🦷 Astra ZahnSieger – 100 % Zahntarif mit starker KFO-Leistung bis 18 Jahre
💡 Was ist „ZahnSieger“?
Der ZahnSieger ist ein vollumfänglicher Zahnzusatztarif der Astra Versicherung, der mit:
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100 % Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
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festen Obergrenzen für KFO
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flexibler Annahme (ohne Gesundheitsprüfung)
eine interessante Option für Kinder und Erwachsene darstellt – insbesondere bei Abschluss vor dem 18. Lebensjahr für KFO-Zwecke.
✅ Leistungen im Überblick
✔️ Zahnbehandlung
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100 % Erstattung mit GKV-Leistung
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70 % ohne GKV-Leistung
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Inklusive:
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Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
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Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung
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✔️ Zahnersatz (inkl. Implantate)
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100 % mit GKV-Leistung, 70 % ohne GKV
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Für:
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Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers
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Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau)
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Funktionsanalyse & -therapie
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✔️ Prophylaxe / PZR
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100 % bis max. 200 € pro Jahr
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Max. 100 € pro Sitzung
✔️ Bleaching
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100 %, altersabhängig:
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300 € (z. B. 31–35, 41–45, 51–55 Jahre)
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200 € (z. B. 36–40, 46–50, 56–60)
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50 € ab 61 Jahren
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Anspruch: erst nach 2 Jahren, dann alle 2 Jahre
✔️ Schmerzausschaltung
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Hypnose, Akupunktur, Narkose: 100 % bis max. 250 € pro Jahr
✔️ Kieferorthopädie (KFO)
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100 % bis zum 18. Lebensjahr, wenn keine GKV-Leistung erfolgt → max. 4.000 €
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Wenn GKV leistet: 100 % der Restkosten, max. 2.000 €
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Bei Unfall keine Altersgrenze, max. 4.000 €
📉 Zahnstaffel (gilt für alle Leistungen inkl. KFO)
Zeitraum | Regulär | bei 2 fehlenden Zähnen | bei 3 fehlenden Zähnen |
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1.–12. Monat | 1.500 € | 1.000 € | 500 € |
1.–24. Monat | 3.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
1.–36. Monat | 4.500 € | 3.000 € | 1.500 € |
1.–48. Monat | 6.000 € | 4.000 € | 2.000 € |
ab 5. Jahr | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
❗ Keine Begrenzung bei Unfall
⛔ Kein Erlass der Begrenzung durch Befundbericht
📈 Beiträge (Stand Mai 2025)
Altersgruppe | Beitrag / Monat |
---|---|
Aktuell (10 J.) | 35,13 € |
ab 16 Jahren | 35,24 € |
ab 21 Jahren | 15,78 € |
ab 26 Jahren | 15,21 € |
ab 31 Jahren | 27,99 € |
ab 36 Jahren | 28,69 € |
ab 41 Jahren | 36,54 € |
ab 46 Jahren | 37,78 € |
ab 51 Jahren | 51,12 € |
ab 56 Jahren | 51,26 € |
ab 61 Jahren | 59,37 € |
Keine Altersrückstellungen – der Beitrag steigt mit dem Alter.
📌 Weitere Tarifmerkmale
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Wartezeit: keine besonderen Wartezeiten
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Vertragsbindung: 2 Versicherungsjahre Mindestlaufzeit, danach kündbar zum Jahresende
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Keine Gesundheitsprüfung
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Kinder ab Geburt versicherbar
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Kein Options- oder Wechselrecht
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Keine Beitragsrückerstattung
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GOZ-Sätze:
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bis 3,5-fach für Zahnärzte
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2,5-fach Technik / 1,3-fach Labor
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Auslandsschutz: EU/EWR/Schweiz – Leistung wie in Deutschland
🏁 Fazit
Der ZahnSieger-Tarif von Astra ist ein starker 100 %-Leistungstarif, der mit seinem hohen KFO-Budget (bis 4.000 €) besonders für Kinder und Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr interessant ist. Auch für Erwachsene bietet der Tarif hohe Erstattung, allerdings mit Altersgrenze für KFO (außer Unfall).
✅ Vorteile:
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100 % Erstattung mit GKV
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Kein Antrag mit Gesundheitsfragen
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Bleaching + Schmerzausschaltung enthalten
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Kinder allein versicherbar
⛔ Begrenzung der KFO-Leistung auf unter 18 Jahre
⛔ Keine Aufstockungsmöglichkeit
⛔ Keine Leistung ohne GKV-Anteil über 70 %
FAQ zum Astra ZahnSieger Zahntarif
Welche Leistungen sind im Astra ZahnSieger Tarif enthalten?
Der Astra ZahnSieger Tarif bietet 100 % Erstattung (mit GKV-Leistung) für Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie bis zu 70 % ohne GKV-Leistung. Er umfasst Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Implantate, Bleaching, Schmerzausschaltung und Kieferorthopädie bis 18 Jahre.
Wie hoch ist die Erstattung für Kieferorthopädie (KFO) bei Kindern und Jugendlichen?
Bis zum 18. Lebensjahr werden 100 % der KFO-Leistungen erstattet, wenn keine GKV-Leistung erfolgt – bis zu maximal 4.000 €. Bei GKV-Leistung werden die Restkosten bis maximal 2.000 € übernommen. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze (max. 4.000 €).
Gibt es eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss?
Nein, beim Astra ZahnSieger Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Abschluss ist einfach und flexibel möglich, auch für Kinder ab Geburt.
Gibt es Begrenzungen für die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren?
Ja, in den ersten vier Versicherungsjahren gelten gestaffelte Leistungsobergrenzen (z. B. 1.500 € im ersten Jahr, bis 6.000 € nach 4 Jahren). Ab dem fünften Jahr entfällt die Begrenzung. Bei Unfall entfällt die Zahnstaffel sofort.
Wie entwickelt sich der Monatsbeitrag beim ZahnSieger-Tarif?
Der Beitrag steigt mit dem Alter und enthält keine Altersrückstellungen. Kinder zahlen beispielsweise 35,13 €/Monat, bei älteren Versicherten kann sich der Beitrag je nach Altersgruppe auf bis zu 59,37 €/Monat erhöhen (Stand Mai 2025).