Riester-Rente oder Rürup Rentenversicherung: Welche Vorsorge passt zu Ihnen?

16.11.2023 617 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Riester-Rente eignet sich besonders für Angestellte mit Kindern, da sie staatliche Zulagen und Steuervorteile bietet.
  • Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige interessant, da sie hohe Steuerersparnisse durch Sonderausgabenabzug ermöglicht.
  • Wählen Sie die Riester-Rente, wenn Sie eine geförderte Altersvorsorge mit garantiertem Kapitalerhalt suchen.

Einführung in die Altersvorsorge: Riester-Rente vs. Rürup-Rente

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unverzichtbar. Zwei beliebte Modelle sind dabei die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Beide bieten staatliche Förderungen, unterscheiden sich aber deutlich hinsichtlich ihrer Zielgruppen und Ausgestaltung.

Zielgruppe der Riester- und Rürup-Rentenversicherung

Während sich die Riester-Versicherung vor allem an gesetzlich Versicherte, Beamte und Selbstständige in der Künstlersozialkasse richtet, zielt die Rürup-Rente als Basisrente auf Selbstständige sowie gut verdienende Angestellte ab. Die Wahl zwischen diesen beiden Modellen sollte daher auf Grundlage Ihrer persönlichen Einkommenssituation getroffen werden.

Vor- und Nachteile von Riester- und Rürup-Rentenversicherung

Kriterium Riester-Rente Rürup-Rente
Förderfähigkeit Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist förderfähig. Jeder ist förderfähig.
Steuerersparnis Beiträge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerfrei. Beiträge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 26.527 Euro (2023) steuerfrei.
Zulagen Es gibt Zulagen für Sparer selbst und für jedes kindergeldberechtigte Kind. Es gibt keine Zulagen.
Flexibilität Vertragsdetails wie Beiträge und Auszahlungsbeginn können individuell angepasst werden. Vertragsdetails wie Beiträge und Auszahlungsbeginn sind nach Vertragsabschluss fest.
Vermögensschutz Das angesparte Kapital ist bis zu einer bestimmten Grenze Hartz-IV-sicher. Das angesparte Kapital ist im Rahmen der Basisversorgung vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Vergleich von Leistungen: Riester gegenüber Rürup Rentenversicherung

Sowohl bei der Riester- als auch bei der Rürup-Variante profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und staatlichen Zulagen. Allerdings gibt es Unterschiede in Höhe dieser Unterstützung sowie weitere Aspekte wie Flexibilität oder Vererbbarkeit des Kapitals zu beachten.

Fördermittel für Ihre Altersvorsorge

In Sachen staatlicher Förderung hat die Riester-Rente die Nase vorn. Sie bietet sowohl Zulagen als auch Steuervorteile, während bei der Rürup-Rente lediglich ein steuerlicher Abzug möglich ist.

Flexibilität und Vererbbarkeit

Hinsichtlich Flexibilität punktet wiederum die Riester-Variante: Hier können Beiträge flexibel angepasst oder sogar ausgesetzt werden. Bei der Rürup-Rente sind Änderungen hingegen nur eingeschränkt möglich. Auch in Sachen Vererbbarkeit unterscheiden sich beide Modelle: Während das angesparte Kapital einer Riester-Versicherung vererbt werden kann, geht dies bei der Rürup-Rente nicht ohne Weiteres.

Fazit: Welche Vorsorge passt zu Ihnen?

Sowohl die Riester- als auch die Rürup Rentenversicherung bieten attraktive Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge mit staatlichen Vergünstigungen. Die Wahl zwischen den beiden Modellen sollte jedoch auf Basis Ihrer persönlichen Situation getroffen werden:

  • Pflichtmitglieder Gesetzlich Rentenversicherung, Beamte und Selbstständige in der Künstlersozialkasse profitieren vor allem von der Riester-Variante durch hohe Zulagen und flexible Beitragszahlungen.
  • Für gut verdienende Angestellte sowie Selbstständige ist eher eine Rürup-Basisrente empfehlenswert wegen des hohen möglichen steuerlichen Abzugs.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen und eine passende Strategie zu entwickeln. Denn nur so können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten.


Die richtige Altersvorsorge: Riester-Rente oder Rürup-Rentenversicherung?

Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Rürup-Rentenversicherung?

Die Riester-Rente ist vor allem für Angestellte eine interessante Option, da die Beiträge staatlich gefördert werden. Die Rürup-Rentenversicherung hingegen ist besonders für Selbstständige und Freiberufler geeignet, da hier die Beiträge steuerlich wesentlich höher absetzbar sind.

Welche Vorteile bietet die Riester-Rente?

Die Riester-Rente bietet staatliche Zulagen und Steuervorteile. Zudem ist das angesparte Kapital im Alter garantiert und kann nicht verloren gehen.

Welche Vorteile bietet die Rürup-Rentenversicherung?

Die Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung sind in der Regel steuerlich absetzbar. Außerdem bietet sie eine lebenslange Rentenzahlung und ist vor Hartz IV und Pfändungen geschützt.

Für wen ist die Riester-Rente besonders geeignet?

Die Riester-Rente ist besonders geeignet für Angestellte und Personen, die von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren können.

Für wen ist die Rürup-Rentenversicherung besonders geeignet?

Die Rürup-Rentenversicherung ist besonders geeignet für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Riester- und Rürup-Rentenversicherungen bieten beide staatliche Förderung für die private Altersvorsorge, unterscheiden sich jedoch in Zielgruppen und Ausgestaltung. Während die Riester-Versicherung vor allem gesetzlich Versicherte, Beamte und Selbstständige anspricht und hohe Zulagen sowie flexible Beitragszahlungen bietet, ist die Rürup-Basisrente eher für gut verdienende Angestellte und Selbstständige geeignet aufgrund des möglichen steuerlichen Abzugs.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über die Unterschiede zwischen Riester-Rente und Rürup Rentenversicherung. Beide Produkte haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
  2. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung Ihre persönliche finanzielle Situation und Zukunftspläne. Eine Rürup-Rente kann beispielsweise für Selbständige interessanter sein.
  3. Prüfen Sie die Fördermöglichkeiten. Bei der Riester-Rente profitieren Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, während die Rürup-Rente vor allem steuerlich attraktiv ist.
  4. Berücksichtigen Sie Ihr Alter bei der Entscheidung. Die Riester-Rente kann für jüngere Sparer mit niedrigerem Einkommen attraktiver sein, während die Rürup-Rente eher für ältere Sparer mit höherem Einkommen gedacht ist.
  5. Holen Sie sich Beratung von einem unabhängigen Finanzberater, um die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.

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Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
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