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HanseMerkur: KVS3 - Vollkrankenversicherung

17.06.2025 139 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der Tarif KVS3 der HanseMerkur ist eine private Vollkrankenversicherung für Selbstständige, Angestellte und Freiberufler.
  • Er bietet umfangreiche Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
  • Besondere Vorteile sind individuelle Tarifbausteine und Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit.

HanseMerkur – Tarif KVS3 im Detail

Die HanseMerkur verfolgt bei ihren Vollversicherungstarifen einen modularen Ansatz, der es den Versicherten erlaubt, nach dem Baukastenprinzip Leistungen flexibel hinzu- oder abzuwählen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, Komfortleistungen wie 1- oder 2-Bettzimmer sowie Chefarztbehandlung stationär ohne Tarifwechsel über separate Bausteine hinzuzubuchen oder bei Bedarf auch wieder abzuwählen. Diese Flexibilität erleichtert es Versicherten, den Versicherungsschutz an veränderte Lebenssituationen anzupassen.

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Allgemeine Tarifdaten – KVS3

  • Tarifart: Kompakter Vollkostentarif (Start Fit Tarifwelt)

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  • Selbstbeteiligung: 1.000 EUR jährlich (nur ambulant und Zahn); Kinder beitragsfrei bis 20 Jahre ohne SB

  • Stationär: keine Selbstbeteiligung

  • Primärarztprinzip: Ja, verpflichtend (Ausnahmen: Notfall, Gynäkologe, Augenarzt, Kinderarzt)

  • GOÄ-Erstattung: Bis zum 3,5-fachen Höchstsatz

  • Steuerlich ansetzbar: 93,16 % (PVN: 100 %)

  • Optionstarif enthalten: Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung nach 4, 6, 8 Jahren möglich

  • Tarifeinführung: Januar 2014

Beitragsübersicht (Beispiel: Angestellter, 30 Jahre, Stand 01/2025)

Komponente Beitrag (EUR)
KVS3 (ambulant/stationär/zahn) 201,73
PVN Pflegepflichtversicherung 59,04
Gesetzlicher Zuschlag 20,17
Gesamtbeitrag 280,94
Arbeitgeberzuschuss –140,47
Eigenanteil Versicherter 140,47 EUR/Monat

Ambulante Leistungen

  • 100 % Erstattung, sofern der Primärarzt konsultiert wird

  • 80 %, bei direktem Facharztbesuch ohne Überweisung

  • Heilpraktiker/Naturheilverfahren: 80 % (GebüH/Hufeland, inkl. Heil- und Arzneimittel)

    • Max. Rechnungsbeträge: 100 € im 1. Jahr, 200 € im 2. Jahr, ab 3. Jahr: 1.000 €/Jahr

  • Heilmittel: 90 % (z. B. Physio, Ergo, Logo)

  • Hilfsmittel: 100 % (offener Katalog), z. B. Hörhilfe: 1.000 €, Rollstuhl: 12.000 €

  • Sehhilfen: 100 € alle 36 Monate

  • Telemedizin: 100 % (ärztlich anerkannt)

Vorsorgeuntersuchungen

  • 100 % für gesetzlich empfohlene Vorsorgeleistungen

  • Weitere Vorsorge gem. Tarifliste möglich (ggf. pauschal abgegolten)

  • Vorsorge wird nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet (wenn Pauschale genutzt wird)

Psychotherapie

  • Ambulant: 70 %, max. 50 Sitzungen jährlich (Genehmigung erforderlich)

  • Stationär: 100 %, keine Voranmeldung nötig

Stationäre Leistungen

  • Unterbringung: Mehrbettzimmer

  • Arztwahl: Regel-/Belegarzt

  • Privatkliniken: Max. GKV-Erstattungssatz

  • Mitaufnahme bei Kindern: Ja

  • Hospizleistungen: analog GKV, ambulant & stationär

Zahnbehandlungen

  • Zahnbehandlung: 100 % (inkl. Füllungen, Prophylaxe, PZR etc.)

  • Zahnersatz & KFO: 80 %, inkl. Inlays, Implantate

  • Zahnstaffel:

    • Jahr 1–2: 600 €

    • Jahr 3–4: 1.200 €

    • Jahr 5–6: 2.400 €

    • Ab Jahr 7: 4.000 €

    • Unfall: Keine Begrenzung

Beitragsrückerstattung (BRE)

Nur bei vollständiger Leistungsfreiheit (außer Impfungen und Vorsorge über Pauschale):

Versicherungsdauer Rückzahlung Kinder (50 %)
1 Jahr 200 € 100 €
2 Jahre 300 € 150 €
3 Jahre 400 € 200 €
4 Jahre 500 € 250 €

Auslandsschutz

  • Gültig innerhalb Europas unbegrenzt

  • Außerhalb Europas: Voller Schutz nur für 1 Monat, danach Reduktion um 1/3

Keine Kurleistungen enthalten

Kombinierbare Tarife mit KVS3

Folgende Ergänzungstarife lassen sich individuell mit dem Tarif KVS3 kombinieren:

  • EKV2 – Ergänzungsbaustein zu KVS1 und KVS3 mit Verbesserung der Zahnleistungen, Schutzimpfungen bei Auslandsreisen sowie Betreuungsgeld bei Krankheit eines Kindes; beinhaltet auch Vorsorgeleistungen (Unisex, aufgelegt Juli 2023, steuerlich ansetzbar: 0 %)

  • PSV – Stationärer Ergänzungstarif für 1- oder 2-Bettzimmer sowie Chefarztbehandlung; GOÄ auch über Höchstsätze hinaus erstattungsfähig (Unisex, aufgelegt Jan 2013, steuerlich ansetzbar: 0 %)

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • RKJ15 – Auslandsreisezusatzversicherung

  • T – Krankentagegeldtarif

  • KH – Krankenhaustagegeldtarif

  • PGA + PGS – Pflegezusatzversicherung (Pflegegeldtarife)

  • BEN – Beitragsentlastungstarif im Alter

  • KUT – Kurtagegeldtarif

Empfehlung & Fazit

Der Tarif KVS3 bietet eine grundsolide Absicherung zu einem attraktiven Beitrag – besonders für gesundheitsbewusste, wirtschaftlich orientierte Versicherte. Die offene Struktur erlaubt flexible Erweiterung und reduziert langfristige Beitragssprünge durch Modularität und Optionstarif.

