Hallesche: PRIMO.SB2 Z - Vollkrankenversicherung

06.05.2025 9 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Hallesche PRIMO.SB2 Z ist eine private Vollkrankenversicherung mit umfassendem Gesundheitsschutz.
  • Sie bietet flexible Selbstbeteiligungsmodelle, um die Beiträge individuell zu gestalten.
  • Zusatzleistungen wie Beitragsrückerstattung und weltweiter Versicherungsschutz sind enthalten.

Tarif: PRIMO.SB2 Z – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif PRIMO.SB2 Z ist ein kompakter Einsteigertarif mit moderater Selbstbeteiligung von 600 EUR und dem Primärarztprinzip. Er bietet solide Leistungen in allen Bereichen – 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren und stationärer Psychotherapie sowie 75 % bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Arzneimitteln. Durch die Option auf Tarifwechsel innerhalb der PRIMO-Linie und die beitragsstarke Rückerstattung ist der Tarif besonders interessant für junge, kostenbewusste Versicherte mit Fokus auf langfristige Flexibilität.


Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 600 EUR/Jahr (ambulant, stationär, Zahn)

  • Primärarztprinzip: Ja

  • GOÄ-Erstattung: Bis 3,5-fach

  • Tarifstart: Januar 2013

  • Tarifgeneration: Unisex


Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung

  • 100 %, wenn Erstbehandlung durch Hausarzt (Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt, Notarzt) erfolgt

  • 75 %, wenn diese Regel nicht eingehalten wird

  • Naturheilverfahren: 100 % (bei Primärarzt), sonst 75 %

Arznei- und Verbandmittel

  • Bis 2.000 EUR: 75 %, danach 100 %

  • Auch arzneimittelähnliche Nährmittel

Heilmittel

  • 75 % bis zum tariflichen Höchstwert laut Leistungsverzeichnis

  • Inkl. Rückbildungsgymnastik, Rehasport (mit Zusage)

Hilfsmittel

  • 90 % bei Bezug über Versicherer ab 350 EUR, sonst 75 %

  • Über 10.000 EUR im Jahr: 100 %

  • Hörhilfe max. 1.500 EUR, orthopädische Schuhe max. 250 EUR/Jahr

  • Digitale Gesundheitsanwendungen: 100 % (gesetzlich gelistet), sonst 80 % bis 1.600 EUR/Jahr

Sehhilfen

  • Brillen/Kontaktlinsen: max. 125 EUR (alle 2 Jahre)

  • Lasik/Sehkorrektur: 500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)

Heilpraktiker

  • 75 %, max. 750 EUR/Jahr inkl. Arznei, Heil- und Verbandmittel nach GebüH

Psychotherapie ambulant

  • 75 %, max. 50 Sitzungen/Jahr

  • Keine Zusage notwendig

Transportkosten

  • Bei Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie

Schutzimpfungen

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

  • Keine Erstattung für Reiseschutz- oder beruflich vorgeschriebene Impfungen

Häusliche Krankenpflege

  • Pflege durch Fachkräfte bei Krankenhausvermeidung oder Sicherung der Behandlung

  • Keine Erstattung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

Hospiz ambulant

  • Kostenübernahme analog GKV


Stationäre Leistungen

Unterbringung

  • Mehrbettzimmer

Behandlung

  • Regel-/Belegarztleistungen

Privatkliniken

  • Erstattung bis max. 1,5-fache GKV-Kosten

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • Keine Leistung

Psychotherapie stationär

  • 100 %, keine Zusage erforderlich

Gebührenordnung stationär

  • Bis GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach, 2,5-fach, 1,3-fach)

Gemischte Anstalten

  • Nur mit Zusage (Ausnahmen: Notfall, einzige Klinik, AHB)

Ambulante Operationen

  • 100 %, wenn Primärarztprinzip eingehalten wurde, sonst 75 %

Vor-/Nachstationäre Behandlung

  • 100 % Erstattung

Begleitperson Kind

  • Bis 16. Lebensjahr

Hospiz stationär

  • Erstattung analog GKV


Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, KFO: 75 %

  • Prophylaxe und Zahnreinigung: 100 %

  • Material- und Laborkosten: gemäß Leistungsverzeichnis

Zahnstaffel

  • Jahr 1: 1.000 EUR

  • Jahre 1–2: 2.000 EUR

  • Jahre 1–3: 3.000 EUR

  • Jahre 1–4: 4.000 EUR

  • Jahre 1–5: 5.000 EUR

  • Ab Jahr 6: jährlich 5.000 EUR

  • Keine Begrenzung bei Unfall

Heil- und Kostenplan

  • Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO erforderlich, sonst nur 50 % Erstattung

Gebührenordnung Zahn

  • Bis 3,5-fach GOZ / 2,5-fach GOÄ (technisch) / 1,3-fach GOÄ (Labor)


Weitere Tarifdetails

  • Beitragsrückerstattung (BRE):
    Bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. leistungsfreien Jahr
    Vorsorgeleistungen führen zum Ausschluss der BRE

  • Wartezeiten:

    • Allgemein: 3 Monate

    • Besonderer Bereich (Zahn, Psychotherapie, Entbindung): 8 Monate

    • Entfall z. B. bei Attest, GKV-Vorversicherung

  • Vertragslaufzeit:
    Mindestdauer: 2 Jahre, Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres

  • Weltgeltung:
    Versicherungsschutz bis 6 Monate weltweit, verlängerbar bei medizinischer Notwendigkeit
    Rücktransport bei URZ-Tarif: 100 %

  • Kinderalleinversicherung:
    Ab 6 Jahren möglich

  • Versichertenkarte:
    Ja

  • Kurleistungen:

    • AHB: 3 Wochen, mit Zusage

    • Stationär/ambulant: Leistungen gemäß Maßnahme, plus Kurtaxe, Kurplan etc.

