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Hallesche NK.3 - Vollkrankenversicherung

27.05.2025 18 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der Tarif NK.3 der Hallesche ist eine private Vollkrankenversicherung mit umfangreichen Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
  • Er bietet freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und alternativen Heilmethoden.
  • Der Beitrag kann durch die Wahl eines Selbstbehalts gesenkt werden, wodurch Versicherte die Kosten individuell anpassen können.

Tarif: NK.3 – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif NK.3 ist ein kompakter, leistungsstarker Vollversicherungstarif mit planbarer Selbstbeteiligung von 300 EUR. Er bietet 1- oder 2-Bettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren, Heilmitteln, Hilfsmitteln, ambulanten und stationären Psychotherapien sowie 80 % für Heilpraktiker (bis 2.080 EUR jährlich). Zahnersatz wird bis 75 % erstattet. Der Tarif ist ideal für gesundheitsbewusste Kunden, die sich für planbare Kosten und erstklassige Leistungen entscheiden möchten.

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Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 300 EUR jährlich (ambulant, stationär, Zahn)

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  • Stationär: 1- oder 2-Bettzimmer mit Privatarzt

  • GOÄ/GOZ: Erstattung auch über Höchstsätze hinaus

  • Tarifstart: Januar 2013

  • Vertragslaufzeit: Mind. 2 Jahre

  • Versichertenkarte: Ja

  • Kinderalleinversicherung: Ab dem 6. Lebensjahr möglich

Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung & Naturheilverfahren

  • 100 % für schulmedizinische und naturheilkundliche Verfahren (kein Hufeland nötig)

  • Naturheilverfahren bis zum Referenzwert schulmedizinischer Leistung

Heilpraktiker

  • 80 % bis max. 2.080 EUR/Jahr inkl. Heil-, Arznei- und Verbandmittel nach GebüH

Arznei- und Verbandmittel

  • 80 % bis 1.350 EUR, danach 100 %

  • Auch arzneimittelähnliche Nährmittel

Heilmittel

  • 80 % bis Höchstsätze laut Preis-/Leistungsverzeichnis

  • Inkl. Rückbildung, Schwangerschaftsgymnastik, Rehasport (mit Zusage)

Hilfsmittel

  • 100 %, offener Katalog

  • Inkl. Dialysegeräte, Blindenhunde

  • Digitale Anwendungen:

    • 100 % (gesetzlich gelistet)

    • 80 % bis 1.600 EUR/Jahr (nach Zusage)

Sehhilfen

  • 325 EUR alle 2 Jahre (oder bei Dioptrienänderung ≥ 0,5)

  • LASIK/Laser-OP: 1.500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)

Psychotherapie ambulant

  • 80 %, unbegrenzt, keine Zusage erforderlich

Schutzimpfungen

  • 100 % für STIKO-empfohlene Impfungen

  • Keine Erstattung für Reise- oder Arbeitgeberimpfungen

Häusliche Krankenpflege

  • Bis 4 Wochen: Krankenhausvermeidungspflege und Sicherungspflege

  • Keine Leistung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

Ambulante Transportkosten

  • Notfall, Dialyse, Chemo, Gehunfähigkeit, ambulante OP

Vorsorge

  • 100 %, inkl. nicht gesetzlich eingeführte Programme

  • Anrechnung auf Selbstbeteiligung

  • Keine Beitragsrückerstattung bei Erstattung

Stationäre Leistungen

Unterkunft & Behandlung

  • 1- oder 2-Bettzimmer

  • Privatarzt

  • Privatkliniken: Erstattung bis zum 2-fachen GKV-Vergleichssatz

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • 26 EUR bei Verzicht auf Zimmerkomfort

  • 26 EUR bei Verzicht auf Privatarzt

  • Auch für Kinder/Jugendliche

Psychotherapie stationär

  • 100 %, keine Zusage notwendig

Transportkosten

  • Zum/vom Krankenhaus (medizinisch erforderlich)

Gemischte Anstalten

  • Mit Zusage, Ausnahme: Notfall, einzige Klinik, AHB etc.

Ambulante Operationen & vor-/nachstationäre Behandlungen

  • 100 % Erstattung

Begleitperson Kind

  • Bis 16 Jahre

Hospiz stationär

  • Leistung analog GKV

Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung, Inlays, Implantate: 100 % bis 550 EUR, danach 75 %

  • Zahnersatz & KFO: 75 %

  • Prophylaxe: 100 %

  • Material-/Laborkosten: im Verhältnis zur Hauptmaßnahme

Zahnstaffel (max. Rechnungsbetrag)

  • Jahr 1–2: 1.800 EUR

  • Jahr 3–4: 2.600 EUR

  • Jahr 5–6: 3.900 EUR

  • Jahr 7–8: 5.200 EUR

  • Jahr 9–10: 7.800 EUR

  • Ab Jahr 11: keine Begrenzung

  • Keine Begrenzung bei Unfall

  • Kein Erlass durch Befundbericht

Heil- und Kostenplan

  • Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten erforderlich – sonst nur 50 % Erstattung des Mehrbetrags

Kurleistungen

Stationär & Ambulant

  • AHB: Erste 3 Wochen (innerhalb 28 Tage nach stationärer Akutbehandlung)

  • Stationär/ambulant: Heil-/Hilfsmittel, Medikamente, Kurplan, Kurtaxe

  • Zusatzleistung: 11 EUR/Tag für max. 28 Tage nach ≥ 14-tägigem KH-Aufenthalt

Weitere Regelungen

Beitragsrückerstattung (BRE)

  • Staffel bei Leistungsfreiheit:

