Krankenkassenbeiträge steigen 2025 weiter – Experten fordern Reformen und Bürgerversicherung

23.04.2025 28 mal gelesen 0 Kommentare

Steigende Krankenkassenbeiträge: Experten fordern Reformen und diskutieren Bürgerversicherung

Die Beiträge für Krankenkassen, Pflege und Rente steigen im Jahr 2025 weiter an. Bereits zu Jahresbeginn kam es zu einer deutlichen Erhöhung der Zusatzbeiträge: Zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kamen durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeiträge hinzu. Die Regierung hatte den offiziellen Orientierungswert auf 2,5 Prozent festgelegt, was bereits 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024 waren. Auch der Pflegebeitrag stieg zum Jahreswechsel um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent für Versicherte mit einem Kind und könnte nach Einschätzung von Ökonomen weiter steigen. Hauptgründe hierfür sind die demografische Entwicklung und Lohnsteigerungen bei Pflegekräften.

Im Koalitionsvertrag versprechen Union und SPD, die „Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren“ zu wollen. Es wird ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen angekündigt, doch konkrete Schritte bleiben bislang aus. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, kritisiert: „Im Papier stehen keine Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig den Beitragsanstieg stoppen würden.“ Baas erwartet einen durchschnittlichen Anstieg von 0,3 bis 0,5 Beitragssatzpunkten in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern die Krankenkassen in diesem Jahr wieder Rücklagen bilden können.

„Im Papier stehen keine Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig den Beitragsanstieg stoppen würden“, so Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, gegenüber der Welt.

Auch aus der Wirtschaft kommt Kritik. DIW-Chef Marcel Fratzscher sieht im Koalitionsvertrag eine Verschärfung des Problems, dass der Sozialstaat immer weniger generationengerecht wird. Die Umverteilung von Jung zu Alt nehme zu. Fratzscher kritisiert die Rentenpläne scharf: „Anstelle von Vorschlägen zu einer Begrenzung des künftigen Beitragsanstiegs gibt es hier teure Versprechungen wie beispielsweise ein stabiles Rentenniveau und eine ausgeweitete Mütterrente.“

Der Sozialverband Deutschland fordert ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, betont: „Es ist absolut richtig, dass etwas gegen steigende Sozialversicherungsbeiträge unternommen werden muss. Sie belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern auch niedrige und mittlere Einkommen besonders stark.“ Sie spricht sich gegen eine Absenkung des sozialen Schutzniveaus und für eine Ausweitung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung aus. Die Bürgerversicherung sieht vor, das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung durch ein einheitliches System zu ersetzen.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Finanzierung der Krankenhausreform. Der Bundesrat stimmte am 21. März 2025 einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit Änderungen zu, die den Rahmen für einen „Transformationsfonds“ festlegt. Dieser soll von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro bereitstellen, sofern die Länder sich in gleicher Höhe beteiligen. Der Fördertopf ist Teil der bereits beschlossenen Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Beitragssatz Zusatzbeitrag (2025) Pflegebeitrag (mit Kind) Erwarteter Anstieg (GKV) Transformationsfonds (2026-2035)
14,6 % 2,9 % 3,6 % +0,3 bis +0,5 Beitragssatzpunkte bis zu 25 Mrd. Euro (bei Länderbeteiligung)
  • Beitragssätze und Zusatzbeiträge steigen 2025 deutlich.
  • Experten und Verbände fordern strukturelle Reformen und eine Bürgerversicherung.
  • Die Finanzierung der Krankenhausreform bleibt ein zentrales Thema.

Infobox: Die steigenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung führen zu wachsendem Reformdruck. Experten fordern eine Bürgerversicherung und kritisieren die bisherigen Pläne der Politik als unzureichend. (Quelle: Merkur)

Neuer Premiumtarif in der privaten Krankenversicherung: AXA setzt auf Flexibilität und Leistung

Die AXA hat mit „GesundExtra“ einen neuen Premiumtarif in der privaten Krankenversicherung vorgestellt. Der Tarif richtet sich an Personen, die besonderen Wert auf umfassende medizinische Versorgung ohne Einschränkungen legen. „GesundExtra“ ergänzt das bestehende Vollversicherungsportfolio und deckt ein breites Spektrum an Leistungen im ambulanten und stationären Bereich ab. Dazu zählen Psychotherapie, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente, auch wenn diese nicht ärztlich verordnet sind (bis zu 120 Euro pro Jahr). Bei stationärer Behandlung ist eine Unterbringung im Einbettzimmer sowie eine privatärztliche Behandlung vorgesehen. Nach einer Entbindung ist zudem die Unterbringung im Familienzimmer enthalten.

Der Tarif wird in drei Varianten angeboten: mit 0 Euro, 450 Euro oder 900 Euro Selbstbeteiligung. Ein Wechsel zwischen den Varianten ist jeweils zum Jahreswechsel möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern im Vorjahr kein Wechsel stattgefunden hat. Ergänzend kann der Zahnschutz individuell aus drei Zusatzbausteinen gewählt werden.

