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Hallesche PRIMO.SB3 Z plus - Vollkrankenversicherung

11.05.2025 128 mal gelesen 0 Kommentare
  • PRIMO.SB3 Z plus ist eine umfassende private Vollkrankenversicherung der Hallesche für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler.
  • Der Tarif kombiniert einen planbaren Selbstbehalt mit attraktiven Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
  • Zusatzleistungen wie Beitragsrückerstattung und weltweiter Versicherungsschutz sind im Tarif enthalten.

Tarif: PRIMO.SB3 Z plus – Hallesche Krankenversicherung

Kurzzusammenfassung:
Der Tarif PRIMO.SB3 Z plus ist eine leistungsstärkere Variante des PRIMO-Einsteigertarifs mit einem Selbstbehalt von 1.200 EUR jährlich. Er bietet zusätzlich zur soliden Grundversorgung ein 2-Bettzimmer mit Privatarztbehandlung, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und attraktive Erstattungen – z. B. 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz und Heilpraktiker sowie Sehhilfen und stationäre Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ. Ideal für Personen, die kosteneffizient versichert sein möchten, dabei aber nicht auf stationären Komfort verzichten wollen.

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Allgemeine Tarifdaten

  • Selbstbeteiligung: 1.200 EUR jährlich (ambulant, stationär, Zahn)

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  • Primärarztprinzip: Ja

  • Stationär: 2-Bettzimmer, Privatarzt

  • GOÄ-Erstattung: Bis 3,5-fach

  • Steuerlich ansetzbar: 82,60 %

  • Tarifgeneration: Unisex, Start 2013

Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung

  • 100 %, wenn Erstkontakt mit Primärarzt (Hausarzt, Augen-, Kinder-, Frauenarzt, Notarzt)

  • 75 % bei Abweichung oder internistischer Betreuung ohne Zustimmung

  • Naturheilverfahren: 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

Arznei- und Verbandmittel

  • Bis 2.000 EUR: 75 %, darüber 100 %

Heilmittel

  • 75 % bis zu den Höchstsätzen laut Leistungsverzeichnis

  • Inkl. Rückbildung, Rehasport (mit Zusage)

Hilfsmittel

  • 90 % ab 350 EUR bei Bezug über Versicherer, sonst 75 %

  • Ab 10.000 EUR: 100 %

  • Hörhilfe: max. 1.500 EUR/Jahr

  • Orthopädische Schuhe: max. 250 EUR/Jahr

  • Digitale Anwendungen: 100 % (gesetzlich), sonst 80 % bis 1.600 EUR/Jahr (mit Zusage)

Sehhilfen

  • Brillen/Kontaktlinsen: max. 125 EUR (alle 2 Jahre oder bei Sehstärkenänderung ≥ 0,5 dpt)

  • LASIK/Sehkorrektur: max. 500 EUR pro Auge (alle 5 Jahre)

Heilpraktiker

  • 75 %, max. 750 EUR jährlich, inkl. Heil-, Arznei- und Verbandmittel nach GebüH

Psychotherapie ambulant

  • 75 %, max. 50 Sitzungen jährlich

  • Keine Zusage erforderlich

Transportkosten

  • Notfall, Dialyse, Chemo-/Strahlentherapie

Schutzimpfungen

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

  • Keine Erstattung für Reiseschutz- und beruflich vorgeschriebene Impfungen

Häusliche Krankenpflege

  • Bis zu 4 Wochen bei Krankenhausvermeidung oder Sicherung der ärztlichen Behandlung

  • Keine Erstattung für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

Hospiz ambulant

  • Erstattung gemäß GKV-Standard

Stationäre Leistungen

Unterbringung

  • 2-Bettzimmer

Behandlung

  • Privatarzt

Privatkliniken

  • Bis 1,5-fache GKV-Vergleichskosten

Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • 20 EUR bei Verzicht auf 2-Bettzimmer

