Werden Brillen, Hörhilfen oder andere Hilfsmittel für Kleinkinder von der Krankenzusatzversicherung erstattet?

27.02.2024 290 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Erstattung für Brillen, Hörhilfen oder andere Hilfsmittel für Kleinkinder hängt vom jeweiligen Tarif der Krankenzusatzversicherung ab.
  • Einige Zusatzversicherungen bieten spezielle Tarife für Sehhilfen und Hörgeräte, die auch für Kleinkinder gelten.
  • Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um festzustellen, welche Hilfsmittel abgedeckt sind und welche Eigenanteile anfallen könnten.

Verständnis der Krankenzusatzversicherung für Kleinkinder

Ein grundlegendes Verständnis der Krankenzusatzversicherung ist entscheidend, wenn es um die Absicherung der Gesundheitsbedürfnisse von Kleinkindern geht. Die Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die neben der gesetzlichen oder privaten Grundabsicherung existiert. Sie deckt zusätzliche Leistungen ab, die in der Regel von der Basisversicherung nicht oder nicht vollständig übernommen werden.

Dabei kann es sich um Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte handeln, die gerade für die Entwicklung von Kleinkindern eine große Rolle spielen können. Gerade im Wachstum ist es wichtig, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen schnell auszugleichen, um Entwicklungsstörungen vorzubeugen. Viele Basis-Krankenversicherungen bieten jedoch nur eine eingeschränkte Übernahme solcher Hilfsmittel. Aus diesem Grund wird die Krankenzusatzversicherung als eine sinnvolle Ergänzung für Familien betrachtet, um umfassenden Schutz und Vorsorge für ihre Kinder sicherzustellen.

Die spezifischen Bedingungen und Leistungen einer Krankenzusatzversicherung variieren jedoch je nach Anbieter und gewähltem Tarif. Es ist also wichtig, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung eingehend über die enthaltenen Leistungen zu informieren und diese mit den individuellen Bedürfnissen des Kindes abzugleichen. Dieser Artikel dient dazu, Ihnen das nötige Rüstzeug zu geben, damit Sie in Sachen Krankenzusatzversicherung für Ihr Kleinkind die richtigen Entscheidungen treffen können.

Wichtige Hilfsmittel für Kleinkinder: Brillen und Hörhilfen

Hilfsmittel wie Brillen und Hörhilfen sind für die Entwicklung und das tägliche Leben von Kleinkindern mit Seh- oder Hörschwächen elementar. Eine korrekte Sehstärke oder ein ungestörtes Hörvermögen können in den ersten Lebensjahren entscheidend sein, um Lernprozesse und die soziale Integration positiv zu beeinflussen. Nicht korrigierte Seh- oder Hördefizite können zu langfristigen Nachteilen in der Entwicklung des Kindes führen.

In vielen Fällen erkennen Eltern und Ärzte frühzeitig, ob ein Bedarf an solchen Hilfsmitteln besteht. Während Brillen die Sehschärfe korrigieren und so zum Beispiel das Erfassen von visuellen Informationen ermöglichen, helfen Hörhilfen, auditive Reize besser zu verarbeiten und die Sprachentwicklung zu unterstützen.

Die Anpassung dieser Hilfsmittel sollte stets von Fachpersonal vorgenommen werden, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Speziell bei Kleinkindern ist neben der Funktion auch der Tragekomfort von großer Bedeutung, damit die Hilfsmittel im Alltag akzeptiert und genutzt werden. Aus diesen Gründen sind eine fachkundige Beratung und regelmäßige Kontrollen essentiell.

Vorteile und Nachteile der Erstattung von Kinder-Hilfsmitteln durch Krankenzusatzversicherungen

Pro Contra
Unterstützung bei hohen Kosten für Spezialanfertigungen Eventuell höhere Versicherungsbeiträge
Frühzeitige Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln Begrenzungen und Ausschlüsse in manchen Tarifen
Verbesserung der Lebensqualität des Kindes Zusätzlicher Verwaltungsaufwand
Entlastung der Eltern bei den Gesundheitskosten Teilweise Selbstbeteiligung erforderlich

Kostenerstattung durch die Krankenzusatzversicherung

Die Kostenerstattung für Brillen, Hörhilfen und andere notwendige Hilfsmittel wird von der Krankenzusatzversicherung je nach gewähltem Tarif übernommen. Im Gegensatz zur Basisversicherung, die oft nur einen Grundschutz bietet, ermöglicht die Zusatzversicherung oft umfangreichere Leistungen und eine höhere Kostenabdeckung bei solchen Hilfsmitteln.

Eltern sollten sich vorab genau informieren, in welchem Umfang die Erstattung der Kosten erfolgt. Manche Tarife der Krankenzusatzversicherung decken beispielsweise die vollen Kosten für die erste Brille oder das erste Hörgerät, andere übernehmen einen festgelegten Prozentsatz oder bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um eine Versicherung zu finden, die den Bedürfnissen des Kindes am besten gerecht wird.

Wichtig ist auch, die Konditionen bezüglich der Ersatzbeschaffung zu beachten. Gerade bei Kindern kann es häufiger zu Beschädigungen kommen, oder es sind wegen des Wachstums Anpassungen und neue Anschaffungen notwendig. Einige Krankenzusatzversicherungen bieten für solche Fälle besondere Konditionen, die für Familien finanzielle Sicherheit bedeuten können.

Unterschiede bei Leistungen der Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen einer Krankenzusatzversicherung können stark variieren. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif gibt es Unterschiede, die für die Versorgung von Kleinkindern mit Hilfsmitteln von Bedeutung sind. Es gilt zu prüfen, welche Versicherungsleistungen im Detail abgedeckt sind und ob diese den spezifischen Bedürfnissen entsprechen.

Einige Krankenzusatzversicherungen bieten zum Beispiel ein umfangreicheres Spektrum an Hilfsmitteln an. Dazu gehören nicht nur Brillen und Hörgeräte, sondern auch orthopädische Hilfen oder Sprachtherapiegeräte. Andere Tarife fokussieren sich auf bestimmte Highlights, wie eine unbegrenzte Erstattung für Brillengläser oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.

Des Weiteren kann zwischen den Tarifen auch die Höhe der Selbstbeteiligung schwanken. Manche Versicherungen erfordern eine Eigenbeteiligung der Eltern bei jedem Hilfsmittelkauf, wohingegen andere Tarife diese Kosten komplett übernehmen. Vergleicht man die verschiedenen Optionen, fällt auf, dass die Tarife maßgeblich in der Flexibilität der Leistungserbringung und in den Konditionen für die Inanspruchnahme variieren.

Um die passende Krankenzusatzversicherung zu finden, sollten Eltern somit nicht nur die monatlichen Beiträge berücksichtigen, sondern auch die Detailtiefe der Leistungsübersichten beachten. Eine individuelle Beratung kann zudem dabei helfen, das für die Familie optimale Versicherungspaket zu schnüren.

Voraussetzungen für die Erstattung von Hilfsmitteln

Damit die Erstattung von Hilfsmitteln wie Brillen und Hörhilfen durch eine Krankenzusatzversicherung erfolgt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und werden in den Vertragsbedingungen festgelegt.

Üblicherweise ist eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung notwendig, welche die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel für das Kind bestätigt. Dies dient als Nachweis, dass die Anschaffung der Hilfsmittel keine rein kosmetische, sondern eine gesundheitlich relevante Maßnahme ist.

Ebenso kann es erforderlich sein, dass die Anschaffung oder der Service für das Hilfsmittel über einen von der Versicherung anerkannten Fachhändler oder Mediziner erfolgt. Einige Krankenzusatzversicherungen schließen spezielle Verträge mit Anbietern, um ihre Leistungen effizient und kostengünstig zu gestalten.

Zusätzlich kann es Wartezeiten geben, innerhalb derer nach Vertragsbeginn bestimmte Leistungen noch nicht erstattet werden. Diese Zeitspannen sollen vermeiden, dass Versicherungen kurz vor vorhersehbaren Anschaffungen abgeschlossen werden. Es lohnt sich daher, die Krankenzusatzversicherung frühzeitig – bevor der Bedarf an Hilfsmitteln akut wird – abzuschließen.

Wie beantrage ich eine Kostenerstattung für Hilfsmittel?

Die Beantragung einer Kostenerstattung für Hilfsmittel ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Unterstützung von Ihrer Krankenzusatzversicherung zu erhalten. Damit diese reibungslos funktioniert, sollten Sie die formalen Schritte einhalten.

