Tarif: NK.1 – Hallesche Krankenversicherung
Kurzzusammenfassung:
Der Tarif NK.1 ist ein kompakter, leistungsstarker Vollversicherungstarif mit planbarer Selbstbeteiligung von 1.200 EUR. Er bietet 1- oder 2-Bettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren, Heilmitteln, Hilfsmitteln, ambulanten und stationären Psychotherapien sowie 80 % für Heilpraktiker (bis 2.080 EUR jährlich). Zahnersatz wird bis 75 % erstattet. Der Tarif ist ideal für gesundheitsbewusste Kunden, die sich für planbare Kosten und erstklassige Leistungen entscheiden möchten.
Allgemeine Tarifdaten
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Selbstbeteiligung: 1.200 EUR jährlich (ambulant, stationär, Zahn)
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Stationär: 1- oder 2-Bettzimmer mit Privatarzt
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GOÄ/GOZ: Erstattung auch über Höchstsätze hinaus
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Tarifstart: Januar 2013
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Vertragslaufzeit: Mind. 2 Jahre
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Versichertenkarte: Ja
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Kinderalleinversicherung: Ab dem 6. Lebensjahr möglich
Ambulante Leistungen
Ärztliche Behandlung & Naturheilverfahren
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100 % für schulmedizinische und naturheilkundliche Verfahren (kein Hufeland nötig)
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Naturheilverfahren bis zum Referenzwert schulmedizinischer Leistung
Heilpraktiker
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80 % bis max. 2.080 EUR/Jahr inkl. Heil-, Arznei- und Verbandmittel nach GebüH
Arznei- und Verbandmittel
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80 % bis 1.350 EUR, danach 100 %
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Auch arzneimittelähnliche Nährmittel
Heilmittel
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80 % bis Höchstsätze laut Preis-/Leistungsverzeichnis
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Inkl. Rückbildung, Schwangerschaftsgymnastik, Rehasport (mit Zusage)
Hilfsmittel
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100 %, offener Katalog
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Inkl. Dialysegeräte, Blindenhunde
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Digitale Anwendungen:
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100 % (gesetzlich gelistet)
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80 % bis 1.600 EUR/Jahr (nach Zusage)
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Sehhilfen
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325 EUR alle 2 Jahre (oder bei Dioptrienänderung ≥ 0,5)
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LASIK/Laser-OP: 1.500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)
Psychotherapie ambulant
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80 %, unbegrenzt, keine Zusage erforderlich
Schutzimpfungen
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100 % für STIKO-empfohlene Impfungen
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Keine Erstattung für Reise- oder Arbeitgeberimpfungen
Häusliche Krankenpflege
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Bis 4 Wochen: Krankenhausvermeidungspflege und Sicherungspflege
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Keine Leistung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung
Ambulante Transportkosten
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Notfall, Dialyse, Chemo, Gehunfähigkeit, ambulante OP
Vorsorge
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100 %, inkl. nicht gesetzlich eingeführte Programme
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Anrechnung auf Selbstbeteiligung
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Keine Beitragsrückerstattung bei Erstattung
Stationäre Leistungen
Unterkunft & Behandlung
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1- oder 2-Bettzimmer
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Privatarzt
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Privatkliniken: Erstattung bis zum 2-fachen GKV-Vergleichssatz
Ersatz-Krankenhaustagegeld
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26 EUR bei Verzicht auf Zimmerkomfort
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26 EUR bei Verzicht auf Privatarzt
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Auch für Kinder/Jugendliche
Psychotherapie stationär
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100 %, keine Zusage notwendig
Transportkosten
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Zum/vom Krankenhaus (medizinisch erforderlich)
Gemischte Anstalten
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Mit Zusage, Ausnahme: Notfall, einzige Klinik, AHB etc.
