schriftliche Bestätigung wird es schwierig, eine Erstattung zu erhalten.

Zusammengefasst ist die medizinische Notwendigkeit der Schlüssel zur Erstattung von Fahrtkosten. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zu sammeln und die Vorgaben Ihrer PKV zu beachten, um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten.

Ärztliche Verordnung einholen

Um die Fahrtkostenerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung erfolgreich zu beantragen, ist eine schriftliche ärztliche Verordnung unerlässlich. Diese Verordnung dokumentiert nicht nur die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt, sondern auch die Dauer und den Grund der Fahrt. Ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Ärztliche Beurteilung: Ihr Arzt muss die Verordnung ausstellen, nachdem er Ihre gesundheitliche Situation gründlich geprüft hat. Dies stellt sicher, dass die Taxifahrt tatsächlich notwendig ist.
  • Dokumentation der Gründe: In der Verordnung sollten spezifische Gründe für die Nutzung eines Taxis angegeben werden, wie etwa Mobilitätseinschränkungen, postoperative Zustände oder psychische Belastungen.
  • Alternativen prüfen: Es sollte klar dokumentiert sein, dass es keine praktikablen Alternativen zum Taxi gibt, wie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel oder die Begleitung durch Angehörige.

Ein gut formulierter Verordnungstext könnte beispielsweise beinhalten, dass der Patient nach einem chirurgischen Eingriff nicht in der Lage ist, selbstständig zu fahren, oder dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Denken Sie daran, dass die Verordnung nicht nur eine formale Anforderung ist, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Entscheidung Ihrer Versicherung über die Erstattung der Fahrtkosten. Eine sorgfältige und präzise Formulierung kann entscheidend dafür sein, dass Ihr Antrag genehmigt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ärztliche Verordnung ein zentraler Bestandteil des Erstattungsprozesses ist. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen bereitstellen und die Verordnung korrekt einholen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Tarifabhängige Erstattung prüfen

Die Übernahme von Fahrtkosten durch Ihre private Krankenversicherung (PKV) hängt stark von dem gewählten Tarif ab. Daher ist es wichtig, die tarifabhängige Erstattung gründlich zu prüfen, bevor Sie eine Fahrt beantragen. Hier sind einige Aspekte, die Sie dabei berücksichtigen sollten:

  • Tarifdetails studieren: Schauen Sie sich die spezifischen Bedingungen Ihres PKV-Tarifs an. Einige Tarife decken die Kosten für Taxifahrten umfassend ab, während andere nur in bestimmten Fällen oder bis zu bestimmten Höchstbeträgen erstatten.
  • Volltarife vs. Basistarife: Volltarife bieten in der Regel eine breitere Erstattung für Fahrtkosten, während Basistarife oft Einschränkungen haben. Verstehen Sie die Unterschiede, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  • Höchstbeträge beachten: Informieren Sie sich über mögliche Höchstbeträge für die Erstattung. Manche Tarife legen beispielsweise fest, dass maximal 130 Euro pro Fahrt oder 300 Euro pro Jahr erstattet werden können.
  • Leistungsumfang klären: Prüfen Sie, ob Ihr Tarif auch Fahrten zu bestimmten Behandlungen oder Einrichtungen abdeckt. In einigen Fällen könnte es Einschränkungen geben, z. B. nur für Fahrten zu den nächstgelegenen medizinischen Einrichtungen.

Eine sorgfältige Prüfung dieser Aspekte hilft Ihnen nicht nur, Ihre Ansprüche besser zu verstehen, sondern auch, die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Erstattung zu erhöhen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, sich direkt an Ihre PKV zu wenden, um spezifische Informationen zu Ihrem Tarif zu erhalten.

Kosten einer Taxifahrt verstehen

Die Kosten einer Taxifahrt setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für die Berechnung der Gesamtsumme entscheidend sind. Wenn Sie die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung (PKV) beantragen möchten, sollten Sie die typischen Kostenstrukturen kennen:

  • Grundgebühr: Diese liegt in der Regel zwischen 3 und 5 Euro und wird bei jedem Fahrtbeginn fällig.
  • Kilometersatz: Der Preis pro Kilometer variiert meistens zwischen 2 und 3 Euro. Der genaue Betrag kann je nach Stadt und Taxiunternehmen unterschiedlich sein.
  • Beispielrechnung: Eine 15 km lange Fahrt könnte somit zwischen 36 und 50 Euro kosten. Diese Schätzung basiert auf der Annahme eines Kilometersatzes von 2 bis 3 Euro und der Grundgebühr.

Wichtig ist, dass die PKV in der Regel nur die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet. Viele Tarife legen diesen Betrag auf maximal 130 Euro pro Fahrt fest. Daher sollten Sie bei der Planung Ihrer Fahrten darauf achten, dass Sie die Kosten im Blick behalten, um eine unerwartete finanzielle Belastung zu vermeiden.

Die genauen Kosten können auch von Faktoren wie der Tageszeit, dem Verkehrsaufkommen und speziellen Zuschlägen abhängen. Um sicherzustellen, dass Sie die maximalen Erstattungen erhalten, sollten Sie alle Quittungen sorgfältig aufbewahren und die Preise im Vorfeld erfragen, wenn Sie wissen, dass Sie eine Taxifahrt benötigen.