  • 25 EUR bei Verzicht auf Privatarzt

Psychotherapie stationär

  • 100 %, ohne Zusage

Transportkosten

  • Zum/vom Krankenhaus bei Notfall, Gehunfähigkeit, Chemo

Ambulante OPs / Vor-/Nachstationäre Behandlung

  • 100 % bei Primärarzt, sonst 75 %

Begleitperson Kind

  • Bis 16 Jahre

Hospiz stationär

  • Leistung analog GKV

Zahnleistungen

Erstattung

  • Zahnbehandlung: 100 %

  • Zahnersatz, Inlays, Implantate, KFO: 75 %

  • Material- und Laborkosten: gemäß Leistungsanteil

Zahnstaffel (Max. Erstattung)

  • Jahr 1: 1.000 EUR

  • Jahr 1–2: 2.000 EUR

  • Jahr 1–3: 3.000 EUR

  • Jahr 1–4: 4.000 EUR

  • Jahr 1–5: 5.000 EUR

  • Ab Jahr 6: 5.000 EUR/Jahr

  • Keine Begrenzung bei Unfall

Heil- und Kostenplan

  • Ab 2.500 EUR oder bei Implantaten/KFO notwendig, sonst nur 50 % Erstattung

Gebührenordnung Zahn

  • Bis zu 3,5-fach GOZ / 2,5-fach GOÄ (technisch) / 1,3-fach GOÄ (Labor)

Weitere Tarifmerkmale

  • Beitragsrückerstattung (BRE):
    Bis zu 2,25 Monatsbeiträge ab dem 6. Jahr Leistungsfreiheit
    Keine BRE bei Vorsorgeleistungen

  • Wartezeiten:

    • Allgemein: 3 Monate

    • Besonderer Bereich (Zahn, Psychotherapie, Entbindung): 8 Monate

    • Entfall z. B. bei GKV-Vorversicherung, ärztlichem Attest

  • Vertragslaufzeit:
    Mindestdauer: 2 Jahre, Kündigung zum Versicherungsjahresende mit 3 Monaten Frist

  • Weltgeltung:
    Bis zu 6 Monate weltweit, erweiterbar bei medizinischer Notwendigkeit
    Rücktransport: 100 % (über URZ-Tarif)

  • Kinderalleinversicherung:
    Ab 6 Jahren möglich

  • Versichertenkarte:
    Ja

  • Kurleistungen:

    • AHB: 3 Wochen mit Zusage

    • Stationär/ambulant: ärztliche und ergänzende Leistungen, plus 20 EUR/Tag (mit Bedingungen)

  • Optionsrecht:
    Tarifumstellung innerhalb PRIMO möglich (z. B. Selbstbeteiligung senken)

  • Kein vereinfachter Wechsel außerhalb PRIMO-Tarife

Kombinierbare Zusatztarife:

  • FLEX (Optionstarif)

  • URZ (Auslandsreisetarif)

  • PVN (Pflegepflichtversicherung)

  • KT (Krankentagegeld)

  • KHT (Krankenhaustagegeld)

  • OLGAflex.AR (Pflegegeldtarif)

  • MBZ.flex (Beitragsentlastungstarif)

Über die Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit dem Tarif PRIMO.SB3 Z plus eine ausgezeichnete Kombination aus kalkulierbarer Eigenleistung, Komfort im Krankenhaus und nachhaltiger Beitragsrückerstattung. Die Tarife der Hallesche sind modular aufgebaut und bieten Kunden viele Möglichkeiten zur Umstellung oder Ergänzung – je nach Lebenssituation und finanziellen Bedürfnissen.

Zusammenfassung

PRIMO.SB3 Z plus ist ein hervorragender Kompromiss zwischen Preis und Leistung: Die überschaubare Selbstbeteiligung, das Primärarztprinzip sowie 2-Bettzimmer und Privatarztversorgung bieten ein spürbares Mehr an Komfort. Gleichzeitig bleibt der Tarif erschwinglich und flexibel. Ideal für gesundheitsbewusste Berufstätige, die sich stationär hochwertig absichern wollen – ohne in einen Hochpreistarif wechseln zu müssen.

Disclaimer

Diese Übersicht stellt keine rechtsverbindliche Leistungszusage dar. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), der Versicherungsschein sowie ergänzende schriftliche Vereinbarungen mit der Hallesche Krankenversicherung. Eine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen kann trotz größter Sorgfalt nicht übernommen werden


FAQ zum Tarif PRIMO.SB3 Z plus der Hallesche Krankenversicherung

Für wen eignet sich der Tarif PRIMO.SB3 Z plus?

Der Tarif richtet sich an Personen, die sich eine solide private Krankenversicherung mit kalkulierbarem Eigenanteil und gehobenem stationärem Komfort wünschen, dabei aber auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis Wert legen.

Wie hoch ist die jährliche Selbstbeteiligung im PRIMO.SB3 Z plus?

Die Selbstbeteiligung beträgt 1.200 EUR pro Jahr und fällt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen an.

Welche besonderen Komfortleistungen sind im stationären Bereich enthalten?

Im Krankenhaus umfasst der Tarif die Unterbringung im 2-Bettzimmer und die Behandlung durch den Privatarzt.

Wie werden Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstattet?

Zahnbehandlungen werden zu 100 % erstattet, für Zahnersatz, Implantate, Inlays und Kieferorthopädie beträgt die Erstattung 75 %.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

Ja, ab dem sechsten Jahr ohne Leistungsinanspruchnahme ist eine Rückerstattung von bis zu 2,25 Monatsbeiträgen möglich. Vorsorgeleistungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Tarif PRIMO.SB3 Z plus der Hallesche Krankenversicherung kombiniert eine moderate Selbstbeteiligung mit 2-Bettzimmer, Privatarzt und attraktiven Erstattungen. Ideal für Berufstätige, die Wert auf Komfort legen und dennoch kosteneffizient versichert sein möchten.

...
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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Nutzen Sie das Primärarztprinzip optimal: Bei Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen sollten Sie stets zuerst Ihren Hausarzt (oder einen anderen Primärarzt wie Augen-, Kinder- oder Frauenarzt) aufsuchen, um die maximale Erstattung von 100 % zu erhalten. Bei Abweichungen reduziert sich der Erstattungsbetrag auf 75 %.
  2. Beitragsrückerstattung gezielt anstreben: Verzichten Sie in einem Versicherungsjahr auf die Inanspruchnahme von Leistungen (außer Vorsorge), können Sie ab dem 6. Jahr bis zu 2,25 Monatsbeiträge zurückerhalten. Das kann Ihre effektiven Versicherungskosten deutlich senken.
  3. Zahnleistungen vorausschauend planen: Der Tarif bietet 100 % für Zahnbehandlung und 75 % für Zahnersatz, jedoch gelten in den ersten fünf Jahren gestaffelte Höchstgrenzen. Größere Zahnbehandlungen sollten daher – wenn möglich – zeitlich so geplant werden, dass Sie die jeweilige Jahreshöchstgrenze optimal ausschöpfen.
  4. Kombinieren Sie Zusatztarife bei Bedarf: Prüfen Sie, ob Zusatzversicherungen wie das Krankenhaustagegeld (KHT), Krankentagegeld (KT) oder der Pflegepflichtversicherungstarif (PVN) sinnvoll für Ihre persönliche Lebenssituation sind. Diese können Ihren Versicherungsschutz gezielt ergänzen.
  5. Option auf Tarifumstellung nutzen: Innerhalb der PRIMO-Tarifwelt haben Sie die Möglichkeit, später z. B. in einen Tarif mit niedrigerer Selbstbeteiligung zu wechseln, falls sich Ihre finanzielle oder gesundheitliche Situation ändert. Dieses Optionsrecht verschafft Ihnen Flexibilität für die Zukunft.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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