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PKV für Ein- und Auswanderer: Der Experten-Guide 2025

22.04.2026 18 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die private Krankenversicherung (PKV) bietet maßgeschneiderte Tarife für Ein- und Auswanderer, die oft bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bieten.
  • Einwanderer sollten sich über die Wartezeiten und Bedingungen der PKV informieren, um sicherzustellen, dass sie schnell Zugang zu medizinischen Dienstleistungen erhalten.
  • Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die passende PKV und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen zu verstehen.
Wer Deutschland verlässt oder nach Deutschland zuzieht, steht vor einer krankenversicherungsrechtlichen Zäsur, die erhebliche finanzielle und gesundheitliche Konsequenzen haben kann. Die Private Krankenversicherung spielt dabei eine Schlüsselrolle – denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung folgt sie keinem Territorialprinzip und bietet unter bestimmten Voraussetzungen weltweiten Schutz. Gleichzeitig lauern für Auswanderer Fallstricke wie der Verlust des Anwartschaftsrechts, Beitragsnachzahlungen bei Rückkehr oder Versorgungslücken im Zielland, während Einwanderer mit lückenhaften Versicherungsbiografien oft auf unerwartete Zugangshürden stoßen. Entscheidend ist: Wer zu spät oder falsch plant, zahlt unter Umständen jahrelang doppelt – oder steht im Ernstfall ohne ausreichende Absicherung da. Die folgenden Informationen richten sich an Menschen, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage suchen, bevor sie den entscheidenden Schritt über die Grenze wagen.

PKV-Status beim Auswandern: Ruhendstellung, Kündigung oder Weiterführung im Vergleich

Wer Deutschland verlässt, steht vor einer Entscheidung, die weitreichende finanzielle und gesundheitliche Konsequenzen hat: Was passiert mit der privaten Krankenversicherung? Die drei Optionen – Ruhendstellung, Kündigung und Weiterführung – unterscheiden sich fundamental in ihren Vor- und Nachteilen, und die falsche Wahl kostet im schlimmsten Fall Zehntausende Euro oder den Versicherungsschutz für immer.

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Die drei Optionen im Detail

Weiterführung des Vollschutzes bedeutet, dass Beiträge und Leistungen unverändert bestehen bleiben. Für Auswanderer, die innerhalb von zwei bis drei Jahren zurückkehren wollen oder regelmäßig längere Zeiträume in Deutschland verbringen, ist das oft die sinnvollste Variante. Viele Tarife erstatten sogar Behandlungskosten im Ausland – allerdings mit Höchstsätzen, die häufig an die deutschen GOÄ-Sätze gekoppelt sind. Wer sich konkret informieren möchte, was ein Umzug ins Ausland für die bestehende PKV bedeutet, findet dort einen strukturierten Einstieg in die Materie.

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Ruhendstellung bietet nicht jeder Versicherer an, und wo sie möglich ist, gelten strenge Bedingungen. Der Vertrag wird auf einen Anwartschaftstarif reduziert – monatlich fallen dann statt 400–700 Euro Vollbeitrag nur noch 20–80 Euro an. Der entscheidende Vorteil: Die erworbenen Altersrückstellungen bleiben erhalten, und bei Rückkehr nach Deutschland wird der ursprüngliche Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Ruhendstellung zugrunde gelegt. Erkrankungen während der Ruhendstellung führen also zu keinen neuen Risikoausschlüssen.

Kündigung ist die Option mit den gravierendsten Langzeitfolgen, die Auswanderer systematisch unterschätzen. Mit dem Wegfall des Wohnsitzes entfällt zwar die Versicherungspflicht, aber auch alle aufgebauten Altersrückstellungen gehen verloren – und eine Neuaufnahme nach der Rückkehr erfolgt zu den dann gültigen Konditionen inklusive erneuter Gesundheitsprüfung. Wer mit 38 Jahren kündigt und mit 50 zurückkommt, zahlt nicht nur höhere Beiträge wegen des Alters, sondern riskiert Risikoausschlüsse oder Beitragszuschläge für in der Zwischenzeit aufgetretene Erkrankungen.

Entscheidungskriterien nach Aufenthaltsdauer

Die geplante Aufenthaltsdauer im Ausland ist das zentrale Entscheidungskriterium. Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt in der PKV spielen zusätzlich Faktoren wie das Ziellandes-Gesundheitssystem, die dortige Behandlungsqualität und das persönliche Krankheitsrisiko eine entscheidende Rolle. Wer in die USA auswandert, braucht dort zwingend eine lokale Krankenversicherung – die deutsche PKV reicht als alleiniger Schutz nicht aus.

