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Signal Start - Vollkrankenversicherung

03.06.2025 159 mal gelesen 0 Kommentare
  • Signal Start ist eine private Vollkrankenversicherung der Signal Iduna für Berufseinsteiger und junge Leute.
  • Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz mit individuell wählbaren Leistungen.
  • Der Tarif zeichnet sich durch günstige Beiträge und flexible Anpassungsmöglichkeiten aus.

Signal Iduna PKV Tarif START – Ausführlicher Leistungsüberblick

Der Tarif START der Signal Iduna richtet sich an gesundheitsbewusste Angestellte und Selbstständige, die eine solide und moderne private Krankenversicherung mit steuerlich relevanten Bausteinen und guter Kombinierbarkeit suchen. Trotz des günstigen Einstiegsbeitrags bietet der Tarif eine umfangreiche Leistungspalette.

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Wesentliche Merkmale:

  • Selbstbeteiligung: 480 € pro Kalenderjahr (ambulant + stationär), 240 € unter 21 Jahren

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  • Zimmertyp: Mehrbettzimmer

  • Privatarztbehandlung: Nicht enthalten

  • Optionstarif: Ja, Wechseloption auf höherwertige Tarife nach 36 bzw. 72 Monaten

Ambulante Leistungen:

Wichtig: Nicht erstattungsfähig sind Leistungen durch Heilpraktiker. Auch Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis oder außerhalb der definierten Primärarztregelung werden nur eingeschränkt oder gar nicht übernommen.

  • Erstattungsprinzip: Primärarztprinzip – 100 % Erstattung bei Erstkontakt mit Haus-/Kinder-/Augenarzt oder Gynäkologe; sonst 75 %

  • Ausnahmen vom Primärarztprinzip: Not- und Bereitschaftsärzte, Notfälle

  • GOÄ-Erstattungssätze:

    • Ärztliche Leistungen: bis 3,5-fach

    • Technische Leistungen: bis 2,5-fach

    • Laborleistungen: bis 1,3-fach

  • Arznei- und Verbandmittel:

    • 100 % bei Generika und bestimmten verordneten Präparaten

    • 75 % bei markenpflichtigen Medikamenten

  • Heilmittel:

    • 75 % bis 500 € p.a.

    • 100 % bei schweren Erkrankungen wie Schlaganfall, MS, Tumor (gem. Liste des Versicherers)

  • Hilfsmittel:

    • 100 % bei ärztlicher Verordnung

    • Zusagepflicht bei über 500 €

    • Hörhilfen bis 1.500 €/Ohr

  • Naturheilverfahren & Heilpraktiker:

    • 100 % bei Anwendung durch Primärarzt

    • 75 % bei sonstiger ärztlicher Anwendung

    • Nur Leistungen gem. firmeneigener Positivliste, kein Hufelandverzeichnis

    • Behandlungen durch Heilpraktiker sind generell nicht erstattungsfähig

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA):

    • 100 % Erstattung bei positiver Listung durch BfArM

  • Sehhilfen:

    • 150 € / 2 Jahre, 300 € ab 8 Dioptrien (bei medizinischer Notwendigkeit)

  • Psychotherapie:

    • Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie: bis zu 50 Sitzungen p.a.

    • 75 % Erstattung

    • Vorherige Genehmigung erforderlich

  • Ambulante OPs:

    • 100 % bei Einhaltung Primärarztprinzip, sonst 75 %

  • Transportkosten:

    • Erstattungsfähig bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Dialyse, Chemo, Notfall)

  • Häusliche Krankenpflege:

    • Nur medizinisch-therapeutische Leistungen

    • Keine Haushaltshilfe oder Grundpflege

Stationäre Leistungen:

  • Unterbringung: Mehrbettzimmer

  • Arztwahl: Regel-/Belegarzt

  • Privatkliniken: erstattungsfähig

  • Psychotherapie: ohne Begrenzung, keine Zusage nötig

  • GOÄ-Sätze stationär: bis 1,8-fach (ärztlich), 1,38-fach (technisch), 1,16-fach (Labor)

  • Gemischte Einrichtungen: Zusage nötig, Ausnahmen bei Notfällen

  • Transportkosten: medizinisch notwendiger Transport mit Attest

  • Vor-/Nachstationär: 3 Tage vor, 7 Tage nach KH-Aufenthalt erstattungsfähig

  • Begleitperson Kind: Erstattung nach gesetzl. Mindestmaß

Zahnärztliche Leistungen:

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate: 75 % (mit regelmäßiger Prophylaxe), sonst 65 % / 55 %

  • KFO: 75 % bis 21. Lj.

