Was ist eine Direktzusage in der bAV?

21.03.2024 139 mal gelesen 0 Kommentare
  • Eine Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen eine Rente aus Unternehmensmitteln zu zahlen.
  • Der Arbeitgeber finanziert die Versorgungsleistungen entweder über Pensionsrückstellungen in der Bilanz oder durch die Auslagerung auf einen externen Pensionsfonds.
  • Die Direktzusage bietet steuerliche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, da Beiträge und Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sind.

Einleitung: Die Direktzusage als Säule der betrieblichen Altersvorsorge

Beim Thema Altersvorsorge stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Eine besonders wichtige Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Direktzusage. Dieses Modell ermöglicht es Arbeitnehmern, eine betriebliche Rente direkt vom Arbeitgeber zu erhalten. In diesem Artikel erklären wir, was eine Direktzusage genau ist und warum sie eine Säule der bAV darstellt. Wir schauen uns an, wie sich dieses Vorsorgemodell von anderen Modellen unterscheidet und welchen Mehrwert es für den Einzelnen hat. Mit dem Wissen um die Direktzusage können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen ihre Altersvorsorge besser planen und somit für mehr Sicherheit im Alter sorgen.

Verständnis der Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung

Eine Direktzusage ist ein Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ab dem Eintritt in den Ruhestand Leistungen in Form einer Betriebsrente zu zahlen. Diese Zusage wird während der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers getroffen und ist ein fester Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber, die zugesagten Leistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen – ohne Zwischenschaltung externer Versicherungsunternehmen oder Versorgungseinrichtungen.

Im Rahmen der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz, die dazu dienen, die zukünftigen Rentenzahlungen zu finanzieren. Diese Rückstellungen sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen von Vorteil, da sie steuerliche Erleichterungen mit sich bringen und eine effektive Form der Gewinnverwendung darstellen können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Direktzusage ein unverfallbares Anrecht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung schafft. Das bedeutet, dass selbst wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Erreichen des Rentenalters verlässt, der Anspruch auf die Betriebsrente grundsätzlich erhalten bleibt. Die genauen Bedingungen hierfür regelt das Betriebsrentengesetz.

Mit der Direktzusage etabliert sich das Unternehmen nicht nur als attraktiver Arbeitgeber, sondern trägt auch zur langfristigen Mitarbeiterbindung bei. Der Arbeitnehmer profitiert von einer zusätzlichen, unternehmensfinanzierten Altersvorsorge, die über die gesetzliche Rente hinausgeht und das Ruhestandseinkommen erhöht.

Vor- und Nachteile der Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung

Vorteile Nachteile
Steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber Finanzielles Risiko durch langfristige Verpflichtungen
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten Administrativer Aufwand für das Unternehmen
Beiträge sind nicht sozialversicherungspflichtig Bilanzierungspflicht der Pensionsrückstellungen
Attraktive Form der Mitarbeiterbindung Risiko der Unterfinanzierung bei schlechter wirtschaftlicher Lage
Unmittelbare Ansprüche für den Arbeitnehmer Insolvenzrisiko für die Ansprüche des Arbeitnehmers

Die Funktionsweise einer Direktzusage

Um die Funktionsweise einer Direktzusage zu beleuchten, schauen wir auf den Vorgang, wie Unternehmen und Arbeitnehmer in diesen Prozess eingebunden sind. Wenn ein Unternehmen sich für eine Direktzusage entscheidet, sagt es zu, später Pensionsleistungen aus dem eigenen Vermögen zu finanzieren.

Zunächst legt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer individuelle Pensionspläne an. Die Höhe der Betriebsrente, die ein Arbeitnehmer später erhalten soll, wird auf Basis seines Gehalts, seiner Dienstjahre und eventueller weiterer Kriterien festgelegt. Diese Ansprüche werden dann in der Bilanz des Unternehmens als Rückstellungen ausgewiesen.

Ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts zahlt der Arbeitgeber regelmäßige Rentenleistungen an den ehemaligen Mitarbeiter aus. Diese Zahlungen können als lebenslange Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination von beidem gestaltet sein. Die Art der Auszahlung richtet sich nach den Bedürfnissen des Arbeitnehmers und den Regelungen des Unternehmens. Durch die Leistung aus firmeneigenen Mitteln bleibt der Arbeitgeber auch nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters in der Verantwortung.

Während der aktiven Zeit des Arbeitnehmers im Unternehmen wird die finanzielle Last für den Arbeitgeber durch steuerliche Vorteile gemildert. Die Pensionsrückstellungen mindern als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens, was wiederum den Finanzierungsaufwand der Direktzusage während der Anwartschaftsphase reduzieren kann.

Vorteile einer Direktzusage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer profitieren von der Direktzusage durch eine erhöhte finanzielle Sicherheit im Alter. Diese Form der bAV bietet ihnen eine zusätzliche Rentenzahlung, die über die gesetzliche Rente hinausgeht und daher die Lebensqualität im Ruhestand verbessern kann. Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist die Direktzusage, denn diese ist im Regelfall konkursgeschützt. Dafür sorgt der Pensionssicherungsverein, der einspringt, sollte das Unternehmen zahlungsunfähig werden. Ferner ist hervorzuheben, dass die Beiträge zur Direktzusage oftmals umgehend unverfallbar sind, was bedeutet, dass die Ansprüche frühzeitig gesichert sind.

Für Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass sie ein mächtiges Werkzeug zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ist. Durch die zusätzliche Altersversorgung wird das Unternehmen attraktiver für potenzielle und bestehende Angestellte. Zudem entfalten die Pensionsrückstellungen eine positive Wirkung auf die Unternehmensfinanzen. Sie erlauben eine steuerliche Entlastung und verbessern durch die Steuerstundung die Liquidität des Unternehmens. Darüber hinaus ermöglicht die Direktzusage eine flexible Ausgestaltung der Leistungen, sodass auf individuelle Bedürfnisse der Belegschaft gezielt eingegangen werden kann.

Steuerliche Aspekte der Direktzusage

Einer der Kernaspekte bei der Direktzusage sind die steuerlichen Vorteile, von denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können. Die Beiträge, die ein Unternehmen im Rahmen einer Direktzusage leistet, sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Dadurch mindern sie den Gewinn des Unternehmens und somit dessen Steuerlast. Für Mitarbeiter hingegen sind die Leistungen aus der Direktzusage in der Anwartschaftsphase, also während sie noch berufstätig sind, steuerfrei. Erst im Rentenalter werden die Betriebsrenten mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz nachgelagert besteuert, oft ist der Steuersatz im Alter jedoch niedriger.

Dieses nachgelagerte Besteuerungsprinzip bedeutet, dass die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase versteuert werden, was häufig zu einer geringeren Steuerbelastung führt, da viele Rentner im Vergleich zu ihrer beruflich aktiven Zeit ein geringeres zu versteuerndes Einkommen haben. Es ist allerdings zu beachten, dass auf Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 auch der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) entrichtet werden muss.

Zusammenfassend bietet die Direktzusage signifikante steuerliche Anreize, welche die Altersvorsorge zu einem integralen Bestandteil der finanziellen Unternehmens- und Personalplanung machen. Die steuerliche Effizienz der Direktzusage trägt dazu bei, Investitionsmittel im Unternehmen zu halten und gleichzeitig für Arbeitnehmer eine kostengünstige Form der Alterssicherung zu gestalten.

Unterschiede zwischen Direktzusage und anderen Durchführungswegen der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über verschiedene Durchführungswege realisiert werden, wovon die Direktzusage nur eine Möglichkeit darstellt. Zu den alternativen Wegen zählen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Jede dieser Optionen hat spezifische Merkmale und eignet sich für unterschiedliche Unternehmensstrukturen und Anforderungen.