  • Bis 2 Jahre: Weiterführung des Vollschutzes meist sinnvoll, besonders bei Beamten und Selbstständigen mit deutschen Einkünften
  • 2–5 Jahre: Ruhendstellung prüfen, sofern der Versicherer dies ermöglicht – kombiniert mit lokaler Versicherung vor Ort
  • Über 5 Jahre oder dauerhaft: Individuelle Beratung unerlässlich; Altersrückstellungen können bei manchen Tarifen übertragen werden

Besonders komplex wird die Situation bei längeren Auslandsaufenthalten ohne festes Rückkehrdatum. Für dieses Szenario – etwa digitale Nomaden, Rentner im Sonnenbelt oder Expatriates – lohnt ein genauer Blick auf die Möglichkeiten einer PKV-Absicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland, die speziell auf diese Lebenssituation zugeschnittene Tarife berücksichtigt. Pauschalantworten gibt es hier nicht – entscheidend sind der individuelle Vertrag, das Alter und der aktuelle Gesundheitszustand.

Dauerhafter Auslandsaufenthalt – Welche PKV-Tarife wirklich weltweiten Schutz bieten

Der entscheidende Unterschied zwischen einem PKV-Tarif mit „weltweitem Schutz" und einem Tarif, der diesen Schutz tatsächlich liefert, liegt im Kleingedruckten – genauer gesagt in der Definition des gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die meisten Standardtarife der privaten Krankenversicherung sehen vor, dass der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlagert, verliert in vielen Tarifen automatisch den Versicherungsschutz – ohne Kündigung, ohne Vorwarnung.

In der Praxis bedeutet das: Ein Versicherter, der nach Barcelona zieht und dort ein Apartment mietet, seinen deutschen Wohnsitz abmeldet und Vollzeit aus Spanien arbeitet, ist nach den Bedingungen gängiger Tarife oft nicht mehr versichert – auch wenn er weiterhin Beiträge zahlt. Der Schaden entsteht dann spätestens im Leistungsfall, wenn die Versicherung rückwirkend Erstattungen verweigert.

Welche Klauseln wirklich zählen

Wer langfristig im Ausland krankenversichert sein möchte, muss auf drei konkrete Tarifmerkmale achten. Erstens: die Aufenthaltsdefinition – gilt der Schutz unabhängig vom Wohnsitz oder nur bei „vorübergehendem" Aufenthalt? Zweitens: die Leistungspflicht im Ausland – erstattet der Versicherer nach deutschen Erstattungssätzen, nach Auslandstarifen oder nach tatsächlich entstandenen Kosten? Drittens: die Rückholung und Notfallversorgung – ist ein Assistance-Baustein mit medizinisch sinnvollen Rücktransportleistungen integriert?

  • Tarife mit weltweitem Leistungsversprechen ohne Wohnsitzbindung – etwa von Anbietern wie Allianz Care, Cigna Global oder AXA International – sind explizit für Expatriates konzipiert
  • Klassische deutsche PKV-Tarife (z. B. von DKV, Debeka, Signal Iduna) enthalten Auslandsklauseln, die Leistungen meist auf 3–6 Monate begrenzen
  • Hybridlösungen: Einige Anbieter ermöglichen es, einen deutschen Anwartschaftstarif ruhend zu stellen und parallel eine internationale Police abzuschließen

Die Faustregel aus der Beratungspraxis: Wer länger als sechs Monate pro Jahr im Ausland lebt, sollte nicht auf den Auslandsschutz eines deutschen Standardtarifs vertrauen. Wie lange ein Auslandsaufenthalt innerhalb der PKV versicherungsrechtlich toleriert wird, hängt stark vom individuellen Tarif ab – und die Spannen reichen von 42 Tagen bis zu echtem Daueraufenthalt ohne Einschränkung.

Internationale Krankenversicherung als Alternative zur deutschen PKV

Für Auswanderer ist die sogenannte International Private Medical Insurance (IPMI) oft die sinnvollere Lösung. Diese Policen sind speziell darauf ausgelegt, Personen ohne festen Wohnsitz in einem einzelnen Land abzusichern. Anbieter wie Cigna Global oder Allianz Care kalkulieren ihre Beiträge nach Region, Alter und Leistungsumfang – nicht nach deutschen GKV-Logiken. Ein 35-jähriger Auswanderer ohne Vorerkrankungen zahlt für eine IPMI-Police mit weltweitem Schutz (inkl. USA) typischerweise zwischen 180 und 350 Euro monatlich.