  • PZR: 2× pro Jahr

  • Material-/Laborkosten: gem. Leistungsverzeichnis zum Erstattungssatz

  • Heil-/Kostenplan: ab 1.500 € Pflicht

  • Zahnstaffel:

    • Jahr 1: 500 €

    • Jahr 1–2: 1.000 €

    • Jahr 1–3: 2.000 €

    • Jahr 1–4: 3.000 €

    • ab Jahr 5: 4.000 €/Jahr

    • Unfall: unbegrenzt

Ausland

  • Weltgeltung: für Reisen bis 12 Monate

  • Rücktransport: bei medizinischer Sinnhaftigkeit, max. 11.000 € f. Überführung

Kombinierbare Tarife:

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • ESP-VA 43 – Krankentagegeld ab 43. Tag

  • EKH 10 – Krankenhaustagegeld

  • PflegeTOP – Pflegegeldtarif mit Einmalleistung

  • KurPLUS – Kurtagegeld (ambulant/stationär)

  • BE-SI – Beitragsentlastungstarif ab 67

  • JRKVAuslandsreisekrankenversicherung

Beitragsbeispiel (m, 30 Jahre, Stand 06/2025)

Komponente Beitrag (EUR)
START (Volltarif) 248,21
PVN 60,13
ESP-VA 43 24,10
EKH 10 1,05
PflegeTOP 34,54
KurPLUS 1,52
BE-SI 28,39
JRKV 1,33
Gesetzl. Zuschlag 24,82
Gesamtbeitrag 424,09
AG-Zuschuss –194,12
Eigenanteil 229,97 EUR

Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben basieren auf dem Stand 06/2025. Der tatsächliche Versicherungsschutz ergibt sich ausschließlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Tarifbedingungen der Signal Iduna. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten kann trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr übernommen werden.


FAQ zur Signal Iduna PKV START – die wichtigsten Fragen

Für wen eignet sich der Tarif Signal Iduna START besonders?

Der Tarif START ist besonders geeignet für gesundheitsbewusste Angestellte und Selbstständige, die eine umfassende und moderne private Krankenversicherung mit attraktivem Einstiegsbeitrag und flexiblen Kombinationsmöglichkeiten suchen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif START?

Die Selbstbeteiligung beträgt 480 € pro Kalenderjahr für Erwachsene und 240 € für Versicherte unter 21 Jahren. Sie gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen.

Wie funktioniert das Primärarztprinzip beim Tarif START?

Behandlungen werden zu 100 % erstattet, wenn der Erstkontakt über den Hausarzt, Kinderarzt, Augenarzt oder Gynäkologen erfolgt. Bei Facharztbesuchen ohne Überweisung werden nur 75 % der Kosten übernommen. Notfälle sind vom Primärarztprinzip ausgenommen.

Welche Erstattungen gibt es für Zahnersatz und Zahnbehandlung?

Für Zahnbehandlungen erfolgt eine 100%-Erstattung. Beim Zahnersatz werden 75 % der Kosten übernommen, sofern regelmäßige Prophylaxe nachgewiesen wird, ansonsten gelten reduzierte Erstattungssätze.

Sind Behandlungen bei Heilpraktikern im Tarif START versichert?

Leistungen von Heilpraktikern sind im Tarif START generell nicht erstattungsfähig. Nur naturheilkundliche Verfahren, die von einem Arzt nach der spezifischen Positivliste der Versicherung angewandt werden, sind erstattungsfähig.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Signal Iduna PKV Tarif START bietet gesundheitsbewussten Angestellten und Selbstständigen einen günstigen Einstieg mit soliden, modernen Leistungen und flexiblen Kombinationsmöglichkeiten. Trotz Einschränkungen bei Heilpraktikern überzeugt der Tarif durch umfangreiche ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Leistungen und attraktive Wechseloptionen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Beachten Sie das Primärarztprinzip: Für eine volle Kostenerstattung bei ambulanten Leistungen im Tarif START der Signal Iduna ist der Erstkontakt mit einem Haus-, Kinder-, Augenarzt oder Gynäkologen wichtig. Andernfalls werden nur 75 % der Kosten übernommen.
  2. Selbstbeteiligung einplanen: Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 480 € (bzw. 240 € für Versicherte unter 21 Jahren). Kalkulieren Sie diese Kosten bei Ihrer Finanzplanung mit ein.
  3. Wechseloption nutzen: Nach 36 bzw. 72 Monaten besteht die Möglichkeit, in höherwertige Tarife zu wechseln. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr aktueller Versicherungsschutz noch zu Ihren Bedürfnissen passt.
  4. Heilpraktikerleistungen sind ausgeschlossen: Behandlungen durch Heilpraktiker werden nicht erstattet. Setzen Sie auf ärztlich durchgeführte Naturheilverfahren, die unter bestimmten Voraussetzungen teilweise übernommen werden.
  5. Beitragsentlastung und Zusatzbausteine prüfen: Der Tarif START lässt sich mit verschiedenen Zusatzbausteinen wie Pflegeversicherung, Krankentagegeld oder Beitragsentlastung im Alter kombinieren. Überlegen Sie, welche Ergänzungen für Ihre individuelle Lebenssituation sinnvoll sind.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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