Zurich vereinfacht Bedingungen bei Risiko- und Schwere-Krankheiten-Versicherung
Autor: Provimedia GmbH
Veröffentlicht:
Kategorie: News
Zusammenfassung: Die Zurich hat ihre Schwere-Krankheiten- und Risikolebensversicherung vereinfacht, schnellere Leistungen eingeführt und die Nachversicherungsgarantie erweitert.
Zurich überarbeitet Schwere-Krankheiten- und Risikolebensversicherung
Die Zurich hat umfassende Neuerungen an ihrer Schwere-Krankheiten-Versicherung („Krankheits-Schutzbrief“) sowie an der Risikolebensversicherung in den Varianten basic und top vorgestellt. Die Produkte werden in Deutschland von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG vertrieben. Im Fokus der Überarbeitung stehen insbesondere Herzerkrankungen. Die Leistungsvoraussetzungen wurden deutlich vereinfacht und der medizinische Fortschritt, insbesondere bei minimalinvasiven Eingriffen, stärker berücksichtigt. Für die Leistungserbringung ist künftig lediglich eine ärztliche Bestätigung erforderlich, eine Operation muss nicht mehr abgewartet werden.
Im Fall eines Komas müssen neurologische Folgeschäden nicht mehr nachgewiesen werden, um eine Leistung zu erhalten. Auch die Versicherungsbedingungen wurden überarbeitet, um mehr Transparenz und Verständlichkeit zu schaffen. Kunden sollen dadurch besser nachvollziehen können, welche Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sein müssen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Leistung bei Erwerbsunfähigkeit: Diese ist nun bereits nach sechs Monaten möglich, während zuvor eine Wartezeit von drei Jahren galt. Sowohl beim Krankheits-Schutzbrief als auch bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall eine Soforthilfe von 10.000 Euro bereitgestellt.
| Produkt | Neuerung | Bisher | Jetzt |
|---|---|---|---|
| Schwere-Krankheiten-Versicherung | Leistungsvoraussetzungen | Operation abwarten | Ärztliche Bestätigung genügt |
| Schwere-Krankheiten-Versicherung | Koma | Nachweis neurologischer Folgeschäden | Kein Nachweis mehr nötig |
| Beide Produkte | Soforthilfe im Todesfall | - | 10.000 Euro |
| Beide Produkte | Leistung bei Erwerbsunfähigkeit | Nach drei Jahren | Nach sechs Monaten |
Die Nachversicherungsgarantie wurde ebenfalls erweitert: Der Vertrag kann nun bei 21 definierten Lebensereignissen angepasst und der Versicherungsschutz erhöht werden.
- Vereinfachte Leistungsvoraussetzungen, insbesondere bei Herzerkrankungen
- Soforthilfe von 10.000 Euro im Todesfall
- Leistung bei Erwerbsunfähigkeit bereits nach sechs Monaten
- Erweiterte Nachversicherungsgarantie bei 21 Lebensereignissen
Infobox: Die Zurich setzt mit den Neuerungen auf mehr Transparenz, schnellere Leistungen und eine bessere Anpassbarkeit der Versicherungen an Lebensereignisse. Quelle: AssCompact, „Zurich feilt an Produktpalette“.
Quellen: