Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz in der Privaten Rentenversicherung

18.11.2023 533 mal gelesen 0 Kommentare
  • Bei einer privaten Rentenversicherung kann die Auszahlung im Todesfall an Hinterbliebene vererbt werden, wenn eine entsprechende Bezugsberechtigung festgelegt ist.
  • Hinterbliebenenschutz wie eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente sichert den Partnern oder Kindern Einkommen auch nach dem Tod des Versicherten.
  • Die steuerliche Behandlung der vererbten Rentenversicherungsleistungen hängt von der Art der Leistung und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab.

Einführung in den Hinterbliebenenschutz

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist es eine schwere Zeit. In solchen Momenten möchte niemand über finanzielle Angelegenheiten nachdenken müssen. Doch genau dann spielt der Hinterbliebenenschutz Private Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Er sorgt dafür, dass die Familie des Verstorbenen zumindest finanziell abgesichert ist.

Was bedeutet Hinterbliebenenschutz?

Hinterbliebenenschutz bezeichnet Leistungen von Versicherungen, die an Familienmitglieder ausgezahlt werden, wenn der Versicherte verstirbt. Diese können aus einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung stammen und sollen dazu dienen, das Einkommen des Verstorbenen zu ersetzen und so für finanzielle Sicherheit zu sorgen.

Vorteile und Nachteile: Private Rentenversicherung und Vererbbarkeit

Pro Contra
Die Vererbbarkeit sorgt für einen gewissen Hinterbliebenenschutz. Nicht alle Policen haben Vererbbarkeitsklauseln.
Bei Tod des Versicherten während der Ansparphase geht das Vermögen nicht verloren. Die Auszahlung an die Erben kann unter Umständen besteuert werden.
Auf Wunsch kann auch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Die Höhe der Rente kann variieren und ist nicht immer vorhersagbar.
Die Altersvorsorge sichert den Lebensstandard im Alter. Policen sind oft komplex und für Laien schwer zu durchschauen.

Gesetzliche vs private Rentenversicherung: Unterschiede beim Hinterbliebenenschutz

In Deutschland gibt es sowohl gesetzliche als auch private Rentenversicherungen wie Riester-, Rürup- und betriebliche Altersvorsorge (bAV). Beide bieten einen gewissen Schutz für Hinterbliebene - doch es gibt einige Unterschiede.

Durch die gesetzliche Rentenversicherung sind Witwen/Witwer sowie Waisenkinder grundsätzlich abgesichert. Sie erhalten im Todesfall des Versicherten monatlich Zahlungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft nicht in voller Höhe der vorherigen Rente.

Die private Rentenversicherung hingegen bietet mehr Flexibilität. Hier kann der Versicherte selbst bestimmen, wer im Todesfall die Leistungen erhalten soll – und in welcher Höhe. Zudem ist es möglich, den Vertrag so zu gestalten, dass er an die Hinterbliebenen vererbt werden kann.

Vererbbarkeit bei privaten Rentenversicherungen

Eine Besonderheit von privaten Rentenversicherungen ist ihre Vererbbarkeit. Das bedeutet: Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrags, können seine Angehörigen oder andere Begünstigte das angesparte Kapital erben. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann zum Beispiel eine sogenannte "Rentengarantiezeit" festgelegt werden. Diese garantiert, dass die Rente für einen bestimmten Zeitraum weiter gezahlt wird - auch wenn der Versicherte bereits verstorben ist. Die restlichen Zahlungen gehen dann an die Erben über.

Gestaltungsmöglichkeiten beim Hinterbliebenenschutz Private Rentenversicherung

Mit einer privaten Rentenversicherung hat man viele Optionen zur Gestaltung des Hinterbliebenschutz. Man sollte sich jedoch gut beraten lassen und alle Aspekte bedacht haben bevor man Entscheidungen trifft.

Zu diesen Aspekten gehören unter anderem:

  • Auswahl der Begünstigten: Wer soll im Todesfall die Leistungen erhalten? Dies kann der Ehepartner, Kinder oder auch andere Personen sein.
  • Höhe der Rentenzahlung: Wie hoch soll die monatliche Rente für die Hinterbliebenen ausfallen?
  • Rentengarantiezeit: Für wie viele Jahre sollen die Zahlungen garantiert werden?

Fazit: Private Rentenversicherung bietet individuellen Schutz

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine private Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zum Hinterbliebenenschutz leisten kann. Sie ermöglicht es dem Versicherten, selbst zu bestimmen, wer im Falle seines Todes finanziell abgesichert ist und in welcher Höhe dies geschieht. Zudem besteht bei vielen Verträgen die Möglichkeit zur Vererbbarkeit des angesparten Kapitals.

Allerdings sollte man sich vor Abschluss eines solchen Vertrags gut beraten lassen und alle Aspekte sorgfältig prüfen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass der Hinterbliebenenschutz den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.


Häufig gestellte Fragen zum Hinterbliebenenschutz in der privaten Rentenversicherung

Was ist der Hinterbliebenenschutz in der privaten Rentenversicherung?

Der Hinterbliebenenschutz ist eine Option in der privaten Rentenversicherung, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, im Falle seines Todes Leistungen an seine Hinterbliebenen zu hinterlassen.

Wie funktioniert die Vererbbarkeit in der privaten Rentenversicherung?

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers während der Aufschubzeit wird das angesparte Kapital an die im Vertrag genannten berechtigten Personen ausgezahlt.

Wer kann Begünstigter einer privaten Rentenversicherung sein?

Der Versicherungsnehmer kann eine oder mehrere Personen als Begünstigte benennen. Dies können Familienmitglieder, Lebenspartner oder sogar Organisationen sein.

Kann der Hinterbliebenenschutz nach Vertragsabschluss noch geändert werden?

In der Regel ist es möglich, den Hinterbliebenenschutz während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Es ist jedoch notwendig, dies mit der Versicherungsgesellschaft zu klären.

Welche Alternative gibt es zur Vererbbarkeit in einer privaten Rentenversicherung?

Eine Alternative zur Vererbbarkeit ist die Übertragung der Versicherung. Bei dieser Option wird der Vertrag auf einen anderen Namen umgeschrieben.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Der Hinterbliebenenschutz durch private Rentenversicherungen bietet finanzielle Sicherheit für die Familie nach dem Tod des Versicherten, mit mehr Flexibilität und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten als gesetzliche Rentenversicherungen. Es ist jedoch wichtig, sich vor Abschluss eines solchen Vertrags gut beraten zu lassen und alle Aspekte sorgfältig zu prüfen.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung ausführlich über die Bedingungen zur Vererbbarkeit. Nicht alle Versicherungen bieten diese Option an.
  2. Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, einen Hinterbliebenenschutz in Ihre private Rentenversicherung einzuschließen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie Angehörige haben, die finanziell von Ihnen abhängig sind.
  3. Bedenken Sie, dass die Beiträge für eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz in der Regel höher sind als für eine ohne. Vergleichen Sie daher die Kosten und den Nutzen dieser Option.
  4. Wenn Sie sich für einen Hinterbliebenenschutz entscheiden, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Begünstigten in der Police korrekt angegeben haben. Bei Unklarheiten oder Änderungen sollten Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden.
  5. Achten Sie darauf, dass Ihre Rentenversicherung flexibel genug ist, um auf veränderte Lebensumstände reagieren zu können. Dies kann beispielsweise eine Option zur Anpassung des Hinterbliebenenschutzes oder zur Änderung der Begünstigten sein.

Zahnzusatzversicherung Anbietervergleich

Zahnzusatzversicherung

  Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Parodontose in den letzten 3 Jahren dentZB.100: Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. 10,90EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss - bei Parodontose in den letzten 2 Jahren - für laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen bis Alter 19. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. Kündigung zum 31.12. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigungsfrist 3 Monate
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE