Deckt die Krankenversicherung meines Kindes kieferorthopädische Behandlungen im Rahmen der Zahnspangen ab?

19.02.2024 272 mal gelesen 0 Kommentare
  • Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
  • Private Krankenversicherungen bieten oft Tarife, die kieferorthopädische Maßnahmen abdecken, wobei die Bedingungen je nach Vertrag variieren.
  • Beachten Sie, dass oft eine Kostenbeteiligung in Form von Zuzahlungen oder Eigenanteilen für die Zahnspangenbehandlung Ihres Kindes anfallen kann.

Kieferorthopädische Behandlungen: Wann zahlt die Krankenversicherung?

Kieferorthopädische Behandlungen umfassen nicht nur die sichtbare Korrektur von Zahnstellungen durch Zahnspangen, sondern auch die gesundheitliche Fürsorge für Ihr Kind. Denn eine korrekte Zahnstellung ist für die allgemeine Gesundheit des Kauapparates und des Verdauungstraktes wichtig. Daher übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für solche Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen greifen Eltern und ihren Kindern unter 18 Jahren finanziell unter die Arme, wenn eine deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Hierbei orientieren sich die Krankenkassen an den sogenannten KIG-Stufen – kurz für Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Liegt Ihre Diagnose im Bereich der Stufen 3, 4 oder 5, welche erhebliche Fehlstellungen anzeigen, beteiligen sich die Krankenkassen an den Behandlungskosten.

Doch auch finanzielle Eigenbeteiligung ist ein relevantes Thema: Eltern müssen bei kieferorthopädischen Behandlungen zunächst 20 Prozent der Kosten selbst tragen. Diese werden Ihnen jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Therapie erstattet. Geschwisterkinder profitieren hier von einer Ermäßigung des Eigenanteils auf 10 Prozent.

Es gilt jedoch zu beachten, dass spezielle Wünsche, wie zahnfarbene Brackets oder besondere Materialien, meist nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden. Solche privaten Zusatzleistungen müssen von den Erziehungsberechtigten selbst getragen werden, da sie über die Basisversorgung hinausgehen.

Für eine genaue Klärung der Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungskosten ist eine direkte Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung entscheidend, sowie die Konsultation mit Ihrer Kieferorthopädin oder Ihrem Kieferorthopäden, die einen individuellen Behandlungsplan erstellen.

Verständnis der Leistungen Ihrer Krankenversicherung bei Zahnspangen

Viele Eltern fragen sich, wie genau die Krankenversicherung bei der Finanzierung von Zahnspangen unterstützt. Ein klares Verständnis des Leistungsspektrums ist hierbei unabdingbar. Grundsätzlich sind kieferorthopädische Behandlungen eine Leistung, die in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen fällt, wenn medizinische Gründe dies erfordern. Doch was heißt das konkret für Sie und Ihr Kind?

Hierfür ist der genehmigte Behandlungsplan entscheidend, welcher vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse abzusegnen ist. In diesem Plan wird festgehalten, welcher Behandlungsumfang medizinisch notwendig ist und somit von der Versicherung getragen wird. Es ist wichtig, dass Sie diesen Schritt nicht überspringen, um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die sonst übernommen worden wären.

Privat Versicherte sollten wissen, dass die Übernahme der Kosten für Kieferorthopädie stark vom individuellen Vertrag abhängt. Es gilt, das Kleingedruckte genau zu lesen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung in Erwägung zu ziehen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Bezüglich der Zahlungsmodalitäten ist es bei vielen Versicherungen üblich, quartalsweise Abschlagszahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass Sie die Gesamtkosten nicht auf einmal, sondern verteilt über die Dauer der Behandlung zahlen. Die genaue Höhe dieser Zahlungen kann variieren, abhängig von Ihrer Versicherung und dem Behandlungsplan.

Kieferorthopädische Maßnahmen sind mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Sie sind eine Investition in die Gesundheit Ihres Kindes. Daher sollten alle Beteiligten, Eltern, Kieferorthopäden und Krankenversicherungen, Hand in Hand arbeiten, um eine umfassende und angemessene Versorgung sicherzustellen.

