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Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Sie erwartet

13.11.2025 5 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in der Regel nach einem festgelegten Zeitraum, um den Gesundheitszustand des Versicherten zu überprüfen.
  • Versicherte müssen gegebenenfalls aktuelle ärztliche Gutachten oder Befunde einreichen, um ihren Anspruch auf Leistungen zu untermauern.
  • Eine negative Beurteilung kann zu einer Kürzung oder Einstellung der Leistungen führen, daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.

Einführung zur Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein essenzieller Prozess, der während der Laufzeit der BU-Rente stattfindet. Ziel dieser Nachprüfung ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Rente weiterhin gegeben sind. Der Versicherer hat das Recht, regelmäßig zu überprüfen, ob die festgestellte Berufsunfähigkeit noch besteht. Dies geschieht in der Regel durch medizinische Gutachten und persönliche Befragungen.

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Ein zentrales Element der Nachprüfung ist die Überprüfung des Gesundheitszustands. Hierbei wird nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten betrachtet, sondern auch, ob sich die Situation im Vergleich zum Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit verbessert hat. In vielen Fällen wird der Versicherte aufgefordert, neue medizinische Unterlagen einzureichen oder sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

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Die Nachprüfung kann für viele Versicherte ein stressiger Prozess sein. Daher ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein. Der Versicherte sollte stets darauf achten, dass er alle erforderlichen Informationen und Nachweise bereitstellt. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands sollte dies dem Versicherer ebenfalls umgehend mitgeteilt werden. Ein gutes Verständnis der vertraglichen Bedingungen kann helfen, unliebsame Überraschungen während der Nachprüfung zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes ist, der sowohl Rechte als auch Pflichten für den Versicherten mit sich bringt. Ein proaktiver Umgang mit den Anforderungen der Versicherung kann entscheidend sein, um die Fortzahlung der Leistungen sicherzustellen.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Nachprüfung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind entscheidend, um sowohl die Ansprüche des Versicherten als auch die Rechte des Versicherers zu verstehen. Grundsätzlich ist der Versicherer verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach der Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiterhin zu erbringen, solange die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Ein zentraler Aspekt ist, dass eine Änderung der Leistungspflicht nicht willkürlich erfolgen kann. Vielmehr ist ein vertraglich vorgesehenes Nachprüfungsverfahren erforderlich. Dies bedeutet, dass die Versicherung im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Notwendigkeit und die Bedingungen für eine Nachprüfung klar definieren muss. Der Versicherte sollte sich daher mit diesen Bedingungen vertraut machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Versicherer während der Nachprüfung nicht einfach den ursprünglichen Sachverhalt neu interpretieren kann. Vielmehr sind nur nachträgliche Umstände relevant, die zur Aufhebung der Berufsunfähigkeit führen könnten. Diese Regelung schützt die Versicherten vor ungerechtfertigten Leistungsstreichungen und sorgt dafür, dass die Rechte des Versicherten gewahrt bleiben.

Es ist auch zu beachten, dass der Versicherte über alle relevanten Informationen verfügen und diese bei Bedarf zur Verfügung stellen muss. Diese Mitwirkungspflicht ist essenziell, um die Ansprüche aufrechtzuerhalten. Dazu zählt auch, dass der Versicherte wesentliche Änderungen in seiner gesundheitlichen Situation oder beruflichen Tätigkeit unverzüglich melden muss.

Insgesamt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachprüfung darauf ausgelegt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Versicherers und den Rechten des Versicherten zu schaffen. Ein umfassendes Verständnis dieser Bedingungen kann helfen, die eigene Position im Nachprüfungsverfahren zu stärken.

Umfang und Ablauf der Nachprüfung

Der Umfang und Ablauf der Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind entscheidend für die Fortsetzung der Leistungen. Nach der Anerkennung der Berufsunfähigkeit kann der Versicherer regelmäßige Überprüfungen anordnen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung der BU-Rente weiterhin erfüllt sind.

