Das Wichtigste zuerst
Sie fragen sich vielleicht, wie Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern zusammenhängen. Hier ist das Wichtigste, was Sie wissen müssen: Sie können die Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen und dadurch Steuern sparen. Allerdings hängt die Höhe der absetzbaren Beiträge von der Art Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Wenn Sie später eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, wird diese rente ebenfalls besteuert, und zwar abhängig von der Höhe der zuvor abgesetzten Beiträge. Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen haben, gelten spezifische Regeln für die steuerliche Absetzung. Dies hängt von den weiteren Versicherungen im kombinierten Vertrag ab.
BU steuerlich absetzen – So geht’s
Wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) haben, können Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung unter 'Sonstige Vorsorgeaufwendungen' angeben. Dabei gibt es eine Obergrenze für den Betrag, den Sie absetzen können:
- Für Einzelpersonen liegt dieser bei 1.900 Euro im Jahr.
- Für Selbstständige sind es sogar bis zu 2.800 Euro jährlich.
Beachten Sie jedoch, dass auch andere Versicherungen dazu zählen, wie zum Beispiel Ihre Kranken-, Arbeitslosen-, oder Unfallversicherung. Die Beiträge hierzu können den maximal absetzbaren Betrag schnell auffüllen.
Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), also einer Kombination aus BU-Versicherung und einer anderen Versicherung, gelten ähnliche Regelungen. Allerdings gibt es hier Unterschiede, abhängig davon, welche weitere Versicherung in Ihrem Vertrag enthalten ist:
- Im Falle einer betrieblichen Altersvorsorge können keine Steuern zurückerstattet werden, da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden.
- Haben Sie eine Rürup-Rente, ist die Absetzbarkeit der Beiträge sehr hoch, sofern weniger als 50 Prozent der Beiträge für die BU-Versicherung verwendet werden. In diesem Fall können Sie die Beiträge vollständig absetzen.
Ein genauer Blick auf Ihren Versicherungsvertrag kann Ihnen also dabei helfen, Ihre Steuern optimal zu gestalten und möglichst viel Geld zurückzubekommen.
Vor- und Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung im steuerlichen Kontext
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. | Die steuerliche Absetzbarkeit ist begrenzt und richtet sich nach der Einkommenshöhe und anderen Faktoren. |
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Regel steuerfrei. | Je nach Gestaltung des Vertrages kann es dennoch zu einer Besteuerung kommen. |
Die staatliche Förderung ("Rürup" oder Basisversicherung) bietet steuerliche Vorteile. | Förderungen sind an gewisse Bedingungen geknüpft, die nicht jede Person erfüllen kann. |
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Steuererklärung angeben
Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) entschieden haben, ist die Handhabe in der Steuererklärung etwas anders. Die BUZ kombiniert den Schutz Ihrer Arbeitskraft mit einer weiteren Versicherung. Dies hat Einfluss darauf, wo und wie Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben können.
Entscheiden Sie sich für einen Kombivertrag mit einer Risikolebensversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung, ist die Absetzbarkeit ähnlich wie bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch hier gilt der jährliche Höchstbetrag von 1.900 Euro für Einzelpersonen und 2.800 Euro für Selbstständige unter der Rubrik Sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Wählen Sie einen Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge aus, können Sie trotz Abzug der Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen keine Steuern zurückerstattet bekommen. Denn: Die Beiträge werden vor Steuern abgeführt und mindern so das zu versteuernde Einkommen.
Ein besonderer Fall ist der Kombivertrag mit einer Rürup-Rente. Bei einer derartigen Kombination können die Beiträge sehr hoch abgesetzt werden - vorausgesetzt, weniger als 50 Prozent des Beitrags geht in die BUZ. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind die gesamten Ausgaben für den Kombivertrag als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Hier zeigt sich: Die Wahl des richtigen Vertragstyps kann einen signifikanten Einfluss auf Ihre Steuerlast haben. Eine detaillierte Beratung kann dabei helfen, die individuell beste Entscheidung zu treffen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern in der Auszahlungsphase auf die Rente
Wird Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, fallen hierfür Steuern an. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von der Art Ihrer Versicherung ab:
- Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert.
- Das Gleiche gilt für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer anderen Versicherung.
- Für eine BUZ in Kombination mit einer Rürup-Rente wird die Rente nachgelagert, also erst im Alter, besteuert.
- Ist die BU-Versicherung Teil Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, ist die gesamte Rentenzahlung steuerpflichtig.
Der Ertragsanteil ist der Betrag, den Sie im Rahmen Ihrer Berufsunfähigkeitsrente oberhalb Ihrer eingezahlten Beiträge erhalten. Je nach Restlaufzeit Ihres Vertrages kann der steuerfreie Teil Ihrer Rente größer oder kleiner ausfallen.
Durch die Berücksichtigung des Ertragsanteils kann sich also die Höhe Ihrer effektiven BU-Rente durch den Steuerabzug verringern. Dies sollten Sie bei der Festlegung der Rentenhöhe bei Vertragsabschluss berücksichtigen.
Grundsätzlich kommt es auf den individuellen Vertrag und die persönlichen Lebensumstände an, wie viel Steuern auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente anfallen werden. Es empfiehlt sich daher, sich ausführlich beraten zu lassen, um die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Steuern auf den Ertragsanteil
Als Ertragsteil wird der Teil der Rente bezeichnet, der über die eingezahlten Beiträge hinausgeht und somit steuerpflichtig ist. Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ist nur dieser Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die genaue Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt dabei von der Dauer der Rentenleistung ab. Grundsätzlich gilt: Je länger die Rentenlaufzeit, desto höher der Ertragsanteil. Falls also der Beginn der Rente und das Ende des Vertrags nur wenige Jahre auseinanderliegen, bleibt ein größerer Anteil Ihrer Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
Übrigens: Dieser Ertragsanteil wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Daher kann sich die tatsächlich ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente durch den Steuerabzug reduzieren. An diesen Aspekt sollten Sie daher denken, wenn Sie die Höhe Ihrer rente bei Vertragsabschluss festlegen.
Steuerliche Aspekte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wann ist die Berufsunfähigkeitsrente zu versteuern?
Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Falle einer Berufsunfähigkeit im Rahmen der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung zu versteuern.
Wie hoch ist der Ertragsanteil bei der Berufsunfähigkeitsrente?
Der Ertragsanteil, der zu versteuern ist, hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab und kann zwischen 5% und 32% liegen.
Gemindert die Berufsunfähigkeitsversicherung das zu versteuernde Einkommen?
Ja, die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast mindern.
Bewirkt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Steuerrückerstattung?
In einigen Fällen kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dazu führen, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten, falls dies zu einer Minderung Ihrer Steuerlast führt.