Zahnspangen: Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung

Vorteile (Pro) Nachteile (Contra)
Viele Grundversorgungen sind abgedeckt Voller Kostenersatz oft nur bei schweren Fehlstellungen
Komplette oder teilweise Übernahme bei medizinischer Notwendigkeit Bei ästhetischen Behandlungen muss oft selbst gezahlt werden
Zusatzversicherungen können weitere Leistungen abdecken Kosten für Zusatzversicherungen erhöhen die monatlichen Ausgaben
Kostenreduzierung durch kieferorthopädische Frühbehandlung möglich Nicht alle kieferorthopädischen Methoden werden unterstützt

Zahnspangen für Kinder und Jugendliche: Was ist abgedeckt?

Die Unterstützung der Krankenkasse bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder und Jugendliche ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Basis für die Kostenübernahme bildet die Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). Dabei werden Fehlstellungen in fünf Schweregrade unterteilt, wobei die Krankenkasse die Kosten für Behandlungen im Rahmen von KIG 3, 4 und 5 trägt. Dabei handelt es sich um mittlere bis sehr schwere Fehlstellungen, bei denen eine Behandlung als medizinisch notwendig erachtet wird. Bei Kindern und Jugendlichen mit den Schweregraden KIG 1 und 2, also leichten Fehlstellungen, erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Wenn eine Behandlung genehmigt wird, müssen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten tragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Behandlung auch wirklich bis zum Ende durchgeführt wird. Denn wird diese erfolgreich abgeschlossen, erhalten die Eltern ihren Eigenanteil zurück. Bei Familien mit mehreren Kindern reduziert sich der Eigenanteil auf 10 Prozent.

Die Arten der Zahnspangen, welche abgedeckt werden, unterscheiden sich ebenfalls. Grundsätzlich wird zwischen losen (herausnehmbaren) und festsitzenden Zahnspangen unterschieden. Die Standardzahnspange, die von der Krankenkasse übernommen wird, ist in der Regel funktional und zielgerichtet, das bedeutet, sie korrigiert die Fehlstellung effektiv, ohne Zusatzleistungen wie ästhetische Anpassungen. Für unauffälligere Behandlungen, wie zum Beispiel Lingualzahnspangen, die auf der Innenseite der Zähne getragen werden und damit unsichtbar sind, müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden.

Da die Preise für solche privaten Zusatzleistungen erheblich sein können und bis zu 1000 Euro betragen, ist es ratsam, einen detaillierten Kostenvoranschlag von der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden einzuholen und diesen eventuell mit Angeboten anderer Praxen zu vergleichen. Für Eltern, die sich unsicher sind über die Notwendigkeit einer Behandlung, kann es zudem hilfreich sein, eine Zweitmeinung einzuholen.

Gesetzliche und private Krankenversicherung: Unterschiede bei Zahnspangen

Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung können bei der Übernahme von Kosten für Zahnspangen erheblich sein. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sich an feste Vorgaben bindet und insbesondere bei den KIG-Stufen 3 bis 5 aktiv wird, bieten private Krankenversicherungen (PKV) oft individuellere Lösungen.

Ein Hauptunterschied liegt im Leistungsumfang: private Krankenversicherungen können je nach Tarif auch Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen in den unteren KIG-Stufen 1 und 2 abdecken. Jene Fälle, in denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, da sie als weniger schwerwiegend eingestuft werden. Hier sind allerdings die Tarifdetails entscheidend, denn nicht jede private Krankenversicherung inkludiert automatisch alle Arten von Zahnspangen und Behandlungen.

Bei der PKV kommt es stark auf den gewählten Vertrag und Tarif an. Einige Tarife bieten eine Vollabdeckung ohne Eigenbeteiligung, andere sehen feste Zuzahlungen oder Erstattungsgrenzen vor. Die Leistungen können auch das Spektrum der Materialien und Methoden umfassen, die in der GKV oft nicht enthalten sind, wie zum Beispiel Keramikbrackets oder Invisalign-Schienen.

Ein weiterer Punkt ist die Flexibilität: Oft sind in der privaten Krankenversicherung kürzere Wartezeiten und ein breiteres Angebot an Kieferorthopäden ohne Budgetbeschränkung möglich. Das eröffnet den Versicherten die Wahlmöglichkeit des Kieferorthopäden und individuelle Behandlungstermine, die sich besser in den persönlichen Alltag integrieren lassen.

Es ist daher für privat Versicherte besonders wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen und bei Bedarf gegebenenfalls eine Zusatzversicherung einzugehen. Dies sorgt für eine zusätzliche Absicherung und mindert das Risiko unerwarteter hoher Zuzahlungen. In jedem Fall sollten Sie vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung mit Ihrer Versicherung und Ihrem Kieferorthopäden sprechen, um die Details der Kostendeckung zu klären.

Kriterien für die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen

Die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen durch die Krankenkassen ist an spezifische Kriterien gebunden. Diese sind detailliert definiert, um sicherzustellen, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen unterstützt werden. Die wesentlichen Kriterien für die Übernahme der Kosten sind der Schweregrad der Fehlstellung und die damit verbundenen funktionellen Beeinträchtigungen.

Entscheidend ist, ob die vorliegende Fehlstellung eine funktionelle Beeinträchtigung mit sich bringt, die im Alltag des Kindes zu Problemen führen kann. Solche funktionellen Beeinträchtigungen können beispielsweise eine gestörte Beiß- oder Kau-Funktion, Probleme bei der Aussprache oder auch eine erhöhte Anfälligkeit für Karies und Zahnfleischerkrankungen aufgrund von Zahnengständen sein. In diesen Fällen wird eine kieferorthopädische Behandlung als medizinisch erforderlich angesehen.

Die Krankenkasse prüft vor der Kostenübernahme, ob eine kieferchirurgische Maßnahme notwendig ist oder ob die Fehlstellung auch ohne operative Eingriffe korrigiert werden kann. Im Falle schwerer Kieferanomalien, die ohne kieferorthopädische Behandlung nicht effektiv behandelbar wären, übernimmt die Krankenversicherung auch jenseits des 18. Lebensjahres die Kosten. Hierbei ist jedoch in der Regel ein kieferchirurgischer Eingriff Teil des Behandlungsplanes.

Zur Beurteilung der Sachlage und zur Vermeidung unnötiger Maßnahmen empfiehlt sich das Einholen einer Zweitmeinung. Diese bietet eine zusätzliche Experteneinschätzung und kann bei komplexen Fällen, in denen beispielsweise gesunde Zähne gezogen werden sollen, eine wichtige Rolle spielen. Hierbei steht nicht nur die medizinische Notwendigkeit im Fokus, sondern auch die Abwägung der Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung.

Abschließend ist es für die erfolgreiche Kostenübernahme essentiell, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Krankenversicherung erfolgen. Sowohl die Einreichung eines detaillierten Behandlungsplans als auch regelmäßige Kontrolltermine im Verlauf der Behandlung sind für den Abrechnungsprozess mit der Krankenkasse von Bedeutung.

Zusatzversicherungen für Kieferorthopädie: Lohnt sich das?

Die Investition in Zusatzversicherungen für Kieferorthopädie kann für viele Familien eine wertvolle Ergänzung zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse darstellen. Gerade wenn sich Eltern mehr Flexibilität und erweiterte Behandlungsoptionen für ihre Kinder wünschen, kann eine solche Zusatzversicherung von Vorteil sein.

Eine Zusatzversicherung deckt häufig Anteile der Kosten ab, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Behandlung mit unauffälligeren Zahnspangen wie transparenten Alignern oder auch spezielle Therapien bei geringfügigeren Fehlstellungen. Dies ermöglicht es, auch auf ästhetische Wünsche und persönliche Präferenzen einzugehen.

