Wie sich die Elternzeit auf die private Krankenversicherung von Beamten auswirkt

22.04.2025 10 mal gelesen 0 Kommentare
  • Während der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch für Beamte bestehen.
  • Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung kann durch reduzierte Einnahmen sinken.
  • Zusatzversicherungen müssen weiterhin eigenständig gezahlt werden.

Einführung: Die Elternzeit und ihre Auswirkungen auf die private Krankenversicherung von Beamten

Die Elternzeit ist für viele Beamte eine wertvolle Möglichkeit, sich intensiv um die Familie zu kümmern, ohne den Beamtenstatus oder wichtige Ansprüche zu gefährden. Doch wie wirkt sich diese Phase auf die private Krankenversicherung (PKV) aus? Anders als bei Angestellten, die während der Elternzeit oft in die gesetzliche Familienversicherung wechseln können, bleibt die PKV für Beamte unverändert bestehen. Dies liegt vor allem daran, dass Beamte aufgrund ihres Beihilfeanspruchs und der speziellen Regelungen zur Krankenversicherung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können.

Die finanzielle Belastung durch die PKV während der Elternzeit kann jedoch variieren, insbesondere wenn die Dienstbezüge ruhen. Hier greifen spezielle Zuschüsse und Beihilferegelungen, die sicherstellen, dass der Versicherungsschutz lückenlos bleibt. Zudem eröffnet die Elternzeit die Möglichkeit, den Versicherungsschutz des Kindes individuell zu gestalten – entweder in der PKV oder der GKV, je nach Einkommenssituation und persönlichen Präferenzen.

Insgesamt bietet die Kombination aus Beihilfe und PKV während der Elternzeit eine stabile Absicherung. Dennoch ist es wichtig, die finanziellen und organisatorischen Aspekte frühzeitig zu klären, um mögliche Herausforderungen zu vermeiden. Im weiteren Verlauf beleuchten wir die zentralen Regelungen und Vorteile, die Beamte in dieser besonderen Lebensphase erwarten können.

Wichtig: Beihilfeanspruch während der Elternzeit bleibt bestehen

Ein entscheidender Vorteil für Beamte in der Elternzeit ist, dass der Beihilfeanspruch vollständig erhalten bleibt. Das bedeutet, dass die Beihilfe weiterhin einen erheblichen Teil der Krankheitskosten übernimmt, auch wenn die regulären Dienstbezüge während der Elternzeit ruhen. Dies unterscheidet Beamte deutlich von anderen Berufsgruppen, bei denen während der Elternzeit oft Anpassungen oder Einschränkungen in der Krankenversicherung notwendig werden.

Die Beihilfe deckt wie gewohnt einen festgelegten Prozentsatz der medizinischen Kosten ab – in der Regel zwischen 50 % und 70 %, abhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder. Dieser Anspruch bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Beamte während der Elternzeit Teilzeit arbeitet oder vollständig von seinen beruflichen Pflichten freigestellt ist. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung durch Gesundheitskosten überschaubar, selbst wenn das Einkommen in dieser Phase reduziert ist.

Wichtig ist jedoch, dass Beamte in der Elternzeit weiterhin ihre private Krankenversicherung (PKV) aufrechterhalten müssen, da die Beihilfe nur in Kombination mit einer entsprechenden Restkostenversicherung greift. Wer die Beiträge zur PKV nicht eigenständig tragen kann, hat die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss wird von der zuständigen Beihilfestelle gewährt und kann je nach Besoldungsgruppe und Tarif die finanzielle Belastung erheblich mindern.

Zusätzlich ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Beihilfestelle über die genauen Modalitäten zu informieren. Hierzu gehören beispielsweise die Anforderungen an den Nachweis der PKV-Beiträge oder mögliche Fristen für die Beantragung von Zuschüssen. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Klärung aller Formalitäten sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz nahtlos bestehen bleibt und keine unerwarteten Kosten entstehen.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung von Beamten während der Elternzeit?

