Hörgeräte und die Leistungen der privaten Krankenversicherung

28.02.2025 152 mal gelesen 1 Kommentare
  • Private Krankenversicherungen übernehmen häufig die Kosten für Hörgeräte, abhängig vom Tarif.
  • Viele Tarife bieten Zuschüsse zu hochwertigen Hörgeräten und deren Anpassung.
  • Vor der Anschaffung sollte eine Kostenübernahme mit der Versicherung geklärt werden.

Einleitung: Warum die private Krankenversicherung bei Hörgeräten entscheidend ist

Hörgeräte sind nicht nur technische Hilfsmittel, sondern oft ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Doch die Kosten dafür können schnell in die Höhe schießen, vor allem bei modernen Geräten mit innovativen Funktionen. Hier kommt die private Krankenversicherung (PKV) ins Spiel: Sie bietet die Möglichkeit, einen Großteil der finanziellen Belastung abzufedern. Doch warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Ohne eine klare Regelung zur Kostenübernahme könnten viele Betroffene vor der Wahl stehen, entweder auf Qualität zu verzichten oder die hohen Ausgaben selbst zu tragen. Die PKV schafft hier eine Brücke zwischen medizinischer Notwendigkeit und finanzieller Machbarkeit. Und genau deshalb ist sie für Versicherte ein unverzichtbarer Partner bei der Anschaffung von Hörgeräten.

Kosten für Hörgeräte: Welche Ausgaben erwarten Versicherte?

Die Kosten für Hörgeräte können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Versicherte sollten sich darauf einstellen, dass die Preisspanne von einfachen Basis-Modellen bis hin zu Hightech-Geräten mit Zusatzfunktionen wie Bluetooth oder automatischer Geräuschunterdrückung reicht. Einfache Geräte beginnen oft bei etwa 500 Euro pro Stück, während Premium-Modelle schnell mehrere Tausend Euro kosten können. Hinzu kommen laufende Ausgaben, die häufig unterschätzt werden:

  • Wartung: Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen durch den Hörgeräteakustiker.
  • Batterien: Je nach Modell und Nutzung können die Batteriekosten pro Jahr zwischen 50 und 100 Euro liegen.
  • Zubehör: Reinigungstools, Ersatzteile oder spezielle Aufbewahrungslösungen.

Ein weiterer Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben, sind mögliche Kosten für Probegeräte oder Anpassungstermine, die nicht immer vollständig erstattet werden. Daher ist es sinnvoll, sich vorab genau über die Gesamtkosten zu informieren und einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Die Rolle der PKV: Welche Leistungen sind möglich?

Die private Krankenversicherung (PKV) kann bei der Finanzierung von Hörgeräten eine entscheidende Unterstützung bieten. Doch welche Leistungen stehen tatsächlich zur Verfügung? Das hängt maßgeblich vom individuellen Tarif ab. In vielen Fällen übernimmt die PKV entweder einen festen Betrag oder einen prozentualen Anteil der Kosten. Wichtig ist dabei, dass die Erstattung nicht nur den Kaufpreis des Hörgeräts umfassen kann, sondern auch begleitende Leistungen wie Anpassungen oder Reparaturen.

Einige Tarife bieten sogar die Möglichkeit, hochwertige Modelle mit modernen Funktionen teilweise zu finanzieren. Dennoch gibt es häufig Einschränkungen, etwa durch maximale Erstattungsbeträge oder zeitliche Begrenzungen, wie beispielsweise eine erneute Kostenübernahme erst nach fünf oder sechs Jahren. Versicherte sollten daher genau prüfen, welche Leistungen ihr Vertrag vorsieht.

  • Voraussetzungen: Oft wird ein ärztliches Attest oder eine Verordnung benötigt, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.
  • Qualitätsunterschiede: Während Basisgeräte oft vollständig abgedeckt sind, erfolgt bei Premium-Modellen meist nur eine Teilfinanzierung.
  • Zusatzleistungen: Einige Tarife beinhalten auch die Übernahme von Zubehör oder Serviceleistungen.

Die Rolle der PKV ist also nicht nur auf die reine Kostenübernahme beschränkt. Sie bietet auch die Möglichkeit, flexibel auf individuelle Bedürfnisse einzugehen und so die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Wer seinen Tarif gut kennt, kann die Leistungen optimal ausschöpfen.

Wie klärt man die Kostenübernahme mit der privaten Krankenversicherung?

Die Klärung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV) ist ein entscheidender Schritt, bevor Sie ein Hörgerät anschaffen. Ein strukturierter Ansatz hilft dabei, Missverständnisse und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Der Prozess beginnt in der Regel mit der Einholung eines ärztlichen Attests oder einer Verordnung, die den medizinischen Bedarf für ein Hörgerät bestätigt. Ohne diesen Nachweis wird die PKV meist keine Erstattung gewähren.

Um sicherzugehen, dass alles reibungslos abläuft, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von Ihrem Hörgeräteakustiker einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Dieser sollte alle relevanten Positionen wie das Gerät, Anpassungen und eventuelles Zubehör enthalten.
  2. Kontakt mit der PKV aufnehmen: Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Versicherung ein. Fragen Sie nach, ob weitere Unterlagen benötigt werden.
  3. Leistungszusage einholen: Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme. Achten Sie darauf, dass die Höhe der Erstattung und eventuelle Eigenanteile klar definiert sind.

Einige Versicherungen bieten auch telefonische Beratung oder Online-Portale an, über die Sie den Status Ihrer Anfrage verfolgen können. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Zeit zu sparen und stets den Überblick zu behalten. Sollten Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, direkt nachzufragen – es ist besser, vorab alles zu klären, als später auf unerwarteten Kosten sitzen zu bleiben.

Wertvolle Tipps für den Kauf von Hörgeräten mit PKV-Leistungen

Der Kauf eines Hörgeräts mit Unterstützung der privaten Krankenversicherung (PKV) erfordert eine durchdachte Herangehensweise. Es gibt einige wertvolle Tipps, die Ihnen helfen können, das Beste aus den Leistungen Ihrer PKV herauszuholen und gleichzeitig ein Gerät zu wählen, das perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Funktionen und Bedürfnisse abgleichen: Überlegen Sie genau, welche Funktionen für Ihren Alltag wirklich notwendig sind. Nicht jedes teure Feature, wie etwa Bluetooth oder spezielle Filter, ist für jeden sinnvoll. Lassen Sie sich von einem Hörgeräteakustiker beraten, der Ihre individuellen Anforderungen berücksichtigt.
  • Probetragen nutzen: Viele Akustiker bieten die Möglichkeit, verschiedene Modelle vor dem Kauf auszuprobieren. Nutzen Sie diese Chance, um herauszufinden, welches Gerät am besten zu Ihnen passt. Achten Sie dabei auf Tragekomfort, Klangqualität und Bedienbarkeit.
  • PKV-Leistungen vorab prüfen: Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, klären Sie mit Ihrer PKV, welche Geräte in welchem Umfang bezuschusst werden. So vermeiden Sie, dass Sie für Funktionen zahlen, die nicht erstattet werden.
  • Langfristige Kosten im Blick behalten: Denken Sie nicht nur an den Anschaffungspreis, sondern auch an die Folgekosten. Geräte mit wiederaufladbaren Akkus können beispielsweise langfristig günstiger sein als solche mit Einwegbatterien.
  • Verhandeln lohnt sich: Manche Akustiker sind bereit, Rabatte oder Zusatzleistungen wie kostenlose Wartung anzubieten. Fragen kostet nichts!

Ein weiterer wichtiger Punkt: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Der Kauf eines Hörgeräts ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene Optionen zu vergleichen und alle offenen Fragen mit Ihrer PKV und dem Akustiker zu klären. So stellen Sie sicher, dass Sie sowohl finanziell als auch funktional die beste Wahl treffen.

Beispiele für Kostenübernahmen: Was Sie wissen sollten

Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV) kann je nach Tarif und individueller Situation stark variieren. Um Ihnen eine bessere Vorstellung davon zu geben, wie diese Unterstützung in der Praxis aussehen kann, finden Sie hier einige typische Beispiele:

  • Vollständige Kostenübernahme für Basisgeräte: Einige PKV-Tarife decken die Kosten für einfache Hörgeräte vollständig ab, vorausgesetzt, sie erfüllen die medizinischen Anforderungen. Hierbei handelt es sich oft um Modelle ohne Zusatzfunktionen, die jedoch ihren Zweck erfüllen.
  • Teilfinanzierung von Premium-Geräten: Hochwertige Hörgeräte mit Funktionen wie Bluetooth oder automatischer Geräuschunterdrückung werden häufig nur anteilig erstattet. Zum Beispiel könnte die PKV 70 % der Kosten übernehmen, während der Versicherte den Restbetrag selbst trägt.
  • Erstattung von Zubehör: In manchen Fällen erstattet die PKV auch Zubehör wie spezielle Reinigungssets oder Ersatzteile. Dies hängt jedoch stark vom Vertrag ab und sollte vorab geklärt werden.
  • Wiederholte Kostenübernahme: Nach einer bestimmten Nutzungsdauer – häufig fünf bis sechs Jahre – übernehmen viele PKVs erneut die Kosten für ein neues Hörgerät, wenn ein medizinischer Bedarf nachgewiesen wird.
  • Zusätzliche Leistungen: Einige Versicherungen bieten sogar die Übernahme von Serviceleistungen wie regelmäßige Anpassungen oder Reparaturen an, die über die reine Anschaffung hinausgehen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Versicherter benötigt ein Hörgerät, das 2.000 Euro kostet. Seine PKV übernimmt laut Vertrag 80 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 Euro. In diesem Fall würde die Versicherung 1.500 Euro erstatten, und der Versicherte müsste die restlichen 500 Euro selbst zahlen. Solche Regelungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, die eigenen Tarifbedingungen genau zu kennen.

Beachten Sie außerdem, dass die Erstattung oft nur bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt. Dazu gehören der Kostenvoranschlag, die ärztliche Verordnung und die Rechnung. Wer diese Punkte im Blick behält, kann die Leistungen der PKV optimal nutzen.

Die Bedeutung der Vertragsbedingungen in der PKV

Die Vertragsbedingungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Erstattung von Hörgeräten geht. Jeder Vertrag ist individuell gestaltet, und die Leistungen können sich erheblich unterscheiden. Deshalb ist es entscheidend, die genauen Details Ihres Tarifs zu kennen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Ein wichtiger Punkt ist die Definition der Erstattungsgrenzen. Viele PKV-Verträge legen fest, wie viel maximal für ein Hörgerät übernommen wird – sei es als fester Betrag oder als prozentualer Anteil. Manche Tarife haben auch Einschränkungen hinsichtlich der Häufigkeit, mit der neue Geräte bezuschusst werden. Üblich ist hier ein Zeitraum von fünf bis sechs Jahren, bevor eine erneute Kostenübernahme möglich ist.

  • Leistungsumfang: Einige Tarife decken nur Basisgeräte ab, während andere auch die Finanzierung von Premium-Modellen anteilig ermöglichen.
  • Eigenanteil: In vielen Fällen bleibt ein bestimmter Betrag, den der Versicherte selbst tragen muss. Dieser Eigenanteil kann je nach Vertrag stark variieren.
  • Zusatzleistungen: Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag auch Zubehör, Wartung oder Reparaturen umfasst. Diese Leistungen können langfristig eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Ein weiterer Aspekt ist die Notwendigkeit von Nachweisen. Viele PKV-Verträge verlangen eine ärztliche Verordnung oder ein Gutachten, das den medizinischen Bedarf bestätigt. Ohne diese Dokumente kann die Erstattung verweigert werden. Zudem ist es ratsam, vorab mit der Versicherung zu klären, ob ein bestimmtes Hörgerät den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Die Vertragsbedingungen bestimmen letztlich, wie flexibel und umfassend die Unterstützung durch die PKV ausfällt. Wer sich frühzeitig mit den Details seines Tarifs auseinandersetzt, kann gezielt planen und die Vorteile der Versicherung optimal nutzen.

Verordnungen und Nachweise: Worauf kommt es an?

Damit die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für ein Hörgerät übernimmt, sind Verordnungen und Nachweise unverzichtbar. Diese Dokumente dienen als Beleg für die medizinische Notwendigkeit und sind häufig die Grundlage für die Erstattung. Doch worauf kommt es dabei genau an?