Im Gegensatz zur Direktzusage, wo Arbeitgeber Verpflichtungen direkt gegenüber dem Arbeitnehmer eingehen, werden bei den anderen Durchführungswegen oft externe Träger oder Versicherungsgesellschaften einbezogen. Bei einer Direktversicherung etwa schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Pensionskasse und der Pensionsfonds funktionieren ähnlich, sind jedoch rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Eine Unterstützungskasse ist wiederum eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die abhängig von der Unterstützung des Trägerunternehmens ist, im Gegensatz zu Direktzusage aber kein unmittelbar einklagbares Recht des Arbeitnehmers begründet.

Die Direktzusage sticht insbesondere durch die direkte Verantwortung des Unternehmens hervor. Während bei anderen Durchführungswegen Versorgungsleistungen durch Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds gedeckt werden, trägt bei der Direktzusage der Arbeitgeber das vollständige Anlagerisiko. Dadurch entsteht eine unmittelbare Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die insbesondere bei der Mitarbeiterbindung eine Rolle spielen kann.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Direktzusage eine hohe Verbindlichkeit und Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schafft, während andere Durchführungswege eher auf externe Absicherung setzen und somit das Unternehmen von der direkten Rentenzahlungsverpflichtung entlasten.

Risiken und Nachteile einer Direktzusage

Obwohl die Direktzusage viele Vorteile mit sich bringt, gibt es auch Risiken und Nachteile, die Unternehmen und Arbeitnehmer bedenken sollten. Ein wesentliches Risiko für das Unternehmen ist die langfristige Verpflichtung, die mit der Direktzusage verbunden ist. Die zugesagten Pensionsleistungen müssen über Jahre hinweg sicher gestellt werden, was bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens zu einer Belastung werden kann.

Aus Sicht der Arbeitnehmer besteht das Risiko primär in der Bonität des Arbeitgebers. Trotz des Schutzes durch den Pensionssicherungsverein kann es bei einer Insolvenz des Unternehmens zu Unsicherheiten kommen. Zudem liegt das Anlagerisiko vollständig beim Arbeitgeber, was in bestimmten Fällen die Höhe der Pensionsleistungen beeinflussen könnte, wenn die Rückstellungen nicht ausreichend erwirtschaftet wurden.

Ein weiterer Nachteil ist die Inflexibilität, die eine Direktzusage mit sich bringen kann. Ändern sich die Lebenspläne eines Arbeitnehmers und er möchte früher in Rente gehen oder das Unternehmen wechseln, kann dies zu Einschränkungen bei den Betriebsrentenansprüchen führen. Zudem sind die mit der Direktzusage verbundenen Verwaltungsaufgaben und Bilanzierungsnotwendigkeiten für das Unternehmen nicht zu unterschätzen. Es besteht also sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite ein gewisses Maß an Bindung und Abhängigkeit, das als nachteilig empfunden werden kann.

Abschließend gilt es zu beachten, dass die Leistungen aus der Direktzusage in der Auszahlungsphase versteuert werden müssen, was eine optimale Steuerplanung erfordert, um im Alter keine finanziellen Überraschungen zu erleben.

Die Rolle des Pensionsfonds bei Direktzusagen

Der Pensionsfonds spielt in Zusammenhang mit Direktzusagen vor allem dann eine Rolle, wenn Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen auslagern möchten. Obwohl die Direktzusage grundsätzlich eine interne Verpflichtung des Unternehmens ist, besteht die Möglichkeit, die Verantwortung an einen Pensionsfonds zu übertragen.

Bei einer solchen Auslagerung übernimmt der Pensionsfonds die Kapitalanlage und die Verwaltung der Altersvorsorgevermögen. Er dient als externer Versorgungsträger, der darauf spezialisiert ist, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Für Unternehmen bedeutet dies eine Entlastung von den bilanziellen Verpflichtungen und das Management der Pensionsrückstellungen.

Die Übertragung zu einem Pensionsfonds kann auch als Mittel der strategischen Unternehmensführung gesehen werden, da durch diese Ausgliederung die Risiken von der Bilanz des Unternehmens auf den Pensionsfonds übergehen. Durch professionelles Fondsmanagement sollen die Mittel gewinnbringend angelegt und Risiken gestreut werden, um so langfristig die zugesagten Pensionen erwirtschaften zu können.