Zunächst ist es notwendig, dass Sie alle relevanten Belege und Dokumente sammeln. Dazu gehören die ärztliche Verordnung, die Rechnung des Fachhändlers sowie ein eventuell erforderlicher Kostenvoranschlag. Diese Unterlagen müssen oft im Original an die Versicherung übermittelt werden.

Über ein Erstattungsformular der Versicherung, das Sie online oder postalisch einreichen können, machen Sie dann offiziell Ihren Anspruch geltend. Es ist ratsam, alle Unterlagen vor dem Versand zu kopieren, um bei Verlust einen Beleg zu haben.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen bei der Versicherung wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erfolgt die Erstattung der Kosten in der Regel innerhalb weniger Wochen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten setzt sich die Versicherung mit Ihnen in Verbindung.

Es empfiehlt sich, vor dem ersten Erstattungsantrag das persönliche Gespräch mit der Versicherung zu suchen, um alle Schritte zu klären. Auf diese Weise können Fehler vermieden und der Prozess beschleunigt werden.

Zusatzversicherungen für Kinder: Lohnt sich das?

Die Entscheidung, ob eine Zusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Nutzen einer solchen Versicherung zeigt sich insbesondere dann, wenn unvorhergesehene Kosten für Gesundheitsleistungen entstehen, die durch die Grundversicherung nicht gedeckt sind.

Eltern sollten bedenken, dass Kinder während ihres Wachstums unterschiedlichen gesundheitlichen Herausforderungen begegnen können. Ob für reguläre Vorsorgeuntersuchungen, orthopädische Hilfsmittel nach Unfällen oder eben für Brillen und Hörgeräte – eine Zusatzversicherung kann hier breiter absichern und finanzielle Entlastung bieten.

Die Versicherung sollte jedoch nicht nur als reine Kostenübernahme gesehen werden. Zusätzliche Services, wie bevorzugte Terminvergaben bei Fachärzten oder Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten, sind Mehrwerte, die den Komfort und die Versorgungsqualität für das Kind erhöhen können.

Abschließend ist es ratsam, die Prämien der Zusatzversicherung mit den potenziellen Kosten ohne Versicherungsschutz zu vergleichen. Oftmals stellt sich heraus, dass die Investition in eine gute Zusatzversicherung langfristig eine lohnende Entscheidung ist, vor allem wenn man die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes in den Vordergrund stellt.

Fazit: Krankenzusatzversicherung und die Erstattung von Hilfsmitteln für Kleinkinder

Die Krankenzusatzversicherung kann eine wertvolle Ergänzung zur Grundversorgung sein, besonders im Hinblick auf die Erstattung von Hilfsmitteln für Kleinkinder. Entscheidend ist hierbei die sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungstarifs, der die spezifischen Bedürfnisse des Kindes abdeckt und eine angemessene Kostenerstattung ermöglicht.

Es zeigt sich, dass vor allem die individuelle Situation und die möglichen gesundheitlichen Anforderungen des Kindes zu berücksichtigen sind. Denn der Nutzen einer Zusatzversicherung bemisst sich an der Absicherung gegen Risiken und an der Qualität der medizinischen Versorgung, die dem Kind zuteilwird.

Wenn die Voraussetzungen und der richtige Ansatz für die Beantragung von Leistungen verstanden sind, kann die Krankenzusatzversicherung eine zuverlässige finanzielle Absicherung für die Gesundheit des Kindes bieten. Daher erweist sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung in vielen Fällen als eine kluge Investition in die Zukunft des Kindes.


FAQ zur Erstattung von Kinder-Hilfsmitteln durch Krankenzusatzversicherungen

In welchem Umfang werden Brillen und Hörhilfen für Kleinkinder erstattet?

Der Umfang der Erstattung kann je nach Krankenzusatzversicherung und Tarif stark variieren. Manche Tarife decken beispielsweise die vollen Kosten für die erste Brille oder das erste Hörgerät, während andere nur einen bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr übernehmen.

Sind spezielle Bedingungen an die Erstattung von Kinder-Hilfsmitteln geknüpft?

Ja, für die Erstattung können bestimmte Bedingungen gelten, wie die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel, die durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen werden muss. Zudem kann vorgeschrieben sein, dass die Anschaffung oder der Service über einen von der Versicherung anerkannten Fachhändler erfolgt.

Wie geht man vor, um eine Kostenerstattung für Hilfsmittel zu beantragen?

Relevante Belege und Dokumente wie ärztliche Verordnung und Rechnungen müssen gesammelt und oft im Original an die Versicherung übermittelt werden. Ein Erstattungsformular der Versicherung ist auszufüllen und einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Erstattung, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Welche Hilfsmittel außer Brillen und Hörgeräten können durch die Krankenzusatzversicherung abgedeckt sein?

Dies hängt vom jeweiligen Tarif ab. Manche Krankenzusatzversicherungen umfassen auch orthopädische Hilfen, Sprachtherapiegeräte oder andere spezielle medizinische Hilfsmittel, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind.

Was ist bei der Auswahl einer Krankenzusatzversicherung für mein Kind zu beachten?

Wichtig sind die Detailtiefe der Leistungsübersicht und die Abstimmung auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote im Hinblick auf die Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Flexibilität bei Leistungserbringung und spezielle Konditionen für Ersatzbeschaffungen oder Services.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

Zusammenfassung des Artikels

Die Krankenzusatzversicherung für Kleinkinder ergänzt die Basisabsicherung und deckt zusätzliche Leistungen wie Brillen oder Hörgeräte ab, welche wichtig für die Entwicklung des Kindes sind. Es ist entscheidend, vor Abschluss einer solchen Versicherung die Tarife zu vergleichen und auf individuelle Bedürfnisse sowie Konditionen der Erstattung von Hilfsmitteln zu achten.

...
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Online-Termin. Oft ergeben sich schon wertvolle Ideen im ersten Telefonat.

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung genau über die Erstattungskonditionen für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen.
  2. Achten Sie darauf, dass die Krankenzusatzversicherung auch Anpassungen und Neubeschaffungen von Hilfsmitteln aufgrund des Wachstums Ihres Kindes abdeckt, um langfristige Kosten zu minimieren.
  3. Überprüfen Sie, ob und welche Selbstbeteiligungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen für Hilfsmittel in Ihrem Tarif vorgesehen sind, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
  4. Beachten Sie mögliche Wartezeiten nach Vertragsabschluss, innerhalb derer bestimmte Leistungen nicht erstattet werden, und schließen Sie die Krankenzusatzversicherung frühzeitig ab.
  5. Erkundigen Sie sich nach den formalen Schritten für die Beantragung einer Kostenerstattung und halten Sie alle notwendigen Dokumente wie ärztliche Verordnungen und Rechnungen bereit.

Zahnzusatzversicherung Anbietervergleich

Zahnzusatzversicherung

  Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE

Naturheilverfahren Ambulante Zusatzversicherung Anbietervergleich

  Grafik Produkt Grafik Produkt Grafik Produkt
  Barmenia G1000D Barmenia G2000D Hanse Merkur
Ambulante Behandlung Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Erstattet werden 80% für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH. Folgende Beratungen werden online und tele­fonisch bereit­gestellt: Grundsätzliche Erläuterungen zum PanTum Detect® Test Information und Beratung zum gesetz­lichen Krebs­früh­erkennungs­programm Beratung zu allen medi­zi­nischen Gesundheits­fragen durch Ärzte Teilnahme an einem Beratungs­programm bei Krebs­erkrankungen zur Auf­klärung und Beratung zu Diagnostik und Therapie­möglich­keiten Unter­stützung bei der Arzt- und Kranken­hauswahl Arzt-Termine-Service Arznei­mittel­beratung Ärztliche Zweitmeinung, auch vor Operationen Fitness- und Ernährungs­beratung
Vorsorge Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Zuzahlungen und Impfungen max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. Der Versicherer erstattet die Auf­wen­dungen notwendiger Folge­untersuchungen in Form einer PET-CT und einer MRT; Der Versicherer erstattet je Ver­siche­rungs­jahr einen PanTum Detect® Test zur Früh­erkennung bös­artiger Neu­bildungen.
Preis Alter 30 ca. 12,90€ mtl. / 60 ca. 28,70€ mtl. Alter 30 ca. 23,20€ mtl. / 60 ca. 47,60€ mtl. ca. 27,50€ mtl.
Arznei-, Heil- und Hilfmittel Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie u.a., Behandlung durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen und Impfungen. max. 2.000,-EUR pro Kalenderjahr. keine Leistungen
Sehhilfen keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Stationäre Zuzahlungen Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus Erstattet werden gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus keine Leistungen
Zahnbehandlung keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
Zahnersatz keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE