Welche Formalitäten sind beim Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung zu beachten?

18.02.2024 364 mal gelesen 0 Kommentare
  • Unternehmen müssen ein Angebot von einem Versicherer einholen und die Versicherungsbedingungen genau prüfen.
  • Die Zustimmung der Belegschaft ist einzuholen, wenn die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag umgesetzt wird.
  • Es ist darauf zu achten, dass alle vertraglichen Unterlagen vollständig sind und korrekt an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden.

Einleitung: Die betriebliche Krankenversicherung verständlich erklärt

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein wichtiger Baustein für ein modernes Gesundheitsmanagement in Unternehmen. Sie dient nicht nur der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, sondern positioniert das Unternehmen auch als attraktiven Arbeitgeber. Die richtige Implementierung einer bKV in die Betriebsstruktur erfordert allerdings ein gewisses Maß an Planung und Kenntnis über die notwendigen Formalitäten. In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, erklären, was genau die bKV ist, welche Vorteile sie mit sich bringt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten. Dieses Wissen hilft Ihnen, die Weichen für eine erfolgreiche und reibungslose Einführung der betrieblichen Krankenversicherung in Ihrem Betrieb zu stellen.

Grundlagen der betrieblichen Krankenversicherung

Bevor wir in die spezifischen Formalitäten beim Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung eintauchen, ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen. Die betriebliche Krankenversicherung ist eine kollektive Versicherungslösung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen wird. Sie funktioniert ähnlich wie eine private Krankenversicherung, allerdings mit dem Unterschied, dass sie gruppenvertraglich organisiert ist. Dies hat den Vorteil, dass die Beiträge oft günstiger sind und der Versicherungsschutz speziell auf die Bedürfnisse der Belegschaft zugeschnitten werden kann.

Wichtig zu wissen ist, dass die bKV als Zusatzleistung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeboten wird und verschiedene Leistungspakete beinhalten kann. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Zahnzusatzleistungen
  • Sehhilfen
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Krankenhauszusatzversicherungen

Jedes Unternehmen kann dabei individuell entscheiden, welche Leistungen es seinen Angestellten bieten möchte. Dementsprechend variieren die Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen kann die bKV eine Chance sein, sich als sozial verantwortlicher Arbeitgeber zu zeigen und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken.

Betriebliche Krankenversicherung: Übersicht der Formalitäten

Pro Contra
Erweiterter Versicherungsschutz für Mitarbeiter Verwaltungsaufwand für Unternehmen
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Kostenfaktor für das Unternehmen
Förderung der Mitarbeitergesundheit Aufklärungspflicht und Informationsmanagement
Mögliche Steuervorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter Anpassung bei Vertragsveränderungen
Individuelle Versicherungsmodelle möglich Abhängigkeit von Versicherungsanbieter und Tarifänderungen

Die Wahl des richtigen Versicherungsanbieters

Die Entscheidung für einen Versicherungsanbieter sollte wohlüberlegt sein, denn sie legt den Grundstein für die Qualität und den Umfang der betrieblichen Krankenversicherung. Hierbei zählt nicht nur der Preis, sondern auch die Vertragsflexibilität, Leistungsfähigkeit und das Serviceangebot des Versicherers. Achten Sie darauf, einen Anbieter zu wählen, der passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen anbietet und auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter eingehen kann.

Bei der Auswahl sollten Sie unter anderem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Erfahrungen und Bewertungen anderer Unternehmen
  • Leistungsspektrum und Zusatzleistungen des Anbieters
  • Erreichbarkeit und Servicequalität bei Anfragen und im Leistungsfall
  • Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes

Zudem könnte es vorteilhaft sein, einen Versicherungsmakler hinzuzuziehen, der spezialisiert auf bKV ist und Sie bei der Auswahl und beim Abschluss der Versicherung unterstützen kann. Makler haben oft einen guten Marktüberblick, vergleichen Konditionen verschiedener Anbieter und helfen, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Entscheidend ist, dass der gewählte Versicherungsschutz sich nahtlos in Ihre betriebliche Gesundheitspolitik einfügt und auf lange Sicht einen Mehrwert für Sie und Ihre Mitarbeiter darstellt.

Anmeldung und Dokumente: Was Unternehmen vorbereiten müssen

Um eine betriebliche Krankenversicherung einzuführen, sind einige vorbereitende Schritte seitens des Unternehmens notwendig. Zuerst müssen alle relevanten Unterlagen zusammengestellt werden, die für den Abschluss einer bKV erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere die Liste der anzumeldenden Mitarbeiter mit ihren persönlichen Daten.