Ablauf der Kostenerstattung

Der Ablauf der Kostenerstattung für Taxifahrten bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) folgt einem klar strukturierten Prozess, den Sie Schritt für Schritt durchlaufen sollten, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

  • Ärztliche Verordnung einholen: Der erste Schritt besteht darin, eine schriftliche Verordnung von Ihrem Arzt zu erhalten. Diese muss die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt sowie die Dauer und den Grund der Fahrt beinhalten.
  • Quittung des Taxiunternehmens sammeln: Nach der Fahrt sollten Sie unbedingt die Quittung des Taxiunternehmens aufbewahren. Diese dient als Nachweis für die entstandenen Kosten und ist notwendig für die Erstattung.
  • Antrag bei der PKV einreichen: Sobald Sie die ärztliche Verordnung und die Quittung haben, reichen Sie diese Unterlagen bei Ihrer PKV ein. Dies kann in der Regel schriftlich oder, je nach Anbieter, auch online erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag kann variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Dauer von etwa 2 bis 3 Wochen rechnen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Falls die Versicherung zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordert, kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 6 Wochen verlängern.

Es ist ratsam, alle Dokumente sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen im Erstattungsprozess zu vermeiden.

Häufige Ablehnungsgründe

Bei der Beantragung von Fahrtkostenerstattungen durch Ihre private Krankenversicherung (PKV) kann es zu Ablehnungen kommen. Es ist hilfreich, die häufigsten Gründe für solche Ablehnungen zu kennen, um Ihren Antrag besser vorzubereiten und mögliche Probleme zu vermeiden. Hier sind einige der häufigsten Ablehnungsgründe:

  • Keine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen: Wenn die PKV die ärztliche Begründung als unzureichend oder nicht überzeugend erachtet, kann der Antrag abgelehnt werden. Daher ist eine klare Dokumentation durch den Arzt entscheidend.
  • Fehlende ärztliche Verordnung: Ohne eine gültige und vollständige ärztliche Verordnung wird die Erstattung in der Regel nicht genehmigt. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
  • Tarif deckt die Leistung nicht: Einige Tarife haben Einschränkungen hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten. Wenn Ihre Versicherung nur bestimmte Arten von Fahrten abdeckt, kann dies zu einer Ablehnung führen.
  • Unwirtschaftliche Fahrkosten: Wenn die PKV der Meinung ist, dass die Kosten für die Taxifahrt im Vergleich zu den medizinischen Notwendigkeiten überhöht sind, kann dies ebenfalls zu einer Ablehnung führen.
  • Formfehler bei der Antragstellung: Unvollständige oder fehlerhafte Anträge können ebenfalls abgelehnt werden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen korrekt auszufüllen und einzureichen.

Um Ablehnungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die Anforderungen Ihrer PKV zu informieren und alle notwendigen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden, um Missverständnisse zu klären.

Besonderheiten im Ausland

Wenn Sie im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und dafür Taxifahrten benötigen, gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten. Diese Aspekte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie eine Erstattung von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten können.

  • Ärztliche Verordnung: Die ärztliche Verordnung muss nicht nur vorliegen, sondern sollte auch übersetzt und gegebenenfalls apostilliert sein, um in dem jeweiligen Land anerkannt zu werden.
  • Nachweis über ortsübliche Preise: Ihre PKV kann verlangen, dass Sie nachweisen, dass die in Rechnung gestellten Preise für Taxifahrten im Einklang mit den ortsüblichen Preisen stehen. Dies kann durch Quittungen oder Preisvergleiche in der Region erfolgen.
  • Versicherungsbedingungen prüfen: Nicht alle PKV-Tarife decken Auslandsfahrten ab. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Fahrtkosten im Ausland erstattet werden.
  • Direkte Abrechnungsmöglichkeiten: In einigen Ländern haben Versicherer Vereinbarungen mit örtlichen Dienstleistern, sodass Sie möglicherweise direkt über Ihre Versicherung abrechnen können, ohne die Kosten zunächst selbst zu tragen.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Belege, Quittungen und die ärztliche Verordnung sorgfältig auf, um eine reibungslose Beantragung der Erstattung zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beantragung von Fahrtkostenerstattungen im Ausland einige zusätzliche Anforderungen mit sich bringt. Eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis der spezifischen Bedingungen Ihrer PKV sind essenziell, um die Rückerstattung erfolgreich zu erhalten.

Digitale Lösungen zur Antragstellung

Die Digitalisierung hat auch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Einzug gehalten und ermöglicht eine vereinfachte Antragstellung für Fahrtkostenerstattungen. Ab Mitte 2025 planen viele Versicherer, ihren Kunden digitale Lösungen anzubieten, die den Prozess erheblich erleichtern können.

