Die 10 wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung

01.08.2024 55 mal gelesen 0 Kommentare
  • Was ist eine Wohngebäudeversicherung und was deckt sie ab?
  • Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung versichert?
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme für mein Gebäude sein?

Einleitung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für viele Hausbesitzer unverzichtbar. Sie schützt das Eigenheim vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch welche Aspekte sind besonders wichtig? In diesem Artikel beantworten wir die zehn wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung. So können auch Anfänger die Grundlagen verstehen und die passende Versicherung für ihr Zuhause finden.

Welche Risiken und Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause vor einer Vielzahl von Risiken und Schäden. Zu den versicherten Schäden gehören:

  • Brand: Schäden durch Feuer, das aus verschiedenen Gründen entstehen kann.
  • Überspannung durch Blitz: Schäden an elektrischen Geräten und Installationen durch Blitzeinschläge.
  • Explosion: Schäden durch Explosionen, die im oder am Gebäude auftreten.
  • Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus defekten Leitungen.
  • Rohrbruch: Schäden durch gebrochene Wasserrohre.
  • Sturm und Hagel: Schäden durch starke Winde und Hagelschlag.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, werden bei einigen Versicherern wie der R+V ohne zusätzliche Prüfung abgedeckt.

Zusätzlich können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung erweitern, um weitere Naturgefahren abzudecken:

  • Überschwemmung: Schäden durch Hochwasser oder über die Ufer tretende Gewässer.
  • Teilüberschwemmung: Schäden durch kleinere Wassermengen, die in das Gebäude eindringen.
  • Starkregen: Schäden durch heftige Regenfälle.
  • Rückstau: Schäden durch Rückstau in der Kanalisation.
  • Lawinen: Schäden durch herabstürzende Schneemassen.

Einige Versicherer bieten zusätzliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes an:

  • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks: Schäden an Rohren, die sich außerhalb des versicherten Grundstücks befinden.
  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrung: Schäden durch gesellschaftliche Unruhen.
  • Wildlebende Tiere, Diebstahl, Vandalismus und Graffiti: Schäden durch Tiere oder mutwillige Zerstörung.

Beispiele für versicherte Schäden:

  • Ein Wasserrohrbruch in der Küche verursacht Schäden im darunter liegenden Stockwerk. Die Kosten für Trocknung und Bodenersatz werden übernommen.
  • Nach einem Sturm und starkem Regen wird der Keller überflutet. Die Kosten für das Auspumpen und die Trocknung werden übernommen.
  • Ein Sturmschaden am Dach führt zu Reparaturen an der Dachdeckung und den Regenrinnen. Diese Kosten werden ebenfalls übernommen.
  • Ein Brandschaden durch einen Adventskranz zerstört Türen, Fenster und den Parkettboden. Diese Schäden werden ersetzt.
  • Ein Fernseher verursacht einen Brandschaden. Die Kosten für Türen, Fenster und den Holzdielenboden werden übernommen.

Es gibt jedoch auch Schäden, die nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind:

  • Direkte Kurzschlussschäden an Geräten, wie z.B. der Heizungssteuerung.
  • Wasserschäden durch Planschen eines Kindes.
  • Schäden durch steigendes Grundwasser.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung wird auf Basis des Wiederaufbauwertes des Gebäudes ermittelt. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Bauart: Die Bauweise des Hauses, wie Massivbau oder Fachwerk, beeinflusst die Berechnung.
  • Wohnfläche: Die Größe des Hauses in Quadratmetern ist ein entscheidender Faktor.
  • Baujahr: Das Jahr, in dem das Gebäude errichtet wurde, wird ebenfalls berücksichtigt.

Ein wichtiges Konzept bei der Berechnung der Versicherungssumme ist der gleitende Neuwertfaktor. Dieser Faktor sorgt dafür, dass die Versicherungssumme automatisch an die aktuellen Baukosten angepasst wird. Der Wert 1914 dient dabei als Basis:

Beispielrechnung: Ein Einfamilienhaus hatte im Jahr 2005 einen Wert von 222.000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt der Wert aufgrund des Baupreisindex 413.358 Euro.

Der Baupreisindex wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und gibt die Preisentwicklung im Baugewerbe an. Für das Jahr 2023 liegt der Baupreisindex bei 1.961,4, während er für 2024 auf 2.134,5 prognostiziert wird.

Der Anpassungsfaktor wird ebenfalls jährlich angepasst und gibt die prozentuale Veränderung der Baukosten an. Für 2023 beträgt der Anpassungsfaktor +14,73%, für 2024 liegt er bei +7,53%.

Beispielrechnung: Ein Gebäude mit einem Wert von 25.000 € im Jahr 1914 hat im Jahr 2023 einen Neubauwert von 490.350 €.

Der Versicherungsbeitrag wird auf Basis des Wertes 1914 und des aktuellen Baupreisindex berechnet. So bleibt die Versicherungssumme stets aktuell und ausreichend, um im Schadensfall den Wiederaufbau des Gebäudes zu gewährleisten.

Einige Versicherer, wie die R+V, bieten spezielle Tarife für Berufsanfänger, Studierende und Auszubildende an. Diese Starter-Tarife sind oft günstiger und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppen.

Das Gesamturteil "Sehr Gut" laut FocusMoney, Ausgabe 03/2024, Januar 2024, bestätigt die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Wohngebäudeversicherung bei vielen Anbietern.

Welche Ausschlüsse oder Einschränkungen gibt es?

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen, die Sie kennen sollten. Diese Ausschlüsse können sich auf verschiedene Bereiche beziehen:

Generelle Ausschlüsse

  • Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht wurden, sind nicht versichert.
  • Krieg und innere Unruhen: Schäden durch kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen sind ausgeschlossen.
  • Kernenergie: Schäden durch Kernenergie oder Unfälle in Kernkraftwerken sind nicht abgedeckt.

Ausschlüsse bei einzelnen Gefahren

  • Feuerversicherung: Mittelbare Schäden durch Blitzschlag an elektrischen Einrichtungen sind nicht versichert.
  • Leitungswasserversicherung: Schäden durch Regenwasser sind ausgeschlossen.
  • Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut sind nicht abgedeckt.

Weitere Ausschlüsse

  • Hausrat: Schäden am Hausrat sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Hausratversicherung notwendig.
  • Elementargefahren: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Erdbeben sind nur durch eine zusätzliche Elementarversicherung abgedeckt.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in manchen Tarifen ohne Einschränkung versichert, in anderen jedoch nicht.

Mehrkosten

Die Wohngebäudeversicherung deckt bestimmte Mehrkosten, die nach einem Versicherungsfall entstehen können:

  • Preissteigerungen: Aufwendungen für Preissteigerungen nach dem Versicherungsfall sind versichert.
  • Behördliche Anordnungen: Mehrkosten durch behördliche Anordnungen und Wiederherstellungsbeschränkungen werden übernommen.

Allerdings sind Mehrkosten durch behördliche Anordnungen vor dem Versicherungsfall und für Gebäude mit behördlich untersagter Nutzung nicht versichert.

Rechtliche Aspekte

  • Sonderkündigungsrecht: Bei einem Eigentümerwechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Zustimmung des Hypothekengläubigers: Bei Kündigung der Gebäudefeuerversicherung ist die Zustimmung des Hypothekengläubigers notwendig.
  • Außerordentliche Kündigung: Nach einem Leistungsfall besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.

Gerichtsurteil: OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012, Az.: 8 U 213/11: Der Versicherungsnehmer muss den genauen Schadeneintritt nachweisen, sonst besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.

Es ist wichtig, die Ausschlüsse und Einschränkungen der Wohngebäudeversicherung zu kennen, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme kann helfen, eine Unterversicherung zu vermeiden und einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Welche Zusatzleistungen werden angeboten?

Die Wohngebäudeversicherung bietet neben dem Basisschutz auch verschiedene Zusatzleistungen an. Diese können individuell ergänzt werden, um den Versicherungsschutz zu erweitern und besser an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

Zusatzbausteine

  • Elementarschäden: Diese Versicherung deckt Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab.
  • Mietverlust: Wenn das versicherte Gebäude nach einem Schaden unbewohnbar ist, ersetzt die Versicherung den Mietausfall für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu 12 Monate.
  • Glasbruchversicherung: Diese Zusatzleistung deckt Schäden an Fenster- und Türverglasungen sowie an fest eingebauten Spiegeln und Glastüren ab.
  • Photovoltaikanlagen: Schutz für Photovoltaikanlagen, Solarthermien und Wärmepumpen kann als Zusatzbaustein integriert werden.
  • Graffitischäden: Schäden durch Graffiti und Vandalismus an der Außenfassade des Gebäudes können ebenfalls versichert werden.

Ergänzende Policen

  • Elementarschadenversicherungen: Diese Policen bieten zusätzlichen Schutz vor Naturgefahren, die nicht im Basisschutz enthalten sind.
  • Erneuerbare Energien: Spezielle Versicherungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen, Solarthermien und Wärmepumpen.

Weitere Leistungen

  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Einige Versicherer bieten Schutz bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, ohne zusätzliche Prüfung an.
  • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks: Schäden an Ableitungsrohren, die sich außerhalb des versicherten Grundstücks befinden, können ebenfalls versichert werden.
  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrung: Schäden durch gesellschaftliche Unruhen, Streiks und Aussperrungen können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Es ist wichtig, die verschiedenen Zusatzleistungen zu prüfen und je nach Bedarf in den Versicherungsschutz zu integrieren. So kann ein umfassender Schutz gewährleistet werden, der alle relevanten Risiken abdeckt.

Wie werden Schäden reguliert?

Die Regulierung von Schäden bei der Wohngebäudeversicherung folgt einem klaren Ablauf. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:

Schaden melden

Ein Schaden muss unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, Schäden online zu melden. Alternativ können Sie den Schaden telefonisch oder schriftlich anzeigen.

Schaden begrenzen

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie sofort Maßnahmen ergreifen sollten, um weitere Schäden zu verhindern. Beispielsweise sollten Sie bei einem Wasserrohrbruch das Wasser abstellen.

Dokumentation

Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich. Machen Sie Fotos und notieren Sie sich alle relevanten Details. Diese Dokumentation ist wichtig für die Schadensregulierung.

Gutachter

Bei größeren Schäden wird oft ein Gutachter hinzugezogen. Die Kosten für den Gutachter trägt in der Regel der Versicherer. Der Gutachter bewertet den Schaden und erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für die Schadensregulierung dient.

Freigabe durch den Versicherer

Reparaturen und Aufräumarbeiten dürfen erst nach Freigabe durch den Versicherer durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass der Schaden korrekt dokumentiert und bewertet wurde.

Abschlagszahlung

Ein Monat nach Anzeige des Schadens haben Versicherungsnehmer Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Dies hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken, bis die endgültige Entschädigung feststeht.

Entschädigung

Die Entschädigung ist innerhalb von zwei Wochen zu zahlen, wenn der Anspruch des Versicherungsnehmers dem Grunde und der Höhe nach feststeht. Sollte die Schadensregulierung länger dauern, wird die Entschädigung ab einem Monat nach Meldung des Schadens verzinst. Der Zinssatz liegt 1 Prozent unter dem Basiszinssatz der EZB, mindestens jedoch 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr.

Unterstützung durch die Deutsche Schadenshilfe

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Versicherungsnehmer bei der Regulierung von Schäden, insbesondere bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Diese Unterstützung kann hilfreich sein, um den Prozess der Schadensregulierung zu beschleunigen und sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass die Schadensregulierung reibungslos verläuft und Sie schnellstmöglich eine Entschädigung erhalten.

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung haben Sie bestimmte Pflichten, die Sie erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Diese Pflichten werden auch als Obliegenheiten bezeichnet und sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Versicherers festgehalten.

Vertragliche Verhaltensregeln

Im Schadensfall müssen Versicherungsnehmer vertragliche Verhaltensregeln erfüllen, wie sie in Abschnitt B § 8 Nr. 2 aufgeführt sind. Dazu gehört die unverzügliche Meldung des Schadens an den Versicherer.

Anzeigepflicht

Ein wichtiger Aspekt ist die Anzeigepflicht. Schäden müssen sofort gemeldet werden. Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer meldete Nässeschäden erst im September, obwohl sie im Juli entdeckt wurden. Die Versicherung lehnte eine Entschädigung ab, da gegen die Anzeigepflicht und Aufbewahrungspflicht verstoßen wurde.

BGH-Urteil: Die bloße Möglichkeit eines Versicherungsfalls begründet keine Anzeige- und Aufbewahrungspflichten.

Gefahrerhöhung

Jede Veränderung, die das Risiko eines Schadens an einem versicherten Gebäude erhöht, muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Bei nicht gemeldeten Gefahrerhöhungen können Versicherer Leistungskürzungen vornehmen. Versicherungsnehmer sollten den Zustand der Immobilie wahrheitsgemäß angeben und Veränderungen des Risikos melden.

Bei Verletzung der Pflichten kann der Versicherer leistungsfrei werden, wenn die Risikoerhöhung direkt zum Schaden geführt hat. Kunden von infinno haben jedoch keine Leistungskürzungen bei nicht gemeldeten Gefahrerhöhungen.

Wahrheitsgemäße Angaben

Versicherungsnehmer müssen den Zustand der Immobilie wahrheitsgemäß angeben und Veränderungen des Risikos melden. Vor Vertragsabschluss müssen alle relevanten Informationen gemäß der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) angegeben werden.

Obliegenheitsverletzungen

Verletzungen der Obliegenheiten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer die Leistung verweigern. Obliegenheitsverletzungen können auch zur Kündigung der Versicherung führen.

Informationspflicht des Versicherers

Versicherer müssen ihre Kunden rechtzeitig über Änderungen bei den Prämien informieren. Dies stellt sicher, dass Versicherungsnehmer über alle relevanten Änderungen im Bilde sind und entsprechend reagieren können.

Indem Sie diese Pflichten erfüllen, tragen Sie dazu bei, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall greift und Sie keine Nachteile erleiden.

Wie hoch sind die Beiträge und wie werden sie berechnet?

Die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung können stark variieren. Sie hängen von mehreren Faktoren ab, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hier sind die wichtigsten Einflussfaktoren:

  • Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme, die oft als "Wert 1914" in Mark angegeben und mit dem Baupreisindex aktualisiert wird, spielt eine zentrale Rolle. Diese Summe entspricht dem aktuellen Neubauwert des Gebäudes.
  • Standort der Immobilie: Der Standort beeinflusst das Risiko von Schäden durch Naturgefahren. In Gebieten mit höherem Risiko, wie Hochwasser- oder Erdbebengebieten, sind die Beiträge in der Regel höher.
  • Bauweise: Die Bauart des Gebäudes, wie Massivbau oder Fachwerk, wirkt sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Massiv gebaute Häuser sind oft günstiger zu versichern.
  • Nutzung: Die Nutzung des Gebäudes, ob privat oder gewerblich, kann die Beiträge beeinflussen. Gewerblich genutzte Gebäude haben oft höhere Beiträge.
  • Versicherte Leistungen: Die Wahl der versicherten Leistungen, wie der Einschluss von Elementargefahren, erhöht die Beiträge.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Beiträge senken. Versicherungsnehmer tragen dann im Schadensfall einen größeren Teil der Kosten selbst.

Die Berechnung der Beiträge erfolgt in der Regel durch den Versicherer anhand dieser Faktoren. Ein Beispiel für die Berechnung könnte wie folgt aussehen:

Ein Einfamilienhaus in Hamburg, Massivbauweise, 200 qm Wohnfläche, Baujahr 2023, mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro. Die jährlichen Beiträge können je nach gewähltem Tarif zwischen 200 und 500 Euro liegen.

Zusätzlich können Rabatte und Sonderkonditionen die Beitragshöhe beeinflussen:

  • Rabatte: Viele Versicherer bieten Rabatte für bestimmte Zielgruppen, wie Berufsanfänger, Studierende oder Auszubildende, an.
  • Sicherheitsrelevante Einrichtungen: Der Einbau von Sicherheitseinrichtungen wie Alarmanlagen oder Rauchmeldern kann zu Beitragsreduzierungen führen.

Einige Versicherer bieten spezielle Tarife an, die auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind. Diese sogenannten Starter-Tarife sind oft günstiger und berücksichtigen die besonderen Anforderungen von Berufsanfängern, Studierenden und Auszubildenden.

Durch die Berücksichtigung all dieser Faktoren kann die Beitragshöhe individuell angepasst werden, um einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, der sowohl den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers als auch den Anforderungen des Versicherers entspricht.

Gibt es eine Versicherung für unbewohnte oder leerstehende Gebäude?

Ja, es gibt spezielle Versicherungen für unbewohnte oder leerstehende Gebäude. Diese Versicherungen bieten Schutz für Gebäude, die vorübergehend oder dauerhaft nicht genutzt werden. Der Versicherungsschutz unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von der regulären Wohngebäudeversicherung.

Definition und Risiko

Ein Leerstand bezieht sich auf Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht genutzt oder vermietet sind. Leerstehende Gebäude sind einem höheren Risiko ausgesetzt, da sie anfälliger für Schäden durch defekte Wasserleitungen, Brandstiftung und Vandalismus sind.

Meldepflicht und Beitragsanpassung

Versicherungsnehmer müssen den Leerstand unverzüglich dem Versicherer melden. Eine Nichtmeldung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Aufgrund der erhöhten Gefahr können die Beiträge angepasst werden. In der Regel gelten Leerstandsfristen von 60 bis 90 Tagen, nach denen der Versicherer informiert werden muss.

Präventive Maßnahmen

Um das Risiko zu minimieren, sollten präventive Maßnahmen ergriffen werden:

  • Regelmäßige Kontrollgänge: Es wird empfohlen, das Gebäude mehrmals wöchentlich zu kontrollieren.
  • Einbruchsschutz: Fenster und Türen sollten sicher verschlossen und zusätzliche Sicherheitsmechanismen installiert werden.
  • Heizungsmanagement: Im Winter sollte das Gebäude angemessen beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden.

Spezialanbieter und Sonderkonditionen

Es gibt Spezialanbieter, die passende Versicherungslösungen für leerstehende Gebäude anbieten. Diese Versicherungen können oft individuell angepasst werden. Verhandlungen über Sonderkonditionen sind möglich, um Prämien zu senken oder den Versicherungszeitraum anzupassen.

Rechtliche Hinweise

Bei Nichtmeldung des Leerstands droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Prämien um mehr als 10% erhöht werden oder der Versicherer das Risiko ausschließt.

Beispiel: Ein Versicherungsnehmer meldet den Leerstand seines Ferienhauses nicht. Nach einem Einbruch verweigert der Versicherer die Leistung aufgrund der Verletzung der Meldepflicht.

Indem Sie diese Punkte beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihr leerstehendes Gebäude optimal versichert ist und Sie im Schadensfall keine bösen Überraschungen erleben.

Welche Erfahrungen und Bewertungen gibt es zum Versicherungsanbieter?

Die Wahl des richtigen Versicherungsanbieters für Ihre Wohngebäudeversicherung kann durch Kundenbewertungen und Erfahrungen erleichtert werden. Hier sind einige Bewertungen und Erfahrungen von Kunden, die über CHECK24 gesammelt wurden:

  • Adam Riese: 246 Bewertungen
  • asspario: 416 Bewertungen
  • AurumPROTECT: 213 Bewertungen
  • AXA: 11 Bewertungen
  • ConceptIF: 14 Bewertungen
  • Degenia: 14 Bewertungen
  • DEVK: 407 Bewertungen
  • Die Bayerische: 13 Bewertungen
  • DOMCURA: 757 Bewertungen
  • Enzo: 93 Bewertungen
  • Gothaer: 783 Bewertungen
  • Grundeigentümer: 133 Bewertungen
  • Hausbesitzer: 32 Bewertungen
  • HDI: 185 Bewertungen
  • Helvetia: 8 Bewertungen
  • Interrisk: 160 Bewertungen
  • Janitos: 52 Bewertungen
  • K&M: 257 Bewertungen
  • Neodigital: 315 Bewertungen
  • NV: 1 Bewertung
  • Oberösterreichische: 47 Bewertungen
  • Signal Iduna: 8 Bewertungen
  • VHV: 158 Bewertungen

Diese Bewertungen geben einen guten Überblick über die Zufriedenheit der Kunden mit den verschiedenen Anbietern. Besonders gut bewertet wurden:

  • Gothaer: 783 Bewertungen
  • DOMCURA: 757 Bewertungen
  • DEVK: 407 Bewertungen

Auch unabhängige Tests und Auszeichnungen können bei der Auswahl helfen. So wurden beispielsweise die Testsieger 2024 von verschiedenen Anbietern ausgezeichnet:

  • AXA: Unterversicherungsverzicht, abschmelzende Selbstbeteiligung, Besserstellungsklausel
  • Gothaer: Rabattsystem bei Schadenfreiheit, Beitragsnachlass für Einfamilienhäuser bis 40 Jahre, Unterversicherungsverzicht
  • Baloise: Vereinfachte Risikoprüfung für Gebäude über 60 Jahre, Neuwerterstattung, keine Zuschläge für Bauartklasse 3, Neubaunachlass

Die Stiftung Warentest hat ebenfalls 202 Wohngebäudeversicherungen verglichen. Dabei wurden 69 Tarife als mangelhaft und 105 als sehr gut bewertet. Besonders wichtig ist der Elementarschadenschutz, der in vielen Fällen entscheidend sein kann.

Empfehlungen von Experten und unabhängigen Testern können ebenfalls hilfreich sein:

  • Barmenia Premium: Gute Bedingungen, hohe Transparenz
  • Domcura Top-Schutz: Fair bei fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen
  • InterRisk XXL: Kein Selbstbehalt bei Naturgewalten

Die Schadensstatistik des GDV für 2020 zeigt, dass die durchschnittlichen Schadensbeträge bei etwa 2.600 Euro liegen. Insgesamt wurden Schäden in Höhe von mindestens 5,8 Milliarden Euro reguliert. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung einer guten Wohngebäudeversicherung.

Für eine persönliche Beratung stehen die Kundenberater der Versicherer in der Regel von Montag bis Sonntag von 8:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich umfassend zu informieren und die beste Entscheidung für Ihre Wohngebäudeversicherung zu treffen.

Wie flexibel ist die Versicherung bei Änderungen am Gebäude?

Die Flexibilität der Wohngebäudeversicherung bei Änderungen am Gebäude ist ein wichtiger Aspekt, den Versicherungsnehmer berücksichtigen sollten. Änderungen am Gebäude können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Anbauten, Renovierungen oder der Einbau neuer technischer Anlagen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Meldepflicht bei Änderungen

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen am Gebäude dem Versicherer unverzüglich zu melden. Dazu gehören:

  • Anbauten und Erweiterungen: Neue Gebäudeteile oder Anbauten müssen gemeldet werden, da sie den Versicherungswert erhöhen.
  • Renovierungen und Modernisierungen: Größere Renovierungsarbeiten, wie die Erneuerung des Dachs oder der Fassade, sollten ebenfalls gemeldet werden.
  • Einbau neuer technischer Anlagen: Der Einbau von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder anderen technischen Anlagen kann den Versicherungswert und das Risiko beeinflussen.

Anpassung der Versicherungssumme

Bei Änderungen am Gebäude wird die Versicherungssumme angepasst, um den neuen Wert des Gebäudes zu berücksichtigen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Neuberechnung des gleitenden Neuwertfaktors. Der Anpassungsfaktor für 2024 beträgt 7,5 Prozent, basierend auf den aktuellen Baupreisen und Tariflohnpreisen im Baugewerbe.

Beispielrechnungen

Hier sind einige Beispiele, wie sich Änderungen am Gebäude auf die Versicherungssumme und die Beiträge auswirken können:

  • Duisburg: Ein 230 Quadratmeter großes Mehrfamilienhaus kostet derzeit 2.178 Euro pro Jahr. Nach einer Erhöhung um 7,5 Prozent steigt der Beitrag um 163 Euro, zusätzlich 51 Euro für das Gebäudealter.
  • Dresden: Ein 120 Quadratmeter großes Einfamilienhaus kostet derzeit 238 Euro pro Jahr. Nach einer Erhöhung um 7,5 Prozent steigt der Beitrag um 18 Euro, zusätzlich 6 Euro für das Gebäudealter.

Sonderkündigungsrecht

Bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt jedoch nicht bei jährlichen Anpassungen aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn die Beitragserhöhung nicht durch eine Anpassung des Versicherungswertes begründet ist.

Langfristige Preisentwicklung

Die Prämien für Wohngebäudeversicherungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2023 betrug die Erhöhung 14,7 Prozent, während der langfristige Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei 4,3 Prozent pro Jahr lag. Für 2024 wird eine Erhöhung um 7,5 Prozent erwartet.

Durch die Meldung von Änderungen und die Anpassung der Versicherungssumme bleibt der Versicherungsschutz stets aktuell und ausreichend. So können Versicherungsnehmer sicherstellen, dass ihr Gebäude auch nach Umbauten oder Modernisierungen optimal versichert ist.

Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist ein essenzieller Schutz für Hausbesitzer. Sie bietet umfassenden Schutz gegen verschiedene Risiken und Schäden, die Ihr Zuhause betreffen können. Durch die Möglichkeit, Zusatzbausteine wie Elementarschäden oder Vandalismus in den Versicherungsschutz aufzunehmen, können Sie Ihre Police individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Es ist wichtig, die Versicherungssumme korrekt zu berechnen und regelmäßig anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Änderungen am Gebäude sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Auch die Beiträge können je nach Risiko, Standort und Nutzung des Gebäudes variieren, weshalb ein Vergleich verschiedener Anbieter sinnvoll ist.