Arbeitnehmer profitieren ebenfalls von dieser Lösung, da Pensionsfonds in Deutschland im Falle einer Unternehmensinsolvenz durch den Pensionssicherungsverein geschützt sind. Dies vermittelt eine zusätzliche Sicherheitsebene für die Beschäftigten, deren Rentenansprüche somit auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Arbeitgebers gesichert bleiben.

Direktzusage im Insolvenzfall: Sicherheit für Arbeitnehmer

Die Direktzusage bietet Arbeitnehmern auch im Ernstfall eines Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers Schutz für ihre erworbenen Pensionsansprüche. Dieser Schutz ist durch den Pensionssicherungsverein gewährleistet, eine Einrichtung, die als Sicherungsfonds für betriebliche Pensionsverpflichtungen dient. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz springt der Pensionssicherungsverein ein und übernimmt die Versorgungsleistungen.

Die Einzahlungen in diesen Sicherungsfonds sind für Unternehmen verpflichtend, die ihren Mitarbeitern eine Direktzusage bieten. Die Beiträge zum Pensionssicherungsverein sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und werden jährlich auf Basis der Pensionsrückstellungen berechnet. Für den Arbeitnehmer entstehen durch den Pensionssicherungsverein keine zusätzlichen Kosten.

Das Prinzip des Pensionssicherungsvereins sorgt somit dafür, dass die von Unternehmen zugesagten Pensionen im Fall einer Insolvenz nicht verloren gehen. Für Arbeitnehmer stellt diese Absicherung einen enormen Vorteil dar, da sie auch in wirtschaftlich schweren Zeiten des Arbeitgebers ihre Altersvorsorge als gesichert betrachten können.

Im Ergebnis ermöglicht der Pensionssicherungsverein, dass trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen, die eine Insolvenz mit sich bringt, die Versorgung der Rentner und Pensionäre nicht unterbrochen wird und sie die ihnen zustehenden Rentenleistungen ungekürzt erhalten.

Anpassung und Übertragung von Direktzusagen

Die Möglichkeit zur Anpassung und Übertragung von Direktzusagen ist besonders relevant, wenn sich die Lebensumstände des Arbeitnehmers oder die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ändern. Nach dem Betriebsrentengesetz muss der Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob laufende Rentenleistungen aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten anzupassen sind. Dies stellt sicher, dass die Betriebsrenten ihren Wert behalten und die Rentner vor Kaufkraftverlust geschützt sind.

Falls ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt, ist es durch das sogenannte Portabilitätsrecht möglich, die erworbenen Anwartschaften mitzunehmen. Diese können auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder in eine eigene Rentenversicherung umgewandelt werden. Die genauen Optionen können je nach den Bedingungen der Direktzusage variieren und sollten im Vorfeld genau geklärt werden.

Bei einer Übertragung der Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber wird üblicherweise der Kapitalwert der betrieblichen Altersversorgung berechnet und dem neuen Durchführungsweg zugeführt. Dies kann zu einem wichtigen Element der Karriereplanung werden, da es dem Arbeitnehmer ermöglicht, die betriebliche Altersvorsorge ohne Verluste zu konservieren.

Sowohl die Anpassungsmechanismen als auch die Übertragungsoptionen machen die Direktzusage zu einem flexiblen und anpassungsfähigen Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, das im Einklang mit den dynamischen Entwicklungen im Erwerbsleben des Arbeitnehmers steht.

Fazit: Direktzusage als Teil der Altersvorsorgeplanung

Als abschließender Gedanke lässt sich festhalten: Die Direktzusage nimmt einen wichtigen Stellenwert in der betrieblichen Altersversorgung ein. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen, die von steuerlichen Erleichterungen über ein verbessertes Mitarbeiterengagement bis hin zu einem größeren Maß an finanzieller Sicherheit im Alter reichen.

Es bleibt jedoch entscheidend, die Direktzusage sorgfältig zu gestalten und mögliche Risiken zu bedenken. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass langfristige Verpflichtungen finanzierbar bleiben, während Arbeitnehmer darauf vertrauen können, im Rentenalter tatsächlich die zugesagten Leistungen zu erhalten. Die institutionelle Absicherung durch den Pensionssicherungsverein und die Portabilität sind Elemente, die die Direktzusage für Arbeitnehmer besonders attraktiv machen.

Im Kontext der Gesamtplanung der Altersvorsorge ist die Direktzusage daher als ein essenzieller Baustein zu betrachten, der die gesetzliche Rente ergänzt und zu einer umfänglicheren Absicherung im Ruhestand beiträgt. Die Flexibilität in der Anpassung und Übertragung unterstreicht ihre Bedeutung als eine moderne Form der bAV, die auf die Dynamik des Arbeitsmarktes und individuelle Mitarbeiterbedürfnisse reagiert.

Abschließend ist es für beide Parteien empfehlenswert, die Direktzusage genau zu prüfen und gegebenenfalls durch kompetente Beratung zu ergänzen, damit Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die bestmöglichen Entscheidungen für ihre Altersvorsorge treffen können.


Häufig gestellte Fragen zur Direktzusage in der betrieblichen Altersvorsorge

Was versteht man unter einer Direktzusage?

Eine Direktzusage ist ein Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ab dem Eintritt in den Ruhestand Leistungen in Form einer Betriebsrente zu zahlen. Die Rentenzahlungen werden aus den eigenen Mitteln des Unternehmens finanziert, ohne Zwischenschaltung externer Versicherungsunternehmen oder Versorgungseinrichtungen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Direktzusage?

Die Beiträge zu einer Direktzusage können vom Arbeitgeber steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was den zu versteuernden Gewinn mindert. Für Arbeitnehmer sind die Leistungen in der Anwartschaftsphase steuerfrei, während im Rentenalter die Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, der oft geringer ist.

Wie sicher ist die Direktzusage bei einer Insolvenz des Unternehmens?

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens sind die Ansprüche aus der Direktzusage durch den Pensionssicherungsverein abgesichert, welcher die Versorgungsleistungen für die Arbeitnehmer sicherstellt.

Kann ich meine Direktzusage auf einen neuen Arbeitgeber übertragen?

Ja, das Betriebsrentengesetz sieht vor, dass erdiente Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden können. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine betriebliche Altersvorsorge fortzuführen.

Was passiert mit meiner Direktzusage, wenn ich das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlasse?

Direktzusagen schaffen ein unverfallbares Anrecht auf betriebliche Altersversorgung. Wenn Sie das Unternehmen verlassen, bleibt Ihr Anspruch auf die Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Die genauen Bedingungen hierfür sind im Betriebsrentengesetz geregelt.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Rentenleistungen aus eigenen Mitteln zusagen und dafür Pensionsrückstellungen bilden. Sie bietet steuerliche Vorteile für Unternehmen und erhöhte finanzielle Sicherheit im Alter für Arbeitnehmer, unterscheidet sich von anderen Durchführungswegen durch die direkte Verantwortung des Unternehmens ohne externe Träger.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Direktzusage als Option der betrieblichen Altersvorsorge anbietet und informieren Sie sich über die spezifischen Bedingungen und Vorteile, die diese Form der bAV für Sie bereithält.
  2. Verstehen Sie die steuerlichen Vorteile einer Direktzusage sowohl für sich als Arbeitnehmer als auch für Ihren Arbeitgeber, um die finanziellen Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge zu optimieren.
  3. Erkundigen Sie sich über den Schutz Ihrer Anwartschaften durch den Pensionssicherungsverein, um im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers abgesichert zu sein.
  4. Berücksichtigen Sie die Möglichkeit, Ihre Anwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitgebers zu übertragen, und informieren Sie sich über das Portabilitätsrecht und die damit verbundenen Bedingungen.
  5. Planen Sie Ihre Altersvorsorge langfristig und ziehen Sie dabei auch die Anpassungsmöglichkeiten von Direktzusagen in Betracht, um auf Änderungen in Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation reagieren zu können.