Die folgende Dokumentation sollte ebenfalls vorbereitet werden:

  • Antrag auf Gruppenversicherung beim Versicherer
  • Unternehmensdaten inklusive Mitarbeiterzahl und Branchenzugehörigkeit
  • Angaben zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen oder Gesundheitsleistungen
  • Vereinbarung über die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Es ist zudem erforderlich, die Einwilligung der Mitarbeiter zur Teilnahme an der bKV einzuholen, da personenbezogene Daten für den Vertragsabschluss verarbeitet werden müssen. Hierbei müssen die Datenschutzbestimmungen beachtet und die Mitarbeiter über ihre Rechte aufgeklärt werden. Informationsmaterialien und eventuelle Eintrittserklärungen seitens des Versicherungsanbieters helfen dabei, die Mitarbeiter über die bKV und die Modalitäten zu informieren.

Bei all diesen Schritten ist es sinnvoll, alle Beteiligten zeitnah zu informieren und den Prozess transparent zu gestalten. So können etwaige Unklarheiten oder Bedenken frühzeitig ausgeräumt werden, und die Akzeptanz für die betriebliche Krankenversicherung wird innerhalb der Belegschaft gestärkt.

Mitarbeiter informieren: Kommunikation als Schlüssel

Effektive Kommunikation ist entscheidend, um die Mitarbeiter von den Vorteilen einer betrieblichen Krankenversicherung zu überzeugen und eine hohe Teilnahmequote zu erreichen. Eine transparente und offene Informationspolitik fördert das Vertrauen und die Bereitschaft, sich an der bKV zu beteiligen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend und verständlich über die zu erwartenden Verbesserungen beim Krankenversicherungsschutz.

Geben Sie klare Informationen zu folgenden Punkten:

  • Welchen Zusatznutzen bietet die bKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung?
  • Wie sind der Prozess der Anmeldung und die nächsten Schritte?
  • Welche Kosten entstehen für die Mitarbeiter?
  • Wie ist das Verfahren im Leistungsfall?

Nutzen Sie dazu verschiedene Kommunikationskanäle, um sicherzustellen, dass die Informationen alle Mitarbeiter erreichen und Missverständnisse vermieden werden. Workshops, Informationsveranstaltungen oder auch schriftliche Unterlagen wie Broschüren und FAQs können helfen, das Thema greifbar zu machen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Raum für Fragen zu schaffen – sei es durch persönliche Gespräche, E-Mail-Hotlines oder Sprechstunden mit Versicherungsexperten. Dies zeigt nicht nur Ihre Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern, sondern steigert auch die Akzeptanz und Unterstützung für die neue betriebliche Krankenversicherung.

Datenschutz und rechtliche Aspekte

Gerade im Umgang mit persönlichen Gesundheitsinformationen spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung. Es ist notwendig, dass Unternehmen sich strikt an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten und die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter respektieren. Die Datenerhebung und -verarbeitung muss transparent erfolgen und darf ausschließlich mit expliziter Einwilligung der betroffenen Personen durchgeführt werden.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Detaillierte Information der Mitarbeiter darüber, welche Daten erfasst und wie diese verwendet werden
  • Schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter in die Datenverarbeitung
  • Sicherstellung, dass die übertragenen Daten geschützt sind und nur für den angegebenen Zweck verwendet werden

Zusätzlich sollten Unternehmen auch die rechtlichen Aspekte der bKV berücksichtigen. Dazu gehört die rechtssichere Gestaltung von Gruppenversicherungsverträgen und etwaigen Betriebsvereinbarungen. Die versicherungsrechtlichen Anforderungen müssen klar definiert und vertraglich festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten auszuschließen.

Fragen zur Sozialversicherungspflicht und eventuellen steuerlichen Auswirkungen sind ebenfalls im Vorfeld zu klären, um rechtliche Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden. Eine professionelle Rechtsberatung kann dabei helfen, alle notwendigen Vorschriften einzuhalten und den Prozess der Einführung der bKV rechtssicher zu gestalten.

Beitragszahlung und Leistungsansprüche

Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Krankenversicherung betrifft die Regelung von Beitragszahlungen und die daraus resultierenden Leistungsansprüche. Transparente und faire Bedingungen sind hier für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von großer Bedeutung. Es sollte klar kommuniziert werden, wie die Beitragsaufteilung zwischen dem Unternehmen und den versicherten Mitarbeitern erfolgt und welche Leistungen damit genau abgedeckt sind.

