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Krankenkassenwechsel und private Versicherung: Risiken, Kostenfallen und wichtige Tipps

15.07.2025 52 mal gelesen 0 Kommentare

Krankenkassenwechsel: Die große Schummelei mit der Privatversicherung

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wird für viele im Rentenalter teuer. Laut einem Bericht der FAZ lassen sich daher immer mehr Menschen auf dubiose Angebote ein, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Ein Beispiel ist Johann Langenberg, der als Selbständiger und Geschäftsführer einer kleinen Firma privat versichert war. Nach einem Anruf, in dem ihm eine einfache Möglichkeit zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung versprochen wurde, unterschrieb er einen Vertrag für ein Dienstleistungspaket. Das Honorar für diese Dienstleistung belief sich auf mehr als 15.000 Euro. Langenberg hoffte, durch den Wechsel viele Tausend Euro an Beiträgen zu sparen, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung mit dem Alter steigen. Im Nachhinein stellte sich der Vertragsabschluss jedoch als Fehler heraus.

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Unternehmen, die solche Wechsel-Dienstleistungen anbieten, profitieren von der Unsicherheit und den steigenden Kosten der Privatversicherten. Die FAZ berichtet, dass diese Firmen gezielt Selbständige und ältere Privatversicherte ansprechen, um mit vermeintlich einfachen Lösungen hohe Honorare zu erzielen. Die Versicherten werden dabei oft nicht ausreichend über die rechtlichen und finanziellen Risiken aufgeklärt.

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Beispiel Kosten Versprochene Ersparnis
Wechsel-Dienstleistung für Johann Langenberg über 15.000 Euro Mehrere Tausend Euro jährlich

Die FAZ weist darauf hin, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter immer weiter steigen und viele Versicherte deshalb nach Auswegen suchen. Die versprochenen Einsparungen durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung werden jedoch häufig durch hohe Honorare und rechtliche Unsicherheiten zunichte gemacht.

  • Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter
  • Hohe Honorare für Wechsel-Dienstleistungen
  • Rechtliche Unsicherheiten beim Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Infobox: Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung kann teuer werden. Unternehmen verlangen für ihre Dienstleistungen Honorare von über 15.000 Euro, während die versprochenen Einsparungen oft nicht realisiert werden. Quelle: FAZ

Leistung abgelehnt: Worauf es bei privaten Krankenversicherungen ankommt

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) warnt laut nachrichten.at davor, den Gesundheitsfragebogen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung unvollständig oder fehlerhaft auszufüllen. Ein aktueller Fall zeigt, dass eine Versicherung die Kostenübernahme für einen Krankenhausaufenthalt ablehnte und sogar vom Vertrag zurücktreten wollte, weil die Versicherte angeblich ihre Anzeigepflicht verletzt hatte. Hintergrund war ein Missverständnis: Eine Krankheit wurde als abgeschlossen vermerkt, obwohl eine weitere Operation geplant war. Durch die Zahlung eines Risikozuschlags konnte der Vertrag aufrechterhalten werden, und die Versicherung übernahm die bereits entstandenen Krankenhauskosten in Höhe von 3.580 Euro.

Ein weiteres Beispiel betrifft eine Konsumentin, die eine Sonderklasseversicherung für Unfälle, Operationen und bestimmte schwere Erkrankungen abgeschlossen hatte. Nach einer Eileiterschwangerschaft und der notwendigen Operation lehnte die Versicherung die Übernahme der Kosten von rund 4.000 Euro ab, da Heilbehandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft im Tarif nicht mitversichert waren. Nach Intervention der Konsumentenschützer übernahm die Versicherung schließlich doch die Kosten.

Fall Abgelehnte Kosten Begründung Ergebnis
Krankenhausaufenthalt nach Missverständnis 3.580 Euro Anzeigepflicht verletzt Vertrag durch Risikozuschlag aufrechterhalten, Kosten übernommen
Eileiterschwangerschaft 4.000 Euro Schwangerschaft nicht mitversichert Nach Intervention Kosten übernommen

Die AK rät, den Gesundheitsfragebogen immer vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, da die Ablehnung von Leistungen häufig mit nicht angegebenen Vorerkrankungen begründet wird. Zudem sollte vor der Aufnahme in die Sonderklasse mit der Versicherung geklärt werden, ob für den jeweiligen Aufenthalt eine Deckung besteht.

  • Unvollständige Angaben im Gesundheitsfragebogen führen oft zur Ablehnung von Leistungen
  • Risikozuschläge können Verträge retten, sind aber mit Mehrkosten verbunden
  • Tarifdetails genau prüfen, insbesondere bei Ausschlüssen wie Schwangerschaft
Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt: „Den Gesundheitsbogen besonders sorgfältig ausfüllen und vor der Aufnahme in die Sonderklasse mit der Versicherung abklären, ob eine Deckung besteht.“

Infobox: Die private Krankenversicherung prüft Angaben im Gesundheitsfragebogen streng. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung von Leistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag führen. Im Streitfall können Risikozuschläge oder Interventionen helfen, die Kostenübernahme zu sichern. Quelle: nachrichten.at

Quellen:

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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