Ambulante Operationen & vor-/nachstationäre Behandlungen
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100 % Erstattung
Begleitperson Kind
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Bis 16 Jahre
Hospiz stationär
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Leistung analog GKV
Zahnleistungen
Erstattung
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Zahnbehandlung, Inlays, Implantate: 100 % bis 550 EUR, danach 75 %
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Zahnersatz & KFO: 75 %
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Prophylaxe: 100 %
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Material-/Laborkosten: im Verhältnis zur Hauptmaßnahme
Zahnstaffel (max. Rechnungsbetrag)
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Jahr 1–2: 1.800 EUR
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Jahr 3–4: 2.600 EUR
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Jahr 5–6: 3.900 EUR
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Jahr 7–8: 5.200 EUR
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Jahr 9–10: 7.800 EUR
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Ab Jahr 11: keine Begrenzung
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Keine Begrenzung bei Unfall
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Kein Erlass durch Befundbericht
Heil- und Kostenplan
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Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten erforderlich – sonst nur 50 % Erstattung des Mehrbetrags
Kurleistungen
Stationär & Ambulant
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AHB: Erste 3 Wochen (innerhalb 28 Tage nach stationärer Akutbehandlung)
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Stationär/ambulant: Heil-/Hilfsmittel, Medikamente, Kurplan, Kurtaxe
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Zusatzleistung: 11 EUR/Tag für max. 28 Tage nach ≥ 14-tägigem KH-Aufenthalt
Weitere Regelungen
Beitragsrückerstattung (BRE)
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Staffel bei Leistungsfreiheit:
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Jahr 1: 1,0 MB
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Jahr 2: 1,25 MB
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Jahr 3: 1,5 MB
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Jahr 4: 1,75 MB
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Jahr 5: 2,0 MB
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Jahr 6+: 2,25 MB
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Keine BRE bei Vorsorge-Erstattung oder im Rumpfjahr
Wartezeiten
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Allgemein: 3 Monate
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Besonderer Bereich: 8 Monate (Zahn, Psychotherapie, Entbindung)
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Entfall z. B. bei Attest, GKV-Vorversicherung
Auslandsschutz
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6 Monate weltweiter Schutz
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Rücktransport: 100 %
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Überführungskosten:
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5.250 EUR (EU)
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10.500 EUR (außerhalb EU)
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Keine Optionsrechte oder vereinfachte Tarifwechsel möglich
Kombinierbare Zusatztarife
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FLEX (Optionstarif)
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URZ (Auslandsreisetarif)
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PVN (Pflegepflichtversicherung)
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KT (Krankentagegeld)
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KHT (Krankenhaustagegeld)
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OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)
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MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)
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Über die Hallesche Krankenversicherung
Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit dem NK.1-Tarif einen durchdachten, leistungsstarken Schutz für anspruchsvolle Kunden. Mit einer klaren Selbstbeteiligung, hoher Transparenz und außergewöhnlich breiter Leistung – z. B. Heilpraktiker, GOÄ über Höchstsatz, psychotherapeutische Versorgung – eignet sich dieser Tarif besonders für Versicherte mit planbarem Aufwand und überdurchschnittlichem Qualitätsanspruch.
Zusammenfassung
NK.1 ist ein Premium-Kompakttarif mit hoher Flexibilität, exzellenter Leistung und geplanter Selbstbeteiligung. Er überzeugt durch stationären Komfort, starke Zahnleistungen, offene Hilfsmittelversorgung und umfangreiche Kurleistungen. Besonders geeignet für Versicherte, die langfristig von Beitragssicherheit und medizinischer Qualität profitieren möchten.
Disclaimer
Diese Übersicht dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie individuelle Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung Hallesche NK.1
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif NK.1 der Hallesche Krankenversicherung?
Die Selbstbeteiligung im Tarif NK.1 beträgt jährlich 1.200 Euro und gilt für ambulante, stationäre sowie Zahnleistungen.
Welche Leistungen übernimmt der Tarif NK.1 bei Zahnbehandlung und Zahnersatz?
Für Zahnbehandlungen, Inlays und Implantate erstattet der Tarif 100 % bis 550 Euro, danach 75 %. Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 75 % erstattet. Für Prophylaxe gibt es eine 100 %-Erstattung.
Gibt es Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit im Tarif NK.1?
Ja, bei Leistungsfreiheit ist eine Beitragsrückerstattung gestaffelt möglich. Sie kann ab dem ersten leistungsfreien Jahr bis maximal 2,25 Monatsbeiträge ab dem sechsten Jahr betragen (bei durchgehender Leistungsfreiheit).
Wie sind stationäre Behandlungen im Tarif NK.1 abgesichert?
Im Krankenhaus besteht ein Anspruch auf Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer sowie auf Behandlung durch einen Privatarzt. Privatkliniken werden bis zum 2-fachen GKV-Vergleichssatz erstattet.
Wer kann sich im Tarif NK.1 versichern?
Grundsätzlich steht der Tarif allen Versicherungsinteressenten offen, eine Kinderalleinversicherung ist ab dem 6. Lebensjahr möglich. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.