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Bundessozialgericht stoppt PKV-Versicherten bei GKV-Wechsel
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 12 KR 6/24 R) hat die Rückkehr von Privatversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erschwert. Ein Privatversicherter, der nach einem Schlaganfall in Teilzeit arbeiten wollte und dessen Bruttogehalt von 2.440 Euro unter der Versichertenpflichtgrenze von 77.400 Euro lag, wurde der Wechsel in die GKV verwehrt. Die Richter entschieden, dass sein bestehendes Beschäftigungsverhältnis durch die Wiedereingliederung nicht verändert wurde, was eine Voraussetzung für den Wechsel darstellt.
„Eintritt und Fortbestehen von Arbeitsunfähigkeit lassen die mit einer Beschäftigung einhergehende Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit grundsätzlich unberührt“, so die Kasseler Richter.
Zusammenfassend zeigt dieses Urteil, dass die Rückkehr in die GKV für Privatversicherte, insbesondere nach dem 55. Lebensjahr, stark eingeschränkt ist.
Pflegereform: Private Versicherer fordern Leistungskürzungen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat ein Fünf-Punkte-Sofortprogramm zur Reform der Pflegeversicherung vorgeschlagen. Angesichts eines drohenden Defizits von sechs Milliarden Euro im kommenden Jahr fordert der PKV-Verband, die Ausgaben der Pflegeversicherung nicht schneller wachsen zu lassen als die Einnahmen. Insbesondere die Zuschläge zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen, die jährlich Kosten von acht Milliarden Euro verursachen, sollen reduziert werden.
Der PKV-Verband plädiert zudem für eine stärkere Bündelung der Leistungen für die tatsächlich bedürftigen Personen und eine Neuausrichtung der Pflegeleistungen, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken.
Diese Reformvorschläge könnten zu Einsparungen von bis zu 4,1 Milliarden Euro führen und die Pflegeversicherung auf eine nachhaltigere Basis stellen.
Krankenkassen-Reform: Höhere Beiträge für 6,3 Millionen Deutsche
Das Bundeskabinett hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, die eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro ab 2027 vorsieht. Diese Maßnahme betrifft rund 6,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland, die künftig auf einen größeren Gehaltsanteil Beiträge entrichten müssen. Die durchschnittliche Zusatzbelastung wird auf etwa 788 Euro jährlich geschätzt, was rund 65 Euro monatlich entspricht.
Die Reaktionen auf die Reform sind gemischt. Während der PKV-Verband die Erhöhung als „Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte“ kritisiert, fordern Sozialverbände und die AWO weitergehende Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität im Gesundheitssystem.
Österreichische Versicherungswirtschaft zeigt Wachstum
Die österreichische Versicherungswirtschaft hat im Geschäftsjahr 2025 ein Prämienwachstum von 4,5% auf rund 22,4 Milliarden Euro verzeichnet. Besonders die Schaden-Unfallversicherung wuchs um 4,9% auf 13,7 Milliarden Euro, während die private Krankenversicherung um 8,4% auf 3,4 Milliarden Euro zulegte. Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung beliefen sich auf 2,8 Milliarden Euro, was einem Wachstum von 6,7% entspricht.
Der Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes betont die Notwendigkeit einer Reform der privaten Altersvorsorge, um den demografischen Wandel zu bewältigen und den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Quellen:
- Schlaganfall, Teilzeit, Wechselwunsch: Bundessozialgericht stoppt PKV-Versicherten
- Pflegereform: Private Versicherer wollen Pflegegrad 1 an den Kragen
- Private Versicherer haben es gelernt, gegen öffentliche Versicherer zu konkurrieren
- Krankenkassen-Reform beschlossen: Warken bittet 6,3 Millionen Deutsche zur Kasse – warum das nicht reicht
- Weiter nordwärts – mnews
- Pflegereform: Private Versicherer wollen Pflegegrad 1 an den Kragen