    • Jahr 1: 1,0 MB

    • Jahr 2: 1,25 MB

    • Jahr 3: 1,5 MB

    • Jahr 4: 1,75 MB

    • Jahr 5: 2,0 MB

    • Jahr 6+: 2,25 MB

  • Keine BRE bei Vorsorge-Erstattung oder im Rumpfjahr

Wartezeiten

  • Allgemein: 3 Monate

  • Besonderer Bereich: 8 Monate (Zahn, Psychotherapie, Entbindung)

  • Entfall z. B. bei Attest, GKV-Vorversicherung

Auslandsschutz

  • 6 Monate weltweiter Schutz

  • Rücktransport: 100 %

  • Überführungskosten:

    • 5.250 EUR (EU)

    • 10.500 EUR (außerhalb EU)

Keine Optionsrechte oder vereinfachte Tarifwechsel möglich

Kombinierbare Zusatztarife

    • FLEX (Optionstarif)

    • URZ (Auslandsreisetarif)

    • PVN (Pflegepflichtversicherung)

    • KT (Krankentagegeld)

    • KHT (Krankenhaustagegeld)

    • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

    • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)

Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit dem NK.3-Tarif einen durchdachten, leistungsstarken Schutz für anspruchsvolle Kunden. Mit einer klaren Selbstbeteiligung, hoher Transparenz und außergewöhnlich breiter Leistung – z. B. Heilpraktiker, GOÄ über Höchstsatz, psychotherapeutische Versorgung – eignet sich dieser Tarif besonders für Versicherte mit planbarem Aufwand und überdurchschnittlichem Qualitätsanspruch.

Zusammenfassung

NK.3 ist ein Premium-Kompakttarif mit hoher Flexibilität, exzellenter Leistung und geplanter Selbstbeteiligung. Er überzeugt durch stationären Komfort, starke Zahnleistungen, offene Hilfsmittelversorgung und umfangreiche Kurleistungen. Besonders geeignet für Versicherte, die langfristig von Beitragssicherheit und medizinischer Qualität profitieren möchten.

Disclaimer

Diese Übersicht dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie individuelle Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden.


FAQ zum Tarif NK.3 der Hallesche Krankenversicherung

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Tarif NK.3?

Im Tarif NK.3 der Hallesche Krankenversicherung beträgt die Selbstbeteiligung planbar 300 EUR pro Jahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.

Welche Leistungen sind im stationären Bereich enthalten?

Versicherte erhalten Komfortleistungen wie 1- oder 2-Bettzimmer sowie die Behandlung durch den Privatarzt. Kosten in Privatkliniken werden bis zum 2-fachen des GKV-Vergleichssatzes erstattet.

Wie werden Zahnleistungen im Tarif NK.3 erstattet?

Für Zahnbehandlung, Inlays und Implantate werden 100 % bis 550 EUR, darüber hinaus 75 % erstattet. Zahnersatz und Kieferorthopädie sind ebenfalls mit 75 % abgedeckt. Für Prophylaxe werden 100 % erstattet.

Sind alternative Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen versichert?

Ja, der Tarif NK.3 erstattet schulmedizinische und naturheilkundliche Verfahren zu 100 % sowie Heilpraktikerleistungen zu 80 % bis zu 2.080 EUR pro Jahr.

Gibt es im Tarif NK.3 Beitragsrückerstattungen?

Ja, bei Leistungsfreiheit erhalten Versicherte steigende Beitragsrückerstattungen – beginnend mit 1 Monatsbeitrag im ersten Jahr bis zu 2,25 Monatsbeiträgen ab dem sechsten Jahr der Leistungsfreiheit.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Tarif NK.3 der Hallesche Krankenversicherung bietet umfassende Leistungen mit planbarer Selbstbeteiligung, hohem Komfort und starker Zahnversorgung.

...
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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Selbstbeteiligung gezielt nutzen: Die planbare Selbstbeteiligung von 300 EUR im Jahr ermöglicht es, die Beiträge aktiv zu beeinflussen. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich der Tarif für Ihr individuelles Nutzungsverhalten rechnet, und kalkulieren Sie kleinere Behandlungskosten bewusst ein.
  2. Erstattungsleistungen für Zahn und Heilpraktiker ausschöpfen: Der NK.3-Tarif bietet besonders starke Leistungen bei Zahnbehandlung (bis 100 %), Zahnersatz (bis 75 %) und Heilpraktikerbehandlungen (80 % bis 2.080 EUR jährlich). Achten Sie auf die Zahnstaffel und reichen Sie frühzeitig einen Heil- und Kostenplan ein, um maximale Erstattung zu erhalten.
  3. Stationären Komfort gezielt einsetzen: Profitieren Sie im Krankheitsfall von der Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer und der Behandlung durch einen Privatarzt. Wenn Sie auf diesen Komfort verzichten, erhalten Sie ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 26 EUR pro Tag – auch für Kinder.
  4. Breite ambulante Versorgung nutzen: Der Tarif deckt neben schulmedizinischen auch viele naturheilkundliche Verfahren, digitale Gesundheitsanwendungen und umfangreiche Hilfsmittel ab. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Höchstbeträge und die Notwendigkeit einer Zusage bei bestimmten Leistungen (z. B. Rehasport).
  5. Beitragsrückerstattung (BRE) optimal planen: Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie von einer attraktiven BRE-Staffel. Beachten Sie, dass Vorsorgeuntersuchungen zwar zu 100 % erstattet werden, aber die BRE in diesem Fall entfällt. Planen Sie Ihre Vorsorge daher geschickt im Hinblick auf die Erstattung und die Beitragsrückzahlung.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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