  • Online-Anträge: Versicherte können Anträge zur Erstattung von Fahrtkosten bequem über ein Kundenportal oder eine App einreichen. Dies spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
  • Quittungen hochladen: Anstatt Quittungen physisch einzureichen, können Sie diese einfach digital hochladen. Dies reduziert den Papieraufwand und beschleunigt den Erstattungsprozess.
  • Statusverfolgung: Viele digitale Systeme bieten die Möglichkeit, den Status Ihres Antrags in Echtzeit zu verfolgen. So sind Sie immer informiert, in welchem Bearbeitungsschritt sich Ihr Antrag befindet.
  • Benachrichtigungen: Durch automatisierte Benachrichtigungen per E-Mail oder App können Sie über wichtige Schritte informiert werden, z. B. wenn zusätzliche Unterlagen benötigt werden oder der Antrag genehmigt wurde.
  • Datensicherheit: Die meisten Versicherer legen großen Wert auf Datenschutz und Sicherheit bei digitalen Anwendungen. Ihre persönlichen Daten werden durch sichere Verschlüsselung geschützt.

Diese digitalen Lösungen bieten nicht nur mehr Komfort, sondern auch eine verbesserte Transparenz im Antragsprozess. Wenn Sie also bald eine Fahrtkostenerstattung beantragen möchten, halten Sie Ausschau nach den neuen digitalen Angeboten Ihrer PKV. Diese können Ihnen helfen, den gesamten Prozess effizienter zu gestalten.

Tipps zur optimalen Dokumentation

Um die Erstattung von Fahrtkosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgreich zu beantragen, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Informationen richtig zu erfassen und einzureichen:

  • Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren: Bewahren Sie die Quittungen für Taxifahrten und die ärztliche Verordnung gut auf. Stellen Sie sicher, dass die Quittungen alle relevanten Informationen enthalten, wie Datum, Uhrzeit, Fahrstrecke und Kosten.
  • Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit: Halten Sie fest, warum die Taxifahrt notwendig war. Notieren Sie sich gegebenenfalls auch Gespräche mit dem Arzt, in denen die Notwendigkeit besprochen wurde. Dies kann im Fall von Rückfragen der PKV hilfreich sein.
  • Vollständige Antragstellung: Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Dokumente und Formulare vollständig ausgefüllt sind, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. Unvollständige Anträge führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
  • Kopie aller eingereichten Unterlagen: Machen Sie Kopien aller Dokumente, die Sie bei der PKV einreichen. So haben Sie im Falle von Nachfragen oder Problemen einen eigenen Nachweis.
  • Fristen beachten: Informieren Sie sich über die Fristen zur Einreichung von Anträgen bei Ihrer PKV. Halten Sie sich an diese Fristen, um mögliche Ablehnungen aufgrund von verspäteten Anträgen zu vermeiden.

Durch eine sorgfältige und systematische Dokumentation können Sie sicherstellen, dass Ihre Fahrtkostenerstattung reibungslos verläuft. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um mögliche Komplikationen zu vermeiden und Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.


Wichtige Fragen zur Fahrtkostenerstattung in der PKV

Was wird als medizinisch notwendige Taxifahrt anerkannt?

Medizinisch notwendige Taxifahrten sind beispielsweise nach Operationen, bei Mobilitätseinschränkungen oder psychischen Erkrankungen anerkannt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Welche Dokumente benötige ich für die Erstattung?

Für die Erstattung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, in der die medizinische Notwendigkeit und die Dauer der Taxifahrt festgehalten sind, sowie die Quittung des Taxiunternehmens.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ca. 2 bis 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Bei Nachfragen kann es bis zu 6 Wochen dauern.

Gibt es Höchstbeträge für die Erstattung von Fahrtkosten?

Ja, viele Tarife legen Höchstbeträge fest, z.B. max. 130 Euro pro Fahrt oder 300 Euro pro Jahr. Es ist wichtig, diese Limits bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

Was sind häufige Gründe für die Ablehnung von Anträgen?

Häufige Ablehnungsgründe sind: mangelnde medizinische Notwendigkeit, fehlende ärztliche Verordnung oder wenn die Leistungen nicht im Tarif abgedeckt sind.

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Zusammenfassung des Artikels

Die medizinische Notwendigkeit ist entscheidend für die Erstattung von Fahrtkosten durch die private Krankenversicherung, wobei eine ärztliche Verordnung erforderlich ist. Zudem sollten Tarifdetails und Kostenstrukturen beachtet werden, um eine erfolgreiche Beantragung zu gewährleisten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Ärztliche Verordnung einholen: Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche ärztliche Verordnung haben, die die medizinische Notwendigkeit Ihrer Taxifahrt klar dokumentiert.
  2. Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit: Halten Sie fest, warum die Taxifahrt notwendig war, und notieren Sie alle relevanten Gespräche mit Ihrem Arzt.
  3. Tarifdetails prüfen: Überprüfen Sie die spezifischen Bedingungen Ihres PKV-Tarifs, um zu verstehen, welche Fahrtkosten erstattet werden und ob es Höchstbeträge gibt.
  4. Quittungen aufbewahren: Bewahren Sie die Quittungen für alle Taxifahrten sorgfältig auf, da diese für die Antragstellung unerlässlich sind.
  5. Fristen beachten: Achten Sie auf die Fristen zur Einreichung von Anträgen bei Ihrer PKV, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
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Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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