Hallesche: PRIMO.SB1 Z - Vollkrankenversicherung

07.05.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
  • PRIMO.SB1 Z ist ein Tarif der Hallesche Krankenversicherung für die private Vollkrankenversicherung.
  • Der Tarif bietet umfassende Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
  • Durch die Selbstbeteiligung SB1 profitieren Versicherte von einem günstigeren Beitrag.

Tarif: PRIMO.SB1 Z – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif PRIMO.SB1 Z ist ein kompakter Einsteigertarif mit niedriger Selbstbeteiligung von 300 EUR und dem Primärarztprinzip. Er bietet solide Leistungen in allen Bereichen – 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren und stationärer Psychotherapie sowie 75 % bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Arzneimitteln. Durch die Option auf Tarifwechsel innerhalb der PRIMO-Linie und die beitragsstarke Rückerstattung ist der Tarif besonders interessant für junge, kostenbewusste Versicherte mit Fokus auf langfristige Flexibilität.


Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 300 EUR/Jahr (ambulant, stationär, Zahn)

  • Primärarztprinzip: Ja

  • GOÄ-Erstattung: Bis 3,5-fach

  • Tarifstart: Januar 2013

  • Tarifgeneration: Unisex


Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung

  • 100 %, wenn Erstbehandlung durch Hausarzt (Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Notarzt) erfolgt

  • 75 %, wenn diese Regel nicht eingehalten wird

  • Naturheilverfahren: 100 % (bei Primärarzt), sonst 75 %

Arznei- und Verbandmittel

  • Bis 2.000 EUR: 75 %, danach 100 %

  • Auch arzneimittelähnliche Nährmittel

Heilmittel

  • 75 % bis zum tariflichen Höchstwert laut Leistungsverzeichnis

  • Inkl. Rückbildungsgymnastik, Rehasport (mit Zusage)

Hilfsmittel

  • 90 % bei Bezug über Versicherer ab 350 EUR, sonst 75 %

  • Über 10.000 EUR im Jahr: 100 %

  • Hörhilfe max. 1.500 EUR, orthopädische Schuhe max. 250 EUR/Jahr

  • Digitale Gesundheitsanwendungen: 100 % (gesetzlich gelistet), sonst 80 % bis 1.600 EUR/Jahr

Sehhilfen

  • Brillen/Kontaktlinsen: max. 125 EUR (alle 2 Jahre)

  • Lasik/Sehkorrektur: 500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)

Heilpraktiker

  • 75 %, max. 750 EUR/Jahr inkl. Arznei, Heil- und Verbandmittel nach GebüH

Psychotherapie ambulant

  • 75 %, max. 50 Sitzungen/Jahr

  • Keine Zusage notwendig

Transportkosten

  • Bei Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie

Schutzimpfungen

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

  • Keine Erstattung für Reiseschutz- oder beruflich vorgeschriebene Impfungen

Häusliche Krankenpflege

  • Pflege durch Fachkräfte bei Krankenhausvermeidung oder Sicherung der Behandlung

  • Keine Erstattung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

Hospiz ambulant

  • Kostenübernahme analog GKV


Stationäre Leistungen

Unterbringung

  • Mehrbettzimmer

Behandlung

  • Regel-/Belegarztleistungen

Privatkliniken

  • Erstattung bis max. 1,5-fache GKV-Kosten

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • Keine Leistung

Psychotherapie stationär

  • 100 %, keine Zusage erforderlich

Gebührenordnung stationär

  • Bis GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach, 2,5-fach, 1,3-fach)

Gemischte Anstalten

  • Nur mit Zusage (Ausnahmen: Notfall, einzige Klinik, AHB)

Ambulante Operationen

  • 100 %, wenn Primärarztprinzip eingehalten wurde, sonst 75 %

Vor-/Nachstationäre Behandlung

  • 100 % Erstattung

Begleitperson Kind

  • Bis 16. Lebensjahr

Hospiz stationär

  • Erstattung analog GKV


Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, KFO: 75 %

  • Prophylaxe und Zahnreinigung: 100 %

  • Material- und Laborkosten: gemäß Leistungsverzeichnis

Zahnstaffel

  • Jahr 1: 1.000 EUR

  • Jahre 1–2: 2.000 EUR

  • Jahre 1–3: 3.000 EUR

  • Jahre 1–4: 4.000 EUR

  • Jahre 1–5: 5.000 EUR

  • Ab Jahr 6: jährlich 5.000 EUR

  • Keine Begrenzung bei Unfall

Heil- und Kostenplan

  • Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO erforderlich, sonst nur 50 % Erstattung

Gebührenordnung Zahn

  • Bis 3,5-fach GOZ / 2,5-fach GOÄ (technisch) / 1,3-fach GOÄ (Labor)


Weitere Tarifdetails

  • Beitragsrückerstattung (BRE):
    Bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. leistungsfreien Jahr
    Vorsorgeleistungen führen zum Ausschluss der BRE

  • Wartezeiten:

    • Allgemein: 3 Monate

    • Besonderer Bereich (Zahn, Psychotherapie, Entbindung): 8 Monate

    • Entfall z. B. bei Attest, GKV-Vorversicherung

  • Vertragslaufzeit:
    Mindestdauer: 2 Jahre, Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres

  • Weltgeltung:
    Versicherungsschutz bis 6 Monate weltweit, verlängerbar bei medizinischer Notwendigkeit
    Rücktransport bei URZ-Tarif: 100 %

  • Kinderalleinversicherung:
    Ab 6 Jahren möglich

  • Versichertenkarte:
    Ja

  • Kurleistungen:

    • AHB: 3 Wochen, mit Zusage

    • Stationär/ambulant: Leistungen gemäß Maßnahme, plus Kurtaxe, Kurplan etc.

  • Option auf höherwertige PRIMO-Tarife möglich
    (z. B. 2-Bettzimmer, niedrigere Selbstbeteiligung)

  • Kein vereinfachtes Wechselrecht über PRIMO hinaus


Kombinierbare Zusatztarife:

    • FLEX (Optionstarif)

    • URZ (Auslandsreisetarif)

    • PVN (Pflegepflichtversicherung)

    • KT (Krankentagegeld)

    • KHT (Krankenhaustagegeld)

    • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

    • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)


Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit ihrer PRIMO-Linie solide, bezahlbare Einsteigertarife mit durchdachter Struktur und Wahlmöglichkeiten. Der Tarif PRIMO.SB1 Z ist ein gutes Beispiel für bedarfsorientierten Schutz, bei dem Kosteneffizienz, steuerliche Vorteile und medizinische Qualität in Balance stehen. Die Modularität der Hallesche-Tarifwelt erlaubt es Versicherten, auch später auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren.


Zusammenfassung

PRIMO.SB1 Z ist ein idealer Tarif für kostenbewusste Einsteiger, die auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten, aber nicht auf wesentliche Leistungen verzichten möchten. Die Kombination aus Primärarztprinzip, flexibler Zahnstaffel, Heilpraktiker-Anteilen und digitaler Gesundheitsförderung bietet eine moderne Grundlage – mit klar definiertem Selbstbehalt und Optionen zur Weiterentwicklung im PRIMO-System.


Disclaimer

Diese Übersicht dient der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein und mögliche vertragliche Sonderregelungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden.


FAQ zur privaten Krankenversicherung PRIMO.SB1 Z der Hallesche

Wer ist die Zielgruppe des Tarifs PRIMO.SB1 Z?

Der Tarif richtet sich insbesondere an junge, kostenbewusste Versicherte, die eine günstige, solide Grundabsicherung mit niedriger Selbstbeteiligung wünschen und Wert auf langfristige Flexibilität legen.

Wie hoch ist die jährliche Selbstbeteiligung im PRIMO.SB1 Z Tarif?

Die Selbstbeteiligung liegt bei 300 EUR pro Jahr und gilt einheitlich für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.

Welches Prinzip gilt für die ambulante Behandlung?

Es gilt das Primärarztprinzip: Die volle Kostenerstattung erfolgt nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (z. B. Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Notarzt) erfolgt. Wird dieses Prinzip nicht eingehalten, werden nur 75 % erstattet.

Wie sind die Leistungen im Zahnbereich geregelt?

Für Zahnbehandlung und Prophylaxe werden 100 % erstattet. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie werden 75 % übernommen, wobei eine Staffelung der maximalen Erstattung in den ersten Versicherungsjahren gilt.

Gibt es besondere Optionen oder Wechselmöglichkeiten innerhalb der Tariflinie?

Versicherte haben die Option, innerhalb der PRIMO-Tariflinie in höherwertige Tarife zu wechseln, z. B. mit geringerer Selbstbeteiligung oder besseren Leistungen. Ein einfacher Wechsel in andere Tariflinien der Hallesche ist jedoch nicht möglich.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Tarif PRIMO.SB1 Z der Hallesche Krankenversicherung bietet kostenbewussten Einsteigern solide Leistungen mit niedriger Selbstbeteiligung und flexiblen Wechseloptionen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Primärarztprinzip beachten: Halten Sie sich an das Primärarztprinzip (Erstbehandlung durch Haus-, Augen-, Frauen-, Kinder- oder Notarzt), um von den maximalen Erstattungssätzen (100 %) zu profitieren. Bei Nichtbeachtung reduziert sich die Erstattung häufig auf 75 %.
  2. Zahnstaffel und Heil- & Kostenplan nutzen: Beachten Sie die gestaffelten Erstattungsgrenzen für Zahnersatz in den ersten fünf Jahren und reichen Sie bei höheren Kosten oder Implantaten immer einen Heil- und Kostenplan ein, um die volle Erstattung zu sichern.
  3. Option auf Tarifwechsel wahrnehmen: Der Tarif PRIMO.SB1 Z bietet die Möglichkeit, später innerhalb der PRIMO-Linie in leistungsstärkere Tarife (z. B. mit geringerer Selbstbeteiligung oder 2-Bettzimmer) zu wechseln. Dies bietet langfristige Flexibilität bei sich ändernden Lebensumständen.
  4. Beitragsrückerstattung optimal nutzen: Wenn Sie ein Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen (ausgenommen Vorsorge), können Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten. Planen Sie daher Vorsorgeuntersuchungen und Leistungsanträge strategisch.
  5. Kombinierbare Zusatztarife prüfen: Ergänzen Sie den Basisschutz gezielt mit Zusatztarifen wie Krankentagegeld (KT), Auslandsreisekrankenversicherung (URZ) oder Pflegepflichtversicherung (PVN), um Ihren individuellen Bedarf optimal abzudecken.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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