Einleitung: Verständnis von Künstlersozialversicherung und privater Krankenversicherung
Die Künstlersozialversicherung (KSK) ist eine besondere Sozialkasse für Künstler und kreative Berufe. Sie bietet eine Absicherung in den Bereichen Krankheit, Pflege und Rente. Grundsätzlich sind die Versicherten über die KSK gesetzlich versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzliche Befreiung zur Wahl einer PKV ergibt sich in zwei Fällen:
1. Berufsanfänger können die Befreiung von der gKV beantragen. Dies gilt für Personen, die während der ersten drei Jahre ihrer künstlerischen Tätigkeit Geld verdienen. Hier zählt jede bezahlte Aktivität, selbst wenn sie neben dem Studium oder einer anderen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Prüfung der Versicherungspflicht bei der KSK eingereicht werden.
2. Für Personen, die nicht als Berufsanfänger gelten, bietet sich die Möglichkeit der Befreiung von der gKV, wenn sie zu den sogenannten "Höherverdienenden" zählen. Das heißt, sie müssen in den vorangegangenen drei Kalenderjahren einen Gewinn oberhalb der geltenden Jahresarbeitentgeltgrenze der gKV erwirtschaftet haben. Dieser Antrag kann nur in den ersten drei Monaten des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann mit einem Zuschuss der KSK von bis zu 50% der Beiträge rechnen. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Zuschuss nur für den Versicherten selbst gilt und nicht für dessen Kinder oder Ehepartner berücksichtigt wird. Zudem wird maximal die Hälfte der Beiträge bezuschusst, es existiert also eine Obergrenze.
Ein gewichtiger Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung besteht in ihrem jeweiligen Prinzip: Während die gKV auf Solidarität aufbaut und dementsprechend höhere Einkommen höhere Beiträge entrichten müssen, berechnen sich die Beiträge der PKV individuell nach dem Risiko des Versicherten. Obwohl beide Modelle ihre Vor- und Nachteile haben, ist bei der Wahl der passenden Versicherung auch deren Angebot an Vorteilen, wie Familienmitversicherung oder Mutterschaftsgeld, zu bedenken.
Da die Beiträge der PKV unabhängig vom Einkommen sind, birgt eine Befreiung von der gKV Risiken. Besonders, wenn das Einkommen sinkt, können die Beiträge zur Belastung werden. Von daher ist eine genaue Prüfung und Beratung vor Beantragung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich.
1. Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung für Künstler
Für Künstler und Publizisten bietet die Künstlersozialversicherung (KSK) den Zugang zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) an. Dies ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann eine attraktive Option für manche Berufsgruppen darstellen.
Berufsanfänger haben die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Jahre ihrer beruflichen Tätigkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) befreien zu lassen. Wichtig hierbei ist, dass der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit gestellt wird.
Wer nicht mehr als Berufsanfänger gilt, kann die Befreiung unter der Bedingung einer höheren Einkommensgrenze beantragen. Hierbei zählt man als Höherverdienender, wenn man in den vorangegangenen drei Kalenderjahren einen Gewinn oberhalb der festgelegten Jahresarbeitentgeltgrenze der gKV erzielt hat. Dieser Antrag kann ebenfalls nur in den ersten drei Monaten des Jahres gestellt werden.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte aber gut durchdacht sein, da sie unwiderruflich für das gesamte Berufsleben während der KSK-Versicherungspflicht gilt. Nur in Ausnahmefällen, wie der Aufnahme einer Festanstellung als Arbeitnehmer, greift die gesetzliche Versicherungspflicht erneut. Grundsätzlich bietet die KSK hiermit allerdings für viele Künstler einen Weg, ihre individuellen Bedürfnisse besser zu decken.
Pro und Kontra: Künstlersozialversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung
Künstlersozialversicherung | Private Krankenversicherung | |
---|---|---|
Pro | Erstattung von Gesundheitskosten unabhängig vom Einkommen | Flexible Tarifoptionen und Leistungspakete |
Contra | Keine flexible Tarifoption | Beiträge abhängig vom Gesundheitsstatus und Alter |
1a. Befreiung für Berufsanfänger
Steht man am Anfang seiner künstlerischen Karriere, eröffnet die Künstlersozialversicherung eine spezifische Option: die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten der privaten Krankenversicherung. Als Berufsanfänger gilt man in diesem Zusammenhang, wenn man in den ersten drei Berufsjahren Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit erzielt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, ist der entscheidende Schritt, innerhalb der ersten drei Monate nach der Antragstellung, bei der KSK um Prüfung der Versicherungspflicht zu bitten. Dieser Antrag ist nicht rücknehmbar und gilt für das gesamte weitere Berufsleben während der KSK-Versicherungspflicht. Ausnahme bildet hier die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung außerhalb des Künstlerberufs.