  • Option auf höherwertige PRIMO-Tarife möglich
    (z. B. 2-Bettzimmer, niedrigere Selbstbeteiligung)

  • Kein vereinfachtes Wechselrecht über PRIMO hinaus


Kombinierbare Zusatztarife:

    • FLEX (Optionstarif)

    • URZ (Auslandsreisetarif)

    • PVN (Pflegepflichtversicherung)

    • KT (Krankentagegeld)

    • KHT (Krankenhaustagegeld)

    • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

    • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)


Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit ihrer PRIMO-Linie solide, bezahlbare Einsteigertarife mit durchdachter Struktur und Wahlmöglichkeiten. Der Tarif PRIMO.SB2 Z ist ein gutes Beispiel für bedarfsorientierten Schutz, bei dem Kosteneffizienz, steuerliche Vorteile und medizinische Qualität in Balance stehen. Die Modularität der Hallesche-Tarifwelt erlaubt es Versicherten, auch später auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren.


Zusammenfassung

PRIMO.SB2 Z ist ein idealer Tarif für kostenbewusste Einsteiger, die auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten, aber nicht auf wesentliche Leistungen verzichten möchten. Die Kombination aus Primärarztprinzip, flexibler Zahnstaffel, Heilpraktiker-Anteilen und digitaler Gesundheitsförderung bietet eine moderne Grundlage – mit klar definiertem Selbstbehalt und Optionen zur Weiterentwicklung im PRIMO-System.


Disclaimer

Diese Übersicht dient der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein und mögliche vertragliche Sonderregelungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden.


FAQ zum Tarif PRIMO.SB2 Z der Hallesche Krankenversicherung

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Tarif PRIMO.SB2 Z?

Die Selbstbeteiligung beträgt 600 Euro pro Jahr und gilt für ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Leistungen.

Was bedeutet das Primärarztprinzip im Tarif PRIMO.SB2 Z?

Das Primärarztprinzip bedeutet, dass für 100 % Erstattung zunächst der Hausarzt (Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt oder Notarzt) als erster Ansprechpartner konsultiert werden muss. Wird diese Regel nicht eingehalten, reduziert sich die Erstattung auf 75 %.

Wie sind die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz geregelt?

Zahnbehandlungen und Prophylaxe werden zu 100 % erstattet. Für Zahnersatz, Inlays, Implantate und Kieferorthopädie werden 75 % der Kosten übernommen. Für höhere Beträge gilt eine Zahnstaffel, die die Erstattungssummen in den ersten Jahren begrenzt.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung im Tarif PRIMO.SB2 Z?

Bei Leistungsfreiheit kann ab dem sechsten Jahr eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2,25 Monatsbeiträgen gezahlt werden. Vorsorgeleistungen schließen diese Rückerstattung allerdings aus.

Für wen ist der Tarif PRIMO.SB2 Z besonders geeignet?

Dieser Tarif richtet sich insbesondere an junge, kostenbewusste Versicherte, die Wert auf solide Leistungen, einen überschaubaren Selbstbehalt und langfristige Flexibilität mit Wechseloptionen innerhalb der PRIMO-Tariflinie legen.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Tarif PRIMO.SB2 Z der Hallesche Krankenversicherung ist ein günstiger Einsteigertarif mit 600 € Selbstbeteiligung, Primärarztprinzip und flexiblen Leistungen. Besonders attraktiv für junge Versicherte bietet er solide Erstattungen bei Zahnbehandlung, Naturheilverfahren sowie digitale Gesundheitsförderung und ermöglicht spätere Tarifwechsel innerhalb der PRIMO-Linie.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie das Primärarztprinzip optimal: Halten Sie sich an das Primärarztprinzip, indem Sie zuerst einen Hausarzt (Allgemein-, Augen-, Frauen-, Kinderarzt oder Notarzt) aufsuchen. So erhalten Sie für ambulante Behandlungen und Naturheilverfahren die volle Erstattung (100 %) statt nur 75 %.
  2. Beitragsrückerstattung gezielt anstreben: Wenn Sie im Versicherungsjahr keine Leistungen (außer Vorsorge) in Anspruch nehmen, können Sie ab dem 6. leistungsfreien Jahr bis zu 2,25 Monatsbeiträge als Beitragsrückerstattung erhalten. Achten Sie darauf, Vorsorgeleistungen von der Erstattung auszuschließen, um die Rückzahlung nicht zu gefährden.
  3. Zahnstaffel und Heil- und Kostenplan beachten: Die Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie ist in den ersten Jahren begrenzt. Reichen Sie bei geplanten Behandlungen ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO immer einen Heil- und Kostenplan ein, sonst erhalten Sie nur 50 % Erstattung.
  4. Option auf Tarifwechsel nutzen: Innerhalb der PRIMO-Tariflinie können Sie später auf höherwertige Tarife mit besseren Leistungen (z.B. 2-Bettzimmer, geringere Selbstbeteiligung) wechseln. Das bietet Ihnen Flexibilität bei sich ändernden Lebensumständen, ohne die Gesellschaft wechseln zu müssen.
  5. Zusatzbausteine sinnvoll kombinieren: Prüfen Sie, ob für Ihren Bedarf Zusatztarife wie Krankentagegeld (KT), Auslandsreiseschutz (URZ) oder Beitragsentlastung im Alter (MBZ.flex) sinnvoll sind. Diese lassen sich mit PRIMO.SB2 Z individuell kombinieren und bieten zusätzlichen Schutz.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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