Rundum geschützt: Zahnspange & Co. versichern

14.04.2025 32 mal gelesen 0 Kommentare
  • Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen oft Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen.
  • Frühzeitiger Abschluss einer Versicherung kann Wartezeiten und Ablehnungen vermeiden.
  • Leistungsumfang variiert je nach Tarif, daher ist ein Vergleich verschiedener Anbieter wichtig.

Einleitung: Warum eine Versicherung für Zahnspangen sinnvoll ist

Eine Zahnspange ist nicht nur eine Investition in ein schönes Lächeln, sondern auch in die langfristige Zahngesundheit. Kieferorthopädische Behandlungen können jedoch schnell hohe Kosten verursachen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur teilweise oder gar nicht übernommen werden. Hier kommt eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel, die finanzielle Entlastung bieten kann.

Die Gründe für eine solche Versicherung sind vielfältig. Zum einen steigen die Kosten für moderne Behandlungsmethoden wie unsichtbare Zahnspangen oder individuell angepasste Schienen. Zum anderen übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen die Kosten – und auch dann oft nur für Standardlösungen. Eine Zusatzversicherung schließt diese Lücken und sorgt dafür, dass Eltern nicht vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen stehen.

Ein weiterer Vorteil: Viele Versicherungen decken auch Behandlungen ab, die aus ästhetischen Gründen erfolgen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist dies ein häufiger Wunsch, da ein schönes Gebiss das Selbstbewusstsein stärkt. Wer frühzeitig eine passende Versicherung abschließt, kann also nicht nur Kosten sparen, sondern auch die bestmögliche Versorgung für sein Kind sicherstellen.

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Die Herausforderungen bei der Finanzierung kieferorthopädischer Behandlungen

Kieferorthopädische Behandlungen können für Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Kosten variieren stark, abhängig von der Art der Zahnspange und der Dauer der Behandlung. Besonders bei modernen und ästhetischen Lösungen wie durchsichtigen oder innenliegenden Zahnspangen steigen die Ausgaben schnell in den vierstelligen Bereich. Für viele Familien stellt dies eine Herausforderung dar, da diese Kosten oft nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Ein weiterer Aspekt ist der Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte bei Behandlungen ab KIG 3 tragen müssen. Dieser beträgt 20 % der Behandlungskosten und wird erst nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet. Für Familien mit mehreren Kindern oder begrenztem Budget kann dies eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Zudem fallen für Fehlstellungen unter KIG 3 sowie für ästhetische Korrekturen, die nicht medizinisch notwendig sind, sämtliche Kosten komplett privat an.

Auch die langfristige Behandlungsdauer, die oft mehrere Jahre umfasst, bringt finanzielle Herausforderungen mit sich. Neben den direkten Kosten für die Zahnspange können regelmäßige Kontrolltermine und Anpassungen weitere Ausgaben verursachen. Ohne eine klare Planung und finanzielle Absicherung kann dies schnell zu unvorhergesehenen Belastungen führen.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sollten Eltern frühzeitig verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Dazu gehören Zahnzusatzversicherungen, die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter Kosten oder Ratenzahlungsmodelle, die viele Kieferorthopäden anbieten. Eine sorgfältige Planung und der Vergleich von Versicherungsangeboten können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Krankenkasse oder Zusatzversicherung: Wer übernimmt welche Kosten?

Die Frage, ob die gesetzliche Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Art der Fehlstellung, das Alter des Kindes und die gewünschten Zusatzleistungen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Fehlstellung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3, 4 oder 5 fällt. Eltern müssen jedoch einen Eigenanteil von 20 % der Behandlungskosten zahlen, der nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird. Bei Geschwisterkindern reduziert sich dieser Anteil auf 10 %. Ab dem 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen nur noch bei schweren Kieferanomalien die Kosten. Zusatzleistungen wie zahnfarbene Brackets oder Lingualspangen sind generell nicht abgedeckt und müssen privat bezahlt werden.

Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücken schließen. Sie übernimmt je nach Tarif auch Kosten für Fehlstellungen der KIG-Stufen 1 und 2, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden. Zudem können Zusatzleistungen wie unsichtbare Zahnspangen oder hochwertige Materialien wie Keramik-Brackets erstattet werden. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Anbieter und Tarif. Einige Versicherungen decken bis zu 100 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen ab, während andere eine jährliche oder gesamte Leistungsgrenze festlegen.

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Eltern sollten vor Abschluss einer Zusatzversicherung darauf achten, dass diese frühzeitig abgeschlossen wird, idealerweise bevor eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen wird. Bereits diagnostizierte Fehlstellungen werden von den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Ein Vergleich der Tarife hilft, die passende Versicherung zu finden, die sowohl die medizinischen als auch die ästhetischen Bedürfnisse abdeckt.

Frühzeitiger Abschluss: Warum Timing entscheidend ist

Der zeitliche Aspekt spielt bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung eine entscheidende Rolle. Viele Versicherungen verlangen, dass der Vertrag abgeschlossen wird, bevor eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch angeraten oder begonnen wurde. Sobald eine Diagnose gestellt ist, gilt die Behandlung als laufend und wird von den meisten Anbietern nicht mehr übernommen.

Ein frühzeitiger Abschluss ist daher besonders wichtig, um den vollen Leistungsumfang der Versicherung nutzen zu können. Idealerweise sollte die Versicherung abgeschlossen werden, bevor überhaupt Anzeichen für eine mögliche Fehlstellung erkennbar sind. Viele Eltern entscheiden sich bereits im Kleinkindalter ihres Kindes für eine Zahnzusatzversicherung, um später keine Einschränkungen bei der Kostenübernahme zu riskieren.

Ein weiterer Vorteil eines frühen Abschlusses ist die sogenannte Wartezeit, die viele Versicherungen vorsehen. Diese beträgt in der Regel zwischen drei und acht Monaten. Während dieser Zeit werden keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen übernommen. Wer frühzeitig handelt, kann diese Wartezeit problemlos überbrücken und ist rechtzeitig abgesichert, wenn eine Behandlung notwendig wird.

Darüber hinaus profitieren Eltern von niedrigeren Beiträgen, wenn die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird. Je älter das Kind ist, desto höher können die monatlichen Kosten ausfallen. Ein frühzeitiger Abschluss sichert also nicht nur den Versicherungsschutz, sondern kann auch langfristig Geld sparen.

So funktionieren KIG-Stufen und ihre Bedeutung für die Kostenübernahme

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind ein System, das den Schweregrad von Zahn- und Kieferfehlstellungen einteilt. Sie dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung übernimmt. Es gibt fünf Stufen, von KIG 1 (leicht) bis KIG 5 (sehr schwer).

KIG 1 und 2: Diese Stufen umfassen leichte bis mittlere Fehlstellungen, wie kleine Zahnlücken oder einen minimalen Überbiss. Da diese Fehlstellungen keine medizinischen Probleme verursachen, übernehmen gesetzliche Krankenkassen hier keine Kosten. Eltern müssen die Behandlung in diesen Fällen vollständig privat finanzieren.

KIG 3 bis 5: Ab KIG 3 gelten Fehlstellungen als medizinisch notwendig. Dazu zählen beispielsweise ein deutlicher Überbiss oder ein Kreuzbiss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, jedoch mit Einschränkungen. Ein Eigenanteil von 20 % der Behandlungskosten muss zunächst von den Eltern getragen werden. Dieser wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Bei den schwersten Fehlstellungen (KIG 4 und 5), wie einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder einer extremen Bisslage, ist die Kostenübernahme ebenfalls gewährleistet.

Die Einteilung in die KIG-Stufen erfolgt durch den Kieferorthopäden anhand festgelegter Kriterien. Diese Einstufung hat eine direkte Auswirkung auf die finanzielle Belastung der Eltern. Während die gesetzliche Krankenkasse nur notwendige Behandlungen ab KIG 3 übernimmt, bleiben ästhetische oder Komfortleistungen wie unsichtbare Zahnspangen oder Keramik-Brackets immer privat zu zahlen.

Für Eltern ist es wichtig, die KIG-Stufen zu verstehen, um die finanzielle Planung besser einschätzen zu können. Eine Zahnzusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, da sie oft auch Behandlungen in den Stufen KIG 1 und 2 abdeckt und Zusatzleistungen erstattet.

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Zahnstaffel verstehen: Was Eltern dazu wissen sollten

Die Zahnstaffel ist ein wichtiger Bestandteil vieler Zahnzusatzversicherungen und legt fest, wie viel Geld die Versicherung in den ersten Jahren für zahnärztliche Behandlungen oder Zahnersatz übernimmt. Sie dient dazu, die Kosten für den Versicherer zu begrenzen, insbesondere bei Neuabschlüssen. Eltern sollten die Zahnstaffel genau verstehen, um Überraschungen bei der Kostenübernahme zu vermeiden.

Ein typisches Beispiel für eine Zahnstaffel könnte wie folgt aussehen:

  • Im 1. Jahr: bis zu 1.000 Euro
  • In den ersten 2 Jahren: bis zu 2.000 Euro
  • In den ersten 3 Jahren: bis zu 3.000 Euro
  • In den ersten 4 Jahren: bis zu 4.000 Euro
  • Ab dem 5. Jahr: unbegrenzt (bis zur tariflichen Leistung)

Die Zahnstaffel kann entweder auf das Kalenderjahr oder das Versicherungsjahr bezogen sein. Beim Kalenderjahr beginnt die nächste Stufe immer am 1. Januar, unabhängig vom Abschlussdatum. Beim Versicherungsjahr hingegen wird die Zahnstaffel individuell ab dem Vertragsbeginn berechnet.

Es gibt auch Tarife mit einer niedrigeren Zahnstaffel, die oft günstigere monatliche Beiträge bieten. Diese sind jedoch weniger sinnvoll, da sie die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz oder umfangreiche Behandlungen meist nicht decken. Ein Beispiel für eine niedrigere Zahnstaffel wäre:

  • Im 1. Jahr: bis zu 500 Euro
  • In den ersten 2 Jahren: bis zu 750 Euro
  • In den ersten 3 Jahren: bis zu 1.000 Euro
  • In den ersten 4 Jahren: bis zu 1.250 Euro
  • In den ersten 5 Jahren: bis zu 1.500 Euro

Ein Vorteil für Versicherte: Bei zahnärztlichen Behandlungen nach einem Unfall entfällt die Zahnstaffel in der Regel. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten unabhängig von den Begrenzungen übernimmt. Eltern sollten außerdem wissen, dass ein Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung die Zahnstaffel nicht zurücksetzt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer hingegen beginnt die Zahnstaffel von vorne.

Obwohl Versicherer zunehmend auf Wartezeiten verzichten, gibt es derzeit keine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel. Eltern sollten daher bei der Auswahl eines Tarifs darauf achten, dass die Zahnstaffel ihren finanziellen Bedürfnissen entspricht und ausreichend hohe Leistungen bietet.

Das leisten Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen

Zahnzusatzversicherungen bieten eine wertvolle finanzielle Unterstützung, wenn es um die Kostenübernahme für Zahnspangen geht. Sie schließen die Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinterlässt, und ermöglichen eine breitere Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten. Besonders bei ästhetischen oder modernen Lösungen, die nicht von der GKV abgedeckt werden, spielen sie eine entscheidende Rolle.

Leistungsumfang: Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif einen prozentualen Anteil der Kosten oder bieten eine festgelegte maximale Erstattungssumme. Die Höhe der Erstattung kann bis zu 100 % der Behandlungskosten betragen, insbesondere bei höherwertigen Tarifen. Viele Versicherungen decken zudem Kosten für Zahnspangen in den KIG-Stufen 1 und 2 ab, die von der GKV ausgeschlossen sind.

Abgedeckte Zahnspangenarten:

  • Feste Zahnspangen: Kosten für Metall- oder Keramik-Brackets, auch innenliegend, können erstattet werden.
  • Lose Zahnspangen: Diese sind häufig für Kinder geeignet und werden oft vollständig übernommen.
  • Invisalign und Aligner: Moderne, durchsichtige Schienen, die ästhetisch ansprechend sind, werden von vielen Tarifen unterstützt.
  • Retainer: Nach Abschluss der Behandlung übernehmen einige Versicherungen auch die Kosten für Retentionsgeräte.

Zusätzliche Vorteile: Neben der Kostenübernahme für Zahnspangen bieten viele Zahnzusatzversicherungen weitere Leistungen. Dazu gehören die Erstattung von Beratungskosten, Kontrollterminen und Anpassungen während der Behandlung. Einige Tarife decken auch prophylaktische Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigungen ab, die während einer kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig sind.

Eltern sollten darauf achten, dass die Versicherung vor Beginn der Behandlung abgeschlossen wird, da laufende oder bereits empfohlene Behandlungen in der Regel ausgeschlossen sind. Ein Vergleich der Tarife hilft, den passenden Schutz zu finden, der sowohl die finanziellen als auch die individuellen Bedürfnisse abdeckt.

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Worauf Eltern bei der Wahl der passenden Versicherung achten sollten

Die Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung erfordert sorgfältige Überlegung, da die Leistungen und Bedingungen je nach Anbieter stark variieren können. Eltern sollten bei der Auswahl auf bestimmte Kriterien achten, um sicherzustellen, dass die Versicherung optimal zu den Bedürfnissen ihres Kindes passt.

  • Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob die Versicherung Behandlungen in allen KIG-Stufen abdeckt und ob auch ästhetische oder moderne Behandlungsmethoden wie unsichtbare Zahnspangen eingeschlossen sind.
  • Erstattungshöhe: Achten Sie darauf, welcher Prozentsatz der Kosten übernommen wird und ob es eine maximale Erstattungssumme gibt. Höhere Tarife bieten oft eine Erstattung von bis zu 100 %.
  • Wartezeiten: Einige Versicherungen haben Wartezeiten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Tarife ohne Wartezeit sind besonders vorteilhaft, wenn eine Behandlung kurzfristig notwendig wird.
  • Zahnstaffel: Informieren Sie sich über die Staffelung der Erstattungssummen in den ersten Versicherungsjahren. Eine höhere Zahnstaffel kann bei umfangreichen Behandlungen entscheidend sein.
  • Flexibilität: Überprüfen Sie, ob der Tarif Anpassungen erlaubt, falls sich die Bedürfnisse Ihres Kindes ändern, beispielsweise durch eine unerwartete Diagnose.
  • Zusatzleistungen: Manche Versicherungen bieten zusätzliche Vorteile wie die Übernahme von Kosten für Retainer, professionelle Zahnreinigungen oder Beratungstermine.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis: Vergleichen Sie die monatlichen Beiträge mit den potenziellen Leistungen. Ein günstiger Tarif ist nicht immer die beste Wahl, wenn er nur eingeschränkte Leistungen bietet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz der Vertragsbedingungen. Eltern sollten darauf achten, dass keine versteckten Ausschlüsse oder Einschränkungen im Kleingedruckten enthalten sind. Eine gründliche Beratung oder ein unabhängiger Vergleich der Tarife kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

Beispiele: Konkrete Kosten einer Zahnspange und wie Versicherungen helfen

Die Kosten für eine Zahnspange können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Art der Fehlstellung, der gewählten Behandlungsmethode und den verwendeten Materialien. Um die finanzielle Belastung besser einschätzen zu können, sind konkrete Beispiele hilfreich.

Beispiel 1: Lose Zahnspange
Eine lose Zahnspange, die häufig bei Kindern im Wachstumsalter eingesetzt wird, kostet etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nur bei KIG 3 bis 5. Bei einer Einstufung in KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamten Kosten selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier einspringen und bis zu 100 % der Kosten übernehmen, je nach Tarif.

Beispiel 2: Feste Zahnspange mit Metall-Brackets
Die klassische feste Zahnspange mit Metall-Brackets kostet zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse deckt den Großteil der Kosten bei KIG 3 bis 5, jedoch fallen private Zusatzkosten an, beispielsweise für spezielle Bögen oder kleinere Brackets. Diese Zusatzkosten können sich auf 500 bis 1.500 Euro belaufen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Mehrkosten abdecken.

Beispiel 3: Keramik-Brackets
Für eine ästhetisch ansprechendere Variante, wie Keramik-Brackets, steigen die Kosten auf etwa 4.000 bis 7.000 Euro. Da diese Brackets als Komfortleistung gelten, werden sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung, die ästhetische Behandlungen einschließt, kann hier erhebliche finanzielle Entlastung bieten.

Beispiel 4: Unsichtbare Zahnspange (Aligner)
Moderne Aligner, wie Invisalign, kosten zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Diese Methode wird oft bei Erwachsenen oder Jugendlichen mit leichten bis mittleren Fehlstellungen eingesetzt. Da es sich um eine rein ästhetische Behandlung handelt, werden die Kosten weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch von vielen Standard-Zahnzusatzversicherungen übernommen. Es gibt jedoch spezielle Tarife, die auch diese Behandlungen abdecken.

Wie Versicherungen helfen:

  • Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif bis zu 100 % der privaten Zusatzkosten.
  • Einige Tarife decken auch ästhetische Behandlungen wie Keramik-Brackets oder Aligner ab.
  • Die Erstattung erfolgt häufig gestaffelt (Zahnstaffel), sodass in den ersten Jahren niedrigere Summen verfügbar sind.
  • Versicherungen können auch Retainer und andere Nachsorgekosten übernehmen, die nach der Behandlung anfallen.

Eltern sollten die Kosten für die gewünschte Behandlung genau kalkulieren und prüfen, ob die Zahnzusatzversicherung die entsprechenden Leistungen abdeckt. Ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung stellt sicher, dass alle notwendigen Behandlungen finanziell abgesichert sind.

So vermeiden Sie Kostenfallen und Missverständnisse

Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können schnell unübersichtlich werden, insbesondere wenn Zusatzleistungen ins Spiel kommen. Um Kostenfallen und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Eltern einige wichtige Punkte beachten.

  • Zweitmeinung einholen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vor Beginn einer Behandlung eine zweite Meinung einzuholen. So können Eltern sicherstellen, dass die vorgeschlagene Therapie notwendig und sinnvoll ist.
  • Zusatzleistungen kritisch prüfen: Viele Kieferorthopäden bieten kostenpflichtige Extras wie Keramik-Brackets oder spezielle Bögen an. Eltern sollten genau hinterfragen, ob diese Leistungen wirklich notwendig sind oder ob es kostengünstigere Alternativen gibt.
  • Behandlungsplan verstehen: Der Kieferorthopäde erstellt vor Beginn der Behandlung einen detaillierten Plan. Eltern sollten diesen sorgfältig prüfen und sich alle Positionen erklären lassen, um versteckte Kosten zu vermeiden.
  • Regelungen der Krankenkasse kennen: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für Behandlungen ab KIG 3 und bis zum 18. Lebensjahr. Eltern sollten sicherstellen, dass die Einstufung korrekt erfolgt und wissen, dass sie 20 % der Kosten vorstrecken müssen (10 % bei weiteren Geschwistern).
  • Aligner und ästhetische Behandlungen: Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) sind oft teurer und werden komplett privat bezahlt. Eltern sollten sich bewusst sein, dass diese nur für leichte Fehlstellungen geeignet sind und keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt.
  • Vertrag der Zusatzversicherung prüfen: Falls eine Zahnzusatzversicherung besteht, sollten Eltern die genauen Bedingungen kennen. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen abgedeckt sind und ob Wartezeiten oder Zahnstaffeln gelten.