2. Zuschuss-Leistungen der Künstlersozialkasse
Die Wahl einer privaten Krankenversicherung durch die KSK bringt eine besondere finanzielle Unterstützung mit sich. So können Versicherte einen Zuschuss von der Künstlersozialkasse erhalten. Dieser Zuschuss kann bis zu 50% der monatlichen Beiträge zur PKV decken.
Die KSK berücksichtigt jedoch nur die Beiträge des Versicherten selbst für die Berechnung dieses Zuschusses. Freiwillige Zusatzversicherungen, zum Beispiel für Kinder oder Ehepartner, sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebenso ist zu beachten, dass die Beiträge immer nur zur Hälfte erstattet werden können. Damit soll verhindert werden, dass höhere Beiträge entstehen, als wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre.
Ein praxisnahes Beispiel kann dies verdeutlichen: Sollte ein KSK-Versicherter monatlich 450 Euro an die private Krankenversicherung zahlen müssen, hätte er eigentlich Anspruch auf einen Zuschuss von 225 Euro. Aufgrund seiner Gewinnprognose von 24.000 Euro fällt sein Zuschuss jedoch niedriger aus, da er nach der Regelung der KSK nur einen monatlichen Zuschuss von 164 Euro erhält. Die Differenz zu den tatsächlichen Beiträgen muss der Versicherte selbst tragen.
Damit zeigt sich: Die Zuschuss-Regelung der KSK bietet zwar eine finanzielle Entlastung bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung, jedoch sind dabei bestimmte Bedingungen und Begrenzungen zu beachten. Es empfiehlt sich daher, vor einer Entscheidung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
1b. Befreiung für Höherverdienende
Für diejenigen Künstler, die das Berufsanfänger-Stadium überschritten haben und ein höheres Einkommen erzielen, bietet die Knstlersozialversicherung ebenfalls die Option, die gesetzliche Krankenversicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hierfür muss der Künstler in den drei vorangegangenen Kalenderjahren einen Gewinn erzielt haben, der der Summe der jeweiligen Jahresarbeitentgeltgrenze der allgemeinen Krankenversicherung entspricht.
Um den Antrag für diese Befreiungsmöglichkeit zu stellen, muss die Antragstellung innerhalb der ersten drei Monate des jeweiligen Jahres erfolgen. Beachten Sie, dass die Entscheidung für die private Krankenversicherung unwiderruflich ist, solange die KSK-Versicherungspflicht besteht. Lediglich wenn eine Festanstellung als Arbeitnehmer angenommen wird, kann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Die KSK bietet mit der Option der Befreiung für Höherverdienende eine weitere interessante Alternative für diejenigen Künstler, die aufgrund ihres höheren Einkommens spezifische Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen möchten.
3. Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Bei der Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stellen sich viele Entscheidungsträger oft die Frage nach den Hauptunterschieden. Die beiden Krankenversicherungssysteme unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten:
Erstens, die Beitragsbemessungsgrundlage ist bei der gKV und der PKV verschieden. Während die Höhe der Beiträge im gesetzlichen System von Ihrem Einkommen abhängt, kalkuliert eine private Krankenversicherung Ihren Beitrag auf Basis Ihres individuellen Gesundheitsrisikos und Ihres Alters bei Eintritt.
Zweitens, bei der gKV sind auch Familienangehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert, während Sie bei der PKV für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen müssen.
Drittens, die gKV bietet ihren Mitgliedern, die Mutterschaftsgeld beziehen, eine Erstattung des Gehaltsausfalls bei gesetzlich festgelegten Mutter- und Vaterschaftsurlauben. Diesen Vorteil bietet die PKV nicht.
Schließlich ist der Übergang in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aus der gKV in der Regel problemloser und oft auch kostengünstiger als aus der PKV.
Es ist wichtig, diese Unterschiede zu vereinnehmen, um eine fundierte Entscheidung über die beste Versicherungsoption für Ihre persönlichen Bedürfnisse und Umstände treffen zu können.
Häufig gestellte Fragen zur Künstlersozialversicherung und privaten Krankenversicherung
Was ist die Künstlersozialversicherung?
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie stellt eine Absicherung im Krankheits-, Pflege- und Rentenfall dar.
Wer ist in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig sind selbständige Künstler und Publizisten, die ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben.
Was ist eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, bei der der Versicherte mit der Versicherungsgesellschaft einen individuellen Vertrag abschließt. Der Umfang der Leistungen und die Beitragshöhe können dabei individuell festgelegt werden.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Zur privaten Krankenversicherung können sich hauptsächlich Selbständige, Freiberufler, Beamte und gutverdienende Angestellte entscheiden. Ausschlaggebend ist dabei in der Regel eine bestimmte Einkommensgrenze.
Kann man als Künstler in der privaten Krankenversicherung versichert sein?
Ja, grundsätzlich können sich auch Künstler privat krankenversichern, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und die entsprechende Einkommensgrenze überschreiten. In der Praxis entscheiden sich jedoch viele für die Künstlersozialversicherung wegen ihrer solidarischen Finanzierungsstruktur.