Wer im Kalenderjahr keine Rechnungen einreicht – ausgenommen Vorsorge, Impfungen und Präventionsangebote – erhält eine garantierte Pauschalerstattung. Diese beträgt je nach Tarifstufe bis zu 900 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eltern können als Benefit eine Beitragsbefreiung von sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes erhalten.

„Wir beobachten eine immer größer werdende Nachfrage nach Premiumtarifen in der Privaten Krankenversicherung. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Ein gestiegenes Bewusstsein für Gesundheit in der Bevölkerung, aber auch eine größer werdende Unzufriedenheit mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse – bei gleichzeitig steigenden Zusatzbeiträgen“, erklärt Karsten Dietrich, Vorstand Personenversicherung von Axa Deutschland.
Selbstbeteiligung Pauschalerstattung (max.) Leistungen Besondere Benefits
0 € / 450 € / 900 € bis zu 900 € Ambulant, stationär, Psychotherapie, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Medikamente (bis 120 €/Jahr) Beitragsbefreiung für Eltern (6 Monate nach Geburt)
  • Flexible Tarifgestaltung mit drei Selbstbeteiligungsstufen
  • Individuelle Zahnschutzbausteine wählbar
  • Garantierte Pauschalerstattung und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
  • Beitragsbefreiung für Eltern nach Geburt eines Kindes

Infobox: Mit „GesundExtra“ bietet AXA einen neuen Premiumtarif mit umfassenden Leistungen, flexiblen Wahlmöglichkeiten und attraktiven Rückerstattungsmodellen. Die Nachfrage nach solchen Tarifen steigt laut AXA aufgrund wachsender Unzufriedenheit mit der gesetzlichen Krankenversicherung und steigenden Zusatzbeiträgen. (Quelle: cash-online.de)

Kritik an der Politik: Beitragsspirale bei Krankenkassen setzt sich fort

Die Beitragsspirale bei Krankenkassen, Pflege und Rente dreht sich weiter. Bereits zu Jahresbeginn 2025 kam es zu einer massiven Erhöhung der Zusatzbeiträge: Zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kamen Zusatzbeiträge von durchschnittlich 2,9 Prozent hinzu. Die Regierung hatte den amtlichen Orientierungswert auf 2,5 Prozent festgelegt – das waren bereits 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Der Pflegebeitrag stieg zum Jahreswechsel um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent für Versicherte mit einem Kind und dürfte nach Erwartung von Ökonomen weiter steigen. Gründe hierfür sind neben der Demografie insbesondere auch Lohnsteigerungen bei den Pflegekräften.

Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, kritisiert im Interview mit der Welt, dass im Koalitionsvertrag keine Maßnahmen stehen, die kurz- oder mittelfristig den Beitragsanstieg stoppen würden. Er rechnet mit einem durchschnittlichen Anstieg von 0,3 bis 0,5 Beitragssatzpunkten in der GKV – unter der Bedingung, dass es den Krankenkassen gelingt, in diesem Jahr wieder Reserven aufzubauen.

Auch aus der Wirtschaft gibt es kritische Töne. DIW-Chef Marcel Fratzscher sieht im Koalitionsvertrag eine Verschärfung des Problems, dass der Sozialstaat immer weniger generationengerecht wird. Die Umverteilung von Jung zu Alt nehme zu. Fratzscher kritisiert die Rentenpläne scharf: „Anstelle von Vorschlägen zu einer Begrenzung des künftigen Beitragsanstiegs gibt es hier teure Versprechungen wie beispielsweise ein stabiles Rentenniveau und eine ausgeweitete Mütterrente.“

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, fordert, dass etwas gegen steigende Sozialversicherungsbeiträge unternommen werden muss, da sie nicht nur die Wirtschaft, sondern auch niedrige und mittlere Einkommen besonders stark belasten. Sie spricht sich gegen eine Absenkung des sozialen Schutzniveaus und für eine Ausweitung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung aus. Die Bürgerversicherung ist ein Konzept, bei dem die gesetzliche und private Krankenversicherung durch ein einheitliches System ersetzt werden soll.

Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung der Krankenhausreform. Der Bundesrat stimmte am 21. März 2025 einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit einigen Änderungen zu, die den Rahmen für einen „Transformationsfonds“ festlegt. Von 2026 bis 2035 sollen daraus bis zu 25 Milliarden Euro fließen können – sofern sich die Länder in gleicher Höhe an den Vorhaben beteiligen. Der Fördertopf ist Teil einer bereits beschlossenen Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

  • Beitragssätze und Zusatzbeiträge steigen 2025 weiter an.
  • Experten fordern strukturelle Reformen und eine Bürgerversicherung.
  • Die Finanzierung der Krankenhausreform bleibt ein zentrales Thema.

Infobox: Die Beitragsspirale bei den Krankenkassen setzt sich fort. Experten und Verbände fordern eine Bürgerversicherung und kritisieren die bisherigen Pläne der Politik als unzureichend. Die Finanzierung der Krankenhausreform bleibt ein zentrales Thema. (Quelle: Merkur)

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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