Der Ablauf der Nachprüfung gliedert sich typischerweise in mehrere Schritte:

  • Einladung zur Nachprüfung: Der Versicherer informiert den Versicherten schriftlich über die bevorstehende Nachprüfung. In dieser Mitteilung werden auch die notwendigen Unterlagen und der Zeitrahmen für die Rückmeldung genannt.
  • Medizinische Untersuchung: Häufig wird der Versicherte aufgefordert, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen. Dies kann durch einen externen Gutachter oder einen Arzt der Versicherung erfolgen. Ziel ist es, den aktuellen Gesundheitszustand zu ermitteln.
  • Bereitstellung von Unterlagen: Der Versicherte muss relevante medizinische Unterlagen, wie Arztberichte oder Befunde, zur Verfügung stellen. Diese Dokumente sind entscheidend, um den Gesundheitszustand nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Entscheidung des Versicherers: Nach der Auswertung der Unterlagen und der Ergebnisse der medizinischen Untersuchung trifft der Versicherer eine Entscheidung. Diese kann entweder die Fortführung der Zahlungen bestätigen oder im Falle einer Verbesserung des Gesundheitszustands die Zahlungen einstellen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass der Versicherte während des gesamten Prozesses aktiv mitwirken sollte. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung aller angeforderten Informationen sowie die Mitteilung von Änderungen im Gesundheitszustand oder der beruflichen Situation. Es ist ratsam, sich über alle vertraglichen Regelungen und Fristen im Klaren zu sein, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassend ist der Ablauf der Nachprüfung klar strukturiert, bietet jedoch auch Herausforderungen für den Versicherten. Ein proaktiver und informierter Ansatz kann dazu beitragen, die eigenen Ansprüche während des Verfahrens zu wahren.

Bedingungen für die Nachprüfung

Die Bedingungen für die Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind entscheidend für die korrekte Durchführung und die Wahrung der Ansprüche des Versicherten. Diese Bedingungen sind in den jeweiligen Versicherungsverträgen festgelegt und variieren je nach Anbieter und Tarif. Im Folgenden sind einige der wesentlichen Punkte aufgeführt, die bei der Nachprüfung zu beachten sind:

  • Vertragliche Grundlagen: Die spezifischen Bedingungen der Nachprüfung sind im Versicherungsvertrag verankert. Hierzu zählen Fristen, die Art der Nachprüfung sowie die Pflichten des Versicherten.
  • Ärztliche Gutachten: In vielen Fällen ist ein aktuelles ärztliches Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten muss den Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Nachprüfung detailliert darstellen.
  • Änderungen der gesundheitlichen Verfassung: Der Versicherte ist verpflichtet, dem Versicherer alle wesentlichen Änderungen seines Gesundheitszustands umgehend mitzuteilen. Dazu zählen sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen.
  • Berufliche Tätigkeit: Änderungen in der beruflichen Tätigkeit müssen ebenfalls dem Versicherer gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere den Wechsel zu einer anderen Tätigkeit oder eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf.
  • Fristen für die Nachprüfung: Der Versicherungsvertrag legt fest, wie oft Nachprüfungen stattfinden dürfen. In der Regel erfolgt dies einmal jährlich, kann aber je nach Vertrag variieren.

Es ist wichtig, die Bedingungen der Nachprüfung genau zu kennen, um die eigenen Ansprüche nicht zu gefährden. Ein proaktiver Umgang mit diesen Anforderungen kann dazu beitragen, den Prozess reibungslos zu gestalten und mögliche Komplikationen zu vermeiden. Versicherte sollten sich regelmäßig über die aktuellen vertraglichen Bedingungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Beweislast und Mitwirkungspflicht des Versicherten

Die Beweislast und Mitwirkungspflicht des Versicherten sind zentrale Aspekte im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese beiden Elemente beeinflussen maßgeblich den Verlauf und das Ergebnis des Nachprüfungsprozesses.

In der Regel trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass er aktiv Nachweise erbringen muss, um zu belegen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachzugehen. Zu den erforderlichen Nachweisen zählen:

  • ärztliche Gutachten, die den Gesundheitszustand dokumentieren
  • medizinische Unterlagen, wie Behandlungsberichte oder Entlassungsbriefe
  • Unterlagen über Therapiefortschritte oder Rehabilitation

Darüber hinaus hat der Versicherte eine Mitwirkungspflicht, die sich aus § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergibt. Dies bedeutet, dass der Versicherte dem Versicherer wesentliche Änderungen seiner gesundheitlichen oder beruflichen Situation unverzüglich mitteilen muss. Dazu gehören:

  • Verbesserungen des Gesundheitszustands
  • Änderungen in der beruflichen Tätigkeit, wie einen Jobwechsel oder eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf

Die Mitteilung dieser Informationen ist entscheidend, da sie dem Versicherer helfen, eine fundierte Entscheidung über die Fortführung der Leistungen zu treffen. Ein Versäumnis in der Mitwirkungspflicht kann dazu führen, dass der Versicherte seine Ansprüche auf BU-Rente gefährdet.

Insgesamt ist es für Versicherte von großer Bedeutung, sich der eigenen Beweislast und der Mitwirkungspflichten bewusst zu sein. Ein aktiver und informierter Umgang mit diesen Anforderungen kann dazu beitragen, die eigenen Ansprüche im Nachprüfungsverfahren zu sichern.

Häufigkeit und Durchführung von Nachprüfungen

Die Häufigkeit und Durchführung von Nachprüfungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein entscheidender Aspekt, der sowohl die Versicherten als auch die Versicherer betrifft. In der Regel erfolgt eine Nachprüfung in festgelegten Intervallen, die im Versicherungsvertrag verankert sind. Diese Intervalle sind häufig einmal jährlich, können jedoch je nach Vertrag variieren.

Die Nachprüfungen dienen dazu, den aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten zu überprüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für die fortlaufende Zahlung der BU-Rente weiterhin gegeben sind. Der Ablauf dieser Nachprüfungen kann folgende Schritte umfassen:

  • Einladung zur Nachprüfung: Der Versicherer informiert den Versicherten schriftlich über die bevorstehende Nachprüfung und fordert die notwendigen Unterlagen an.
  • Ärztliche Gutachten: In vielen Fällen wird eine aktuelle medizinische Untersuchung erforderlich, die durch einen Facharzt oder einen von der Versicherung benannten Gutachter durchgeführt wird.
  • Fristen für die Einreichung: Der Versicherte erhält klare Fristen, bis wann er die angeforderten Unterlagen einreichen muss. Verspätungen können die Bearbeitung des Antrags verzögern oder zu Nachteilen führen.
  • Entscheidung über die Fortzahlung: Nach Abschluss der Prüfung trifft der Versicherer eine Entscheidung über die Fortführung oder Einstellung der Leistungen. Diese Entscheidung wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherer in der Regel nicht mehrmals im Jahr Nachprüfungen anordnen kann, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Dies schützt die Versicherten vor übermäßigen Belastungen und sorgt dafür, dass die Nachprüfungen in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

Durch regelmäßige Nachprüfungen kann die Versicherung sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen gerechtfertigt sind und die finanziellen Mittel entsprechend eingesetzt werden. Für den Versicherten ist es von großer Bedeutung, aktiv an diesem Prozess teilzunehmen und alle erforderlichen Informationen fristgerecht bereitzustellen, um seine Ansprüche zu wahren.

Rechtsmittel bei Ablehnung von Leistungen

Wenn die Versicherung die Auszahlung von Leistungen aufgrund der Nachprüfung ablehnt, stehen dem Versicherten verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Diese Schritte sind wichtig, um die eigenen Ansprüche aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls die Entscheidung der Versicherung anzufechten.

Einige der wichtigsten Rechtsmittel sind:

  • Widerspruch: Der erste Schritt besteht oft darin, schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einzulegen. In diesem Schreiben sollte der Versicherte die Gründe darlegen, warum er die Ablehnung für ungerechtfertigt hält. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise beizufügen, die die eigene Sichtweise unterstützen.
  • Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen oder wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sollte der Versicherte rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen, die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.
  • Klageerhebung: Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, Klage gegen die Versicherung einzureichen. Hierbei muss der Versicherte nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit weiterhin gegeben sind und die Entscheidung der Versicherung nicht gerechtfertigt ist.
  • Medien und Ombudsmann: In einigen Fällen kann es hilfreich sein, sich an Verbraucherschutzorganisationen oder den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Diese Stellen bieten Unterstützung und können als Vermittler zwischen dem Versicherten und der Versicherung fungieren.

Es ist wichtig, alle Fristen zu beachten, die für Widersprüche oder Klagen gelten. In der Regel müssen Widersprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt der Ablehnung eingelegt werden. Ein rechtzeitiges Handeln kann entscheidend sein, um die Ansprüche zu sichern.

Zusammenfassend ist es für Versicherte entscheidend, die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel genau zu kennen und gegebenenfalls rechtzeitig zu nutzen. Ein gut geplanter und informierter Ansatz kann helfen, die Ablehnung von Leistungen erfolgreich anzufechten.

Wichtige Hinweise zur Nachprüfung

Bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige wichtige Hinweise, die Versicherte beachten sollten, um ihre Ansprüche zu sichern und den Prozess reibungslos zu gestalten.

