Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt Krankenvoll- oder ZusatzKV selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

ARAG 21P -Tarifreihe - Vollkrankenversicherung

20.05.2025 99 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die 21P-Tarifreihe der ARAG bietet umfassenden Versicherungsschutz für Privatversicherte.
  • Leistungen umfassen freie Arztwahl, Erstattung für alternative Heilmethoden und hochwertige Zahnersatzleistungen.
  • Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen.

ARAG 21P-Tarifreihe – Modulares Baukastensystem mit flexibler Selbstbeteiligung

Die ARAG-Tarifreihe 21P (bestehend aus 21P70, 21P80 und 21P90) bildet das Herzstück eines modularen Tarifsystems, bei dem ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen über separate Tarife kombiniert werden. Der Vorteil: Jeder Versicherte kann sich seine Vollversicherung exakt nach den eigenen medizinischen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten zusammenstellen. Der Nachteil: Die Struktur erfordert gute Beratung und ein genaues Verständnis der Tarifkomponenten.

Werbung

Die ambulanten Leistungen (21P-Tarife) sind inhaltlich identisch – der Unterschied liegt ausschließlich in der Selbstbeteiligung. Es bestehen keine Leistungsunterschiede bei LASIK, Heilpraktiker oder Psychotherapie – alle Tarife erstatten diese Leistungen vollumfänglich gemäß den Bedingungen.

Krankenversicherungsrechner für Voll- und Zusatzversicherung
Jetzt selbst berechnen und bares Geld sparen!
LET'S GO!
Anzeige

Tarif Selbstbeteiligung ambulant p. a.
21P70 30 %, max. 1.500 €
21P80 20 %, max. 1.000 €
21P90 10 %, max. 500 €

Diese ambulanten Tarife können mit stationären Bausteinen (z. B. Tarif 230) und Zahnbausteinen (z. B. Tarif 540) frei kombiniert werden.

Ambulante Leistungen (21P-Tarife)

  • Ärztliche Behandlung: 100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz hinaus

  • Heilpraktiker & Naturheilverfahren: 100 % (auch Methoden außerhalb Hufeland-Liste), max. GebüH

  • Psychotherapie: 100 %, max. 50 Sitzungen/Jahr, keine vorherige Zusage erforderlich

  • Vorsorge & Impfungen: 100 % inkl. Reiseimpfungen; werden auf SB und BRE angerechnet

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): 100 % (Medizinprodukt, verordnet und genehmigt)

  • Arznei-, Verband-, Heilmittel: 100 %, inkl. Rückbildungsgymnastik

  • Hilfsmittel: 100 % (ab 1.000 € mit Zusage, sonst 80 % für Standardversorgung)

  • Sehhilfen: bis 105 € für Gestelle, bis 300 €/Jahr für Kontaktlinsen, LASIK: 1.000 €/Auge alle 5 Jahre

  • Ambulante OPs & Kurleistungen: Ja (Kur: nach 2 Jahren, AHB: bis 21 Tage)

  • Häusliche Krankenpflege: nur Behandlungspflege bis 4 Wochen (nach Zusage)

  • Ambulante Transportkosten: 100 % bei ärztlicher Notwendigkeit (auch Rettungsflüge)

Stationäre Leistungen (Tarif 230 – Kombinationsbeispiel)

  • Unterbringung: Mehrbettzimmer

  • Privatarztbehandlung: ja, auch über GOÄ-Höchstsatz hinaus

  • Privatkliniken: mitversichert

  • Psychotherapie stationär: 100 %, ohne Zusage

  • Hospiz & Reha: 100 %, AHB bis 21 Tage, sonst Kur 10 €/Tag für 28 Tage

  • Begleitperson Kind: bis 12 Jahre gemäß BPflV

  • Gemischte Anstalten: mit Zusage oder Ausnahmeregelung

Zahnleistungen (Tarif 540 – Kombinationsbeispiel)

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz: 60 % (inkl. Implantate, Onlays, Kronen, Brücken, Verblendungen, Funktionsdiagnostik/-therapie)

  • Inlays: 100 %

  • Kieferorthopädie (KFO): 60 % (für Kinder und Erwachsene, begrenzt auf medizinische Notwendigkeit)

  • Zahnstaffel (KFO & ZE):

    • Jahr 1: 1.025 €

    • Jahr 2: 2.050 €

    • Jahr 3: 3.075 €

    • Jahr 4: 4.100 €

    • Jahr 5: 5.125 €

    • Jahr 6: 6.150 €

    • Jahr 7: 7.175 €

    • Jahr 8: 8.200 €

    • Jahr 9: 9.225 €

    • ab Jahr 10: unbegrenzt

    • bei Unfall: keine Begrenzung

  • Heil- und Kostenplan (HKP): erforderlich ab 2.000 €, sonst Kürzung übersteigender Leistungen auf 50 %

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz: 60 % (inkl. Implantate, Onlays, Kronen, Brücken, Verblendungen, Funktionsdiagnostik)

  • Inlays: 100 %

  • Kieferorthopädie: 60 %

  • Zahnstaffel (KFO & ZE):

    • Jahr 1: 1.025 €

    • Jahr 2: 2.050 €

    • Jahr 3: 3.075 €

    • Jahr 4: 4.100 €

    • Jahr 5: 5.125 €

    • Jahr 6: 6.150 €

    • Jahr 7: 7.175 €

    • Jahr 8: 8.200 €

    • Jahr 9: 9.225 €

    • ab Jahr 10: unbegrenzt

    • bei Unfall: keine Begrenzung

Beitragsrückerstattung (BRE)

  • 21P-Tarife & 540: 2,5 Monatsbeiträge nach 1 leistungsfreiem Jahr

  • BRE neutral: Vorsorge, Impfungen, PZR zählen zur Selbstbeteiligung und schmälern BRE

  • Kinder: erhalten identische BRE

Beitragsbeispiel (21P80 + 230 + 540, m, 30 Jahre, Stand 06/2025)

Komponente Beitrag (EUR)
21P80 339,90
Stationär Tarif 230 146,40
Zahn Tarif 540 60,68
PVN (Pflegepflicht) 60,40
KTV42 (KT ab Tag 43) 32,00
KHT (10 €/Tag) 1,91
PIN1–5 (Pflegegeld) 75,63
BEK6721P80 24,90
RK-J (Ausland) 0,67
Zuschlag 10 % 56,76
Gesamtbeitrag 798,25
AG-Zuschuss -374,17
Eigenanteil 424,08 EUR
Komponente Beitrag (EUR)
21P80 339,90
Stationär Tarif 230 146,40
Zahn Tarif 540 51,94
PVN (Pflegepflicht) 60,40
KTV42 (KT ab Tag 43) 32,00
KHT (10 €/Tag) 1,91
PIN1–5 (Pflegegeld) 75,63
BEK6721P80 24,90
RK-J (Ausland) 0,67
Zuschlag 10 % 53,82
Gesamtbeitrag 750,57
AG-Zuschuss -355,64
Eigenanteil 394,93 EUR

Kombinierbare Tarife

  • Stationär: z. B. Tarif 230 (Mehrbett + Privatarzt)

  • Zahn: z. B. Tarif 540 (ZB 100 %, ZE 60 %, KFO 60 %)

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • KTV42 – Krankentagegeld

  • KHT – Krankenhaustagegeld

  • PIN1–5 – Pflegegeldtarife

  • BEK67 – Beitragsentlastung ab 67

  • RK-J – Auslandsreiseversicherung

  • FlexiPro – Optionstarif für spätere Tarifwechsel

Empfehlung & Fazit

Ideal für:

  • Versicherte mit klaren Anforderungen an ambulante und zahnmedizinische Leistungen

  • Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss, die bei der SB flexibel wählen wollen

  • Selbstständige, die eine budgetgerechte Zusammenstellung benötigen

Eher ungeeignet für:

  • Kunden, die Wert auf einfache Tarifstruktur legen oder Komplexität vermeiden möchten

Die ARAG 21P-Reihe ist ein leistungsstarkes und hochgradig individualisierbares PKV-Modell für erfahrene Kunden oder Beraterbegleitung.

Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben basieren auf dem Stand der Tarifinformationen der ARAG Krankenversicherung zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.


FAQ zur ARAG 21P-Tarifreihe in der Privaten Krankenversicherung

Was ist das Besondere an der ARAG 21P-Tarifreihe?

Die ARAG 21P-Tarifreihe bietet ein modulares Baukastensystem, mit dem Versicherte ambulante, stationäre und Zahn-Leistungen individuell kombinieren können. Die ambulanten Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Höhe der Selbstbeteiligung, nicht in den Leistungen.

Welche ambulanten Leistungen sind in den 21P-Tarifen enthalten?

Versicherte erhalten 100 % Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen (auch über GOÄ-Höchstsatz hinaus), Heilpraktiker-Leistungen, Psychotherapie, Impfungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie digitale Gesundheitsanwendungen. LASIK und weitere moderne Behandlungsformen sind ebenfalls abgedeckt.

Wie unterscheiden sich die einzelnen 21P-Tarife?

Die Tarife 21P70, 21P80 und 21P90 unterscheiden sich durch die Höhe der ambulanten Selbstbeteiligung pro Jahr: 30 % bis 1.500 €, 20 % bis 1.000 € bzw. 10 % bis 500 €. Die Leistungen sind ansonsten identisch.

Welche zusätzlichen Bausteine lassen sich mit dem 21P-Tarif kombinieren?

Es können stationäre Leistungen (z.B. Tarif 230), Zahnleistungen (z.B. Tarif 540), Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegegeldtarife, Beitragsentlastungstarife sowie Auslandsreise-Krankenversicherung hinzugewählt werden.

Für wen ist die ARAG 21P-Tarifreihe besonders geeignet?

Die Tarifreihe richtet sich an Versicherte mit klaren Anforderungen an Leistungen und Budget, die Wert auf Flexibilität legen. Besonders geeignet ist sie für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss und Selbstständige, die individuelle Zusammenstellungen bevorzugen.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Die ARAG 21P-Tarifreihe bietet ein flexibles, modulares PKV-System mit wählbarer Selbstbeteiligung und individueller Kombinierbarkeit von ambulanten, stationären und Zahnleistungen. Sie eignet sich besonders für erfahrene Versicherte oder bei fachkundiger Beratung, ist aber aufgrund ihrer Komplexität weniger für Kunden geeignet, die einfache Tarifstrukturen bevorzugen.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie das Baukastensystem gezielt: Die ARAG 21P-Tarifreihe erlaubt es, ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen individuell zu kombinieren. Überlegen Sie, welche Leistungen für Ihre persönliche Lebenssituation am wichtigsten sind, und stellen Sie Ihren Versicherungsschutz passgenau zusammen.
  2. Wählen Sie die passende Selbstbeteiligung: Die Tarife 21P70, 21P80 und 21P90 unterscheiden sich ausschließlich in der Höhe der Selbstbeteiligung. Prüfen Sie, wie hoch Ihre jährlichen Ausgaben für ambulante Behandlungen voraussichtlich sind, um die für Sie optimale Balance zwischen Beitragshöhe und Eigenanteil zu finden.
  3. Beachten Sie die Leistungsdetails: In den ambulanten Tarifen sind Leistungen wie LASIK, Heilpraktikerbehandlungen und Psychotherapie zu 100 % abgesichert. Auch digitale Gesundheitsanwendungen und Reiseimpfungen sind inkludiert – dies kann besonders für Vielreisende oder Nutzer alternativer Heilmethoden attraktiv sein.
  4. Profitieren Sie von Beitragsrückerstattungen: Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie bei den 21P-Tarifen eine Beitragsrückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen. Bedenken Sie, dass Vorsorge, Impfungen und Zahnprophylaxe auf die Selbstbeteiligung angerechnet werden und damit die Rückerstattung beeinflussen können.
  5. Fachkundige Beratung ist ratsam: Aufgrund der komplexen und modularen Tarifstruktur empfiehlt es sich, vor Abschluss der Versicherung eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Tarifdetails und Kombinationsmöglichkeiten richtig verstehen und optimal von Ihrem Versicherungsschutz profitieren.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
Counter