Bei Kauf und Verkauf von Wohneigentum geht das Versicherungsverhältnis auf den neuen Eigentümer über, der jedoch das Recht hat, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag zu kündigen. Dies bietet Flexibilität und Sicherheit für beide Parteien.

Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungspolice sowie die Erfüllung der Pflichten als Versicherungsnehmer tragen dazu bei, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und die beste Entscheidung für Ihre Wohngebäudeversicherung zu treffen.

Zusammengefasst bietet die Wohngebäudeversicherung nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit für Ihr Zuhause. Indem Sie die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten der Versicherung berücksichtigen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Gebäude umfassend und angemessen versichert ist.


Die wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Welche Risiken und Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Optional können auch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben und Schneedruck in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Einige Versicherer bieten darüber hinaus Deckung bei grober Fahrlässigkeit und schützen vor Schäden durch wildlebende Tiere und Vandalismus.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird anhand des Wiederaufbauwertes des Gebäudes berechnet, basierend auf Bauart, Wohnfläche und Baujahr. Eine automatische Anpassung der Versicherungssumme erfolgt durch den Baukostenindex. Dies stellt sicher, dass die Versicherungssumme stets aktuell ist und eventuelle Preissteigerungen im Bauwesen berücksichtigt werden.

Welche Ausschlüsse oder Einschränkungen gibt es?

Schäden durch Kriege, innere Unruhen und Kernenergie sind generell ausgeschlossen. Beschädigungen infolge grober Fahrlässigkeit sind in manchen Tarifen nicht versichert. Außerdem wird der Versicherungsschutz nur gewährt, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Wie werden Schäden reguliert?

Bei der Schadensregulierung müssen Sie den Schaden unverzüglich melden und dokumentieren. Der Versicherer schickt einen Gutachter, um den Schaden zu bewerten. Nach Prüfung und Freigabe durch den Versicherer können Reparaturen durchgeführt werden. Eine Abschlagszahlung kann ein Monat nach der Schadensmeldung erfolgen, und die endgültige Entschädigung wird schnellstmöglich ausgezahlt.

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, Schäden umgehend zu melden und Schritte zur Schadenminderung zu ergreifen. Außerdem müssen Änderungen am Gebäude wie Renovierungen oder Erweiterungen dem Versicherer gemeldet werden, da sich dies auf die Versicherungssumme auswirken kann.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor finanziellen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie optional weitere Naturgefahren. Wichtig sind die Deckungssummen basierend auf dem Wiederaufbauwert des Gebäudes und das Verständnis der Ausschlüsse wie vorsätzliche Schäden oder Kriegseinwirkungen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Verstehen Sie die Deckung: Informieren Sie sich darüber, welche Risiken und Schäden Ihre Wohngebäudeversicherung abdeckt. Dies umfasst Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel und mehr. Beachten Sie auch, welche Erweiterungen wie Elementarschäden optional hinzugefügt werden können.
  2. Ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte den Wiederaufbauwert Ihres Gebäudes widerspiegeln. Faktoren wie Bauart, Wohnfläche und Baujahr spielen hierbei eine Rolle. Nutzen Sie den gleitenden Neuwertfaktor, um die Versicherungssumme aktuell zu halten.
  3. Beachten Sie Ausschlüsse und Einschränkungen: Informieren Sie sich über generelle Ausschlüsse wie Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie. Auch bei einzelnen Gefahren wie Feuerschäden durch Blitzschlag oder Leitungswasserschäden durch Regen gibt es spezifische Ausschlüsse.
  4. Nutzen Sie Zusatzleistungen: Ergänzen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung mit Zusatzbausteinen wie Elementarschäden, Mietverlust oder Glasbruchversicherung. Diese Zusatzleistungen bieten erweiterten Schutz und können individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
  5. Regulieren Sie Schäden korrekt: Melden Sie Schäden unverzüglich und dokumentieren Sie diese ausführlich. Halten Sie den Schaden so gering wie möglich und warten Sie auf die Freigabe des Versicherers, bevor Sie Reparaturen durchführen. Nutzen Sie bei Bedarf Unterstützung durch die Deutsche Schadenshilfe.