Tarif: KS.2 – Hallesche Krankenversicherung
Kurzzusammenfassung:
Der Tarif KS.1 ist ein kompakter Vollversicherungstarif mit 600 EUR Selbstbeteiligung und solider Leistungsabdeckung in allen medizinischen Bereichen. Er bietet Mehrbettzimmer, 100 % bei Zahnbehandlung und Inlays, 75 % bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Arzneimitteln, sowie umfangreiche Erstattung für Naturheilverfahren, Psychotherapie, digitale Gesundheitsanwendungen, Sehhilfen und Kurmaßnahmen. Heilpraktikerleistungen sind nicht enthalten. Der Tarif eignet sich für kostenbewusste, gesundheitsorientierte Versicherte, die auf stationären Komfort verzichten können, aber umfangreichen Schutz benötigen.
Allgemeine Tarifdaten
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Selbstbeteiligung: 600 EUR jährlich (gilt für ambulant, stationär und Zahn)
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Tarifstart: Januar 2013
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Tarifgeneration: Unisex
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Vertragsdauer: Mindestlaufzeit 2 Jahre
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Versichertenkarte: Ja
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Kinderalleinversicherung: ab dem 6. Lebensjahr möglich
Ambulante Leistungen
Ärztliche Behandlung & Naturheilverfahren
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100 % Erstattung
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Naturheilverfahren ohne Hufeland-Beschränkung, bis zum Wert schulmedizinischer Leistungen
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Heilpraktikerleistungen: nicht enthalten
Arznei-, Verband- & Heilmittel
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Bis 1.350 EUR: 80 %, darüber 100 %
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Gilt auch für medizinisch notwendige Nährmittel
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Heilmittel laut Liste: z. B. Krankengymnastik, Massagen, Rehasport, Rückbildung
Hilfsmittel
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100 %, offener Hilfsmittelkatalog
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Inkl. Dialysegeräte, Blindenhunde
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Digitale Gesundheitsanwendungen:
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Gesetzlich gelistet: 100 %
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Sonstige: 80 % bis max. 1.600 EUR/Jahr (nach vorheriger Zusage)
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Sehhilfen
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Brillen/Kontaktlinsen: 200 EUR alle 2 Jahre oder bei ≥ 0,25 dpt Änderung
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Laser-OPs (z. B. LASIK): 1.000 EUR pro Auge, alle 5 Jahre
Psychotherapie ambulant
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80 % ohne Sitzungsbegrenzung, keine Zusage notwendig
Schutzimpfungen
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100 % für STIKO-Empfehlungen, Grippe, Zecken, Tetanus etc.
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Keine Erstattung für Reise- oder berufsbedingte Impfungen
Transportkosten ambulant
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Notfälle, Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemo, OP-Tag
Häusliche Krankenpflege
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Bis 4 Wochen:
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Krankenhausvermeidungspflege: Grundpflege, Haushalt
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Sicherungspflege: z. B. Wundversorgung
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Keine Erstattung für Haushaltshilfe/Kinderbetreuung
Hospiz ambulant
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GKV-analog
Stationäre Leistungen
Unterbringung & Behandlung
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Mehrbettzimmer
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Regel-/Belegarzt
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Privatkliniken: max. 1,5-facher GKV-Vergleichssatz
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Keine Privatärztliche Behandlung oder Zimmerkomfort
Ersatz-Krankenhaustagegeld
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Nicht enthalten
Psychotherapie stationär
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100 %, keine Zusage notwendig
Ambulante Operationen / Vor- & Nachstationäre Behandlung
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100 % Erstattung
Begleitperson Kind
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Bis 16 Jahre
Hospiz stationär
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GKV-konform
Zahnleistungen
Erstattung
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Zahnbehandlung: 100 %
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Inlays: 100 %
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Zahnersatz & Implantate: 75 %
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Kieferorthopädie: 75 %
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Prophylaxe: 100 %
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Material-/Laborkosten: gemäß Hauptmaßnahme
Zahnstaffel (Rechnungsbeträge)
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Jahr 1–2: 1.800 EUR
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Jahr 3–4: 2.600 EUR
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Jahr 5–6: 3.900 EUR
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Jahr 7–8: 5.200 EUR
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Jahr 9–10: 7.800 EUR
