Gilt die ambulante Zusatzkrankenversicherung auch im Ausland?

24.01.2024 410 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die ambulante Zusatzkrankenversicherung gilt oft auch im Ausland, jedoch meistens mit Einschränkungen bei der Dauer und Leistung.
  • Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen, da Leistungen und Kostenerstattung variieren können.
  • Vor Reiseantritt sollte man sich über das Zielland informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Was ist eine ambulante Zusatzkrankenversicherung?

Die ambulante Zusatzkrankenversicherung ist eine ergänzende Versicherungsleistung, die über den grundlegenden Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Diese Art der Versicherung deckt Kosten ab, die für medizinische Behandlungen außerhalb des Krankenhauses anfallen und oft nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Solche Behandlungen beinhalten beispielsweise die Inanspruchnahme von Fachärzten, Heilpraktikern oder auch bestimmte Therapien.

Ziel der ambulanten Zusatzversicherung ist es, Patienten eine erweiterte medizinische Versorgung zu ermöglichen und dabei die in der Regel höheren Kosten zu übernehmen, die für privatärztliche Leistungen oder alternative Behandlungsmethoden anfallen. Versicherte genießen somit den Komfort und die Flexibilität, Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, die über die reguläre Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Zur Leistungspalette einer solchen Zusatzversicherung gehören oft die vollständige oder anteilige Übernahme von Kosten für:

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Sehhilfen
  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Impfungen, die für Auslandsreisen benötigt werden

Die konkreten Leistungen und Bedingungen variieren jedoch je nach gewähltem Tarif und Anbieter. Deshalb ist es entscheidend, die jeweiligen Angebote genau zu vergleichen und das Kleingedruckte zu prüfen, um den individuellen Ansprüchen und Erwartungen gerecht zu werden.

Die Bedeutung der ambulanten Zusatzversicherung für Reisen ins Ausland

Bei Reisen ins Ausland kommt der ambulanten Zusatzkrankenversicherung eine besondere Bedeutung zu. Krankenversicherungsschutz über nationale Grenzen hinaus zu gewährleisten, ist gerade im Urlaub oder bei geschäftlichen Aufenthalten im Ausland von hoher Relevanz. So können unvorhergesehene medizinische Ausgaben durch ärztliche Behandlungen im Ausland rasch ansteigen und den Reisenden finanziell belasten.

Internationaler Schutz ist daher ein wesentlicher Aspekt der ambulanten Zusatzkrankenversicherung. Sie gewährleistet, dass gewisse medizinische Leistungen auch im Ausland abgesichert sind. Zur Verdeutlichung: Behandlungen bei Ärzten und Therapeuten sowie verschriebene Medikamente können im Ausland teurer sein als in Deutschland. Eine gute ambulante Zusatzversicherung übernimmt diese Mehrkosten und sichert den Versicherten so gegen unerwartete Belastungen ab.

Es ist allerdings wichtig, vor Vertragsabschluss zu klären, ob der Versicherungsschutz weltweit oder nur in bestimmten Ländern gilt und wie lange der Auslandsaufenthalt maximal dauern darf, damit die ambulante Versicherung greift. Einige Tarife schließen bestimmte Länder oder Regionen aus oder begrenzen den Auslandsaufenthalt zeitlich, um die Leistungen nicht zu überdehnen.

Weiterhin sollten Reisende darauf achten, ob ihre ambulante Zusatzversicherung Leistungen wie Rücktransport im Krankheitsfall oder auch notwendige Rettungs- und Bergungskosten einschließt. Dies kann insbesondere bei Reisen in abgelegene oder weniger gut erschlossene Regionen eine wichtige Komponente sein.

Da gesundheitliche Risiken auf Reisen nicht zu unterschätzen sind, erweist sich die ambulante Zusatzversicherung als ein sinnvolles Instrument, um auch im Ausland bestmöglich abgesichert zu sein und sich auf die Reise konzentrieren zu können, anstatt sich Sorgen um mögliche Behandlungskosten zu machen.

