Omnibus-Klausel
Omnibus-Klausel
Was ist die Omnibus-Klausel?
Die Omnibus-Klausel ist ein weit verbreiteter Begriff in der Welt der Versicherungen. Um es einfach zu erklären: Durch die Omnibus-Klausel werden in der Versicherungspolice nicht explizit genannte Personen, die ggf. einen Versicherungsschutz benötigen, automatisch mitversichert.
Beispiel für eine Omnibus-Klausel
Stellen Sie sich vor, Sie verleihen Ihr Auto an einen Freund. Im Falle eines Unfalls können die Kosten enorm sein. Dank der Omnibus-Klausel wäre Ihr Freund bei einem Unfall mit Ihrem Auto versichert, auch wenn er nicht namentlich in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt ist.
Funktionsweise der Omnibus-Klausel
Wie funktioniert das Ganze jetzt genau? Die Omnibus-Klausel erweitert den Versicherungsschutz auf Personen, die nicht namentlich im Versicherungsvertrag genannt sind. Diese Personen sind dann unter dem Deckmantel des Hauptversicherungsnehmers mitversichert.
Einschränkungen der Omnibus-Klausel
Aber Achtung: Die Omnibus-Klausel hat auch ihre Grenzen. Normalerweise deckt sie nur temporäre Nutzer des versicherten Objekts ab. Eine dauerhafte Nutzung durch eine nicht genannte Person wäre in der Regel nicht gedeckt.
Zusammenfassung
Die Omnibus-Klausel ist also ein wichtiger Punkt in der Versicherungswelt, der Ihnen und Ihren Lieben zusätzlichen Schutz bieten kann. Sie deckt automatisch Personen ab, die zeitweise ein versichertes Objekt nutzen, auch wenn sie nicht explizit im Vertrag genannt sind. Eine umsichtige Überprüfung und der Einbezug dieser Klausel in Ihren Vertrag kann Ihnen helfen, besser auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein.