Continentale COMFORT-U – Komforttarif mit breitem Leistungsspektrum
Die ContinentaleKrankenversicherung bietet mit dem TarifCOMFORT-U eine gehobene und gleichzeitig modulare Absicherung. Mit einem starken ambulanten Leistungskatalog, umfangreichen Zahnleistungen und der Möglichkeit zur individuellen Erweiterung (z. B. 1-Bettzimmer) richtet sich dieser Tarif an qualitätsbewusste Angestellte und Selbstständige.
Tarifdetails COMFORT-U (mit Leistungsgrenzen und Erstattungshöhen)
Selbstbeteiligung: 20 € je Leistung (ambulant, stationär, zahnärztlich) – begrenzt pro Tag bzw. Maßnahme
LET'S GO!Krankenversicherungsrechner für Voll- und ZusatzversicherungJetzt selbst berechnen und bares Geld sparen!AnzeigeAmbulante Leistungen:
Ärztliche Leistungen: 100 % bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ
Heilpraktiker: 100 % nach GebüH (bis zu den Mindestbeträgen), Ayurveda, Organotherapie, orthomolekulare Therapie max. 150 €/Jahr gesamt
Naturheilverfahren: 100 %, sofern schulmedizinisch vergleichbar (nicht Hufeland)
Arznei-/Verbandmittel: 100 % (auch homöopathisch); 20 € SB je Medikament (außer Generika)
Heilmittel: z. B. Massagen, Krankengymnastik, Logopädie – 100 %, SB 20 €/Behandlungstag
Hilfsmittel: 100 % bis 1.000 €, darüber 80 %, SB max. 50 € je Hilfsmittel; offener Hilfsmittelkatalog
DiGA: 100 % für gelistete digitale Gesundheitsanwendungen
Sehhilfen: bis 300 € alle 2 Jahre (bei Bedarf neu versicherbar)
Psychotherapie: 50 Sitzungen p.a., ab 31. Sitzung nur mit Zusage; SB 20 € je Sitzung
Transportkosten: 100 % bei medizinischer Notwendigkeit (auch Dialyse, onkologische Fahrten)
Schutzimpfungen: GKV-Empfehlung, keine Reiseimpfungen
Häusliche Krankenpflege: nach Zusage, nur medizinisch-therapeutische Maßnahmen
Vorsorgeuntersuchungen: GKV-Programme, keine BRE bei Inanspruchnahme
Stationäre Leistungen:
Unterbringung: Mehrbettzimmer (Upgrade über SP1/SP2 möglich)
Beleg-/Regelarzt: ja, Privatarzt nur über SP1/SP2
Privatkliniken: erstattungsfähig
Reha: nur AHB innerhalb 2 Wochen nach KH-Aufenthalt, keine freien REHA-Maßnahmen
Psychotherapie: stationär unbegrenzt, keine Zusage erforderlich
Gebührenordnung: max. 2,3-fach GOÄ (ärztlich), 1,8-fach technisch, 1,15-fach Labor
Transport: medizinisch notwendige Krankenfahrten erstattungsfähig
Zahnärztliche Leistungen:
Zahnbehandlung: 100 %, inkl. PZR, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung
Zahnersatz & Inlays: 80 % (auch Implantate, Funktionsdiagnostik, max. 6 Impl./Kiefer)
Kieferorthopädie: 80 %, bis 21. Lebensjahr, medizinisch indiziert
Zahnstaffel:
Jahr: 1.000 €
1.–2. Jahr: 2.000 €
1.–3. Jahr: 3.000 €
1.–4. Jahr: 4.000 €
1.–5. Jahr: 5.000 €
ab 6. Jahr: 10.000 € alle 2 Jahre
Unfall: keine Begrenzung
Heil- und Kostenplan erforderlich (sonst 50 % Erstattung)
Weitere Leistungen:
Ambulante Operationen: 100 %
Vor-/Nachstationäre Behandlungen: 3 Tage vor, 7 Tage nach KH-Aufenthalt (SP1)
Begleitperson für Kinder: GKV-Höhe
Hospizleistungen: ambulant & stationär, GKV-Höhe
Weltgeltung:
Bis 6 Monate außerhalb Europas, bei medizinischer Notwendigkeit auch länger
Rücktransportkosten enthalten
Kombinierbare Zusatztarife
OPTION-P – Optionstarif (Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung)