Vor- und Nachteile einer ambulanten Zusatzkrankenversicherung im Auslandseinsatz

Vorteile Nachteile
Deckung von Behandlungskosten, die im Ausland häufig höher sind als im Inland. Nicht alle Tarife schließen Leistungen im Ausland ein; es ist wichtig, den Vertrag genau zu prüfen.
Zugang zu einem breiteren Spektrum an medizinischen Einrichtungen und Spezialisten. Möglicherweise Beschränkungen bei der Erstattungshöhe oder der Behandlungsdauer.
Unterstützung und Beratung bei der Auswahl von geeigneten Ärzten und Krankenhäusern im Ausland. Erstattungsfähigkeit der Kosten ist oft an Bedingungen gebunden, wie z.B. Notwendigkeit der Vorabgenehmigung.
Erstattung von Repatriierungskosten im Krankheitsfall oder bei Unfällen. Manche Länder oder spezielle medizinische Leistungen könnten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Geltungsbereich der ambulanten Zusatzkrankenversicherung

Der Geltungsbereich der ambulanten Zusatzkrankenversicherung ist ein zentraler Punkt, den Versicherte vor Abschluss genau verstehen sollten. Er definiert, in welchen geografischen Regionen und unter welchen Umständen die zusätzlichen Versicherungsleistungen Anwendung finden.

Verschiedene Versicherer bieten unterschiedliche Tarife an, die sich im Hinblick auf ihren Geltungsbereich unterscheiden können. Einige Tarife bieten nur in Europa Versicherungsschutz, während andere eine weltweite Abdeckung garantieren. Der konkrete Geltungsbereich ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten und sollte vor Vertragsabschluss eingehend geprüft werden.

In der Regel muss für Reisen außerhalb Europas oft ein globaler Tarif gewählt werden, um ausreichenden Schutz zu genießen. Es ist zudem zu beachten, dass nicht nur die geografische Lage, sondern auch die Dauer der Reise eine Rolle spielt. Der Versicherungsschutz kann befristet sein und sich beispielsweise nur auf die ersten sechs Wochen eines Auslandsaufenthaltes erstrecken.

Insbesondere bei langfristigen Auslandsaufenthalten, wie etwa einem Auslandssemester oder einem längeren Arbeitsaufenthalt, ist eine genaue Abklärung des Geltungsbereichs unabdingbar. Eventuell müssen zusätzliche Optionen oder eine Auslandskrankenversicherung in Betracht gezogen werden, um den Versicherungsschutz der ambulanten Zusatzversicherung entsprechend zu erweitern.

Es empfiehlt sich, stets persönliche Bedürfnisse und die geplante Art der Reisen zu berücksichtigen, um den passenden Versicherungsschutz im Rahmen des Geltungsbereichs der ambulanten Zusatzkrankenversicherung zu wählen. Eine eingehende Beratung durch den Versicherer oder unabhängige Experten kann dabei zusätzliche Klarheit schaffen.

Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsschutz

Beim Vergleich des Versicherungsschutzes zwischen Inland und Ausland treten signifikante Unterschiede zutage. Im Inland sind Versicherte durch die ambulante Zusatzkrankenversicherung in der Regel umfangreicher geschützt, da die Deckung auf das deutsche Gesundheitssystem und dessen Kostenstruktur ausgelegt ist.

Im Ausland hingegen können abweichende medizinische Standards, höhere Behandlungskosten oder differierende Rechtslagen die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung beeinflussen. Hier sind Versicherte oftmals mit zusätzlichen Risiken konfrontiert, die im Inlandsschutz nicht bedacht werden müssen. Zum Beispiel fallen im Ausland unter Umständen Kosten für Leistungen an, die in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden würden.

Zu den spezifischen Unterschieden gehört auch der Umgang mit Sprachbarrieren und administrativen Herausforderungen. Versicherungsunterlagen sind nicht immer auf Englisch oder in der Landessprache verfügbar, was im Schadensfall die Abwicklung erschweren kann. Zudem können je nach Reiseland unterschiedliche Dokumente oder Nachweise für die Kostenübernahme nötig sein, welche die ambulante Zusatzversicherung im Inland nicht fordert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schnelligkeit der Kostenübernahme. Während im Inland oft direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet wird, kann es im Ausland vorkommen, dass Versicherte in Vorleistung treten müssen und erst später eine Erstattung erhalten. Dies kann insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen zu finanziellen Belastungen führen.

Angesichts dieser Unterschiede sollte vor Auslandsreisen genau geprüft werden, ob der bestehende Inlandsschutz auch im Ausland angemessene Leistungen bietet oder ob es ratsam ist, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Wichtige Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung im Ausland

Die ambulante Zusatzversicherung kann im Ausland verschiedene wichtige Leistungen abdecken, die für eine umfassende medizinische Versorgung und den finanziellen Schutz des Reisenden entscheidend sein können. Dabei ist es wichtig, ein Augenmerk auf jene Leistungen zu legen, die in fremden Gesundheitssystemen besonders ins Gewicht fallen.