Ebenso können höhere Material- und Laborkosten durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden, was ohne eine solche Versicherung oft zu einer finanziellen Belastung für die Familie führen würde. Besonders bei kostenintensiveren Behandlungsmethoden wie der Lingualtechnik, bei der die Zahnspange an der Innenseite der Zähne angebracht wird, kann dies relevant sein.

Es ist allerdings wichtig, die Angebote genau zu prüfen. Die Beiträge zur Zusatzversicherung sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den potenziellen Leistungen stehen. Hierbei ist auch auf mögliche Wartezeiten zu achten, denn nicht jede Versicherung gewährt sofortigen Versicherungsschutz. Versicherer verlangen oft eine Wartezeit, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Um zu entscheiden, ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, sollten Sie Kosten und Nutzen abwägen. Kalkulieren Sie mögliche Behandlungskosten und vergleichen Sie diese mit den Versicherungsbeiträgen und den konkret erstatteten Leistungen. Letztlich hängt die Entscheidung für eine Zusatzversicherung von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation der Familie ab.

Eigenanteil und Zuzahlungen: Was Eltern wissen müssen

Die Regelungen um Eigenanteil und Zuzahlungen sind zentrale Aspekte, über die Eltern im Kontext kieferorthopädischer Maßnahmen Bescheid wissen sollten. Die gesetzlichen Krankenkassen decken die Kosten für Zahnspangen vollständig, sofern die Behandlung vor dem Ende des 17. Lebensjahres beginnt und erhebliche Fehlstellungen der Kategorien KIG 3, 4 oder 5 vorliegen. Bei diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Behandlung medizinisch unerlässlich ist.

Um Eltern an der Verantwortung für eine gewissenhafte Therapie zu beteiligen, sieht das System einen regulären Eigenanteil vor. Dieser beträgt 20 Prozent der Behandlungskosten, die zunächst von den Eltern getragen werden müssen. Diese Regelung bewirkt, dass alle Beteiligten ein Interesse am erfolgreichen Abschluss der Behandlung haben, da der Eigenanteil nach Beendigung der kieferorthopädischen Maßnahme von der Krankenkasse erstattet wird.

Für geschwisterliche gleichzeitig behandelte Kinder wird dieser Eigenanteil auf 10 Prozent reduziert, was eine spürbare finanzielle Entlastung für die Familie bedeuten kann. Es ist entscheidend, dass die Behandlung nicht nur begonnen, sondern auch erfolgreich beendet wird, um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen. Daher sollte der Behandlungsplan sorgfältig mit dem Kieferorthopäden besprochen und eingehalten werden.

Eltern sollten sich bewusst sein, dass alle Medizinisch nicht notwendigen Privatleistungen, wie zahnfarbene Brackets oder Speziallegierungen, nicht von der Krankenkasse übernommen werden und gesondert zu vereinbaren sind. Während Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden zu einer Behandlung auf Kassenleistung hinweisen müssen und diese nicht von privaten Zusatzleistungen abhängig machen dürfen, können individuelle Wünsche zu Zusatzkosten führen, die vollständig selbst zu tragen sind.

Es ist ratsam, dass sich Eltern ausgiebig über die Bedingungen der Kostenübernahme informieren und im Vorfeld mit der Krankenkasse sowie dem behandelnden Kieferorthopäden Absprachen treffen. Diese Kommunikation gewährleistet, dass keine unerwarteten Kosten auf die Familie zukommen und der Eigenanteil korrekt gehandhabt wird.

Vor der Behandlung: Genehmigungsverfahren und Kostenvoranschläge

Bevor eine kieferorthopädische Behandlung beginnen kann, ist ein strukturiertes Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, welches sowohl für Versicherte der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung von Bedeutung ist. Ziel ist es, eine Übereinstimmung zwischen den medizinischen Anforderungen, den ästhetischen Wünschen der Patienten und den Leistungen der Krankenkassen zu erreichen.

