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Hallesche KS.3 - Vollkrankenversicherung

14.05.2025 7 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Hallesche KS.3 ist eine private Vollkrankenversicherung mit umfangreichen Leistungen für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler.
  • Sie bietet flexible Tarifbausteine, die individuell an persönliche Bedürfnisse angepasst werden können.
  • Besonders attraktiv sind die hohen Erstattungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.

Tarif: KS.3 – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif KS.3 ist ein kompakter Vollversicherungstarif mit 300 EUR Selbstbeteiligung und solider Leistungsabdeckung in allen medizinischen Bereichen. Er bietet Mehrbettzimmer, 100 % bei Zahnbehandlung und Inlays, 75 % bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Arzneimitteln, sowie umfangreiche Erstattung für Naturheilverfahren, Psychotherapie, digitale Gesundheitsanwendungen, Sehhilfen und Kurmaßnahmen. Heilpraktikerleistungen sind nicht enthalten. Der Tarif eignet sich für kostenbewusste, gesundheitsorientierte Versicherte, die auf stationären Komfort verzichten können, aber umfangreichen Schutz benötigen.

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Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 300 EUR jährlich (gilt für ambulant, stationär und Zahn)

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  • Tarifstart: Januar 2013

  • Tarifgeneration: Unisex

  • Vertragsdauer: Mindestlaufzeit 2 Jahre

  • Versichertenkarte: Ja

  • Kinderalleinversicherung: ab dem 6. Lebensjahr möglich


Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung & Naturheilverfahren

  • 100 % Erstattung

  • Naturheilverfahren ohne Hufeland-Beschränkung, bis zum Wert schulmedizinischer Leistungen

  • Heilpraktikerleistungen: nicht enthalten

Arznei-, Verband- & Heilmittel

  • Bis 1.350 EUR: 80 %, darüber 100 %

  • Gilt auch für medizinisch notwendige Nährmittel

  • Heilmittel laut Liste: z. B. Krankengymnastik, Massagen, Rehasport, Rückbildung

Hilfsmittel

  • 100 %, offener Hilfsmittelkatalog

  • Inkl. Dialysegeräte, Blindenhunde

  • Digitale Gesundheitsanwendungen:

    • Gesetzlich gelistet: 100 %

    • Sonstige: 80 % bis max. 1.600 EUR/Jahr (nach vorheriger Zusage)

Sehhilfen

  • Brillen/Kontaktlinsen: 200 EUR alle 2 Jahre oder bei ≥ 0,25 dpt Änderung

  • Laser-OPs (z. B. LASIK): 1.000 EUR pro Auge, alle 5 Jahre

Psychotherapie ambulant

  • 80 % ohne Sitzungsbegrenzung, keine Zusage notwendig

Schutzimpfungen

  • 100 % für STIKO-Empfehlungen, Grippe, Zecken, Tetanus etc.

  • Keine Erstattung für Reise- oder berufsbedingte Impfungen

Transportkosten ambulant

  • Notfälle, Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemo, OP-Tag

Häusliche Krankenpflege

  • Bis 4 Wochen:

    • Krankenhausvermeidungspflege: Grundpflege, Haushalt

    • Sicherungspflege: z. B. Wundversorgung

  • Keine Erstattung für Haushaltshilfe/Kinderbetreuung

Hospiz ambulant

  • GKV-analog


Stationäre Leistungen

Unterbringung & Behandlung

  • Mehrbettzimmer

  • Regel-/Belegarzt

  • Privatkliniken: max. 1,5-facher GKV-Vergleichssatz

  • Keine Privatärztliche Behandlung oder Zimmerkomfort

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • Nicht enthalten

Psychotherapie stationär

  • 100 %, keine Zusage notwendig

Ambulante Operationen / Vor- & Nachstationäre Behandlung

  • 100 % Erstattung

Begleitperson Kind

  • Bis 16 Jahre

Hospiz stationär

  • GKV-konform


Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Inlays: 100 %

  • Zahnersatz & Implantate: 75 %

  • Kieferorthopädie: 75 %

  • Prophylaxe: 100 %

  • Material-/Laborkosten: gemäß Hauptmaßnahme

Zahnstaffel (Rechnungsbeträge)

  • Jahr 1–2: 1.800 EUR

  • Jahr 3–4: 2.600 EUR

  • Jahr 5–6: 3.900 EUR

  • Jahr 7–8: 5.200 EUR

  • Jahr 9–10: 7.800 EUR

  • Ab Jahr 11: keine Begrenzung

  • Keine Begrenzung bei Unfall

  • Kein Erlass durch Befundbericht

Heil- & Kostenplan

  • Erforderlich ab 2.500 EUR oder bei Implantaten – sonst Erstattung > 50 % entfällt

Gebührenordnung Zahn

  • Auch über GOZ-/GOÄ-Höchstsätze hinaus


Kurleistungen

  • Stationär (inkl. AHB): 3 Wochen, Verlängerung mit Zusage

  • Ambulant: Kurmittel, Arznei, Heilmittel, Kurplan, Kurtaxe

  • GKV-Leistungen sind vorrangig

  • AHB: Innerhalb 28 Tage nach stationärer Akutbehandlung


Beitragsrückerstattung (BRE)

  • Staffel bei vollständiger Leistungsfreiheit:

    • 1 Jahr: 1,0 MB

    • 2 Jahre: 1,25 MB

    • 3 Jahre: 1,5 MB

    • 4 Jahre: 1,75 MB

    • 5 Jahre: 2,0 MB

    • Ab 6 Jahren: 2,25 MB

  • Keine BRE im Rumpfjahr

  • Vorsorgeleistungen schließen BRE aus


Wartezeiten

  • Allgemein: 3 Monate

  • Besondere Bereiche: 8 Monate (Zahn, Psychotherapie, Entbindung)

  • Entfall z. B. bei GKV-Vorversicherung, Attest, Unfall


Auslandsschutz

  • Weltweit bis 6 Monate (bei vorübergehendem Aufenthalt)

  • Verlängerung um 2 Monate bei medizinischer Notwendigkeit

  • Rücktransport: 100 % (URZ-Tarif)

  • Überführungskosten:

    • 5.000 EUR (innerhalb EU)

    • 10.000 EUR (außerhalb EU)


Zusätzliche kombinierbare Tarife:

    • URZ (Auslandsreisetarif)

    • PVN (Pflegepflichtversicherung)

    • KT (Krankentagegeld)

    • KHT (Krankenhaustagegeld)

    • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

    • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)

    • FLEX (Optionstarif)

Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung mit Sitz in Stuttgart ist ein erfahrener Anbieter privater Krankenversicherungslösungen. Der Tarif KS.3 bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung zu fairen Beiträgen – mit offener Hilfsmittelliste, überdurchschnittlichen Zahnleistungen, Naturheilverfahren, stationären Psychotherapien und flexiblen Optionen für langfristige Versorgungsstrategien.


Zusammenfassung

KS.3 richtet sich an anspruchsvolle, kostenbewusste Versicherte, die keine stationäre Wahlleistung benötigen, aber auf umfassende ambulante Versorgung und solide Zahnerstattungen nicht verzichten wollen. Mit 300 EUR Selbstbeteiligung, hoher Beitragsrückerstattung und klaren Leistungsgrenzen ist der Tarif ideal für langfristig stabile Kunden mit kontrollierbarem Gesundheitsverhalten.


Disclaimer

Diese Leistungsübersicht ist unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie individuelle Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.


FAQ zur privaten Krankenversicherung Hallesche KS.3

Für wen eignet sich der Tarif Hallesche KS.3?

Der Tarif KS.3 richtet sich an kostenbewusste und gesundheitsorientierte Versicherte, die auf stationären Komfort wie Ein- oder Zweibettzimmer verzichten können, aber trotzdem auf umfassenden ambulanten und zahnmedizinischen Schutz Wert legen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif KS.3?

Die Selbstbeteiligung beträgt jährlich 300 EUR und gilt für ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Leistungen.

Welche Leistungen bietet der Tarif bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz?

Der Tarif bietet 100 % Erstattung für Zahnbehandlung und Inlays sowie 75 % für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie. Für die ersten zehn Jahre gelten gestaffelte Höchstbeträge (Zahnstaffel), danach gelten keine Begrenzungen mehr.

Welche besonderen ambulanten Leistungen sind abgedeckt?

Abgedeckt sind unter anderem Naturheilverfahren (ohne Hufeland-Beschränkung), 80 % für Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung sowie umfangreiche Erstattungen für Sehhilfen, digitale Gesundheitsanwendungen und Kurmaßnahmen. Heilpraktikerleistungen sind jedoch nicht enthalten.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung im Hallesche KS.3 Tarif?

Ja, bei vollständiger Leistungsfreiheit erhält man eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die mit jedem leistungsfreien Jahr steigt (bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. Jahr). Vorsorgeleistungen sind jedoch von der Rückerstattung ausgeschlossen.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Tarif KS.3 der Hallesche Krankenversicherung bietet umfassende Leistungen mit 300 EUR Selbstbeteiligung, starken Zahnleistungen und hoher Beitragsrückerstattung für kostenbewusste Versicherte ohne stationären Komfortanspruch.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Selbstbeteiligung beachten: Der Tarif KS.3 der Hallesche Krankenversicherung sieht eine jährliche Selbstbeteiligung von 300 EUR vor, die für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen gilt. Kalkulieren Sie diesen Eigenanteil in Ihre jährliche Gesundheitsplanung mit ein.
  2. Umfangreiche Leistungen bei Zahngesundheit: Nutzen Sie die sehr guten Erstattungen für Zahnbehandlungen (100 %) und Inlays (100 %) sowie 75 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Beachten Sie die Zahnstaffel in den ersten Jahren und reichen Sie bei größeren Maßnahmen frühzeitig einen Heil- und Kostenplan ein, um die volle Erstattung zu sichern.
  3. Kein stationärer Komfort, aber solide Grundversorgung: Der Tarif bietet im Krankenhaus nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer und keine privatärztliche Behandlung. Wer auf Komfortleistungen verzichten kann, erhält dennoch eine umfassende medizinische Grundversorgung – insbesondere bei stationärer und ambulanter Psychotherapie (bis zu 100 % Erstattung).
  4. Digitale Gesundheitsanwendungen und Naturheilverfahren nutzen: Digitale Gesundheitsanwendungen, die gesetzlich gelistet sind, werden zu 100 % erstattet. Auch Naturheilverfahren werden umfangreich übernommen – Heilpraktikerleistungen sind allerdings ausgeschlossen. Informieren Sie sich über geeignete Maßnahmen, um von diesen Leistungen zu profitieren.
  5. Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von einer attraktiven gestaffelten Beitragsrückerstattung (BRE). Bereits nach einem leistungsfreien Jahr erhalten Sie einen Monatsbeitrag zurück, der sich mit den Jahren weiter steigert. Achten Sie jedoch darauf, dass Vorsorgeleistungen von der BRE ausgeschlossen sind.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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