Geeignet für:**

  • Junge Angestellte mit stabiler Gesundheit

  • Selbstständige mit Fokus auf Kostenkontrolle

  • Kunden mit späterem Upgrade-Wunsch (dank FLEX-Option)

Weniger geeignet für:

  • Personen mit gehobenem stationären Anspruch (Einbettzimmer, Chefarzt)

  • Versicherte mit häufigem Facharztbedarf ohne Überweisung

  • Weltenbummler außerhalb Europas

Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben beruhen auf dem Stand der jeweils gültigen Tarifbedingungen (hier: KVS3, Stand 01/2025). Die tatsächlichen Leistungen und Beiträge können je nach Alter, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Berufsgruppe und Wohnort abweichen. Die Informationen in diesem Dokument stellen keine rechtlich verbindliche Beratung dar. Für eine individuelle Absicherung oder einen konkreten Tarifvergleich empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsexperten oder Makler.

Die Kombinationen mit Zusatzbausteinen (z. B. für stationäre Wahlleistungen oder Beitragsentlastung) sollten sorgfältig auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt werden.


FAQ zum Tarif KVS3 der HanseMerkur

Für wen eignet sich der Tarif KVS3 besonders?

Der Tarif KVS3 ist besonders geeignet für junge Angestellte mit stabiler Gesundheit, selbstständige Personen mit Fokus auf planbaren Beiträgen sowie für Kunden, die in Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln möchten.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung und für welche Leistungen gilt sie?

Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000 EUR pro Jahr und fällt nur für ambulante und zahnärztliche Leistungen an. Im stationären Bereich besteht keine Selbstbeteiligung. Kinder sind zudem bis 20 Jahre ohne eigene Selbstbeteiligung mitversichert.

Welche ambulanten Leistungen sind im Tarif KVS3 abgedeckt?

Der Tarif KVS3 übernimmt ambulant in der Regel 100 % der Kosten, wenn der Behandlungsweg über den Primärarzt erfolgt. Werden Fachärzte ohne Überweisung besucht, werden 80 % erstattet. Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorge sind ebenfalls umfassend enthalten.

Wie flexibel kann der KVS3-Tarif erweitert werden?

Die HanseMerkur arbeitet im KVS3-Tarif mit einem modularen Baukastensystem. Komfortleistungen wie 1- oder 2-Bettzimmer oder Chefarztbehandlung lassen sich flexibel und ohne Tarifwechsel über Zusatzbausteine hinzubuchen oder abwählen, je nach individuellem Bedarf.

Welche Beitragsrückerstattung ist möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden?

Sofern während eines Versicherungsjahres keine Leistungen (außer Impfungen und Vorsorge über Pauschale) beantragt werden, erstattet die HanseMerkur eine gestaffelte Beitragsrückzahlung: Im 1. Jahr 200 €, im 2. Jahr 300 €, im 3. Jahr 400 € und im 4. Jahr 500 € zur Belohnung einer leistungsfreien Zeit.

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Zusammenfassung des Artikels

Der HanseMerkur-Tarif KVS3 bietet eine flexible, modulare Vollversicherung mit solider Grundabsicherung und attraktiven Beiträgen für gesundheitsbewusste Versicherte. Besonders geeignet ist er für junge Angestellte oder Selbstständige mit Fokus auf Kostenkontrolle und Anpassungsoptionen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Flexibilität durch Modulsystem nutzen: Der KVS3-Tarif der HanseMerkur ermöglicht es, Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung flexibel hinzu- oder abzuwählen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr aktueller Bedarf abgedeckt ist, und passen Sie die Zusatzbausteine an Ihre Lebenssituation an, ohne einen kompletten Tarifwechsel vornehmen zu müssen.
  2. Beitragsrückerstattung im Blick behalten: Wer keine Leistungen (außer Vorsorge und Impfungen) in Anspruch nimmt, profitiert von einer gestaffelten Beitragsrückerstattung. Überlegen Sie, ob es sich lohnt, kleinere Rechnungen ggf. selbst zu zahlen, um von dieser Rückzahlung zu profitieren.
  3. Optionstarif für spätere Tarifwechsel nutzen: Mit dem enthaltenen Optionstarif können Sie nach 4, 6 oder 8 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln. Das bietet Ihnen Planungssicherheit, falls sich Ihr Anspruch an die Krankenversicherung ändert.
  4. Primärarztprinzip beachten: Für die volle Kostenerstattung ist die Einhaltung des Primärarztprinzips wichtig. Besuchen Sie daher immer zuerst den Hausarzt und lassen Sie sich bei Bedarf an einen Facharzt überweisen, um Kürzungen bei der Erstattung zu vermeiden.
  5. Kombination mit Ergänzungstarifen prüfen: Wenn Ihnen Leistungen wie verbesserter Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen oder Beitragsentlastung im Alter wichtig sind, können Sie KVS3 individuell mit passenden Ergänzungstarifen kombinieren. Lassen Sie sich hierzu beraten, um den optimalen Schutz für Ihre Bedürfnisse zu gewährleisten.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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