In Deutschland wird die Häufigkeit von Zahnspangenbehandlungen immer wieder kritisch hinterfragt. Eltern sollten daher auch überlegen, ob die Behandlung wirklich notwendig ist oder ob sie möglicherweise aufgeschoben werden kann. Eine gute Kommunikation mit dem Kieferorthopäden und eine fundierte Entscheidungsgrundlage helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Fazit: Mit der richtigen Versicherung nie mehr Sorgen um Zahnspangen-Kosten

Eine Zahnzusatzversicherung kann Familien vor unerwartet hohen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen schützen und gleichzeitig Zugang zu modernen und ästhetischen Behandlungsmethoden ermöglichen. Mit der richtigen Versicherung lassen sich finanzielle Belastungen minimieren, während Kinder die bestmögliche Versorgung erhalten.

Wichtig ist, dass Eltern frühzeitig handeln und die Tarife sorgfältig vergleichen. Eine gute Versicherung zeichnet sich durch umfassende Leistungen, transparente Bedingungen und flexible Anpassungsmöglichkeiten aus. Dabei sollten nicht nur die Kostenübernahme für Zahnspangen berücksichtigt werden, sondern auch zusätzliche Vorteile wie die Erstattung von Retainern oder Prophylaxeleistungen.

Die richtige Versicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Planungssicherheit. Eltern können beruhigt sein, dass sie für jede Behandlung gut abgesichert sind – unabhängig davon, ob es sich um medizinisch notwendige oder ästhetische Maßnahmen handelt. Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung gehören Sorgen um hohe Zahnspangen-Kosten der Vergangenheit an.


Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung, die oft nur bei schweren Fehlstellungen und Standardbehandlungen zahlt. Sie übernimmt Kosten für moderne und ästhetische Lösungen wie unsichtbare Zahnspangen und bietet damit finanzielle Entlastung für Familien.

Welche Kosten einer Zahnspange deckt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur für Fehlstellungen ab KIG 3, und das bis zum 18. Lebensjahr. Ästhetische Leistungen wie Keramik-Brackets oder unsichtbare Zahnspangen gehören nicht dazu und müssen privat finanziert werden.

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?

Die Versicherung sollte am besten frühzeitig abgeschlossen werden, bevor eine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder begonnen wurde. Dadurch lässt sich eine Wartezeit überbrücken, und bereits diagnostizierte Fehlstellungen werden nicht ausgeschlossen.

Welche Zahnspangenarten werden durch Zahnzusatzversicherungen abgedeckt?

Zahnzusatzversicherungen decken je nach Tarif verschiedenste Zahnspangenarten ab, darunter feste Zahnspangen (Metall- oder Keramik-Brackets), lose Zahnspangen, unsichtbare Aligner wie Invisalign sowie Retainer nach der Behandlung.

Was ist die Zahnstaffel, und warum ist sie wichtig?

Die Zahnstaffel legt fest, wie viel die Zahnzusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren maximal erstattet. Sie dient als Schutzmechanismus für den Versicherer. Eltern sollten auf eine ausreichende Staffelung achten, um hohe Behandlungskosten abdecken zu können.

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Zusammenfassung des Artikels

Eine Zahnzusatzversicherung kann finanzielle Lücken bei kieferorthopädischen Behandlungen schließen, insbesondere für moderne oder ästhetische Lösungen und Fehlstellungen unter KIG 3. Ein frühzeitiger Abschluss ist entscheidend, um den vollen Leistungsumfang zu nutzen und langfristig Kosten zu sparen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Vergleichen Sie frühzeitig Zahnzusatzversicherungen, um sicherzustellen, dass Behandlungen ab KIG-Stufe 1 und 2 sowie ästhetische Leistungen wie unsichtbare Zahnspangen abgedeckt sind.
  2. Schließen Sie die Versicherung möglichst vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ab, da bereits diagnostizierte Fehlstellungen oft nicht mehr versichert werden können.
  3. Achten Sie auf die Zahnstaffel der Versicherung, um sicherzustellen, dass ausreichend hohe Summen für die ersten Jahre der Behandlung verfügbar sind.
  4. Prüfen Sie den Behandlungsplan des Kieferorthopäden sorgfältig und lassen Sie sich Zusatzleistungen wie Keramik-Brackets oder spezielle Bögen genau erklären, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  5. Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, um sicherzugehen, dass die vorgeschlagene kieferorthopädische Behandlung notwendig und sinnvoll ist.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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