Der erste Schritt in diesem Prozess ist die Erstellung eines detaillierten Behandlungsplans durch den Kieferorthopäden. Dieser Plan beinhaltet eine genaue Aufstellung aller vorgesehenen Maßnahmen und der damit verbundenen Kosten. Anhand dieses Plans kann die Notwendigkeit und der Umfang der Behandlung beurteilt werden.

Im nächsten Schritt reicht die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde den Behandlungsplan zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenversicherung ein. Die Versicherung prüft daraufhin, welche Leistungen im Rahmen ihres Tarifs übernommen werden können und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung stattfindet. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist diese Prüfung vor allem für die Einstufung in die KIG-Stufen relevant.

Diese Genehmigungsphase ist auch die Zeit, in der Eltern sich über Zusatzversicherungen informieren sollten, falls sie den Wunsch nach Leistungen haben, die über die standardmäßig abgedeckten hinausgehen. Denn die Erstattung des Versichertenanteils erfolgt nur für Leistungen, die im Rahmen des genehmigten Behandlungsplans liegen. Zusatzleistungen, die etwa rein ästhetischer Natur sind, müssen in der Regel selbst finanziert werden.

Der Elektronische Datenaustausch von Behandlungsdaten (EBZ) vereinfacht seit seiner Einführung im Juli 2022 und verpflichtend ab Januar 2023 das Verfahren. Die schnelle und transparente elektronische Übermittlung der Behandlungspläne an die Krankenkassen beschleunigt die Genehmigungsprozesse und ermöglicht eine effizientere Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Zusammenfassend ist das Genehmigungsverfahren ein essenzieller Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung. Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Bestimmungen der Krankenkasse und dem Behandlungsangebot des Kieferorthopäden ist für eine gute Vorbereitung und Abwicklung unerlässlich.

Nachsorge und Retainer: Sind diese Leistungen inklusive?

Die Behandlung mit Zahnspangen endet nicht mit dem Tag der Abnahme des kieferorthopädischen Apparats. Eine wichtige Phase ist die Nachsorge, die auch die Verwendung von Retainern umfassen kann. Retainer sind spezielle Apparaturen, die dazu dienen, die Zähne in ihrer neuen Position zu stabilisieren und einem Rückfall in die ursprüngliche Fehlstellung vorzubeugen.

Die Kostenübernahme für die Nachsorge und Retainer durch die Krankenversicherung variiert. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel die Standardmaßnahmen der Nachsorge im Leistungskatalog enthalten. Für festsitzende Retainer oder spezielle Schienen, die als Teil der Nachsorge eingesetzt werden, übernehmen gesetzliche Kassen hingegen nur selten die Kosten.

Die private Krankenversicherung bietet hier meist einen größeren Spielraum, abhängig vom gewählten Tarif. Hochwertigere Retainer, häufigere Nachsorgetermine oder langfristige Kontrollen können über die PKV abgedeckt sein, sofern diese Leistungen im Vertrag festgehalten sind.

Die Nachsorgeperiode ist für den langfristigen Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung entscheidend und sollte nicht unterschätzt werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich vor der Behandlung detailliert bei der Krankenkasse zu informieren, welche Nachsorgeleistungen abgedeckt sind und ob gegebenenfalls eine Zusatzversicherung sinnvoll sein könnte.

Ein offener Dialog mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden ist ebenso bedeutsam, um die Notwendigkeit von Retainern zu klären und die verschiedenen Optionen zu besprechen. So kann gewährleistet werden, dass die erzielten Behandlungsergebnisse langfristig erhalten bleiben und die Zähne Ihres Kindes dauerhaft in ihrer korrekten Position verbleiben.

Fazit: Optimale Absicherung für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern

Die Absicherung für kieferorthopädische Behandlungen ist ein komplexes Feld, das von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine genaue Prüfung der Leistungen Ihrer Krankenversicherung und ein Verständnis für die Kriterien der Kostenübernahme unerlässlich sind, um das Kind bestmöglich abzusichern. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt dabei eine solide Basis dar, welche die meisten grundlegenden kieferorthopädischen Behandlungen abdeckt. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass individuelle oder ästhetische Wünsche oft nicht inkludiert sind und Zusatzausgaben bedeuten können.