  • Dokumentation: Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und medizinischen Nachweise sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst sowohl frühere Gutachten als auch aktuelle Befunde. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Nachprüfung erheblich.
  • Fristen einhalten: Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung von Unterlagen und zur Mitteilung von Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer beruflichen Situation einzuhalten. Verspätungen können zu Nachteilen führen.
  • Regelmäßige Kommunikation: Halten Sie regelmäßigen Kontakt zur Versicherung, um über den Stand der Nachprüfung informiert zu bleiben. Fragen Sie nach, wenn Unklarheiten bestehen oder Informationen fehlen.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder Komplikationen im Nachprüfungsprozess kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann wertvolle Unterstützung bieten.
  • Vertrautheit mit dem Vertrag: Machen Sie sich mit den spezifischen Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vertraut. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zur Nachprüfung und die Anforderungen an die Beweisführung.

Durch die Beachtung dieser Hinweise können Versicherte proaktiv auf die Nachprüfung reagieren und ihre Ansprüche bestmöglich schützen. Ein informierter Umgang mit den Vorgaben der Versicherung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Nachprüfung.

Fazit zur Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein kritischer Prozess, der sowohl für den Versicherten als auch für den Versicherer von großer Bedeutung ist. In diesem Fazit werden die wesentlichen Aspekte zusammengefasst und einige abschließende Überlegungen angestellt.

Erstens ist es entscheidend, dass Versicherte sich der Komplexität und der Anforderungen bewusst sind, die mit der Nachprüfung verbunden sind. Diese Prozesse können emotional belastend sein und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Ein umfassendes Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten sowie der vertraglichen Bedingungen ist unerlässlich, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Zweitens sollte die Bedeutung der Dokumentation und der Mitwirkung nicht unterschätzt werden. Eine zeitnahe und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen kann den Nachprüfungsprozess erheblich erleichtern und dazu beitragen, dass Ansprüche aufrechterhalten werden. Das Einhalten von Fristen und die proaktive Kommunikation mit der Versicherung sind weitere wichtige Faktoren.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn Unsicherheiten oder Konflikte auftreten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann wertvolle Unterstützung bieten und helfen, die eigenen Interessen zu wahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ein komplexer, aber notwendiger Schritt ist, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Ein informierter und aktiver Ansatz kann entscheidend sein, um die eigenen Ansprüche erfolgreich zu sichern und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.


FAQ zur Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Nachprüfung ist ein Verfahren, in dem die Versicherung überprüft, ob die festgestellte Berufsunfähigkeit weiterhin besteht und ob der Versicherte die Bedingungen für den Erhalt der BU-Rente erfüllt.

Wie häufig finden Nachprüfungen statt?

In der Regel finden Nachprüfungen einmal jährlich statt, dies kann jedoch je nach Versicherungsvertrag variieren.

Welche Unterlagen sind für die Nachprüfung erforderlich?

Der Versicherte muss medizinische Unterlagen, wie Arztberichte und Gutachten, bereitstellen sowie gegebenenfalls aktuellere Informationen zu seinem Gesundheitszustand.

Was passiert, wenn der Gesundheitszustand sich verbessert?

Wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustands festgestellt wird, kann die Versicherung die Zahlungen von BU-Renten einstellen oder anpassen, abhängig von den vertraglichen Regelungen.

Welche Rechte hat der Versicherte während der Nachprüfung?

Der Versicherte hat das Recht, über den Verlauf der Nachprüfung informiert zu werden, und kann Widerspruch gegen Entscheidungen der Versicherung einlegen, die seiner Meinung nach ungerechtfertigt sind.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin bestehen und erfordert aktive Mitwirkung des Versicherten. Ein gutes Verständnis der vertraglichen Bedingungen ist entscheidend, um Ansprüche zu wahren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Verstehen Sie Ihre Rechte: Machen Sie sich mit den vertraglichen Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vertraut, insbesondere mit den Regelungen zur Nachprüfung. Wissen Sie, welche Unterlagen benötigt werden und welche Fristen gelten.
  2. Dokumentation ist entscheidend: Halten Sie alle medizinischen Unterlagen, Gutachten und Berichte gut dokumentiert und bereit. Eine vollständige Dokumentation kann den Nachprüfungsprozess erheblich erleichtern.
  3. Aktiv kommunizieren: Bleiben Sie in regelmäßigem Kontakt mit Ihrer Versicherung. Informieren Sie sich über den Stand der Nachprüfung und klären Sie Unklarheiten umgehend.
  4. Fristen einhalten: Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung von Unterlagen und zur Mitteilung von Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer beruflichen Situation strikt einzuhalten, um Nachteile zu vermeiden.
  5. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Unsicherheiten oder Komplikationen im Nachprüfungsprozess auftreten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen wertvolle Unterstützung bieten.

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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