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ARAG 2xx-Tarifreihe - Vollkrankenversicherung

11.11.2025 30 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die ARAG 2xx-Tarifreihe bietet eine umfassende Vollkrankenversicherung für verschiedene Lebenssituationen.
  • Sie umfasst Leistungen wie freie Arztwahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und hohe Kostenerstattung für Zahnersatz.
  • Die Tarife lassen sich flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassen und beinhalten attraktive Beitragsrückerstattungen.

ARAG 2xx-Tarifreihe – Modularer Ambulanztarif mit feiner SB-Staffel

Die ARAG 200-Tarifreihe (bestehend aus Tarif 210, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209) ist ein modular aufgebauter Ambulanztarif. Die ambulanten Leistungen sind inhaltlich identisch, die Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung. Kombinierbar ist die 200-Reihe mit stationären Tarifen (z. B. 230) und Zahnbausteinen (z. B. 540) – für eine flexible und exakt zugeschnittene private Krankenversicherung.

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Tarif Selbstbeteiligung ambulant p. a.
210 0 €
200 110 €
201 220 €
203 330 €
205 440 €
207 550 €
208 770 €
209 1.250 €

Ambulante Leistungen (200er-Tarife)

  • Ärztliche Behandlung: 100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz hinaus

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  • Heilpraktiker & Naturheilverfahren: 100 % (max. GebüH), keine Hufelandbindung

  • Psychotherapie: 100 %, bis 50 Sitzungen/Jahr ohne Zusage

  • Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen: 100 % inkl. Reiseschutzimpfungen

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): 100 % (nach Verordnung und Genehmigung)

  • Medikamente, Heil- und Verbandmittel: 100 %, inkl. Rückbildungsgymnastik

  • Hilfsmittel: 100 % (bei >1.000 € mit Genehmigung, sonst 80 % bei Standardversorgung)

  • Sehhilfen: 105 € für Gestelle, bis 300 €/Jahr für Kontaktlinsen; LASIK 1.000 €/Auge alle 5 Jahre

  • Ambulante OPs & Kurleistungen: Ja (Kur ab 2 Jahren, AHB max. 21 Tage)

  • Häusliche Krankenpflege: Behandlungspflege bis 4 Wochen (nach Zusage)

  • Ambulante Transporte: 100 % bei medizinischer Notwendigkeit, inkl. Rettungsflüge

Stationär & Zahn: Kombinationsbeispiele

Die 200er-Ambulanztarife lassen sich individuell mit stationären Tarifen wie Tarif 230 (Mehrbettzimmer + Privatarzt) oder Zahntarifen wie Tarif 540 (ZB 100 %, ZE/KFO 60 %) kombinieren.

Kombinierbare Tarife

  • Stationär: z. B. Tarif 230

  • Zahn: z. B. Tarif 540

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • KTV42 – Krankentagegeld

  • KHT – Krankenhaustagegeld

  • PIN1–5 – Pflegegeldtarife

  • BEK67 – Beitragsentlastung ab 67

  • RK-J – Auslandsreiseversicherung

  • FlexiPro – Optionstarif für spätere Tarifumstellungen

Empfehlung & Fazit

Ideal für:

  • Versicherte, die ihre PKV individuell zusammenstellen wollen

  • Angestellte mit klar definiertem Leistungsbedarf und Arbeitgeberzuschuss

  • Selbstständige mit steueroptimierter SB-Wahl

Eher ungeeignet für:

Die ARAG 200-Tarifreihe ist eine hochgradig individualisierbare ambulante Basis, die sich durch Kombination mit stationären und zahnärztlichen Bausteinen zu einer vollständigen privaten Krankenversicherung erweitern lässt.

Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben basieren auf dem Stand der Tarifinformationen der ARAG Krankenversicherung zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.

Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Inhalte. Verbindlich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. auf dem Stand der Tarifinformationen der ARAG Krankenversicherung zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.


FAQ zur modularen ARAG 200er-Tarifreihe in der Privaten Krankenversicherung

Was ist die ARAG 200er-Tarifreihe und wie ist sie aufgebaut?

Die ARAG 200er-Tarifreihe ist ein modular aufgebauter Ambulanztarif in der Privaten Krankenversicherung. Sie besteht aus verschiedenen Einzeltarifen (z.B. 210, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209), die sich ausschließlich hinsichtlich der Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung unterscheiden. Die ambulanten Leistungen sind inhaltlich identisch, können aber flexibel mit stationären und Zahn-Tarifen kombiniert werden.

Welche ambulanten Leistungen werden von den ARAG 200er-Tarifen abgedeckt?

Die Tarife decken 100 % der ärztlichen Behandlung (auch über den GOÄ-Höchstsatz hinaus), Heilpraktikerleistungen (max. GebüH), Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, digitale Gesundheitsanwendungen, Medikamente, Heil- und Verbandmittel, sowie Hilfsmittel, Sehhilfen, ambulante OPs, Kurleistungen, häusliche Krankenpflege und ambulante Transporte ab.

Mit welchen weiteren Tarifen lassen sich die ARAG 200er-Tarife kombinieren?

Die ARAG 200er-Tarife können mit stationären Tarifen (z.B. 230 – Mehrbettzimmer & Privatarzt), Zahn-Tarifen (z.B. 540), Pflegepflichtversicherung (PVN), Krankentagegeld (KTV42), Krankenhaustagegeld (KHT), Pflegegeldtarifen (PIN1–5), einer Beitragsentlastung (BEK67), Auslandsreiseversicherung (RK-J) sowie einem Optionstarif für spätere Tarifumstellungen (FlexiPro) kombiniert werden.

Für wen ist die ARAG 200er-Tarifreihe besonders geeignet?

Sie ist ideal für Versicherte, die ihre Private Krankenversicherung individuell zusammenstellen möchten, zum Beispiel Angestellte mit klar definiertem Leistungsanspruch und Arbeitgeberzuschuss oder Selbstständige, die von einer steueroptimierten Selbstbeteiligung profitieren wollen. Für Personen, die eine einfache Tarifstruktur bevorzugen, ist dieses Modell weniger geeignet.

Was ist bei der Wahl und dem Abschluss der ARAG 200er-Tarifreihe zu beachten?

Die Tarifwahl sollte individuell und unter fachkundiger Beratung erfolgen, da Beiträge und Leistungen je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus variieren können. Für verbindliche Informationen gelten stets die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen der ARAG Krankenversicherung.

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Zusammenfassung des Artikels

Die ARAG 200-Tarifreihe bietet einen modularen Ambulanztarif mit variabler Selbstbeteiligung, der individuell mit stationären und Zahntarifen kombinierbar ist.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie die modulare Struktur der ARAG 2xx-Tarifreihe, um Ihre private Krankenversicherung exakt an Ihren individuellen Bedarf anzupassen. Kombinieren Sie ambulante, stationäre und zahnärztliche Bausteine für einen umfassenden Schutz.
  2. Wählen Sie die Selbstbeteiligung (SB) bewusst: Die Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Höhe der jährlichen SB. Eine höhere SB senkt die Prämie, ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie voraussichtlich wenig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
  3. Prüfen Sie, welche Zusatzleistungen für Sie relevant sind, wie z.B. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegepflichtversicherung oder Beitragsentlastungstarife ab 67 Jahren. Diese können individuell ergänzt werden.
  4. Achten Sie auf die umfangreichen ambulanten Leistungen wie 100 % Kostenerstattung bei ärztlicher Behandlung, Psychotherapie, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen (inkl. Reiseschutzimpfungen) und digitale Gesundheitsanwendungen.
  5. Holen Sie sich vor Vertragsabschluss eine fachkundige Beratung ein, da Beiträge und Leistungen abhängig von Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus variieren können. Vergleichen Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherung sorgfältig.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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