Private Krankenversicherung: Warum Rentner in die Kostenfalle tappen und was Stiftung Warentest rät

01.03.2025 66 mal gelesen 0 Kommentare

„Existenzbedrohende Kostenfalle“ für Rentner: Kritik an privaten Krankenversicherungen

Die Stiftung Warentest hat in einer umfassenden Untersuchung 1245 Tarifkombinationen privater Krankenversicherungen (PKV) geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur 384 der getesteten Tarife erfüllten die Mindestkriterien, die unter anderem einen Rundumschutz und eine Selbstbeteiligung von maximal 660 Euro im Jahr umfassen. Laut Julian Chudoba, Testleiter bei Stiftung Warentest, bedeutet ein höherer Beitrag nicht zwangsläufig eine bessere Abdeckung von Risiken. Zu den wenigen gut oder sehr gut bewerteten Anbietern zählen Allianz, Axa und HanseMerkur. (Quelle: Merkur.de, https://www.merkur.de/verbraucher/existenzbedrohende-kostenfalle-fuer-rentner-viele-privatversicherungen-koennen-nicht-ueberzeugen-zr-93582944.html)

Von den 1245 geprüften Tarifen wurden 861 als unzureichend eingestuft. Viele dieser Tarife verzichten bewusst auf bestimmte Leistungen, um preislich attraktiver zu sein, was jedoch zu erheblichen Lücken führt. Besonders problematisch sind Defizite bei der Palliativpflege, ambulanter Psychotherapie und digitalen Anwendungen wie Ernährungs-Apps. Julia Bönisch, Vorstandsmitglied der Stiftung Warentest, warnt, dass die PKV für Rentner zur „existenzbedrohenden Kostenfalle“ werden kann, da die Beiträge im Alter stark steigen und nicht einkommensabhängig sind. Sie empfiehlt die PKV uneingeschränkt nur für Beamte, da der Staat einen Großteil der Kosten übernimmt. (Quelle: Merkur.de, https://www.merkur.de/verbraucher/existenzbedrohende-kostenfalle-fuer-rentner-viele-privatversicherungen-koennen-nicht-ueberzeugen-zr-93582944.html)

Geld-zurück-Modell in der PKV: Eine Lösung für alle?

Ein weiteres Thema, das die private Krankenversicherung betrifft, ist das sogenannte Geld-zurück-Modell. Dieses Modell belohnt Versicherte, die keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, mit einer Rückerstattung. Laut einer Umfrage befürwortet eine Mehrheit der Deutschen diese Idee. Sie könnte auch eine Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darstellen, die unter finanziellem Druck steht. (Quelle: WELT, https://www.welt.de/wirtschaft/plus255497462/PKV-Methode-fuer-alle-Was-fuer-das-Geld-Zurueck-Modell-spricht.html)

Allerdings birgt das Modell auch Herausforderungen. Kritiker bemängeln, dass es Anreize schaffen könnte, notwendige Arztbesuche zu vermeiden, was langfristig zu höheren Gesundheitskosten führen könnte. Dennoch bleibt das Geld-zurück-Modell ein interessanter Ansatz, der sowohl in der PKV als auch in der GKV weiter diskutiert werden sollte. (Quelle: WELT, https://www.welt.de/wirtschaft/plus255497462/PKV-Methode-fuer-alle-Was-fuer-das-Geld-Zurueck-Modell-spricht.html)

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass viele private Krankenversicherungstarife unzureichend sind und für Rentner existenzbedrohende Kostenfallen darstellen; das Geld-zurück-Modell wird als mögliche Lösung diskutiert, birgt jedoch Risiken wie die Vermeidung notwendiger Arztbesuche.

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
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