Welche Rolle spielt die medizinische Notwendigkeit im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Leistungen in der Krankenzusatzversicherung für Kinder?

24.02.2024 201 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die medizinische Notwendigkeit entscheidet darüber, ob kieferorthopädische Behandlungen von der Zusatzversicherung übernommen werden.
  • Kieferorthopädische Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit, wie rein ästhetische Korrekturen, sind oft nicht abgedeckt.
  • Versicherungen verlangen häufig eine ärztliche Bescheinigung, um die Notwendigkeit und damit die Kostenübernahme zu bestätigen.

Medizinische Notwendigkeit: Das A und O bei Kieferorthopädie für Kinder

Wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht, möchten wir als Eltern keine Kompromisse eingehen. Besonders im Bereich der Kieferorthopädie stehen viele vor der Frage, was medizinisch notwendig ist und welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Dabei ist die medizinische Notwendigkeit der Dreh- und Angelpunkt, um eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen zu erhalten.

Die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wird auf Basis der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) beurteilt. Diese Indikationsgruppen teilen Zahnfehlstellungen in verschiedene Schweregrade ein, von KIG 1 bis KIG 5. Dabei gilt: Je höher die Zahl, desto schwerwiegender die Fehlstellung.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden Korrekturen ab der Stufe KIG 3 als medizinisch notwendig angesehen. Das bedeutet, dass bei ausgeprägten bis sehr starken Fehlstellungen die Kosten vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, soweit sie im Leistungskatalog enthalten sind. So wird die Versorgung mit essenziellen kieferorthopädischen Leistungen sichergestellt, ohne dass bei den Familien finanzielle Hürden entstehen.

Neben der Grundversorgung kann es zusätzliche, privat zu finanzierende Optionen geben, wie z.B. zahnfarbene Brackets. Diese fallen jedoch unter den Bereich der privaten Zusatzleistungen und werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt, da sie oftmals als ästhetische Maßnahmen gelten, deren Nutzen wissenschaftlich nicht immer belegt ist. Für Eltern ist es daher wichtig, zwischen medizinisch notwendigen und optionalen Zusatzleistungen zu unterscheiden.

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20%, der nach erfolgreicher Behandlung rückerstattet wird. Dieser reduziert sich auf 10%, sollten mehrere Kinder in der Familie behandelt werden. Diese Regelung fördert die erfolgreiche Durchführung der Therapie und entlastet Familien mit mehreren Kindern.

Informationen und Broschüren zum Thema sind bei Einrichtungen wie der Verbraucherzentrale sowie einigen Krankenkassen verfügbar und bieten hilfreiche Orientierungshilfen.

Krankenzusatzversicherung: Schutz für das Kinderlächeln

Die finanzielle Absicherung kieferorthopädischer Behandlungen ist für Eltern ein wichtiges Thema. Eine Krankenzusatzversicherung kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Mit speziellen Tarifen für Kinderzähne sichern Sie das Lächeln Ihres Kindes ab und können sich darauf verlassen, dass auch über die Grundversorgung hinaus entstehende Kosten abgedeckt sind.

Im Aktionszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.03.2024 bieten Versicherer wie die Advigon Versicherung AG einen besonderen Vorteil: Die Tarife AZB2 und AZB3 beinhalten einen Sofortschutz für kieferorthopädische Leistungen und Zahnbehandlungen, bei dem die sonst übliche Wartezeit entfällt. Diese Möglichkeit zur Aktionsteilnahme gilt für Kinder bis zum Alter von maximal 15 Jahren.

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder der Advigon Versicherung AG bietet ab einem Beitrag von 9,68 Euro pro Monat ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und wurde von der Stiftung Warentest mit "SEHR GUT" für die Tarife Dental Luxus (AZL) und Dental Premium (AZB3 + AZE4) bewertet.

Für die Eltern, die für ihre Kinder bereits eine kieferorthopädische Behandlung planen oder deren Kinder sich bereits in Behandlung befinden, bietet beispielsweise ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder. Dieser deckt sogar bereits angeratene und laufende Behandlungen ab – ein Punkt, der im Versicherungsbereich nicht selbstverständlich ist.

