Private Krankenversicherung und Kinder: Versicherungsschutz für die Kleinen

31.10.2023 337 mal gelesen 0 Kommentare
  • Kinder können in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden.
  • Die Beiträge für Kinder in der privaten Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen und können je nach Tarif variieren.
  • Private Krankenversicherungen bieten oft Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer, die auch für Kinder gelten.

Einleitung - Private Krankenversicherung und Kinder

Die Gesundheit unserer Kinder ist unbezahlbar, und es ist nur verständlich, dass wir sie bestmöglich schützen möchten. Ein wesentlicher Teil dieses Schutzes besteht darin, sicherzustellen, dass sie Zugang zu den besten medizinischen Leistungen haben, die in Zeiten von Krankheit oder Unfall zur Verfügung stehen. Genau hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel. In diesem Artikel behandeln wir alles Wissenswerte rund um das Thema Private Krankenversicherung und Kinder. Sie erfahren, wie der Versicherungsschutz der Kleinen gewährleistet ist, welche Optionen Sie haben und welche Faktoren Sie dabei beachten sollten.

Keine kostenlose Familienversicherung in der PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genießen Kinder oft eine kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung. Dagegen ist dies in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht der Fall. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Beiträge in der PKV risikobezogen sind und demnach für jedes zusätzliche Familienmitglied, das versichert werden soll, weitere Kosten anfallen. Nur selten gibt es Ausnahmen, bei denen Neugeborene in den ersten Wochen nach der Geburt kostenfrei mitversichert sind. In der Regel jedoch benötigen Kinder von privat Versicherten einen eigenen Vertrag in der privaten Krankenversicherung.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Kinder

Vorteile Nachteile
Schneller Arzttermine Höhere Beiträge
Zugang zu spezialisierten Ärzten Schwierigkeiten bei der Wechsel zur gesetzlichen Versicherung
Individueller Leistungskatalog Beitragserhöhung im Alter
Bevorzugte Behandlung in Kliniken Keine Familienversicherung

Regelungen wenn beide Elternteile privat versichert sind

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Wenn beide Elternteile von einer privaten Krankenversicherung profitieren, ist es in der Regel auch notwendig, dass die Kinder in der PKV versichert sind. Denn eine Mitversicherung nach dem Modell der gesetzlichen Familienversicherung existiert hier nicht. Stattdessen benötigen Kinder einen eigenen Krankenversicherungsschutz. Dieser wird nach individuellen Tarifen berechnet und sorgt dafür, dass Ihr Kind auf hohem Niveau abgesichert ist. Denken Sie daher als privat versichertes Elternpaar rechtzeitig über den geeigneten Schutz für Ihre Kinder nach.

Kriterien für die Versicherung von Kindern wenn nur ein Elternteil privat versichert ist

Wenn nur ein Elternteil eine private Krankenversicherung hat, dann hängt die Entscheidung, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird, von bestimmten Kriterien ab. Eines der Hauptkriterien ist der Status des Hauptverdieners in der Familie. Ist der Hauptverdiener gesetzlich versichert, qualifiziert sich das Kind wahrscheinlich für die gesetzliche Familienversicherung. Andernfalls, wenn der Hauptverdiener privat versichert ist, neigt die Entscheidung eher zur privaten Versicherung für das Kind.

Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils. Es gibt eine festgelegte Einkommensgrenze, die in diesem Fall berücksichtigt wird. Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über dieser Grenze liegt, muss das Kind in der Regel ebenfalls privat versichert werden.

Denken Sie daran, dass die Entscheidung für eine private oder gesetzliche Versicherung für Ihre Kinder gut überlegt sein sollte. Es ist ratsam, sich ausführlich zu informieren oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung zu treffen.


FAQ: Kinder in der privaten Krankenversicherung

Können Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert werden?

Ja, Kindern kann ein eigener Vertrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) angeboten werden. Normalerweise handelt es sich um einen vollwertigen Versicherungsschutz.

Gibt es eine Altersgrenze für die Aufnahme von Kindern in der privaten Krankenversicherung?

Nein, es gibt kein Mindestalter. Kinder können direkt nach der Geburt privat versichert werden.

Sind alle Leistungen für Kinder in der privaten Krankenversicherung abgedeckt?

In der Regel gibt es einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Art und der Umfang hängt jedoch vom gewählten Tarif ab. Es empfiehlt sich, die Leistungen im Vorfeld genau zu prüfen.

Kann das Kind in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn die Eltern wieder gesetzlich versichert sind?

Ja, das Kind kann in der privaten Krankenversicherung bleiben, unabhängig vom Versicherungsstatus der Eltern. Es ist jedoch eine individuelle Entscheidung, ob es sinnvoll ist.

Welche Kosten fallen für die private Krankenversicherung von Kindern an?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder können stark variieren. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand des Kindes zur Zeit der Antragstellung.

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Zusammenfassung des Artikels

Dieser Artikel behandelt das Thema der privaten Krankenversicherung für Kinder. Es wird erklärt, dass Kinder in der privaten Krankenversicherung keinen kostenlosen Versicherungsschutz haben und oft einen eigenen Vertrag benötigen. Es werden auch Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Kinder sowie Kriterien für die Versicherung von Kindern diskutiert, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Kinder. Nicht alle Tarife sind gleich und es ist wichtig, einen Tarif zu wählen, der den Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht.
  2. Prüfen Sie, ob die private Krankenversicherung auch alternative Behandlungsmethoden abdeckt. Manche Kinder reagieren besser auf alternative Behandlungen, und es ist sinnvoll, diese Option zu haben.
  3. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter. Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder können stark variieren. Ein Vergleich kann Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen.
  4. Überprüfen Sie, ob die Versicherung auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen abdeckt. Diese sind wichtig für die Gesundheit Ihres Kindes und sollten in jedem Tarif enthalten sein.
  5. Stellen Sie sicher, dass die private Krankenversicherung auch den Schutz im Ausland bietet. Wenn Sie mit Ihrem Kind verreisen, ist es wichtig, dass es auch im Ausland gut versichert ist.

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Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
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