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ARAG: K-Tarifreihe - Vollkrankenversicherung

14.05.2025 14 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die ARAG "K"-Tarifreihe bietet umfassenden Schutz in der privaten Vollkrankenversicherung.
  • Sie ermöglicht individuelle Leistungsbausteine, die flexibel an persönliche Bedürfnisse angepasst werden können.
  • Versicherte profitieren von Leistungen wie freier Arztwahl, modernen Behandlungsmethoden und optionalem Zweibettzimmer im Krankenhaus.

ARAG K-Tarifreihe – Solide Grundversorgung mit Selbstbeteiligungswahl

Die ARAG K-Tarifreihe bietet ein flexibles Modell leistungsstarker privater Krankenversicherung mit wählbarer Selbstbeteiligung. Sie richtet sich insbesondere an Angestellte und Selbstständige, die eine wirtschaftliche PKV mit hochwertiger Versorgung suchen. Die Leistungen sind in allen Varianten identisch – lediglich die Selbstbeteiligung variiert.

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Tarif Selbstbeteiligung pro Jahr
K300 300 EUR
K600 600 EUR
K900 900 EUR
K1200 1.200 EUR
K1500 1.500 EUR

Ambulante Leistungen

  • Primärarztprinzip: 100 % bei Erstbehandlung durch Haus-/Kinder-/Frauen-/Augenarzt oder Notfallarzt; sonst 80 %

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  • Naturheilverfahren: 100 % bei Primärarzt, sonst 80 %, keine Hufelandliste

  • Heilpraktiker inkl. Heil-/Arzneimittel: 80 %, max. 500 €/Jahr

  • Psychotherapie: 80 % für bis zu 50 Sitzungen pro Jahr

  • Vorsorgeuntersuchungen: 100 % nach gesetzlichem Programm

  • Impfungen: 100 % bei Primärarzt, sonst 80 %; keine Reiseimpfungen

  • Sehhilfen: 150 € alle 36 Monate

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): 80 % nach Genehmigung

  • Ambulante Transportkosten: 100 %, bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Bescheinigung

  • Häusliche Krankenpflege: Behandlungspflege bis 4 Wochen, keine Grundpflege

  • Gebührenordnung: Bis zum 3,5-fachen Satz GOÄ (ärztlich), 2,5-fach (technisch), 1,3-fach (Labor)


Stationäre Leistungen

  • Zimmerwahl: 1- oder 2-Bettzimmer

  • Privatarztbehandlung: ja

  • Privatkliniken: mitversichert

  • Psychotherapie stationär: 100 %

  • Hospizversorgung: stationär bis 4 Wochen (ggf. verlängerbar)

  • Reha: AHB ohne Einschränkung

  • Begleitperson bei Kindern: Kosten gemäß Bundespflegesatzverordnung

  • Transportkosten: bis 100 km bei medizinischer Notwendigkeit

  • Vor-/nachstationäre Behandlung: wird übernommen

  • Auslandsrücktransport: mitversichert (max. 10.000 € für Überführung)


Zahnleistungen

  • Zahnbehandlung: 100 % (auch PZR, Parodontose, Wurzel, Füllung, Knirschschienen)

  • Zahnersatz: 80 % (inkl. Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, max. 4 Implantate/Kiefer inkl. Knochenaufbau, Provisorien)

  • Inlays: 100 %

  • Kieferorthopädie: 80 % (Kinder & Erwachsene)

  • Material-/Laborkosten: entsprechend zum Maßnahmensatz

  • Heil- und Kostenplan (HKP): verpflichtend ab 2.000 €, sonst Kürzung übersteigender Leistungen auf 50 %

  • Zahnstaffel (inkl. KFO):

    • Jahr 1: 1.000 €

    • Jahr 2: 2.000 €

    • Jahr 3: 3.000 €

    • Jahr 4: 4.000 €

    • Jahr 5: 5.000 €

    • ab Jahr 6: unbegrenzt

    • bei Unfall keine Begrenzung


Beitragsrückerstattung (BRE)

  • 2 Monatsbeiträge nach 1 leistungsfreiem Jahr

  • BRE gilt auch für Kinder und Jugendliche

  • Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, PZR sind BRE-neutral


Beitragsbeispiel (K900, m, 30 Jahre, Stand 06/2025)

Komponente Beitrag (EUR)
K900 286,36
PVN (Pflegepflicht) 60,40
KTV42 (KT ab Tag 43) 32,00
KHT (10 €/Tag) 1,91
PIN (Pflegegeld) 38,63
BEK67K900 25,60
RK-J (Ausland) 0,67
Zuschlag 10 % 28,64
Gesamtbeitrag 474,21
AG-Zuschuss -217,46
Eigenanteil 256,75 EUR

Kombinierbare Tarife

  • PVN – Pflegepflichtversicherung

  • KTV42 – Krankentagegeld ab Tag 43

  • KHT – Krankenhaustagegeld

  • PIN1–5 – Pflegegeldtarife

  • BEK67K900 – Beitragsentlastung ab 67

  • RK-J – Auslandsreiseversicherung

  • Flexi Pro - Optionrecht

Empfehlung & Fazit

Geeignet für:

  • Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss, die eine hochwertige Grundversorgung möchten

  • Selbstständige, die durch Selbstbeteiligung Beiträge senken wollen

  • Kunden mit klar kalkulierbarem Bedarf an stationärer Wahlleistung und moderater Zahnversorgung

Weniger geeignet für:

  • Personen, die Reiseimpfungen oder volle Naturheilverfahren wünschen

  • Versicherte mit hohem ambulantem Facharztbedarf außerhalb des Primärarztmodells

Die ARAG K-Tarifreihe ist eine klassische, solide PKV mit ausgewogenem Leistungsspektrum. Sie eignet sich besonders für preisbewusste Kunden mit Anspruch auf gute Versorgung.


Hinweis / Disclaimer

Alle Angaben basieren auf dem Stand der Tarifinformationen der ARAG Krankenversicherung zum 06/2025. Die tatsächlichen Beiträge und Leistungen können je nach Alter, Eintrittsalter, Region und Gesundheitsstatus abweichen. Die Tarifwahl sollte stets unter fachkundiger Beratung erfolgen.


FAQ zur ARAG Krankenversicherung K-Tarifreihe

Welche Selbstbeteiligungsstufen bietet die ARAG K-Tarifreihe?

Die K-Tarifreihe umfasst die Stufen K300, K600, K900, K1200 und K1500. Die Zahl im Tarifnamen steht jeweils für die jährliche Selbstbeteiligung in Euro. Die Leistungsinhalte bleiben bei allen Tarifen identisch, nur die Höhe der Selbstbeteiligung variiert.

Wie funktioniert das Primärarztprinzip bei der ARAG K-Tarifreihe?

Das Primärarztprinzip ist verpflichtend: Versicherte müssen im Regelfall zuerst einen Haus- oder Primärarzt aufsuchen. Nur wenn dieser eine Überweisung ausstellt, werden Kosten bei Fachärzten zu 100 % erstattet; ohne Überweisung werden ambulante Leistungen meist nur zu 80 % übernommen.

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung im leistungsfreien Jahr?

Nach einem leistungsfreien Jahr (außer Vorsorge und Impfungen) können Versicherte eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von 2 Monatsbeiträgen erhalten. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Erwachsene und Kinder/Jugendliche.

Welche zahnärztlichen Leistungen sind im K-Tarif abgesichert?

Die K-Tarifreihe erstattet 100 % für Zahnbehandlung, 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie, 100 % für Inlays sowie 80 % für Onlays und Implantate. Implantate sind auf maximal vier pro Kiefer inklusive Knochenaufbau begrenzt. Für umfangreiche Zahnarztkosten gilt in den ersten fünf Jahren eine gestaffelte Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel).

Wer kann von der ARAG K-Tarifreihe besonders profitieren?

Die K-Tarifreihe eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die dank Arbeitgeberzuschuss eine niedrige Selbstbeteiligung wählen möchten, sowie für Selbstständige, die ihre Beiträge durch eine höhere Selbstbeteiligung individuell steuern wollen. Auch Versicherte mit Wunsch nach Komfortstation (Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt) profitieren von den umfassenden Leistungen.

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Zusammenfassung des Artikels

Die ARAG K-Tarifreihe bietet eine flexible private Krankenversicherung mit einheitlichen Leistungen und wählbarer Selbstbeteiligung, passend für verschiedene Lebenssituationen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Wählen Sie die passende Selbstbeteiligung: Die ARAG K-Tarifreihe bietet fünf verschiedene Selbstbeteiligungsstufen (300 bis 1.500 EUR). Überlegen Sie, wie viel Eigenanteil Sie im Krankheitsfall übernehmen möchten und wie sich dies auf Ihren monatlichen Beitrag auswirkt. Arbeitnehmer profitieren oft von niedriger Selbstbeteiligung dank Arbeitgeberzuschuss, während Selbstständige durch höhere SB die Prämie steuern können.
  2. Beachten Sie das Primärarztprinzip: Leistungen werden zu 100 % übernommen, wenn Sie den Erstkontakt über Ihren Hausarzt herstellen. Bei direktem Facharztbesuch ohne Überweisung erhalten Sie meist nur 80 %. Planen Sie Ihre Arztbesuche daher entsprechend, um den vollen Leistungsumfang zu nutzen.
  3. Nutzen Sie das Wechsel- und Optionsrecht: Innerhalb der K-Tarifreihe können Sie die Selbstbeteiligungsstufe ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Nach Elternzeit oder 6 Jahren Vertragslaufzeit besteht zudem ein Optionsrecht auf höherwertige Tarife. Das ermöglicht eine flexible Anpassung an Ihre Lebenssituation.
  4. Profitieren Sie von der Beitragsrückerstattung: Nach einem leistungsfreien Jahr erhalten Sie zwei Monatsbeiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gelten dabei nicht als Leistungsfall – nutzen Sie diese also ohne Angst vor Verlust der Rückerstattung.
  5. Beachten Sie Einschränkungen bei Zusatzleistungen: Reiseimpfungen und Kurleistungen sind im K-Tarif nicht abgedeckt. Wenn Sie darauf Wert legen, prüfen Sie, ob eine Zusatzversicherung oder ein anderer Tarif besser zu Ihren Bedürfnissen passt.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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