HanseMerkur: KVP - Vollkrankenversicherung

14.05.2025 5 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die HanseMerkur bietet mit ihrer KVP eine umfassende Vollkrankenversicherung für Privatpersonen an.
  • Versicherte profitieren von flexiblen Tarifoptionen und einem breiten Leistungsspektrum.
  • Die KVP übernimmt Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.

HanseMerkur – Tarif KVP (BRE)

Der Tarif KVP (BRE) aus der Tarifwelt Advanced Fit der HanseMerkur richtet sich an Versicherte mit hohem Anspruch an Leistungstransparenz, Beitragsrückerstattung und solide Grundabsicherung ohne stationären Komfort. Er überzeugt durch eine komplette Beitragsfreiheit von Selbstbeteiligung und ein attraktives Bonussystem für leistungsfreie Jahre. Der Tarif eignet sich für gesundheitsbewusste Angestellte, die auf Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Privatarzt verzichten können.

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Allgemeine Tarifdaten – KVP (BRE)

  • Selbstbeteiligung: keine

  • Primärarztprinzip: verpflichtend (80 % Erstattung bei Verstoß)

  • Tarifgeneration: Unisex, aufgelegt Juli 2024

  • GOÄ-Erstattung: bis zum Höchstsatz (3,5-fach)

  • Pauschalleistung: 1.000 EUR pro Jahr bei Leistungsfreiheit

  • BRE (klassisch): bis 500 EUR nach 4 Jahren

  • Optionstarif enthalten


Beitragsübersicht (Beispiel: Angestellter, 30 Jahre, Stand 01.06.2025)

Komponente Beitrag (EUR)
KVP (BRE) 331,30
PVN Pflegepflichtversicherung 59,04
Gesetzlicher Zuschlag 33,13
Gesamtbeitrag 423,47
Arbeitgeberzuschuss –182,22
Eigenanteil Versicherter 241,25 EUR/Monat

✅ Ambulant

  • 100 % bei Behandlung über Primärarzt (Haus-, Kinder-, Frauen-, Augenarzt, Notfall)

  • 80 % bei direktem Facharzt ohne Primärarztkontakt

  • Heilpraktiker / Naturheilverfahren: 80 % (nach GebüH / Hufeland)

    • max. 100 € im 1. Jahr, 200 € im 2. Jahr, ab 3. Jahr 1.000 €/Jahr

  • Arznei-/Verbandmittel: 100 % (bei Primärarzt), sonst 80 %

  • Heilmittel: 90 % (z. B. Physio, Ergo, Logo, Podologie)

  • Hilfsmittel: 100 % (offener Katalog, z. B. Rollstuhl: 12.000 €, Hörhilfen: 1.000 €)

  • Digitale Gesundheitsanwendungen: 100 %, auch über gesetzliche Liste

  • Sehhilfen: bis 100 € alle 36 Monate (auch LASIK)

  • Telemedizin: 100 % für Video-/Telefonberatung

✅ Vorsorge

  • 100 % für gesetzliche Programme

  • Weitere Untersuchungen laut Versichererliste

  • Nutzung von Pauschalen (BRE-neutral)

  • Schutzimpfungen: Nur STIKO-Leistungen, keine Reiseimpfungen

✅ Psychotherapie

  • Ambulant: 70 % für bis zu 50 Sitzungen p.a., mit vorheriger Genehmigung

  • Stationär: 100 %, ohne Genehmigung notwendig

✅ Stationär

  • Unterbringung: Mehrbettzimmer

  • Arztwahl: Regel-/Belegarzt

  • Keine Chefarzt- oder Wahlleistungsabsicherung

  • Keine KHT-Ersatzleistung

  • Privatkliniken: max. Erstattung wie GKV-Einrichtung (1:1)

  • Gemischte Anstalten: versichert bei vorheriger Zusage oder AHB / Notfall / einziger Klinik

  • Begleitperson: nach Mindestleistungen der BPflV / KHEntgG

  • Hospiz: ambulant und stationär wie GKV

  • Vor-/Nachstationäre Behandlung: gedeckt

  • Ambulante Operationen & Transport: ja

✅ Zahn

  • Zahnbehandlung: 100 % (inkl. PZR, Kunststofffüllungen, Prophylaxe)

  • Zahnersatz, Implantate, Inlays, KFO: 80 %

  • Material-/Laborkosten: gemäß Versichererverzeichnis

  • Zahnstaffel:

    • Jahr 1–2: 600 €

    • Jahr 1–4: 1.200 €

    • Jahr 1–6: 2.400 €

    • ab Jahr 7: 4.000 €

  • Unfälle: unbegrenzte Leistung

  • Optionale Staffelaufstockung bis 4.000 € ab Jahr 1 bei Alter 20–45 Jahren durch Zahnbefund

  • GOZ-Leistung:

    • Zahnärztlich: bis 3,5-fach

    • Technisch: bis 2,5-fach

    • Labor: bis 1,3-fach

  • Kein Heil- und Kostenplan notwendig


✅ Beitragsrückerstattung

  • Garantierte Pauschalleistung: 1.000 €/Jahr bei vollständiger Leistungsfreiheit

  • Zusätzlich BRE (klassisch) bei Leistungsfreiheit:

    • 1 Jahr: 200 €, 2 Jahre: 300 €, 3 Jahre: 400 €, 4 Jahre: 500 €

    • Kinder: 50 % der Werte

    • Max. BRE: 50 % des Vorjahresbeitrags

Hinweis: Stationäre Leistungen, Entbindungspauschale, Vorsorgepauschale und Impfungen beeinflussen BRE nicht


✅ Weitere Leistungen

Kombinierbare Tarife mit KVP (BRE)

Die folgenden Ergänzungsbausteine können mit dem Tarif KVP (BRE) kombiniert werden:

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • RKJ15 – Auslandsreisezusatzversicherung

  • T – Krankentagegeldtarif

  • KH – Krankenhaustagegeldtarif

  • PGA + PGS – Pflegegeldtarife

  • BEN – Beitragsentlastungstarif

  • KUT – Kurtagegeldtarif

  • FLEX – Optionstarif für spätere Tarifupgrades

  • EKV2 – Ergänzung für Zahn, Vorsorge, Impfungen, Betreuungsgeld

  • PSV – Stationärer Komfort: 1-/2-Bettzimmer & Privatarztbehandlung

✅ Weitere Leistungen

  • Häusliche Krankenpflege: ja, durch Pflegedienste

  • Entbindungspauschale: 500 € bei häuslicher Geburt

  •  
  • Wartezeiten:

    • Allgemein: 3 Monate

    • Zahn/KFO: 6 Monate

    • Entbindung/Psychotherapie: 8 Monate

  • Weltgeltung: Ab 2. Monat außerhalb Europas Leistungsminderung um 1/3

  • Kein Rücktransport

  • Kein Ersatz-KHT


Empfehlung & Fazit

Geeignet für:

  • Versicherte ohne Bedarf an stationärem Komfort

  • Angestellte mit hohem Anspruch an ambulante Leistungen ohne SB

  • Nutzer digitaler Gesundheitsanwendungen & Heilpraktiker

  • Kunden mit Interesse an Beitragsrückerstattung und Bonusregelung

Weniger geeignet für:

  • Personen mit Wunsch nach Einbettzimmer oder Privatarzt im Krankenhaus

  • Vielreisende außerhalb Europas ohne zusätzlichen Auslandstarif


Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben beruhen auf dem Stand der jeweils gültigen Tarifbedingungen (hier: KVP, Stand 06/2025). Die tatsächlichen Leistungen und Beiträge können je nach Alter, Eintrittsalter, Gesundheitsstatus, Berufsgruppe und Wohnort abweichen. Für eine individuelle Absicherung oder einen konkreten Tarifvergleich empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsexperten oder Makler.


FAQ zum HanseMerkur Tarif KVP (BRE) – Private Krankenversicherung

Für wen eignet sich der HanseMerkur Tarif KVP (BRE)?

Der Tarif KVP (BRE) ist besonders für gesundheitsbewusste Angestellte geeignet, die eine solide Grundabsicherung ohne stationären Komfort wünschen und gezielte Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei Zahnbehandlungen schätzen. Wer auf Einbettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus verzichten kann, profitiert von attraktiver Beitragsrückerstattung und einem klar strukturierten Leistungsprofil ohne Selbstbeteiligung.

Welche ambulanten Leistungen übernimmt der Tarif?

Ambulant werden 100 % der Kosten übernommen, wenn der sogenannte Primärarzt (Haus-, Kinder-, Frauen- oder Augenarzt) vorab konsultiert wird. Bei direktem Facharztbesuch ohne Überweisung beträgt die Erstattung 80 %. Zusätzlich sind Arzneimittel, Heilmittel (90 %), Hilfsmittel (offener Katalog), Heilpraktiker-Behandlungen sowie digitale Anwendungen nach GKV-Liste abgesichert.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung im Tarif KVP (BRE)?

Bei vollständiger Leistungsfreiheit im Versicherungsjahr erhält der Versicherte eine garantierte Pauschalleistung von 1.000 Euro. Zusätzlich kann eine klassische Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 500 Euro nach vier leistungsfreien Jahren gewährt werden. Für Kinder gelten gekürzte Beträge. Stationäre Leistungen und Vorsorgepauschalen beeinflussen die Rückerstattung nicht.

Wie ist die stationäre Versorgung im Tarif geregelt?

Im Krankenhaus besteht Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Stations- oder Belegarzt. Chefarzt- sowie Einbettzimmerleistungen sind nicht enthalten. Privatkliniken werden maximal bis zur GKV-Vergütung erstattet. Vor- und nachstationäre Behandlungen, ambulante Operationen und Notfalltransporte sind jedoch abgesichert.

Welche besonderen Vorteile bietet der Tarif KVP (BRE)?

Besonders hervorzuheben sind der Wegfall der Selbstbeteiligung, das transparente Leistungsprinzip, ein umfangreiches Bonussystem sowie die Möglichkeit, verschiedene Ergänzungsbausteine (z. B. Pflege, Ausland, Tagegeld, Zahnerstattung, Komfortstation) flexibel zu kombinieren. Zudem ist ein Optionstarif für spätere Upgrades ohne neue Gesundheitsprüfung integriert.

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Zusammenfassung des Artikels

Der HanseMerkur KVP (BRE) bietet eine solide Grundabsicherung ohne Selbstbeteiligung, attraktive Beitragsrückerstattung und eignet sich für gesundheitsbewusste Angestellte ohne Bedarf an stationärem Komfort.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie Ihren Bedarf an stationärem Komfort: Der HanseMerkur Tarif KVP (BRE) verzichtet auf Komfortleistungen wie Einbettzimmer und Privatarzt. Wenn Sie Wert auf solche Extras legen, prüfen Sie ergänzende Bausteine wie den PSV-Tarif.
  2. Nutzen Sie das Bonussystem bei Leistungsfreiheit: Bei vollständiger Leistungsfreiheit erhalten Sie eine garantierte Pauschalleistung von 1.000 € jährlich sowie eine zusätzliche Beitragsrückerstattung (BRE). Verzichten Sie bewusst auf Leistungen, um von diesen Rückzahlungen zu profitieren.
  3. Beachten Sie das Primärarztprinzip: Für eine volle Kostenübernahme (100 %) ist der Erstkontakt mit einem Primärarzt erforderlich. Ein direkter Facharztbesuch führt nur zu einer 80%-Erstattung. Planen Sie Ihre Arztbesuche entsprechend, um Erstattungsverluste zu vermeiden.
  4. Ergänzen Sie den Tarif nach individuellem Bedarf: Kombinieren Sie den KVP (BRE) mit passenden Zusatzbausteinen wie Auslandsreiseschutz (RKJ15), Pflegeversicherung (PVN) oder stationärem Komfort (PSV), um Ihren Versicherungsschutz optimal anzupassen.
  5. Informieren Sie sich über Wartezeiten und weltweite Gültigkeit: Es gelten Wartezeiten (z.B. 3 Monate allgemein, 6 Monate für Zahn/KFO). Außerhalb Europas werden ab dem 2. Monat nur zwei Drittel der Leistungen erstattet – für Vielreisende empfiehlt sich daher ein zusätzlicher Auslandstarif.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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