Zu den bedeutenden Leistungen zählen:

  • Erstattung von Arzthonoraren, die über den üblichen Sätzen des Behandlungslandes liegen.
  • Übernahme von Kosten für spezielle Medikamente oder medizinische Hilfsmittel.
  • Deckung von therapeutischen Maßnahmen, wie zum Beispiel physiotherapeutische Behandlungen.
  • Bezuschussung alternativer Behandlungsmethoden, die im Ausland oft nicht durch die Grundversorgung abgedeckt sind.

Ein besonders wertvoller Aspekt ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten für den Rücktransport in das Heimatland, falls dies aus medizinischen Gründen notwendig sein sollte. Diese Leistung kann kostspielig sein, wird aber von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt.

Auch der Direktanspruch (Direct Billing), also die direkte Abrechnung zwischen dem ausländischen Leistungserbringer und der Versicherung, kann ein relevanter Vorteil sein, um administrative Hürden zu umgehen und die finanzielle Belastung während des Auslandsaufenthalts zu minimieren.

Generell ist die Flexibilität eine der Stärken der ambulanten Zusatzversicherung im Ausland, da sie in vielen Fällen schnell auf die Bedürfnisse des Versicherten und die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes reagieren kann. So wird dem Versicherten eine sicherere und angenehmere Auslandserfahrung ermöglicht.

Einschränkungen und Ausschlüsse im internationalen Vergleich

Auch wenn die ambulante Zusatzversicherung im Ausland viele wichtige Leistungen abdeckt, gibt es bestimmte Einschränkungen und Ausschlüsse, die international variieren können. Versicherungsnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass nicht alle Leistungen uneingeschränkt und überall gültig sind.

Typische Einschränkungen betreffen beispielsweise:

  • Vorerkrankungen: Bestehende Gesundheitsprobleme können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein oder spezielle Vereinbarungen erfordern.
  • Wartezeiten: Manche Versicherungen sehen vor, dass erst eine bestimmte Zeit nach Vertragsbeginn der volle Versicherungsschutz greift.
  • Maximalbeträge: Oft sind die Erstattungen bis zu einem maximalen Betrag gedeckelt, der je nach Tarif und Leistung variiert.

Beispiele für übliche Ausschlüsse sind:

  • Gesundheitsleistungen, die als unnötig oder luxuriös angesehen werden, wie etwa Schönheitsoperationen.
  • Behandlungen, die im Ausland geplant wurden, also nicht aus einem Notfall heraus entstehen.
  • Erstattungen für im Ausland erworbene Medikamente, die in Deutschland nicht zugelassen sind.

Zusätzlich können je nach Reiseland und Versicherung bestimmte Risiken wie Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen ausgeschlossen sein. Dies sollte vor Reiseantritt geklärt werden, insbesondere wenn Reisen in risikobehaftete Regionen geplant sind.

Es ist daher essenziell, sich vor Vertragsabschluss eingehend über die spezifischen Bedingungen und das Kleingedruckte der ambulanten Zusatzversicherung im Ausland zu informieren. Nur so kann ein umfassendes Verständnis für den gebotenen Schutz sowie eventuelle Grenzen und Ausschlüssen gewonnen werden.

Tipps zur Wahl der richtigen ambulanten Zusatzkrankenversicherung für Auslandsreisen

Die Auswahl der passenden ambulanten Zusatzkrankenversicherung für Auslandsreisen kann komplex sein, doch einige Tipps können die Entscheidung erleichtern und dazu beitragen, die geeignetste Option zu finden.

Zuerst sollte man die eigenen Bedürfnisse analysieren. Dazu gehören Fragen wie: Wie oft und wohin reise ich? Plane ich einen längeren Aufenthalt? Welche gesundheitlichen Risiken bestehen für mich persönlich?

Es ist hilfreich, auf flexible Tarifoptionen zu achten, die unterschiedliche Reisearten und -dauern abdecken können. Überprüfen Sie, ob die Versicherung eine weltweite oder auf bestimmte Regionen begrenzte Deckung bietet und ob es möglich ist, den Schutz zeitweise zu erweitern.

Nachfolgend finden Sie einige Tipps für die Wahl der richtigen Versicherung:

  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote und Tarife.
  • Achten Sie auf die Höhe der Deckungssummen und ob diese Ihren Anforderungen entsprechen.
  • Überprüfen Sie, ob der Tarif Prävention, wie Impfungen oder Prophylaxe, abdeckt, die für bestimmte Reiseziele empfohlen werden.
  • Fragen Sie nach der Abdeckung von Rücktransportkosten im Krankheitsfall und unter welchen Bedingungen diese greift.
  • Erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit eines Direktanspruchs (Direct Billing) im Ausland.

Wichtig ist auch der Blick auf Kundenservice und Assistance-Leistungen. Ein Ansprechpartner, der im Notfall schnell und kompetent unterstützt und Service in verschiedenen Sprachen bietet, kann einen großen Unterschied machen.

Lassen Sie sich nicht allein vom Preis leiten, sondern prüfen Sie genau das Preis-Leistungs-Verhältnis. Billigere Tarife könnten wichtige Leistungen ausschließen, die gerade im Ausland essentiell sein können.

Abschließend empfiehlt sich stets eine persönliche Beratung. Experten können individuell auf Ihre Situation eingehen und dabei unterstützen, den Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Zusätzliche Optionen für umfassenden Gesundheitsschutz im Ausland

Für einen umfassenden Gesundheitsschutz im Ausland können zusätzlich zur ambulanten Zusatzkrankenversicherung weitere Optionen in Betracht gezogen werden. Diese zusätzlichen Möglichkeiten helfen, etwaige Deckungslücken zu schließen und sich gegen spezifische Risiken abzusichern.

Eine wertvolle Ergänzung ist beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Reisenden zugeschnitten ist. Sie deckt in der Regel Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und den medizinischen Rücktransport ab.

Wer häufiger ins Ausland reist oder längere Auslandsaufenthalte plant, könnte eine Jahrespolice in Erwägung ziehen, die über einen längeren Zeitraum Schutz bietet, ohne dass für jede Reise eine separate Versicherung abgeschlossen werden muss.

Für bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Studenten, Auswanderer oder Expatriates, gibt es zudem maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die als Langzeitauslandsversicherungen bekannt sind und auch bei längeren Aufenthalten im Ausland umfangreichen Schutz bieten.

Für Abenteuer- und Risikosportler bieten einige Versicherungsgesellschaften Spezialtarife an, die auch bei Sportunfällen im Ausland greifen und somit ein zusätzliches Sicherheitsnetz darstellen.

Es ist sinnvoll, diese Optionen zu prüfen und sie gegebenenfalls in den bestehenden Versicherungsschutz einzubinden. Dadurch kann die Gesundheitsvorsorge sichergestellt werden, selbst wenn sich die Rahmenbedingungen ändern oder unerwartete Ereignisse eintreten.

Fazit: Die Notwendigkeit einer Überprüfung des Versicherungsschutzes vor der Auslandsreise

Im Fazit lässt sich festhalten, dass eine gründliche Überprüfung des Versicherungsschutzes vor jeder Auslandsreise von entscheidender Bedeutung ist. Reisende sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihre bestehende ambulante Zusatzkrankenversicherung automatisch alle nötigen Leistungen im Ausland bietet. Stattdessen ist es ratsam, den Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen entsprechend anzupassen und auf die Gegebenheiten des Reiselandes abzustimmen.

Es ist auch zu beachten, dass schwankende medizinische Kosten und Standards weltweit zu Unterschieden in der Leistungsfähigkeit von Versicherungstarifen führen können. Daher sollte man sich über eventuelle Einschränkungen und Ausschlüsse informieren und klären, welche zusätzlichen Optionen für Gesundheitsschutz im Ausland sinnvoll sein könnten.

Die Zeit, die in die Informationsbeschaffung und Beratung investiert wird, kann sich im Falle eines medizinischen Notfalls als unschätzbar wertvoll erweisen. Deshalb sollte man verantwortungsbewusst handeln und die eigene Gesundheitsvorsorge im internationalen Kontext nicht dem Zufall überlassen.

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass gute Vorbereitung und die passende Versicherung dazu beitragen können, dass man seine Auslandsreise unbeschwert genießen kann. Denn letztendlich soll die Zeit im Ausland mit positiven Erlebnissen und nicht mit Sorgen um die Versicherungsdeckung in Erinnerung bleiben.


FAQ: Ambulante Zusatzkrankenversicherung bei Auslandsreisen

Bietet die ambulante Zusatzkrankenversicherung weltweit Schutz?

Der Geltungsbereich einer ambulanten Zusatzkrankenversicherung kann variieren. Einige Tarife bieten lediglich in Europa Versicherungsschutz, während andere auch eine weltweite Abdeckung garantieren. Es ist wichtig, dies vor Vertragsabschluss in den Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Welche Leistungen sind bei Auslandsreisen durch die ambulante Zusatzkrankenversicherung abgedeckt?

Im Ausland können je nach Tarif Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, medizinische Hilfsmittel und ein Rücktransport im Krankheitsfall abgesichert sein. Die konkreten Leistungen und Konditionen variieren je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

Sind Vorerkrankungen im Ausland durch die ambulante Zusatzkrankenversicherung gedeckt?

Vorerkrankungen können von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein oder spezielle Vereinbarungen erfordern. Es ist essentiell, dies mit dem Versicherer vor Abschluss der Zusatzversicherung zu klären.

Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Dauer einer Auslandsreise?

Ja, häufig gibt es zeitliche Beschränkungen für den Auslandsaufenthalt, innerhalb derer die ambulante Zusatzkrankenversicherung gilt. Dies könnte z. B. die ersten sechs Wochen des Auslandsaufenthaltes sein. Die genauen Bedingungen sind in den Versicherungstarifen festgelegt.

Muss ich im Schadensfall im Ausland in Vorleistung treten?

Es kann vorkommen, dass Versicherte im Ausland zunächst selbst die Kosten tragen müssen und eine Erstattung durch die ambulante Zusatzkrankenversicherung erst später erfolgt. Ob und wie die Direktabrechnung erfolgt, sollte im Vorfeld mit dem Versicherer geklärt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine ambulante Zusatzkrankenversicherung erweitert den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung durch Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen außerhalb des Krankenhauses, die oft nicht vollständig abgedeckt sind. Sie ist besonders bei Auslandsreisen relevant, da sie internationalen Schutz bietet und unerwartete medizinische Ausgaben absichert; dabei variieren Leistungen je nach Tarif und Anbieter.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich vor Reiseantritt genau über den Geltungsbereich Ihrer ambulanten Zusatzkrankenversicherung und klären Sie, ob dieser auch das Reiseland umfasst.
  2. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und achten Sie darauf, ob die Versicherung spezielle Leistungen für Auslandsreisen beinhaltet, wie beispielsweise die Übernahme von Rücktransportkosten.
  3. Überprüfen Sie, ob und in welchem Umfang die ambulante Zusatzversicherung Kosten für Notfallbehandlungen, Arzthonorare und spezielle Medikamente im Ausland abdeckt.
  4. Achten Sie darauf, ob es Einschränkungen oder Ausschlüsse in Ihrem Versicherungsschutz gibt, wie z.B. bei Vorerkrankungen, Wartezeiten oder Maximalbeträgen.
  5. Erwägen Sie den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, insbesondere wenn Sie längere Auslandsaufenthalte planen oder in Länder mit hohen medizinischen Kosten reisen.

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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Naturheilverfahren Ambulante Zusatzversicherung Anbietervergleich

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Ambulante Behandlung Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Folgende Beratungen werden online und tele­fonisch bereit­gestellt: Grundsätzliche Erläuterungen zum PanTum Detect® Test Information und Beratung zum gesetz­lichen Krebs­früh­erkennungs­programm Beratung zu allen medi­zi­nischen Gesundheits­fragen durch Ärzte Teilnahme an einem Beratungs­programm bei Krebs­erkrankungen zur Auf­klärung und Beratung zu Diagnostik und Therapie­möglich­keiten Unter­stützung bei der Arzt- und Kranken­hauswahl Arzt-Termine-Service Arznei­mittel­beratung Ärztliche Zweitmeinung, auch vor Operationen Fitness- und Ernährungs­beratung
Vorsorge Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Der Versicherer erstattet die Auf­wen­dungen notwendiger Folge­untersuchungen in Form einer PET-CT und einer MRT; Der Versicherer erstattet je Ver­siche­rungs­jahr einen PanTum Detect® Test zur Früh­erkennung bös­artiger Neu­bildungen.
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Arznei-, Heil- und Hilfmittel Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. keine Leistungen
Sehhilfen keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Stationäre Zuzahlungen Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus keine Leistungen
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