Der Haken: Wer später nach Deutschland zurückkehren möchte, muss sich neu in der PKV bewerben – mit erneuter Gesundheitsprüfung und möglicherweise schlechteren Konditionen als beim ursprünglichen Eintritt. Wer diese Option offen halten will, sollte parallel eine Anwartschaftsversicherung beim deutschen PKV-Anbieter abschließen. Die Kosten dafür liegen je nach Versicherer zwischen 20 und 80 Euro monatlich und sichern den Wiedereintritt zu den ursprünglichen Bedingungen.

Aufenthaltsdauer und Versicherungspflicht: Fristen, Grenzen und rechtliche Fallstricke

Die entscheidende Frage, die viele Auswanderer und Expatriates unterschätzen: Ab wann erlischt der deutsche Versicherungsstatus, und wann greift die Pflicht zur lokalen Absicherung? Im Kern dreht sich alles um den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts – eine Kategorie, die weder im PKV-Recht noch im Steuerrecht trennscharf definiert ist, aber massive Konsequenzen hat. Die Finanzämter und Krankenversicherer orientieren sich in der Praxis an der 6-Monats-Grenze, die jedoch nur als Faustregel gilt, nicht als gesetzlich fixierter Schwellenwert.

Wer seinen deutschen Wohnsitz aufgibt und dauerhaft ins Ausland zieht, verliert grundsätzlich die Versicherungspflicht in Deutschland – und damit auch den gesetzlichen Anspruch auf GKV-Leistungen. PKV-Versicherte stehen hier vor einer anderen Ausgangslage: Der private Versicherungsvertrag läuft zivilrechtlich weiter, unabhängig vom Wohnsitz. Doch wer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert, muss aktiv prüfen, ob der bestehende Vertrag die neue Situation überhaupt noch abdeckt – denn viele Tarife beschränken Leistungen auf den Aufenthaltsraum EU oder schließen Daueraufenthalte außerhalb explizit aus.

Die 6-Monats-Falle und ihre praktischen Konsequenzen

In der Praxis zeigt sich ein klares Muster: Wer länger als sechs Monate im Ausland lebt, riskiert, dass sein PKV-Anbieter von einem Wegfall des Versicherungsrisikos in Deutschland ausgeht. Einige Versicherer kündigen den Vertrag in diesem Fall, andere reduzieren die Leistungen erheblich. Genau damit befasst sich die zentrale Frage, wie lange ein Auslandsaufenthalt versicherungsrechtlich problemlos möglich ist – und die Antwort hängt vom individuellen Tarif, dem Zielland und dem Grund des Aufenthalts ab.

Relevant sind dabei vor allem drei Szenarien:

  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt (unter 6 Monate): Bestehende PKV greift meist uneingeschränkt, Wohnsitz in Deutschland bleibt erhalten.
  • Langfristiger Auslandsaufenthalt mit deutschem Wohnsitz (z. B. Zweitwohnsitz): Rechtlich grenzwertig, da der tatsächliche Lebensmittelpunkt entscheidet – nicht die Meldeadresse.
  • Dauerhafter Wegzug ohne deutschen Wohnsitz: Versicherungspflicht im Zielland entsteht, deutsche PKV muss aktiv angepasst oder in eine Auslandsversicherung überführt werden.

Sonderfälle: ICT-Visa, Entsendungen und mobile Arbeitnehmer

Besonders komplex wird es bei unternehmensinternen Transfers. Das ICT-Visum (Intra-Corporate Transfer) schafft eine eigene Kategorie: Wer als leitender Angestellter oder Spezialist innerhalb eines multinationalen Konzerns nach Deutschland oder ins Ausland versetzt wird, unterliegt spezifischen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Diese besondere Visumsform beeinflusst direkt, welche Versicherungslösung rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll ist – die automatische Fortführung der deutschen PKV ist hier keine Selbstverständlichkeit.

Bei Entsendungen mit fortbestehendem deutschen Arbeitsverhältnis greift hingegen häufig das Entsendeprinzip der EU-Verordnung 883/2004, das die Weiterführung des deutschen Sozialversicherungsrechts für bis zu 24 Monate erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nur innerhalb der EU und des EWR – bei Drittstaaten sind bilaterale Sozialversicherungsabkommen zu prüfen, von denen Deutschland aktuell mit rund 20 Ländern entsprechende Vereinbarungen unterhält.