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Ab Jahr 11: keine Begrenzung
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Keine Begrenzung bei Unfall
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Kein Erlass durch Befundbericht
Heil- & Kostenplan
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Erforderlich ab 2.500 EUR oder bei Implantaten – sonst Erstattung > 50 % entfällt
Gebührenordnung Zahn
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Auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus
Kurleistungen
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Stationär (inkl. AHB): 3 Wochen, Verlängerung mit Zusage
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Ambulant: Kurmittel, Arznei, Heilmittel, Kurplan, Kurtaxe
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GKV-Leistungen sind vorrangig
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AHB: Innerhalb 28 Tage nach stationärer Akutbehandlung
Beitragsrückerstattung (BRE)
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Staffel bei vollständiger Leistungsfreiheit:
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1 Jahr: 1,0 MB
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2 Jahre: 1,25 MB
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3 Jahre: 1,5 MB
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4 Jahre: 1,75 MB
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5 Jahre: 2,0 MB
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Ab 6 Jahren: 2,25 MB
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Keine BRE im Rumpfjahr
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Vorsorgeleistungen schließen BRE aus
Wartezeiten
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Allgemein: 3 Monate
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Besondere Bereiche: 8 Monate (Zahn, Psychotherapie, Entbindung)
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Entfall z. B. bei GKV-Vorversicherung, Attest, Unfall
Auslandsschutz
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Weltweit bis 6 Monate (bei vorübergehendem Aufenthalt)
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Verlängerung um 2 Monate bei medizinischer Notwendigkeit
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Rücktransport: 100 % (URZ-Tarif)
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Überführungskosten:
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5.000 EUR (innerhalb EU)
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10.000 EUR (außerhalb EU)
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Zusätzliche kombinierbare Tarife:
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URZ (Auslandsreisetarif)
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PVN (Pflegepflichtversicherung)
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KT (Krankentagegeld)
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KHT (Krankenhaustagegeld)
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OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)
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MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)
- FLEX (Optionstarif)
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Über die Hallesche Krankenversicherung
Die Hallesche Krankenversicherung mit Sitz in Stuttgart ist ein erfahrener Anbieter privater Krankenversicherungslösungen. Der Tarif KS.1 bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung zu fairen Beiträgen – mit offener Hilfsmittelliste, überdurchschnittlichen Zahnleistungen, Naturheilverfahren, stationären Psychotherapien und flexiblen Optionen für langfristige Versorgungsstrategien.
Zusammenfassung
KS.1 richtet sich an anspruchsvolle, kostenbewusste Versicherte, die keine stationäre Wahlleistung benötigen, aber auf umfassende ambulante Versorgung und solide Zahnerstattungen nicht verzichten wollen. Mit 600 EUR Selbstbeteiligung, hoher Beitragsrückerstattung und klaren Leistungsgrenzen ist der Tarif ideal für langfristig stabile Kunden mit kontrollierbarem Gesundheitsverhalten.
Disclaimer
Diese Leistungsübersicht ist unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie individuelle Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
FAQ zum Tarif KS.1 der Hallesche Krankenversicherung
Für wen eignet sich der Tarif KS.1 der Hallesche Krankenversicherung?
Der Tarif KS.1 eignet sich besonders für kostenbewusste und gesundheitsorientierte Versicherte, die keine stationären Wahlleistungen benötigen, aber auf umfassende ambulante und solide zahnmedizinische Leistungen Wert legen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif KS.1?
Im Tarif KS.1 beträgt die jährliche Selbstbeteiligung 600 Euro und gilt für ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Leistungen.
Welche Leistungen bietet der Tarif bei stationären Aufenthalten?
Bei stationären Aufenthalten ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch einen Regel- oder Belegarzt vorgesehen. Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder privatärztliche Behandlung sind nicht enthalten.
Werden Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilverfahren erstattet?
Heilpraktikerleistungen sind im Tarif KS.1 nicht enthalten. Naturheilverfahren durch Ärzte werden jedoch bis zum Wert schulmedizinischer Leistungen erstattet.
Was sollte bei Zahnersatz und Kieferorthopädie beachtet werden?
Für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie werden im Tarif KS.1 75 % der Kosten übernommen. In den ersten Jahren greifen Summenbegrenzungen (Zahnstaffel), die im Laufe der Zeit entfallen.