Der wichtigste Nachweis ist die ärztliche Verordnung. Diese wird in der Regel von einem HNO-Arzt ausgestellt und muss klar dokumentieren, dass ein Hörgerät erforderlich ist. Dabei sollten folgende Punkte auf der Verordnung enthalten sein:

  • Die Diagnose, die den Bedarf für ein Hörgerät begründet.
  • Angaben zur Art des Hörgeräts, falls spezifische Anforderungen bestehen.
  • Eventuell zusätzliche Hinweise, wie z. B. die Notwendigkeit eines beidseitigen Geräts.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Kostenvoranschlag, den Sie vom Hörgeräteakustiker erhalten. Dieser sollte detailliert aufschlüsseln, welche Kosten für das Gerät, die Anpassung und eventuelles Zubehör anfallen. Die PKV benötigt diesen, um die Höhe der Erstattung zu prüfen.

Manche Versicherungen verlangen zusätzlich ein Hörtest-Ergebnis, das die Hörminderung dokumentiert. Dieser Test wird in der Regel ebenfalls vom HNO-Arzt oder Akustiker durchgeführt. Es lohnt sich, vorab bei der PKV nachzufragen, ob dieser Nachweis erforderlich ist, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wichtig ist auch die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlende Dokumente können dazu führen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage länger dauert oder sogar abgelehnt wird. Reichen Sie daher alle geforderten Nachweise rechtzeitig ein und behalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen.

Zusammengefasst: Verordnungen und Nachweise sind der Schlüssel zur Kostenübernahme. Wer die Anforderungen seiner PKV kennt und die Dokumente sorgfältig vorbereitet, spart Zeit und vermeidet unnötigen Stress.

So nutzen Sie Ihre Versicherung optimal: Empfehlungen für Versicherte

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet viele Vorteile, wenn es um die Finanzierung von Hörgeräten geht. Doch um diese optimal zu nutzen, ist ein strategisches Vorgehen entscheidend. Mit den richtigen Schritten können Sie sicherstellen, dass Sie sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Qualität des Hörgeräts das Beste herausholen.

Hier sind einige Empfehlungen, die Ihnen helfen, Ihre Versicherung effektiv einzusetzen:

  • Vertrag genau prüfen: Bevor Sie ein Hörgerät kaufen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag gründlich durchlesen. Achten Sie auf Details wie Erstattungsgrenzen, Eigenanteile und die Bedingungen für Zubehör oder Serviceleistungen.
  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer PKV, um alle offenen Fragen zu klären. Dies vermeidet Missverständnisse und gibt Ihnen Planungssicherheit.
  • Kostenvoranschläge vergleichen: Lassen Sie sich von mehreren Hörgeräteakustikern Angebote machen. So können Sie nicht nur das beste Gerät finden, sondern auch sicherstellen, dass die Kosten im Rahmen der PKV-Leistungen bleiben.
  • Zusatzleistungen nutzen: Manche PKV-Tarife bieten zusätzliche Services wie regelmäßige Wartungen oder Reparaturen. Prüfen Sie, ob solche Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind, und nutzen Sie sie konsequent.
  • Langfristig denken: Planen Sie nicht nur die aktuelle Anschaffung, sondern auch zukünftige Bedürfnisse. Wenn Ihre PKV nur alle fünf bis sechs Jahre neue Geräte bezuschusst, sollten Sie ein Modell wählen, das langfristig zuverlässig ist.

Ein weiterer Tipp: Halten Sie alle Unterlagen gut organisiert. Rechnungen, Verordnungen und Korrespondenzen mit der PKV sollten Sie griffbereit haben, falls Rückfragen entstehen. Eine klare Dokumentation spart Zeit und Nerven.

Indem Sie diese Empfehlungen umsetzen, können Sie die Leistungen Ihrer PKV nicht nur effizient nutzen, sondern auch sicherstellen, dass Sie ein Hörgerät erhalten, das Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht – ohne unnötige finanzielle Belastungen.

Fazit: Finanzielle Entlastung durch die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) kann eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten, wenn es um die Anschaffung von Hörgeräten geht. Durch die Übernahme von Kosten – sei es für Basisgeräte, Premium-Modelle oder begleitende Leistungen – ermöglicht sie vielen Versicherten den Zugang zu moderner Hörtechnologie, ohne dass die finanzielle Belastung überhandnimmt. Doch diese Unterstützung ist nur dann effektiv, wenn Versicherte die Bedingungen ihres Vertrags genau kennen und die notwendigen Schritte sorgfältig planen.

Ein gut durchdachter Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt – von der Auswahl des passenden Geräts über die Einreichung der erforderlichen Nachweise bis hin zur Klärung der Erstattungsdetails – ist der Schlüssel, um die Vorteile der PKV voll auszuschöpfen. Wer frühzeitig mit seiner Versicherung kommuniziert, sich umfassend informiert und auf transparente Kosten setzt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch langfristig von einer besseren Lebensqualität profitieren.

Zusammengefasst: Die PKV ist ein wertvoller Partner, wenn es um die Finanzierung von Hörgeräten geht. Mit einer klugen Vorbereitung und einem klaren Blick auf die individuellen Bedürfnisse können Versicherte die finanzielle Unterstützung optimal nutzen und sich auf das Wesentliche konzentrieren – ein besseres Hörerlebnis und mehr Lebensfreude.


FAQ: Wichtige Informationen zu Hörgeräten und privater Krankenversicherung

Welche Kosten fallen für Hörgeräte an?

Die Kosten für Hörgeräte variieren je nach Modell stark. Während Basisgeräte bereits ab etwa 500 Euro erhältlich sind, können Premium-Geräte mit Zusatzfunktionen mehrere Tausend Euro kosten. Hinzu kommen laufende Kosten, z. B. für Wartung und Batterien.

Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung (PKV)?

Die PKV übernimmt entweder einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für Hörgeräte. Der genaue Leistungsumfang hängt vom individuellen Tarif ab und kann auch Zubehör oder Serviceleistungen umfassen.

Welche Dokumente benötigt man für die Kostenerstattung?

Für die Erstattung der Kosten durch die PKV sind in der Regel ein ärztliches Attest, ein detaillierter Kostenvoranschlag vom Hörgeräteakustiker und manchmal ein Hörtest-Ergebnis erforderlich.

Werden auch Zubehör und Folgekosten übernommen?

Die Übernahme von Zubehör und Folgekosten wie Batterien oder Wartung hängt vom jeweiligen PKV-Tarif ab. Manche Verträge decken diese Kosten teilweise oder vollständig mit ab. Es empfiehlt sich, vorab bei der Versicherung nachzufragen.

Wie oft übernimmt die PKV die Kosten für ein neues Hörgerät?

Die Kostenübernahme für ein neues Hörgerät erfolgt in der Regel alle fünf bis sechs Jahre, sofern ein erneuter medizinischer Bedarf nachgewiesen wird. Die genaue Regelung hängt jedoch vom individuellen Vertrag ab.

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Zusammenfassung des Artikels

Die private Krankenversicherung (PKV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von Hörgeräten, da sie je nach Tarif einen Großteil der Kosten für Geräte und begleitende Leistungen übernimmt. Versicherte sollten ihre PKV-Leistungen genau prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden, und sich vorab über Gesamtkosten sowie mögliche Einschränkungen informieren.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie vorab Ihren Versicherungsvertrag, um die genauen Erstattungsgrenzen und Bedingungen für Hörgeräte zu kennen. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Kostenübernahme.
  2. Holen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag von Ihrem Hörgeräteakustiker ein und reichen Sie diesen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer PKV ein, um die Erstattung zu klären.
  3. Nehmen Sie sich Zeit, verschiedene Hörgeräte-Modelle zu testen. Probetragen kann Ihnen helfen, das Gerät zu finden, das sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den Erstattungsrichtlinien der PKV entspricht.
  4. Berücksichtigen Sie nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die Folgekosten wie Batterien, Wartung oder Zubehör, um die langfristigen Ausgaben realistisch einzuschätzen.
  5. Nutzen Sie Zusatzleistungen Ihrer PKV wie die Übernahme von Wartungen oder Zubehör, falls diese in Ihrem Tarif enthalten sind. Klären Sie diese Möglichkeiten frühzeitig mit Ihrer Versicherung.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
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Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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