Essentielle Punkte dabei sind:

  • Einheitliche Vereinbarungen zur Beitragshöhe und -fälligkeit
  • Regelungen zur Anpassung der Beiträge bei veränderten Rahmenbedingungen (z. B. Alter der Mitarbeiter, allgemeine Tarifanpassungen)
  • Definition der Wartezeiten und Leistungsvoraussetzungen
  • Klärung der Anspruchsberechtigung und -dauer

Die Mitarbeiter sollten zudem verständlich darüber aufgeklärt werden, wie im Leistungsfall vorgegangen wird und an wen sie sich wenden müssen. Dazu gehören Informationen über die Abrechnung der Leistungen und eventuell vorhandene Selbstbeteiligungen. Eine klare Übersicht über alle Leistungsansprüche vermeidet Missverständnisse und sorgt für eine hohe Akzeptanz der betrieblichen Krankenversicherung bei den Mitarbeitern. Bei dieser Thematik ist es empfehlenswert, unterstützendes Informationsmaterial bereitzustellen, das alle relevanten Details zu Beiträgen und Leistungen umfasst.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Bei der Implementierung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) müssen Unternehmen auch die Dauer des Vertragsverhältnisses und die Bedingungen für eine mögliche Beendigung desselben berücksichtigen. Die Vertragslaufzeit definiert, wie lange die Vereinbarung zwischen Unternehmen und Versicherungsanbieter mindestens besteht, bevor eine Veränderung oder Auflösung möglich ist. Diese sollte im Einklang mit den langfristigen Zielen des Unternehmens im Bereich der Mitarbeitergesundheit und -bindung stehen.

Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Klare Festlegung der Vertragslaufzeit zu Beginn des Versicherungsverhältnisses
  • Transparenz bezüglich der Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Definition der Bedingungen, unter denen eine vorzeitige Kündigung oder Vertragsanpassung möglich ist

In der Regel werden bKV-Verträge für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen, mit der Option auf Verlängerung. Es ist von hoher Wichtigkeit, dass die vereinbarten Kündigungsfristen angemessen sind und sowohl dem Unternehmen als auch den versicherten Mitarbeitern genügend Zeit geben, sich auf eine Beendigung des Vertrags einzustellen oder nach Alternativen zu suchen.

Das Wissen um die Dauer und Flexibilität des Vertrags schafft für alle beteiligten Parteien Planungssicherheit und verhindert später Unsicherheiten oder Rechtsstreitigkeiten. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Vertragsdetails zu Beginn der bKV trägt daher zu einem stabilen Versicherungsverhältnis bei.

Änderungen im Unternehmen: Auswirkungen auf die betriebliche Krankenversicherung

Unternehmen sind dynamische Strukturen, die sich im Lauf der Zeit ändern können. Diese Veränderungen im Unternehmen können verschiedene Auswirkungen auf die betriebliche Krankenversicherung haben. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes kann erforderlich werden, wenn sich beispielsweise die Mitarbeiterzahl ändert oder das Unternehmen sich strukturell weiterentwickelt.

Einige mögliche Szenarien sind:

  • Personalzuwachs durch Einstellungen
  • Personalabbau oder -wechsel
  • Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder am Markt
  • Angebotserweiterung durch neue Leistungspakete des Versicherers

Es ist essentiell, mit dem Versicherungsanbieter regelmäßig in Kontakt zu bleiben und Veränderungen zeitnah zu kommunizieren, um die bKV an neue Gegebenheiten anzupassen. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz optimal auf die Größe und Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt bleibt.

Durch proaktives Management der bKV können Unternehmen nicht nur eine konsistente Abdeckung für ihre Belegschaft garantieren, sondern auch auf finanzielle oder rechtliche Änderungen adäquat reagieren, bevor diese problematisch werden. Ein klares Verständnis für diese Zusammenhänge hilft, die bKV langfristig erfolgreich im Unternehmen zu etablieren und eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erzielen.

Fazit: Eine Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine wertvolle Investition in das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter. Sie zeigt nicht nur soziale Verantwortung, sondern stärkt auch die Mitarbeiterbindung und stellt einen klaren Wettbewerbsvorteil dar. Bei der Einführung und Verwaltung der bKV ist jedoch Sorgfalt geboten, um die vielen Formalitäten zu berücksichtigen und das volle Potenzial dieser Zusatzleistung auszuschöpfen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für erfolgreich implementierte betriebliche Krankenversicherungen folgende Punkte zentral sind:

  • Eine umsichtige Auswahl des Versicherungsanbieters
  • Gründliche Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Informationen
  • Eine transparente und klare Kommunikation mit den Mitarbeitern
  • Aufmerksamkeit für Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Geregelte Beitragszahlung und klar definierte Leistungsansprüche
  • Flexibilität bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
  • Anpassungsfähigkeit an unternehmerische Veränderungen

Beachten Sie diese Aspekte, können Sie nicht nur die organisatorischen Hürden meistern, sondern Ihre Belegschaft effektiv für das Konzept gewinnen. Die betriebliche Krankenversicherung erweist sich dann als Instrument zur Gesundheitsförderung, das dem Unternehmen ebenso zugutekommt wie den Mitarbeitern.