Die Entscheidung für eine Zusatzversicherung sollte wohl überlegt und abhängig von den individuellen Bedürfnissen sowie der finanziellen Lage der Familie getroffen werden. Eine solche Zusatzversicherung kann für eine erweiterte Abdeckung sorgen und somit eine umfassende Absicherung bieten. Besondere Aufmerksamkeit ist auch auf die Nachsorge zu legen, da sie essentiell für den langfristigen Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung ist.

Eltern sollten also frühzeitig alle Optionen erkunden, kostenbewusst planen und den Rat von Fachleuten einholen. Eine enge Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden und Krankenversicherungen ist wichtig, um den Behandlungserfolg zu sichern und finanzielle Belastungen zu minimieren. Die optimale Versorgung Ihres Kindes lässt sich am ehesten durch proaktive Planung und informierte Entscheidungen erzielen.


Häufige Fragen zu kieferorthopädischen Behandlungen durch Krankenversicherungen

Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme einer Zahnspange durch die gesetzliche Krankenversicherung erfüllt sein?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Zahnspangen, wenn eine deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, die in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Stufen 3 bis 5 eingestuft wird. Diese Fehlstellungen müssen so erheblich sein, dass sie als korrekturbedürftig gelten.

Was versteht man unter Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)?

KIG ist ein Bewertungssystem, das Fehlstellungen der Zähne und Kiefer in fünf verschiedene Schweregrade einteilt. Grade 1 und 2 werden als weniger schwerwiegend betrachtet und sind meist nicht kostenübernahmefähig. Ab dem Grad 3 liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, welche die Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechtfertigt.

Müssen Eltern bei kieferorthopädischen Behandlungen einen Eigenanteil zahlen?

Ja, Eltern müssen bei einer kieferorthopädischen Behandlung zunächst 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil tragen. Dieser Betrag wird aber nach erfolgreichem Abschluss der Therapie von der Krankenversicherung erstattet. Für Geschwisterkinder sinkt der Eigenanteil auf 10 Prozent.

Übernimmt meine private Krankenversicherung Kosten für kieferorthopädische Behandlungen?

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen hängt stark vom individuellen Vertrag und Tarif ab. Es gibt Tarife, die eine breite Palette kieferorthopädischer Maßnahmen abdecken, aber auch solche, die enge Grenzen setzen oder bestimmte Leistungen ausschließen. Eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher essenziell.

Welche Leistungen sind bei kieferorthopädischen Behandlungen typischerweise nicht durch die Krankenkasse abgedeckt?

Nicht durch die Krankenkasse abgedeckt sind in der Regel spezielle Wünsche, die über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgehen, wie beispielsweise zahnfarbene Brackets, spezielle Materialien oder Methoden wie die Lingualtechnik oder transparente Aligner. Diese müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Krankenversicherung übernimmt Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung (KIG-Stufen 3 bis 5) vorliegt; Eigenanteile werden nach Therapieabschluss erstattet. Spezielle Wünsche wie zahnfarbene Brackets sind selbst zu tragen, und die genaue Übernahme der Kosten sollte mit der Versicherung abgeklärt werden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie, ob die Diagnose Ihres Kindes in die KIG-Stufen 3, 4 oder 5 fällt, um die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu sichern.
  2. Beachten Sie, dass bei Beginn der Behandlung ein Eigenanteil von 20 Prozent anfällt, welcher jedoch nach erfolgreicher Therapie zurückerstattet wird.
  3. Informieren Sie sich über mögliche private Zusatzleistungen und deren Kosten, da diese in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
  4. Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Kieferorthopäden, um einen individuellen Behandlungsplan abzustimmen und Kostentransparenz zu schaffen.
  5. Erwägen Sie eine Zusatzversicherung, falls Sie sich erweiterte kieferorthopädische Leistungen für Ihr Kind wünschen, die über die Basisversorgung hinausgehen.