SP1 / SP2 – Stationär (1-/2-Bettzimmer, Privatarzt)
PVN – Pflegepflichtversicherung
V43-U – Krankentagegeld ab Tag 43
KHT – Krankenhaustagegeld
PG-K – Pflegegeldtarif mit Erhöhungsoptionen
KS-U – Kurtagegeld
BB COMFORT-U – Beitragsentlastungstarif ab 65
Beitragsbeispiel (30 Jahre, m, Stand 06/2025)
Komponente | Beitrag (EUR) |
---|---|
COMFORT-U (ambulant) | 343,49 |
SP1 (stationär) | 39,43 |
OPTION-P | 6,00 |
PVN | 60,10 |
V43-U (KT ab Tag 43) | 31,30 |
KHT (10 €/Tag) | 1,44 |
PG-K (Pflegegeld) | 48,02 |
KS-U (Kur) | 0,20 |
BB COMFORT-U | 22,10 |
Gesetzl. Zuschlag 10 % | 38,31 |
Gesamtbeitrag | 590,39 |
AG-Zuschuss | –268,19 |
Eigenanteil | 322,20 EUR |
Fazit
✅ Geeignet für:
Versicherte mit Wunsch nach Top-Leistung ohne Premiumbeitrag
Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss
Selbstständige mit hohem Zahnbedarf
❌ Nicht geeignet für:
Personen mit Sofortbedarf an unbegrenzten Zahnersatzleistungen
Kunden, die keine jährliche Selbstbeteiligung akzeptieren möchten
Hinweis / Disclaimer
Alle Angaben basieren auf dem Stand 06/2025. Der tatsächliche Versicherungsschutz ergibt sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Tarifbedingungen der ContinentaleKrankenversicherung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten kann trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr übernommen werden.
FAQ zur Continentale COMFORT-U Krankenversicherung
Für wen ist der Tarif COMFORT-U geeignet?
Der Tarif COMFORT-U richtet sich an qualitätsbewusste Angestellte und Selbstständige, die Wert auf umfangreiche Leistungen und eine modulare Absicherung legen. Besonders geeignet ist der Tarif für Versicherte, die hochwertige medizinische Leistungen ohne Premiumbeitrag wünschen.
Welche Besonderheiten bietet der ambulante Leistungsbereich?
Im ambulanten Bereich werden ärztliche Leistungen zu 100 % bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet. Naturheilverfahren, Heilpraktikerbehandlungen und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ebenfalls enthalten. Für Heil- und Hilfsmittel sowie Arznei- und Verbandmittel wird ebenfalls ein umfangreicher Schutz geboten, meist mit einer geringen Selbstbeteiligung je Maßnahme.
Wie sind die Leistungen im Zahnbereich geregelt?
Für Zahnbehandlungen werden 100 %, für Zahnersatz und Kieferorthopädie 80 % der Kosten übernommen. Außerdem gilt eine Zahnstaffel: In den ersten Jahren sind die Erstattungsbeträge gestaffelt und ab dem 6. Jahr bis zu 10.000 € alle zwei Jahre möglich. Bei Unfall entfällt diese Begrenzung.
Ist eine Erweiterung der stationären Leistungen möglich?
Ja, über optionale Zusatztarife wie SP1 oder SP2 können Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus abgesichert werden. Der Basistarif bietet im stationären Bereich die Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Beleg- bzw. Regelarzt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif COMFORT-U?
Es fällt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 20 € je ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistung/Maßnahme an. Auch bei Heil- und Hilfsmitteln, Psychotherapie und Medikamenten ist eine kleine Selbstbeteiligung pro Tag oder Verordnung vorgesehen.