Häufig gestellte Fragen zum Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung

Welche grundlegenden Unterlagen sind für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung erforderlich?

Für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung werden die Unternehmensdaten, eine Liste der Mitarbeitenden und deren persönliche Daten sowie Informationen zu bestehenden Versicherungsverträgen benötigt. Außerdem ist eine Vereinbarung über die Verteilung der Beitragslast essentiell.

Muss die Einwilligung der Mitarbeiter eingeholt werden?

Ja, die Einwilligung der Mitarbeiter ist notwendig, da personenbezogene Daten für den Vertragsabschluss verarbeitet werden. Dabei müssen Datenschutzbestimmungen beachtet und Mitarbeiter über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Wie wählt man den richtigen Versicherungsanbieter aus?

Bei der Auswahl des Versicherungsanbieters sollten Erfahrungen und Bewertungen anderer Unternehmen, das Leistungsspektrum des Anbieters, Erreichbarkeit, Servicequalität und die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden.

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung beachtet werden?

Es ist wichtig, dass die Gruppenversicherungsverträge rechtssicher gestaltet sind und die versicherungsrechtlichen Anforderungen klar definiert werden. Zudem müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten und die Mitarbeiter über ihre Datenverarbeitung aufgeklärt werden.

Wie werden die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung geregelt?

Die Beitragszahlung wird durch Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern geregelt. Es ist transparent zu kommunizieren, wie die Beitragsaufteilung erfolgt und welche Leistungen damit abgedeckt sind. Regelungen zur Anpassung der Beiträge bei veränderten Rahmenbedingungen sollten ebenfalls festgelegt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzleistung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen können und bietet Vorteile wie günstigere Beiträge sowie maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Bei der Einführung müssen Unternehmen verschiedene Formalitäten beachten, darunter Auswahl des richtigen Anbieters, Zusammenstellung relevanter Dokumente und transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern unter Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Erstellen Sie eine umfassende Liste aller Mitarbeiter, die in die betriebliche Krankenversicherung (bKV) aufgenommen werden sollen, und sammeln Sie die erforderlichen persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
  2. Informieren und beraten Sie Ihre Mitarbeiter ausführlich über die Vorteile und möglichen Kosten der bKV, um Transparenz zu schaffen und eine hohe Teilnahmequote zu erreichen.
  3. Achten Sie bei der Auswahl des Versicherungsanbieters auf individuell anpassbare Versicherungsmodelle, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft zugeschnitten sind, und berücksichtigen Sie dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis.
  4. Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, indem Sie Gruppenversicherungsverträge rechtssicher gestalten und sich über sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Aspekte informieren und beraten lassen.
  5. Planen Sie vorausschauend für unternehmerische Veränderungen, wie Personalzuwachs oder -abbau, und halten Sie regelmäßigen Kontakt zum Versicherungsanbieter, um die bKV entsprechend anzupassen.

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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Naturheilverfahren Ambulante Zusatzversicherung Anbietervergleich

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Ambulante Behandlung Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Folgende Beratungen werden online und tele­fonisch bereit­gestellt: Grundsätzliche Erläuterungen zum PanTum Detect® Test Information und Beratung zum gesetz­lichen Krebs­früh­erkennungs­programm Beratung zu allen medi­zi­nischen Gesundheits­fragen durch Ärzte Teilnahme an einem Beratungs­programm bei Krebs­erkrankungen zur Auf­klärung und Beratung zu Diagnostik und Therapie­möglich­keiten Unter­stützung bei der Arzt- und Kranken­hauswahl Arzt-Termine-Service Arznei­mittel­beratung Ärztliche Zweitmeinung, auch vor Operationen Fitness- und Ernährungs­beratung
Vorsorge Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Der Versicherer erstattet die Auf­wen­dungen notwendiger Folge­untersuchungen in Form einer PET-CT und einer MRT; Der Versicherer erstattet je Ver­siche­rungs­jahr einen PanTum Detect® Test zur Früh­erkennung bös­artiger Neu­bildungen.
Preis Alter 30 ca. 12,90€ mtl. / 60 ca. 28,70€ mtl. Alter 30 ca. 23,20€ mtl. / 60 ca. 47,60€ mtl. ca. 27,50€ mtl.
Arznei-, Heil- und Hilfmittel Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. keine Leistungen
Sehhilfen keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Stationäre Zuzahlungen Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus keine Leistungen
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