Es ist zu beachten, dass eine solche Versicherung in der Regel mit dem 21. Lebensjahr des Kindes endet. Daraus ergibt sich eine zeitlich begrenzte Phase der Absicherung, die Eltern in Anspruch nehmen können, um für die zahnmedizinische Zukunft ihrer Kinder vorzusorgen.

Dank der Krankenzusatzversicherung können Eltern die Versorgungslücke schließen, die durch die Basiskostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Während die gesetzliche Krankenversicherung meist 80-90% der kieferorthopädischen Behandlungskosten bei Kindern übernimmt, wenn diese vor dem 18. Lebensjahr beginnen und eine erhebliche Fehlstellung vorliegen, sorgen private Krankenversicherungen je nach Tarif dafür, dass auch der restliche Teil der Kosten getragen wird.

Zum Fazit kommt, dass die Krankenzusatzversicherung ein sinnvolles Instrument für die Absicherung zusätzlicher Kosten ist, die durch kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern entstehen können. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Basisbehandlung abdeckt, ermöglicht eine Zusatzversicherung eine umfangreichere und sorgenfreiere Versorgung im Bereich der Kieferorthopädie.

Vor- und Nachteile der medizinischen Notwendigkeit bei kieferorthopädischen Leistungen

Pro Contra
Verbesserte Kostendeckung bei anerkannter Notwendigkeit Übernahme der Kosten oft nur bei schweren Fehlstellungen
Gesundheitliche Langzeitvorteile durch frühzeitige Behandlung Unterschiedliche Kriterien für medizinische Notwendigkeit
Verhinderung von späteren Zahnschäden und -erkrankungen Hohe Zuzahlungen bei "nicht notwendigen" Eingriffen
Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität des Kindes Lange Wartezeiten und komplexe Antragsverfahren
Funktional ästhetische Verbesserungen im Kiefer- und Zahnbereich Möglicherweise begrenzte Auswahl an Behandlungsmethoden

Kieferorthopädische Leistungen: Was zahlt die Zusatzversicherung?

Eltern stellen sich häufig die Frage: Welche Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie übernimmt eigentlich die Krankenzusatzversicherung für mein Kind? Die Antwort hängt stark vom gewählten Tarif ab und es ist wichtig, diese genauestens zu prüfen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Generell decken viele Krankenzusatzversicherungen für Kinder folgende Leistungen ab:

  • Kosten für innovative Behandlungsmethoden, die über die Standardversorgung hinausgehen, wie zum Beispiel die Behandlung mit Lingualtechnik (Zahnspangen auf der Innenseite der Zähne) oder unsichtbare Zahnspangen.
  • Die Übernahme von Kosten für hochwertigere Materialien. Dazu zählen zum Beispiel keramische Brackets oder spezielle Kunststoffschienen (Aligner).
  • Zusatzkosten für herausnehmbare Zahnspangen, die in manchen Tarifen auch abgedeckt sind.

Besonders Feinheiten bei den Tarifbedingungen erfordern Aufmerksamkeit. Es kann Unterschiede geben, welcher Teil der Kosten für kieferorthopädische Retainer von der Zusatzversicherung übernommen wird – also für die Geräte, die nach der eigentlichen Behandlung dafür sorgen, dass die Zähne in der neuen Position verbleiben. Auch die Erstattung von Kosten für notwendige Begleitbehandlungen variiert je nach Versicherung.

Zusätzlich zum Leistungsangebot spielen auch Erstattungshöhen und Prozentsätze eine Rolle. Manche Tarife erstatten bis zu 100% der Restkosten, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Andere begrenzen die Übernahme auf einen gewissen Prozentsatz des Rechnungsbetrags oder einen festen Betrag. Zudem könnten jährliche Höchstgrenzen oder Gesamtbudgets für die Erstattung festgelegt sein.

Um den für Ihre Familie passenden Versicherungsschutz zu finden, sollten Sie daher genau vergleichen und dabei sowohl die Leistungen als auch die Kostenerstattung prüfen. So sichern Sie eine umfassende Abdeckung und finanzielle Planungssicherheit bei kieferorthopädischen Maßnahmen für Ihr Kind.

Abgrenzung der Leistungen: Kassenstandard versus Zusatzschutz

Bei der Betrachtung der kieferorthopädischen Versorgung unserer Kinder ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem Kassenstandard und dem Zusatzschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung zu verstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet lediglich eine Basisversorgung an. Diese Grundversorgung sichert das medizinisch Notwendige ab, legt aber ihren Fokus auf funktionale Aspekte und deckt nicht alle kieferorthopädischen Maßnahmen ab.

Der Standard der GKV umfasst die kieferorthopädischen Leistungen bis zum 17. Lebensjahr für Kinder und Jugendliche mit deutlichen Fehlstellungen (KIG 3-5). Einfachere Fehlstellungen (KIG 1-2) werden nicht berücksichtigt, obwohl auch sie langfristig zu Problemen führen können und daher eine Behandlung empfehlenswert ist.

Zusätzliche Leistungen wie Zahnprophylaxe, Fissurenversiegelung und Zahnreinigung sind bei den gesetzlichen Krankenkassen oft limitiert und bieten nur ein eingeschränktes Angebot. Der Fokus der GKV liegt auf einer grundlegenden Versorgung mit dem medizinisch Notwendigen, während ästhetische und komfortorientierte Leistungen, wie zum Beispiel hochwertigere Zahnspangen, Privatleistungen darstellen und in der Regel nicht übernommen werden.

Die Krankenzusatzversicherung spielt gerade bei diesen Grenzen eine bedeutende Rolle. Sie übernimmt Leistungen, die über den Standard der GKV hinausgehen, und schließt somit die Lücke zwischen medizinischer Notwendigkeit und dem Wunsch nach einer optimalen kieferorthopädischen Behandlung. Bei einer Zusatzversicherung ist es üblich, dass alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) berücksichtigt werden. Dadurch werden auch leichte Fehlstellungen abgesichert, die in der Regel von der GKV nicht gedeckt sind.

Die Concordia ZAHN Sorglos beispielsweise bietet eine umfassende kieferorthopädische Versorgung für Kinder an, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht und hochwertige Behandlungen absichert. Sie kann ein sinnvoller Schutz für Eltern sein, die für ihre Kinder die bestmögliche zahnmedizinische Vorsorge wünschen.

Eltern sollten bei der Wahl der richtigen Zusatzversicherung auf diese Faktoren achten und im Idealfall den Schutz abschließen, bevor eine Behandlung geplant ist oder eine Fehlstellung diagnostiziert wurde. Durch diesen proaktiven Ansatz lassen sich auch hochwertige Behandlungen, die ansonsten erhebliche Kosten verursachen könnten, finanziell absichern. Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife ist dabei unerlässlich, um den idealen Zusatzschutz für das eigene Kind zu finden.

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig?

Die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit ist zentral, wenn es um die Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch die Krankenversicherung geht. In Deutschland ist hierfür die Einteilung der Zahn- und Kieferfehlstellungen in Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) maßgeblich. Diese Klassifikation bestimmt, ab welchem Grad eine Fehlstellung als behandlungsbedürftig gilt und folglich die medizinische Notwendigkeit anerkannt wird.

Eine Behandlung gilt dann als medizinisch notwendig, wenn sie dem Zweck dient, Krankheiten zu heilen, zu erkennen, zu verhindern oder Beschwerden zu lindern. Im Bereich der Kieferorthopädie ist dies dann der Fall, wenn die Fehlstellung Einfluss auf die Gesundheit des Mundraumes und dessen Funktionen hat. Beispielsweise können schwerwiegende Bisslagenfehler, die mit Einschränkungen beim Beißen, Kauen oder Sprechen einhergehen, einen medizinischen Behandlungsbedarf begründen.

Die GKV sieht vor, dass Behandlungen für die Schweregrade KIG 3 bis KIG 5 übernommen werden, da diese als behandlungsbedürftig eingestuft sind. Dies beinhaltet sowohl funktionelle als auch präventive Behandlungsmaßnahmen. Bei leichteren Fehlstellungen der KIG 1 und KIG 2 hingegen geht die GKV davon aus, dass diese eher aus ästhetischen Gründen korrigiert werden und lehnt eine Kostenübernahme ab.

Ab dem 18. Lebensjahr übernimmt die GKV nur in besonderen Einzelfällen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Derartige Ausnahmefälle liegen vor, wenn gravierende Kieferanomalien vorliegen und eine Behandlung aus medizinischen Gründen unabdingbar ist.

Private Krankenversicherungen oder spezielle Zahnzusatzversicherungen können eine wichtige Rolle spielen, da sie häufig auch Kosten für Behandlungen der KIG 1 und KIG 2 übernehmen und damit auch leichtere Fehlstellungen korrigieren, die über die ästhetische Verbesserung hinausgehen. Dies ermöglicht Familien eine umfangreichere Versorgung ihrer Kinder und trägt dazu bei, die Zahngesundheit und -ästhetik langfristig zu sichern.

Kriterien für die Kostenübernahme durch die Krankenzusatzversicherung

Die Kostenübernahme durch eine Krankenzusatzversicherung unterliegt bestimmten Kriterien, die je nach Versicherer und Tarif variieren können. Es ist essenziell, dass Eltern diese Kriterien kennen und ihren Versicherungsschutz entsprechend auswählen, um bestmöglich von den Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen zu profitieren.

Ein wesentliches Kriterium ist häufig der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Versicherungen verlangen oftmals, dass der Schutz besteht, bevor die Notwendigkeit einer Behandlung durch einen Zahnarzt festgestellt wurde. Dies hilft, das Risiko für Versicherungsmissbrauch zu minimieren. Daher ist es empfehlenswert, die Versicherung frühzeitig abzuschließen.

Ein weiteres Kriterium sind die Wartezeiten, die in den Tarifen festgeschrieben sein können. Sie legen fest, wie lange nach Abschluss der Versicherung gewartet werden muss, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dies kann drei Monate für Basisleistungen und bis zu acht Monate für umfangreichere Behandlungen betragen. Eltern sollten darauf achten, dass die Wartezeit der Zusatzversicherung mit dem Beginn des nächsten Quartals synchronisiert ist.

Die Höhe der Kostenerstattung ist ebenfalls relevant. Viele Versicherungen zahlen eine Erstattung über die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, so dass der Eigenanteil für kieferorthopädische Behandlungen geringer ausfällt oder komplett gedeckt wird. So wird ein bestehender Eigenanteil von 20 Prozent, der normalerweise übernommen werden muss, durch die private Zusatzversicherung ausgeglichen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips gemäß § 13 SGB V gesetzlich Versicherte die Option haben, wie Privatpatienten behandelt zu werden. Dies betrifft stationäre sowie ambulante Bereiche inklusive Zahnbehandlungen und kann mindestens ein Quartal lang gewählt werden. Um nicht gedeckte Kosten abzusichern, ist es ratsam, vor der Wahl des Kostenerstattungsprinzips eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Abschließend sollten Eltern bedenken, dass eine Krankenzusatzversicherung je nach Umfang und Güte des Schutzes sowie dem Eintrittsalter des Kindes zusätzliche Kosten zum Beitrag der GKV verursacht. Diese Gebühren können bei etwa 200 EUR monatlich oder mehr starten. Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss daher sorgfältig geprüft werden.

Die richtige Krankenzusatzversicherung finden: Tipps für Eltern

Die Wahl der passenden Krankenzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen kann eine Herausforderung darstellen. Hier einige Tipps für Eltern, um den Prozess der Entscheidungsfindung zu erleichtern:

Zunächst ist es wichtig, den Bedarf des Kindes zu analysieren. Betrachten Sie die Zahnentwicklung Ihres Kindes und konsultieren Sie Ihren Zahnarzt, um eine Einschätzung über mögliche kieferorthopädische Maßnahmen zu erhalten.

Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote bezüglich der Leistungsdetails. Schauen Sie genau hin, in welchem Umfang kieferorthopädische Maßnahmen abgedeckt sind und welche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Achten Sie dabei insbesondere darauf, ob die Versicherung auch für bereits bestehende oder angeratene Behandlungen aufkommt.

Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie diese auf Herz und Nieren. Online-Vergleichsportale können dabei helfen, einen ersten Überblick zu verschaffen, allerdings sollten die konkreten Vertragsbedingungen stets im Detail betrachtet werden.

Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf das Serviceangebot der Versicherung. Eine gute Beratung und Unterstützung im Leistungsfall können den Mehrpreis wert sein.

Beachten Sie Wartezeiten und etwaige Begrenzungen der Leistungserstattung. Einige Versicherungen bieten Tarife ohne Wartezeiten oder mit reduzierten Wartezeiten für Kinder an.

Dokumentieren Sie regelmäßig den Zahnstatus Ihres Kindes. Das hilft später dabei, gegenüber der Versicherung die Notwendigkeit einer Behandlung zu belegen.

Letztlich sollten Sie mit Blick in die Zukunft wählen. Überlegen Sie, wie sich der Bedarf im Laufe der Zeit entwickeln könnte und ob der gewählte Tarif auch dann noch angemessen ist. Eine flexible Versicherung, die sich den verändernden Bedürfnissen anpasst, kann langfristig die bessere Wahl sein.

Nach sorgfältiger Prüfung all dieser Aspekte können Eltern eine fundierte Entscheidung treffen, die den Weg für eine gesunde zahnmedizinische Zukunft ihres Kindes ebnet.

Fazit: Medizinische Notwendigkeit entscheidet über Versicherungsleistung

Das wesentliche Element bei kieferorthopädischen Behandlungen und deren Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit. Diese ist ausschlaggebend dafür, ob eine Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung und von Krankenzusatzversicherungen übernommen wird.

Eine Krankenzusatzversicherung kann ein umfassendes Sicherheitsnetz bieten und die Lücke zwischen dem Gesundheitsschutz durch die GKV und den individuellen Bedürfnissen eines Kindes schließen. Sie ist besonders wertvoll, wenn eine Behandlung über den grundlegenden Standard hinaus erforderlich ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung sollte allerdings wohlbedacht und anhand der familiären Situation erfolgen.

Die bisherigen Erläuterungen unterstreichen, wie wichtig es ist, die jeweiligen Optionen genau zu prüfen und sich im Fall der kieferorthopädischen Versorgung frühzeitig zu informieren und zu entscheiden. Nur so ist es möglich, eine passende Absicherung zu gewährleisten, die im Bedarfsfall die notwendigen Leistungen abdeckt.

Das Verständnis für die fundamentalen Unterschiede zwischen Kassen- und Zusatzversicherungsleistungen bildet die Basis für eine fundierte Entscheidung. Es empfiehlt sich, einen transparenten und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichteten Versicherungsschutz anzustreben, der eine sorgenfreie und gesunde Entwicklung gewährleistet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die medizinische Notwendigkeit der entscheidende Faktor für die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen ist. Eltern sollten sich diesen Umstand immer vor Augen führen und Versicherungsangebote mit Blick darauf prüfen und vergleichen.


FAQ zur medizinischen Notwendigkeit in der Kieferorthopädie und Krankenzusatzversicherung

Was bedeutet medizinische Notwendigkeit bei kieferorthopädischen Behandlungen?

Medizinische Notwendigkeit bei kieferorthopädischen Behandlungen bedeutet, dass eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren, die das Wohlbefinden und die Funktion des Kauapparates beeinträchtigen.

Werden alle kieferorthopädischen Behandlungen von der Krankenzusatzversicherung abgedeckt?

Die Übernahme der Kosten hängt vom jeweiligen Tarif der Krankenzusatzversicherung ab. Viele Versicherungen decken zusätzliche Leistungen ab, die über die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Ab welcher KIG-Stufe wird eine kieferorthopädische Behandlung als medizinisch notwendig eingestuft?

Ab der Stufe KIG 3 wird eine kieferorthopädische Behandlung als medizinisch notwendig angesehen und die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Übernimmt die Krankenzusatzversicherung Kosten für hochwertige Materialien wie keramische Brackets?

Ja, viele Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für hochwertigere Materialien, allerdings unterscheiden sich die Konditionen je nach Versicherungsanbieter und Tarif.

Müssen Versicherungsnehmer mit Wartezeiten bei Krankenzusatzversicherungen rechnen?

Ja, in vielen Fällen legen Krankenzusatzversicherungen Wartezeiten fest, die erfüllt sein müssen, bevor Anspruch auf Leistungserstattung besteht. Es gibt jedoch auch Tarife, bei denen für Kinder diese Wartezeiten entfallen oder reduziert sind.

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Zusammenfassung des Artikels

Die medizinische Notwendigkeit ist entscheidend für die Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern durch die Krankenversicherung, wobei ab KIG 3 eine vollständige Übernahme erfolgt. Eine Krankenzusatzversicherung kann zusätzliche Kosten abdecken und bietet im Aktionszeitraum Sofortschutz ohne Wartezeiten an; Tarife und Leistungen variieren jedoch stark.

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