Private Krankenversicherung muss LASIK-Kosten übernehmen – Warum sich Widerspruch lohnt

25.02.2025 66 mal gelesen 0 Kommentare

Private Krankenversicherung verweigert Kostenübernahme für LASIK – Zu Unrecht

Ein aktueller Fall zeigt, dass private Krankenversicherungen (PKV) oft zu Unrecht die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen verweigern. Wie auf anwalt.de berichtet, lehnte eine PKV die Erstattung von 2.700 Euro für eine LASIK-Operation ab, obwohl der Eingriff die Fehlsichtigkeit des Patienten vollständig korrigierte. Die Versicherung argumentierte, dass das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen eine zumutbare Alternative sei. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass Fehlsichtigkeit als Krankheit gilt und eine LASIK-Operation medizinisch notwendig sein kann. Nach einer Klage lenkte die Versicherung ein und übernahm die Kosten. Betroffene sollten sich von Ablehnungen nicht entmutigen lassen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Quelle: anwalt.de

Kritik an PKV-Test der Stiftung Warentest hält an

Der jüngste PKV-Test der Stiftung Warentest sorgt weiterhin für Diskussionen. Laut procontra-online kritisiert der Versicherungsmakler Sven Hennig die Methodik des Tests scharf. Die Stiftung hatte 1.245 Tarifkombinationen untersucht, von denen nur 384 als empfehlenswert eingestuft wurden. Hennig bemängelt, dass die Tester die Unterschiede zwischen PKV und GKV nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Besonders die Empfehlung, Tarife vor allem nach dem Preis auszuwählen, hält er für gefährlich. Zudem warnt er davor, sich ohne fachliche Beratung an mehrere Anbieter zu wenden, da dies die Versicherbarkeit gefährden könnte. Quelle: procontra-online

Private Krankenversicherungen: „Existenzbedrohende Kostenfalle“ für Rentner

Die Stiftung Warentest hat 1.245 Tarifkombinationen privater Krankenversicherungen untersucht und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Wie Merkur.de berichtet, erfüllen nur 384 Tarife die Mindestkriterien, die einen Rundumschutz und eine Selbstbeteiligung von maximal 660 Euro im Jahr umfassen. Besonders für Rentner könnten die steigenden Beiträge im Alter zur finanziellen Belastung werden. Die Stiftung empfiehlt die PKV uneingeschränkt nur für Beamte, da der Staat einen Großteil der Kosten übernimmt. Angestellte und Selbstständige sollten genau prüfen, ob sie sich die Beiträge langfristig leisten können. Quelle: Merkur.de

Die PKV-Methode für alle? Geld-Zurück-Modell im Fokus

Das sogenannte Geld-Zurück-Modell, bei dem Patienten in der PKV Geld zurückerhalten, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird zunehmend diskutiert. Laut WELT befürwortet eine Mehrheit der Deutschen dieses Modell, da es Anreize für einen bewussteren Umgang mit Gesundheitsleistungen schaffen könnte. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Nachteilen, wie einer Benachteiligung von chronisch Kranken. Ob dieses Modell auch für die gesetzliche Krankenversicherung geeignet wäre, bleibt umstritten. Quelle: WELT

Individuelle Beratung für Beamte bei der Krankenversicherung

Beamte stehen bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vor einer wichtigen Entscheidung. Wie Presseportal.de berichtet, betont der Versicherungsmakler Sven Bruns die Bedeutung einer individuellen Beratung. Pauschale Empfehlungen könnten zu teuren Fehlentscheidungen führen, da die Wahl von Faktoren wie Einkommen, Gesundheitszustand und Familienplanung abhängt. Bruns bietet maßgeschneiderte Lösungen und langfristige Unterstützung, um Beamte optimal abzusichern. Quelle: Presseportal.de

Verbesserte Einkommensabsicherung für PKV-Versicherte

Die uniVersa hat ihr Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ weiterentwickelt, wie Presseportal.de berichtet. Besonders für privat Krankenversicherte bietet das Konzept einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Zudem wurden neue Leistungen wie eine Dread-Disease-Option eingeführt, die bei schweren Krankheiten eine Soforthilfe von 24 Monaten ermöglicht. Diese Verbesserungen sollen Versorgungslücken schließen und den Versicherten mehr Sicherheit bieten. Quelle: Presseportal.de

Quellen:

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Private Krankenversicherungen stehen in der Kritik, sei es durch ungerechtfertigte Kostenablehnungen wie bei LASIK-Operationen oder steigende Beiträge im Alter, während individuelle Beratung und neue Modelle wie das Geld-Zurück-System mögliche Lösungen bieten. Stiftung Warentest mahnt zur Vorsicht bei Tarifauswahl, besonders für Rentner und Nicht-Beamte.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Zahnzusatzversicherung Anbietervergleich

Zahnzusatzversicherung

  Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE