Tarif: PRIMO.SB1 Z – Hallesche Krankenversicherung
Kurzzusammenfassung:
Der Tarif PRIMO.SB1 Z ist ein kompakter Einsteigertarif mit niedriger Selbstbeteiligung von 300 EUR und dem Primärarztprinzip. Er bietet solide Leistungen in allen Bereichen – 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren und stationärer Psychotherapie sowie 75 % bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Arzneimitteln. Durch die Option auf Tarifwechsel innerhalb der PRIMO-Linie und die beitragsstarke Rückerstattung ist der Tarif besonders interessant für junge, kostenbewusste Versicherte mit Fokus auf langfristige Flexibilität.
Allgemeine Tarifdaten
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Selbstbeteiligung: 300 EUR/Jahr (ambulant, stationär, Zahn)
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Primärarztprinzip: Ja
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GOÄ-Erstattung: Bis 3,5-fach
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Tarifstart: Januar 2013
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Tarifgeneration: Unisex
Ambulante Leistungen
Ärztliche Behandlung
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100 %, wenn Erstbehandlung durch Hausarzt (Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Notarzt) erfolgt
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75 %, wenn diese Regel nicht eingehalten wird
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Naturheilverfahren: 100 % (bei Primärarzt), sonst 75 %
Arznei- und Verbandmittel
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Bis 2.000 EUR: 75 %, danach 100 %
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Auch arzneimittelähnliche Nährmittel
Heilmittel
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75 % bis zum tariflichen Höchstwert laut Leistungsverzeichnis
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Inkl. Rückbildungsgymnastik, Rehasport (mit Zusage)
Hilfsmittel
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90 % bei Bezug über Versicherer ab 350 EUR, sonst 75 %
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Über 10.000 EUR im Jahr: 100 %
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Hörhilfe max. 1.500 EUR, orthopädische Schuhe max. 250 EUR/Jahr
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Digitale Gesundheitsanwendungen: 100 % (gesetzlich gelistet), sonst 80 % bis 1.600 EUR/Jahr
Sehhilfen
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Brillen/Kontaktlinsen: max. 125 EUR (alle 2 Jahre)
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Lasik/Sehkorrektur: 500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)
Heilpraktiker
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75 %, max. 750 EUR/Jahr inkl. Arznei, Heil- und Verbandmittel nach GebüH
Psychotherapie ambulant
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75 %, max. 50 Sitzungen/Jahr
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Keine Zusage notwendig
Transportkosten
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Bei Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie
Schutzimpfungen
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100 % bei Primärarzt, sonst 75 %
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Keine Erstattung für Reiseschutz- oder beruflich vorgeschriebene Impfungen
Häusliche Krankenpflege
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Pflege durch Fachkräfte bei Krankenhausvermeidung oder Sicherung der Behandlung
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Keine Erstattung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung
Hospiz ambulant
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Kostenübernahme analog GKV
Stationäre Leistungen
Unterbringung
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Mehrbettzimmer
Behandlung
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Regel-/Belegarztleistungen
Privatkliniken
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Erstattung bis max. 1,5-fache GKV-Kosten
Ersatz-Krankenhaustagegeld
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Keine Leistung
Psychotherapie stationär
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100 %, keine Zusage erforderlich
Gebührenordnung stationär
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Bis GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach, 2,5-fach, 1,3-fach)
Gemischte Anstalten
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Nur mit Zusage (Ausnahmen: Notfall, einzige Klinik, AHB)
Ambulante Operationen
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100 %, wenn Primärarztprinzip eingehalten wurde, sonst 75 %
Vor-/Nachstationäre Behandlung
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100 % Erstattung
Begleitperson Kind
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Bis 16. Lebensjahr
Hospiz stationär
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Erstattung analog GKV
Zahnleistungen
Erstattung
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Zahnbehandlung: 100 %
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Zahnersatz, Inlays, Implantate, KFO: 75 %
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Prophylaxe und Zahnreinigung: 100 %
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Material- und Laborkosten: gemäß Leistungsverzeichnis
Zahnstaffel
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Jahr 1: 1.000 EUR
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Jahre 1–2: 2.000 EUR
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Jahre 1–3: 3.000 EUR
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Jahre 1–4: 4.000 EUR
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Jahre 1–5: 5.000 EUR
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Ab Jahr 6: jährlich 5.000 EUR
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Keine Begrenzung bei Unfall
Heil- und Kostenplan
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Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO erforderlich, sonst nur 50 % Erstattung
Gebührenordnung Zahn
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Bis 3,5-fach GOZ / 2,5-fach GOÄ (technisch) / 1,3-fach GOÄ (Labor)
Weitere Tarifdetails
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Beitragsrückerstattung (BRE):
Bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. leistungsfreien Jahr
Vorsorgeleistungen führen zum Ausschluss der BRE -
Wartezeiten:
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Allgemein: 3 Monate
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Besonderer Bereich (Zahn, Psychotherapie, Entbindung): 8 Monate
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Entfall z. B. bei Attest, GKV-Vorversicherung
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Vertragslaufzeit:
Mindestdauer: 2 Jahre, Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres -
Weltgeltung:
Versicherungsschutz bis 6 Monate weltweit, verlängerbar bei medizinischer Notwendigkeit
Rücktransport bei URZ-Tarif: 100 % -
Kinderalleinversicherung:
Ab 6 Jahren möglich -
Versichertenkarte:
Ja -
Kurleistungen:
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AHB: 3 Wochen, mit Zusage
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Stationär/ambulant: Leistungen gemäß Maßnahme, plus Kurtaxe, Kurplan etc.
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Option auf höherwertige PRIMO-Tarife möglich
(z. B. 2-Bettzimmer, niedrigere Selbstbeteiligung) -
Kein vereinfachtes Wechselrecht über PRIMO hinaus
Kombinierbare Zusatztarife:
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FLEX (Optionstarif)
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URZ (Auslandsreisetarif)
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PVN (Pflegepflichtversicherung)
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KT (Krankentagegeld)
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KHT (Krankenhaustagegeld)
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OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)
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MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)
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Über die Hallesche Krankenversicherung
Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit ihrer PRIMO-Linie solide, bezahlbare Einsteigertarife mit durchdachter Struktur und Wahlmöglichkeiten. Der Tarif PRIMO.SB1 Z ist ein gutes Beispiel für bedarfsorientierten Schutz, bei dem Kosteneffizienz, steuerliche Vorteile und medizinische Qualität in Balance stehen. Die Modularität der Hallesche-Tarifwelt erlaubt es Versicherten, auch später auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren.
Zusammenfassung
PRIMO.SB1 Z ist ein idealer Tarif für kostenbewusste Einsteiger, die auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten, aber nicht auf wesentliche Leistungen verzichten möchten. Die Kombination aus Primärarztprinzip, flexibler Zahnstaffel, Heilpraktiker-Anteilen und digitaler Gesundheitsförderung bietet eine moderne Grundlage – mit klar definiertem Selbstbehalt und Optionen zur Weiterentwicklung im PRIMO-System.
Disclaimer
Diese Übersicht dient der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein und mögliche vertragliche Sonderregelungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden.
FAQ zur privaten Krankenversicherung PRIMO.SB1 Z der Hallesche
Wer ist die Zielgruppe des Tarifs PRIMO.SB1 Z?
Der Tarif richtet sich insbesondere an junge, kostenbewusste Versicherte, die eine günstige, solide Grundabsicherung mit niedriger Selbstbeteiligung wünschen und Wert auf langfristige Flexibilität legen.
Wie hoch ist die jährliche Selbstbeteiligung im PRIMO.SB1 Z Tarif?
Die Selbstbeteiligung liegt bei 300 EUR pro Jahr und gilt einheitlich für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
Welches Prinzip gilt für die ambulante Behandlung?
Es gilt das Primärarztprinzip: Die volle Kostenerstattung erfolgt nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (z. B. Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Notarzt) erfolgt. Wird dieses Prinzip nicht eingehalten, werden nur 75 % erstattet.
Wie sind die Leistungen im Zahnbereich geregelt?
Für Zahnbehandlung und Prophylaxe werden 100 % erstattet. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie werden 75 % übernommen, wobei eine Staffelung der maximalen Erstattung in den ersten Versicherungsjahren gilt.
Gibt es besondere Optionen oder Wechselmöglichkeiten innerhalb der Tariflinie?
Versicherte haben die Option, innerhalb der PRIMO-Tariflinie in höherwertige Tarife zu wechseln, z. B. mit geringerer Selbstbeteiligung oder besseren Leistungen. Ein einfacher Wechsel in andere Tariflinien der Hallesche ist jedoch nicht möglich.