Die private Krankenversicherung (PKV) von Beamten bleibt während der Elternzeit grundsätzlich unverändert bestehen. Da Beamte nicht in die gesetzliche Familienversicherung wechseln können, bleibt die PKV die primäre Absicherungsform. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die während der Elternzeit beachtet werden sollten, um den Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Beitragszahlung in der Elternzeit: Während der Elternzeit ruht in der Regel das Gehalt, was bedeutet, dass Beamte die Beiträge zur PKV eigenständig weiterzahlen müssen. Der bestehende Tarif bleibt dabei unverändert, es sei denn, der Versicherte entscheidet sich aktiv für eine Anpassung. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife oder Beitragsentlastungen für die Elternzeit an, die individuell geprüft werden sollten.

Optionen zur Beitragsreduzierung:

  • Ruheversicherung: Manche Versicherer ermöglichen es, den Vertrag während der Elternzeit ruhen zu lassen. In dieser Zeit besteht nur ein Notfallschutz, was jedoch eine lückenhafte Absicherung bedeutet und daher gut abgewogen werden sollte.
  • Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb derselben Versicherung kann kurzfristig die finanzielle Belastung senken. Allerdings sollten dabei mögliche Leistungseinschränkungen berücksichtigt werden.

Zusätzliche Absicherung für Kinder: Falls das Kind ebenfalls privat versichert werden soll, ist dies ein zusätzlicher Kostenfaktor, der in die Planung einbezogen werden muss. Hierbei spielt das Einkommen des Partners eine entscheidende Rolle, da es die Wahl zwischen PKV und GKV beeinflusst.

Insgesamt bleibt die PKV während der Elternzeit stabil, bietet jedoch auch Flexibilität durch Anpassungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft und eine genaue Prüfung der individuellen Bedürfnisse helfen dabei, finanzielle Belastungen zu minimieren und den Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung: Diese Unterstützung gibt es während der Elternzeit

Während der Elternzeit können Beamte finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung (PKV) beantragen. Diese Zuschüsse sollen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz auch bei ruhenden Dienstbezügen aufrechterhalten werden kann, ohne dass die finanzielle Belastung zu hoch wird. Die Höhe und die Voraussetzungen für diese Unterstützung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse?

Beamte, deren Dienstbezüge während der Elternzeit vollständig ruhen, können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen erhalten. Dies gilt insbesondere für Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen oder im Anwärterstatus, da hier die finanzielle Belastung durch die PKV im Verhältnis zum Einkommen höher ausfallen kann.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

  • In der Regel beträgt der Zuschuss bis zu 31 Euro monatlich, abhängig von der Höhe der tatsächlichen PKV-Beiträge.
  • Für Beamte in der Besoldungsgruppe A8 oder Anwärter können die Zuschüsse sogar die gesamten PKV-Beiträge abdecken, sofern diese innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Zuschuss muss aktiv bei der zuständigen Beihilfestelle beantragt werden.
  • Es ist erforderlich, die Höhe der PKV-Beiträge nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung.
  • Die Elternzeit muss offiziell genehmigt sein, und es dürfen keine anderen Einkünfte vorliegen, die den Anspruch auf Zuschüsse ausschließen könnten.

Praktische Tipps zur Beantragung:

  • Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein, idealerweise vor Beginn der Elternzeit, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Dazu gehören neben der Beitragsbescheinigung auch der Nachweis über die Elternzeit.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über mögliche Fristen und zusätzliche Unterstützungsoptionen.

Die Zuschüsse zur PKV während der Elternzeit bieten eine wichtige Entlastung und tragen dazu bei, den Versicherungsschutz auch in dieser besonderen Lebensphase sicherzustellen. Eine rechtzeitige Planung und sorgfältige Antragstellung sind dabei entscheidend, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

Was passiert mit der Absicherung des Kindes während der Elternzeit?

Die Absicherung des Kindes während der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, der sorgfältig geprüft werden sollte. Beamte haben hierbei die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Welche Option infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einkommenssituation der Eltern und der bestehenden Versicherungsart.

Wann wird das Kind privat versichert?

Ist der Beamte der Hauptverdiener und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, wird das Kind in der Regel in der PKV versichert. Dabei ist zu beachten, dass für das Kind ein eigener PKV-Vertrag abgeschlossen werden muss, der zusätzliche Kosten verursacht. Die Beiträge für Kinder sind jedoch meist günstiger als für Erwachsene und bieten häufig ein umfassenderes Leistungsspektrum, wie etwa erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden.

Wann kommt die gesetzliche Krankenversicherung infrage?

Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert und hat ein höheres Einkommen als der Beamte, kann das Kind in der kostenfreien Familienversicherung der GKV mitversichert werden. Dies ist insbesondere dann eine attraktive Option, wenn die finanzielle Belastung durch die PKV vermieden werden soll. Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils die Einkommensgrenze überschreitet.

Besondere Überlegungen während der Elternzeit:

  • Wechselmöglichkeiten: Während der Elternzeit kann es sinnvoll sein, die Versicherungsart des Kindes zu überprüfen, insbesondere wenn sich die Einkommensverhältnisse der Eltern ändern.
  • Zusatzversicherungen: Auch wenn das Kind gesetzlich versichert ist, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, um Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer abzudecken.
  • Fristen beachten: Der Abschluss eines PKV-Vertrags für das Kind sollte möglichst zeitnah nach der Geburt erfolgen, um Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse zu vermeiden.

Die Entscheidung zwischen PKV und GKV für das Kind während der Elternzeit ist von individuellen Faktoren abhängig. Eine sorgfältige Abwägung der Kosten und Leistungen sowie eine frühzeitige Planung sind essenziell, um die bestmögliche Absicherung für das Kind zu gewährleisten.

Geld sparen: Tipps zur optimalen PKV-Versorgung in der Elternzeit

Die Elternzeit bringt oft finanzielle Veränderungen mit sich, weshalb es für Beamte sinnvoll ist, gezielt nach Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung (PKV) zu suchen. Mit den richtigen Strategien lassen sich die Kosten optimieren, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.

1. Überprüfung des aktuellen PKV-Tarifs

Ein erster Schritt sollte die Prüfung des bestehenden Tarifs sein. Viele Versicherer bieten spezielle Optionen, die während der Elternzeit genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Tarife mit reduzierten Leistungen oder Beitragsentlastungen, die zeitlich begrenzt sind. Ein Gespräch mit dem Versicherer kann hier wertvolle Einsparpotenziale aufzeigen.

2. Anpassung der Selbstbeteiligung

Eine temporäre Erhöhung der Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge deutlich senken. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn während der Elternzeit weniger medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Nach der Elternzeit kann die Selbstbeteiligung wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückgesetzt werden.

3. Beitragsrückerstattungen nutzen

Viele PKV-Anbieter belohnen Versicherte, die keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, mit Beitragsrückerstattungen. Es lohnt sich, die Bedingungen hierfür zu prüfen und in der Elternzeit gezielt auf unnötige Arztbesuche zu verzichten, um von diesen Rückzahlungen zu profitieren.

4. Steuerliche Vorteile ausschöpfen

Die Beiträge zur PKV können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Besonders während der Elternzeit, wenn das Einkommen geringer ist, kann dies zu einer spürbaren Steuerentlastung führen. Es empfiehlt sich, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.

5. Familienrabatte prüfen

Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn mehrere Familienmitglieder, wie beispielsweise Kinder, in der PKV versichert sind. Diese Rabatte können die Gesamtkosten erheblich reduzieren. Es lohnt sich, bei der Versicherung gezielt nach solchen Angeboten zu fragen.

6. Wechseloptionen innerhalb der PKV

Ein interner Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft kann ebenfalls Einsparungen bringen. Dabei bleiben die bereits erworbenen Rechte, wie die Altersrückstellungen, erhalten. Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt sein, um keine wichtigen Leistungen zu verlieren.

Mit diesen Tipps lässt sich die PKV während der Elternzeit optimal an die veränderte finanzielle Situation anpassen. Eine frühzeitige Planung und der direkte Kontakt zur Versicherung sind dabei entscheidend, um alle Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.

Elternzeit, Elterngeld und Krankenversicherung – Wie hängt das alles zusammen?

Die Elternzeit, das Elterngeld und die Krankenversicherung sind eng miteinander verknüpft, da sie gemeinsam die finanzielle und gesundheitliche Absicherung während dieser besonderen Lebensphase beeinflussen. Für Beamte, die privat krankenversichert sind, ergeben sich dabei spezifische Regelungen und Wechselwirkungen, die es zu beachten gilt.

Elterngeld und die Auswirkungen auf die PKV

Das Elterngeld dient als Einkommensersatz während der Elternzeit und wird auf Basis des Nettoeinkommens vor der Geburt berechnet. Da das Elterngeld steuerfrei ist, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt, hat es keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung. Allerdings kann die reduzierte finanzielle Situation während der Elternzeit dazu führen, dass die PKV-Beiträge eine größere Belastung darstellen. Hier sollten Beamte prüfen, ob sie Zuschüsse oder andere Entlastungsmöglichkeiten nutzen können.

Krankenversicherungsschutz während des Elterngeldbezugs

Während des Bezugs von Elterngeld bleibt der bestehende Versicherungsschutz in der PKV unverändert. Es gibt keine automatische Anpassung oder Reduzierung der Leistungen. Allerdings ist es wichtig, dass die Beiträge weiterhin regelmäßig gezahlt werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Für Beamte ist dies besonders relevant, da sie nicht in die gesetzliche Familienversicherung wechseln können.

Zusammenhang zwischen Elterngeld und Beihilfe

Die Beihilfeansprüche bleiben während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs vollständig bestehen. Das bedeutet, dass Beamte weiterhin von der anteiligen Kostenübernahme durch die Beihilfe profitieren. Allerdings wird das Elterngeld nicht als Einkommen gewertet, was bedeutet, dass es keine Auswirkungen auf die Höhe der Beihilfe hat. Dies sorgt für Stabilität in der finanziellen Planung.

Planung und Optimierung

  • Frühzeitige Abstimmung: Beamte sollten vor Beginn der Elternzeit ihre finanzielle Situation analysieren und klären, wie sich das Elterngeld auf ihre Gesamtausgaben auswirkt.
  • Individuelle Beratung: Eine Beratung durch die Beihilfestelle oder einen Versicherungsberater kann helfen, die optimale Absicherung während der Elternzeit sicherzustellen.
  • Flexibilität nutzen: Falls die PKV-Beiträge eine hohe Belastung darstellen, können Anpassungen wie ein Tarifwechsel oder die Beantragung von Zuschüssen in Betracht gezogen werden.

Die Kombination aus Elternzeit, Elterngeld und privater Krankenversicherung erfordert eine sorgfältige Planung, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Mit einer klaren Strategie und rechtzeitigen Maßnahmen können Beamte diese Phase jedoch gut bewältigen.

Fazit: Sicherheit und Vorteile der PKV in der Elternzeit für Beamte

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten während der Elternzeit ein hohes Maß an Sicherheit und Flexibilität. Durch die Kombination aus Beihilfe und individueller Absicherung bleibt der Versicherungsschutz stabil, unabhängig von den finanziellen Veränderungen, die diese Lebensphase mit sich bringt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Berufsgruppen, die häufig mit Einschränkungen oder Wechseln in der Krankenversicherung konfrontiert sind.

Vorteile der PKV in der Elternzeit:

  • Stabilität: Der Versicherungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen, da die PKV unabhängig von Einkommensveränderungen funktioniert.
  • Individuelle Anpassungsmöglichkeiten: Beamte können ihren PKV-Tarif flexibel gestalten, um ihn an die finanziellen Gegebenheiten der Elternzeit anzupassen.
  • Langfristige Planungssicherheit: Die Beihilfe bleibt auch während der Elternzeit bestehen, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert.
  • Hochwertige Leistungen: Die PKV bietet weiterhin Zugang zu umfangreichen medizinischen Leistungen, die oft über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen wie Zuschüsse oder Tarifoptimierungen die finanzielle Belastung zu senken, ohne auf essenzielle Leistungen verzichten zu müssen. Diese Flexibilität ist ein Alleinstellungsmerkmal der PKV, das Beamten in der Elternzeit zugutekommt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die PKV für Beamte in der Elternzeit nicht nur eine verlässliche Absicherung darstellt, sondern auch Raum für individuelle Gestaltung bietet. Mit einer frühzeitigen Planung und der Nutzung aller verfügbaren Optionen können Beamte diese Phase des Lebens entspannt und gut abgesichert genießen.


FAQ zur privaten Krankenversicherung von Beamten in der Elternzeit

Bleibt der Beihilfeanspruch während der Elternzeit für Beamte bestehen?

Ja, der Beihilfeanspruch bleibt auch während der Elternzeit vollständig erhalten. Die Beihilfe übernimmt weiterhin einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten, unabhängig davon, ob die regulären Dienstbezüge ruhen oder nicht.

Müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit selbst gezahlt werden?

Ja, Beamte müssen während der Elternzeit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) weiterhin selbst tragen. In einigen Fällen können jedoch Zuschüsse beantragt werden, um die finanzielle Belastung zu verringern.

Gibt es Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit?

Ja, Beamte können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse zur PKV beantragen, insbesondere wenn ihre Dienstbezüge während der Elternzeit ruhen. Die Zuschüsse betragen in der Regel bis zu 31 Euro monatlich und müssen bei der Beihilfestelle beantragt werden.

Kann das Kind während der Elternzeit privat oder gesetzlich versichert werden?

Das Kind kann entweder in der PKV oder der GKV versichert werden. Ist das Einkommen des Partners höher und dieser gesetzlich versichert, ist eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich. Andernfalls wird häufig ein PKV-Vertrag für das Kind abgeschlossen.

Welche Anpassungsmöglichkeiten gibt es bei der PKV während der Elternzeit?

Während der Elternzeit können Beiträge durch Tarifwechsel, eine Ruheversicherung oder eine Anpassung der Selbstbeteiligung reduziert werden. Einige Versicherungen bieten auch spezielle Elternzeit-Tarife an. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig mit der Versicherung zu besprechen.

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Zusammenfassung des Artikels

Während der Elternzeit bleibt die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte bestehen, wobei Beihilfeansprüche erhalten bleiben und Zuschüsse finanzielle Entlastung bieten können. Eine frühzeitige Planung sowie Abstimmung mit Versicherern und Beihilfestellen ist essenziell, um den Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über mögliche Zuschüsse zur PKV während der Elternzeit. Beantragen Sie diese rechtzeitig, um finanzielle Entlastung zu erhalten.
  2. Prüfen Sie, ob Ihr PKV-Tarif an die veränderten finanziellen Gegebenheiten während der Elternzeit angepasst werden kann, beispielsweise durch einen Tarifwechsel oder eine temporäre Erhöhung der Selbstbeteiligung.
  3. Berücksichtigen Sie die Versicherungsoptionen für Ihr Kind: Entscheiden Sie zwischen PKV und GKV, abhängig von Ihrer Einkommenssituation und der Versicherungsart des Partners, um Kosten und Leistungen optimal abzustimmen.
  4. Erhalten Sie den lückenlosen Versicherungsschutz durch eine sorgfältige Planung und pünktliche Beitragszahlung während der Elternzeit. Verzögerungen können zu unerwünschten Unterbrechungen des Schutzes führen.
  5. Nutzen Sie steuerliche Vorteile, indem Sie die PKV-Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dies kann während der Elternzeit eine spürbare finanzielle Entlastung bieten.

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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