Die wichtigste Handlungsempfehlung: Fristen niemals aus dem Gedächtnis verwalten. Wer die relevanten Zeitgrenzen – ob 6 Monate für den Aufenthalt, 24 Monate für die Entsendung oder vertragliche Ausschlussfristen – nicht dokumentiert verfolgt, läuft in Deckungslücken, die im Schadensfall nicht mehr zu schließen sind.

Einwanderung nach Deutschland – PKV-Zugang für Zuzügler, Expats und ICT-Karteninhaber

Wer nach Deutschland zuzieht, steht vor einer oft unterschätzten Herausforderung: Das deutsche Krankenversicherungssystem kennt keine automatische Aufnahme. Anders als in vielen anderen Ländern müssen Neuzuzügler aktiv nachweisen, dass sie ausreichend krankenversichert sind – und je nach Aufenthaltsstatus, Einkommen und Arbeitsverhältnis ergeben sich dabei völlig unterschiedliche Zugangswege zur Privaten Krankenversicherung (PKV).

Wer kommt direkt in die PKV?

Der klassische Fall: Ein Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland tritt eine Stelle in Deutschland an, deren Jahresbruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 2024: 69.300 Euro übersteigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung – und der Weg in die PKV ist offen. Für Selbstständige und Freiberufler gilt diese Hürde nicht: Sie können unabhängig vom Einkommen direkt in die PKV eintreten, sofern sie keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.

Für viele Expats, die von internationalen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, ist die PKV die naheliegende Wahl. Die Tarife lassen sich oft nahtlos an bestehende internationale Krankenversicherungen anpassen, und wer später wieder ins Ausland wechselt, kann seinen Versicherungsschutz beim Wegzug in vielen Fällen flexibel weiterführen oder anpassen. Dieser Vorteil ist nicht zu unterschätzen, denn der Wiedereintritt in die PKV nach einem längeren Auslandsaufenthalt kann je nach Gesundheitszustand deutlich teurer werden.

Sonderfall ICT-Karte: Was Inhaber wissen müssen

Die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) ermöglicht Führungskräften und Spezialisten multinationaler Konzerne einen befristeten Aufenthalt in Deutschland – typischerweise für 1 bis 3 Jahre. Der versicherungsrechtliche Status dieser Personengruppe ist komplex, weil sie häufig weiterhin im Ausland sozialversichert bleiben oder über Unternehmensversicherungen abgedeckt sind. Wer die versicherungsrechtlichen Besonderheiten bei der ICT-Karte nicht kennt, riskiert Lücken im Schutz oder bezahlt doppelt.

Konkret: ICT-Karteninhaber aus Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, unterliegen grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Das bedeutet, dass bei einem Gehalt unterhalb der JAEG zunächst GKV-Pflicht bestehen kann – selbst wenn der Aufenthalt nur temporär ist. Hier empfiehlt sich frühzeitige Beratung, idealerweise vor der Einreise.

Zuzügler aus dem EU-Ausland genießen dagegen besondere Regelungen durch die EU-Koordinierungsverordnung (VO (EG) Nr. 883/2004). Sie können unter bestimmten Bedingungen in ihrer Heimat-PKV verbleiben oder müssen nachweisen, dass ihr bisheriger Schutz den deutschen Anforderungen entspricht. Ein europäischer Krankenversicherungsnachweis allein reicht für einen dauerhaften Aufenthalt nicht aus.

  • Beamte und Richter im deutschen Staatsdienst sind grundsätzlich beihilfeberechtigt und schließen eine ergänzende PKV ab – das gilt auch für eingebürgerte Zuzügler
  • Studierende aus dem Ausland unter 30 Jahren sind in der Regel GKV-pflichtig; ein PKV-Zugang ist nur in Ausnahmefällen möglich
  • Selbstständige Zuzügler sollten beachten, dass eine einmal gewählte PKV bei späterem dauerhaftem Wegzug für langfristige Auslandsaufenthalte besondere Regelungen erfordert

Die Praxis zeigt: Der optimale Einstiegszeitpunkt für die PKV liegt vor der offiziellen Anmeldung in Deutschland. Wer bereits mit einer lückenlosen Versicherungshistorie anreist und den Antrag zeitnah stellt, vermeidet Wartezeiten, rückwirkende GKV-Beiträge und mögliche Risikozuschläge durch eine verzögerte Gesundheitsprüfung.

Länderspezifische Krankenversicherungspflicht: Spanien, Thailand und andere Hochrisikoregionen im Vergleich

Wer glaubt, ein internationaler Krankenversicherungsschutz reiche für jeden Zielort gleichermaßen aus, unterschätzt die enormen länderspezifischen Anforderungen, die Behörden, Visumsysteme und Krankenhäuser an Auswanderer stellen. Die Realität: Jedes Land spielt nach eigenen Regeln – und wer diese nicht kennt, riskiert Visumablehnung, Krankenhausaufnahme gegen Vorkasse oder im schlimmsten Fall komplette Behandlungsverweigerung.

Spanien: Nachweispflicht mit konkreten Mindestanforderungen

Spanien gehört zu den anspruchsvollsten EU-Ländern, wenn es um den Nachweis einer privaten Krankenversicherung für Nicht-EU-Bürger und bestimmte EU-Rentner geht. Wer sich als Nicht-Erwerbstätiger im Land niederlassen möchte, benötigt für das Non-Lucrative-Visum eine Police ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeiten und mit unbegrenzter Deckungssumme für stationäre Behandlungen. Viele günstige Expat-Policen scheitern genau an diesem letzten Punkt. Worauf es bei der Auswahl ankommt und welche Versicherer die spanischen Konsulate erfahrungsgemäß akzeptieren, zeigt ein detaillierter Überblick über alle relevanten Anforderungen für Krankenversicherungen in Spanien. Besonders tückisch: Manche Konsulate fordern explizit eine spanische Polizze – internationale Rahmenverträge werden dann trotz gleichwertiger Leistung abgelehnt.

Hinzu kommt die Zweiklassenmedizin im spanischen System: Die öffentliche Gesundheitsversorgung (Seguridad Social) ist für Auswanderer ohne Erwerbstätigkeit oder Beitragszahlung grundsätzlich nicht zugänglich. Wartzeiten in öffentlichen Einrichtungen von 8–14 Wochen für Facharzttermine sind keine Ausnahme. Eine private Police mit Direktabrechnung in den bevorzugten Privatkliniken wie Quirónsalud oder HM Hospitales ist daher kein Luxus, sondern medizinische Notwendigkeit.

Thailand: Hohe Behandlungskosten treffen auf lückenhafte Basisabsicherung

Thailand lockt jährlich Zehntausende Rentner und digitale Nomaden – und gilt gleichzeitig als eine der teuersten Destinationen für medizinische Behandlungen im Privatsektor. Das Retirement-Visum (Non-OA) verlangt seit 2019 einen verpflichtenden Versicherungsnachweis: mindestens 40.000 Baht (ca. 1.050 Euro) ambulante und 400.000 Baht (ca. 10.500 Euro) stationäre Deckung. Klingt großzügig – ist es aber nicht. Eine einzige Herzoperation im Bumrungrad International Hospital in Bangkok kostet schnell 15.000 bis 40.000 Euro. Was die offiziellen Mindestanforderungen verschweigen und welche versteckten Kosten auf Thailand-Auswanderer warten, erklärt sich am besten anhand konkreter Fallbeispiele zu den finanziellen Risiken privater Krankenversicherungen in Thailand.

Weitere Hochrisikoregionen mit spezifischen Anforderungen sind:

  • UAE/Dubai: Arbeitgeber müssen Mitarbeitern eine Pflichtversicherung stellen; Selbstständige benötigen einen Nachweis für die Residency-Visum-Beantragung
  • Mexiko: Kein offizieller Pflichtnachweis, aber Privatkliniken verlangen routinemäßig Kreditkartenhinterlegung oder Versicherungsnachweis vor Aufnahme
  • Portugal (D7-Visum): Ähnlich Spanien – Police ohne Selbstbeteiligung und mit vollständiger Deckung stationärer Leistungen erforderlich
  • USA: Kein Visum verlangt Versicherung, aber eine einzelne Notfallbehandlung kann sechsstellige Beträge erreichen – Unterversicherung ist hier existenzbedrohend

Wer langfristig im Ausland lebt – ob ein Jahr oder dauerhaft –, sollte die Versicherungswahl nicht am Zielland allein ausrichten, sondern von Anfang an eine skalierbare Lösung wählen. Langzeit-Krankenversicherungen für Auswanderer bieten häufig länderspezifische Zusatzmodule und bewährte Konsulatsanerkennungen, die Ad-hoc-Lösungen schlicht nicht leisten können. Der entscheidende Unterschied liegt dabei oft nicht im Preis, sondern in der Formulierung einzelner Vertragsklauseln – die im Ernstfall über Kostenübernahme oder Ablehnung entscheiden.

Kostenrisiken im Ausland: Wenn die PKV nicht zahlt und wie man Deckungslücken vermeidet

Die häufigste Kostenfalle beginnt mit einem Missverständnis: Viele Versicherte gehen davon aus, dass eine private Krankenversicherung mit Auslandsschutz im Ernstfall vollständig greift – unabhängig davon, wo sie sich aufhalten und wie lange. Die Realität ist deutlich differenzierter. Entscheidend sind Klauseln zu Aufenthaltsdauer, Rücktransportkosten, lokalen Ärzten versus spezialisierten Kliniken und dem Unterschied zwischen vorübergehendem Auslandsaufenthalt und echtem Wohnsitzwechsel.

Chronische Erkrankungen sind ein besonders kritischer Punkt: Viele PKV-Tarife erstatten im Ausland keine Behandlungen für Erkrankungen, die bereits vor dem Auslandsaufenthalt bekannt waren – zumindest nicht dauerhaft. Ein Diabetiker, der sechs Monate in Südostasien verbringt, kann schnell in eine Situation geraten, in der seine Insulinversorgung oder Folgeuntersuchungen als "nicht notfallbedingt" eingestuft und damit abgelehnt werden. Bei beliebten Auswandererzielen wie Thailand zeigen sich diese Fallstricke besonders deutlich – die konkreten Abrechnungsprobleme mit lokalen Kliniken und westlichen Versicherern sind dort ein bekanntes Thema unter Expats.

Die kritischsten Deckungslücken im Überblick

  • Aufenthaltsdauer-Klauseln: Viele deutsche PKV-Tarife begrenzen den Auslandsschutz auf 6 bis 12 Monate. Wer länger bleibt, ohne den Tarif anzupassen, verliert den Schutz oft stillschweigend – ohne Kündigung oder Hinweis des Versicherers. Mehr dazu, wie lange ein Auslandsaufenthalt im Rahmen einer bestehenden PKV versicherungsrechtlich möglich ist, erklärt dieser Überblick zu Aufenthaltsgrenzen und Vertragskonsequenzen.
  • Rücktransport und Repatriierung: Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland können 30.000 bis über 100.000 Euro betragen. Nicht jede PKV schließt das automatisch ein – oft ist ein separater Baustein nötig.
  • Nicht anerkannte Leistungserbringer: Behandlungen bei Ärzten ohne westliche Zulassung oder in Privatkliniken, die nicht im Netzwerk des Versicherers gelistet sind, können zur vollständigen Ablehnung führen.
  • Zahnersatz und Vorsorge: Präventionsleistungen und umfangreiche Zahnsanierungen werden im Ausland häufig nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet.
  • Psychische Erkrankungen: Trotz gestiegener Sensibilisierung sind psychotherapeutische Behandlungen im Ausland in vielen Tarifen weiterhin stark begrenzt.

Strategien zur Absicherung ohne teure Doppelstrukturen

Wer dauerhaft oder langfristig ins Ausland geht, sollte seinen PKV-Tarif nicht einfach laufen lassen, sondern aktiv umstrukturieren. Für EU-Länder gilt dabei: Eine lokale private Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, um Lücken zu schließen, ohne die deutsche PKV vollständig aufzugeben. In Spanien zum Beispiel – einem der beliebtesten Ziele für deutschsprachige Auswanderer – lässt sich mit einer lokalen Krankenversicherung in Spanien der Zugang zum privaten Gesundheitssystem deutlich günstiger und zuverlässiger regeln als über den deutschen Tarif allein.

Der praktische Ansatz für Auswanderer: Vor dem Umzug eine schriftliche Deckungsauskunft beim Versicherer einholen, konkrete Szenarien abfragen (chronische Krankheit, Notfalloperation, Rücktransport) und das Ergebnis dokumentieren. Mündliche Zusagen gelten im Leistungsfall wenig. Wer in mehreren Ländern lebt oder regelmäßig zwischen Deutschland und dem Ausland pendelt, sollte zudem prüfen, ob ein internationaler Krankenversicherungstarif die kosteneffizientere Lösung ist – auch wenn die Prämien auf den ersten Blick höher erscheinen.

PassportCard und internationale PKV-Alternativen: Direkte Abrechnung statt Vorkasse-Modell

Das klassische Erstattungsprinzip der deutschen PKV funktioniert in Deutschland reibungslos – im Ausland wird es zum Problem. Wer in Bangkok, Buenos Aires oder Barcelona zum Arzt geht, muss die Rechnung oft in bar bezahlen, auf Deutsch übersetzen, einreichen und wochenlang auf Erstattung warten. Für Auswanderer, die dauerhaft im Ausland leben, ist dieses Modell im Alltag kaum praktikabel.

Das PassportCard-Prinzip: Bezahlen wie mit einer Debitkarte

PassportCard löst dieses strukturelle Problem mit einem technisch eleganten Ansatz: Versicherte erhalten eine Zahlungskarte, die direkt mit dem Versicherer verbunden ist. Der Arzt oder das Krankenhaus stellt die Rechnung aus, der Versicherte zeigt die Karte, PassportCard prüft den Vorgang in Echtzeit und gibt das Guthaben frei – ohne Vorleistung, ohne Papierkrieg. Für Auswanderer, die dauerhaft im Ausland leben, ist das ein erheblicher praktischer Vorteil. Wer sich für dieses Modell interessiert, findet in unserem ausführlichen Überblick zu PassportCard als PKV-Lösung für Auswanderer alle Details zu Tarifen, Leistungsumfang und Voraussetzungen. Der Leistungsumfang orientiert sich an internationalen PKV-Standards: stationäre und ambulante Behandlungen, Spezialisten, Notfallversorgung weltweit. Die Beiträge variieren je nach Alter und Tarif erheblich – ein 35-Jähriger zahlt derzeit zwischen 150 und 300 Euro monatlich für einen soliden Basisschutz, ein 55-Jähriger kann schnell auf 500 Euro und mehr kommen. Entscheidend ist außerdem die Frage der Selbstbeteiligung: Höhere Selbstbehalte von 500 bis 2.500 Euro jährlich senken die Prämie spürbar, setzen aber Liquiditätsreserven voraus.

Internationale Alternativen: Cigna, Allianz Care und AXA im Vergleich

Neben PassportCard gibt es etablierte internationale Krankenversicherer, die speziell auf Expats und Auswanderer ausgerichtet sind. Cigna Global, Allianz Care und AXA – Global Healthcare bieten ebenfalls direkte Abrechnungsmodelle mit weltweit akzeptierten Netzwerkkliniken. Der entscheidende Unterschied zur deutschen PKV liegt in der Philosophie: Diese Anbieter denken von Anfang an international – keine Auslandsdeckungsgrenzen, keine Erstattungsdeckel für „außereuropäisches Ausland", keine Begrenzung auf 6 oder 12 Monate. Wer plant, langfristig außerhalb Deutschlands zu leben, sollte sich frühzeitig mit diesen Optionen auseinandersetzen. Unser Guide zu privater Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland zeigt, welche Kriterien bei der Tarifauswahl wirklich entscheidend sind. Besonders wichtig: die Frage der Rückkehroption nach Deutschland und ob ein Tarif die spätere Wiederaufnahme in die deutsche GKV oder PKV ermöglicht. Ein häufig unterschätztes Risiko betrifft Regionen mit besonders hohen medizinischen Kosten. Wer etwa in Südostasien lebt, sollte die Kostendynamik lokaler Privatkliniken kennen – wie die typischen Kostenfallen bei privaten Krankenversicherungen in Thailand aussehen, überrascht selbst erfahrene Expats. Internationale Spitalketten wie Bumrungrad in Bangkok rechnen auf US-Niveau ab – ohne passende Deckung schnell existenzbedrohend.
  • Direktabrechnung eliminiert Vorfinanzierungsrisiko bei teuren Behandlungen
  • Netzwerkkliniken bieten garantierte Abrechnung ohne bürokratischen Aufwand
  • Dollarindexierte Policen schützen vor Währungsrisiken bei US-nahen Märkten
  • Rückkehrklauseln sichern Versicherbarkeit in Deutschland für die Zukunft
Die Entscheidung zwischen PassportCard, internationalen Versicherern und einer ruhenden deutschen PKV hängt von drei Faktoren ab: Zielland, geplante Aufenthaltsdauer und medizinische Vorgeschichte. Wer Vorerkrankungen mitbringt, muss bei internationalen Anbietern mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen kalkulieren – Transparenz bei der Antragstellung ist dabei nicht nur ethisch geboten, sondern im Leistungsfall überlebenswichtig.

Rückkehr nach Deutschland – PKV-Wiederaufnahme, Anwartschaft und Beitragsfallen nach Auslandsaufenthalt

Wer nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehrt, steht vor einer oft unterschätzten Herausforderung: der Wiederherstellung des Krankenversicherungsschutzes. Wer beim Umzug ins Ausland die richtige Weichenstellung in der PKV versäumt hat, zahlt bei der Rückkehr oft den Preis – in Form von Wartezeiten, Gesundheitsprüfungen oder massiv höheren Beiträgen.

Grundsätzlich gilt: Die PKV ist ein Individualvertrag. Wer ihn kündigt, verliert alle erworbenen Rechte – insbesondere die kalkulationsrelevanten Altersrückstellungen, die über Jahrzehnte angespart wurden. Ein 45-Jähriger, der fünf Jahre im Ausland war und seinen PKV-Vertrag seinerzeit gekündigt hat, muss bei der Wiederaufnahme eine vollständige Risikoprüfung durchlaufen und zahlt Beiträge auf Basis seines aktuellen Alters und Gesundheitszustands. Das kann mehrere Hundert Euro monatlich teurer werden als der ursprüngliche Vertrag.

Anwartschaftsversicherung: Die unterschätzte Schutzmaßnahme

Die Anwartschaftsversicherung ist das zentrale Instrument, um PKV-Rechte während eines Auslandsaufenthalts zu konservieren. Sie existiert in zwei Varianten: die kleine Anwartschaft sichert lediglich die erworbenen Altersrückstellungen und verhindert eine erneute Gesundheitsprüfung – Beiträge liegen je nach Versicherer zwischen 20 und 80 Euro monatlich. Die große Anwartschaft friert zusätzlich den Leistungsstand und den ursprünglichen Tarifbeitrag ein und kostet entsprechend mehr, oft 30 bis 50 Prozent des regulären Beitrags. Wer dauerhaft im Ausland lebt und die PKV-Mitgliedschaft strategisch planen möchte, sollte diese Entscheidung bereits vor dem Umzug mit dem Versicherer klären – rückwirkend ist keine Anwartschaft abschließbar.

Praktisch bedeutet das: Wer als Selbstständiger für drei Jahre nach Singapur geht und eine kleine Anwartschaft für 50 Euro monatlich hält, zahlt insgesamt 1.800 Euro – und kehrt ohne Gesundheitsprüfung in seinen alten Tarif zurück. Wer stattdessen kündigt, muss bei Rückkehr als dann 40-Jähriger möglicherweise einen Risikozuschlag wegen einer zwischenzeitlich diagnostizierten Erkrankung akzeptieren oder wird für bestimmte Leistungen ausgeschlossen.

Rückkehr ohne Anwartschaft – die realen Optionen

Wer ohne Anwartschaft zurückkommt, hat begrenzte Möglichkeiten. Als Angestellter mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro) kann die PKV neu beantragt werden, allerdings mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen. Wer nach längerer Selbstständigkeit oder als Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern kein sofortiges Beschäftigungsverhältnis hat, landet zunächst zwangsweise in der GKV – und muss die PKV-Aufnahmevoraussetzungen erst wieder erfüllen.

Einige Versicherer bieten zudem spezielle Rückkehrertarife an, die eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ermöglichen, wenn der Auslandsaufenthalt nachweislich beruflich bedingt war. Diese Regelungen sind jedoch sehr versichererspezifisch und selten dokumentiert – hier lohnt sich aktives Nachfragen. Für Auswanderer, die von Anfang an flexible Lösungen bevorzugen und den klassischen PKV-Vertrag vermeiden wollen, bieten Konzepte wie grenzenlose Krankenversicherung für international mobile Menschen eine echte Alternative, die auch die Rückkehr nach Deutschland deutlich unkomplizierter gestaltet.

  • Anwartschaft vor Abreise abschließen – rückwirkend nicht möglich
  • Kündigungsfristen beachten: PKV-Kündigung oft erst zum Jahresende mit 3 Monaten Frist
  • Bei Rückkehr sofort Krankenversicherungspflicht prüfen – Lücken sind nicht nachversicherbar
  • Gesundheitsprüfung ehrlich ausfüllen – Falschangaben führen zur Vertragsanfechtung
  • Altersrückstellungen bei Versichererwechsel via § 204 VVG teilweise übertragbar

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Ein- und Auswanderer

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich ins Ausland ziehe?

Bei einem Umzug ins Ausland können Sie Ihre PKV entweder ruhend stellen, kündigen oder den Vollschutz weiterführen. Die Wahl hängt von der Dauer des Auslandsaufenthaltes und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Welche Optionen habe ich als Einwanderer in Deutschland?

Einwanderer haben je nach Einkommen und Status verschiedene Zugangswege zur PKV. Fachkräfte mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können direkt in die PKV einsteigen, während andere ggf. zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich im Ausland ausreichend versichert bin?

Achten Sie darauf, dass Ihre PKV einen weltweiten Schutz bietet und die Bedingungen für längere Auslandsaufenthalte klar definiert sind. Einige Tarife bieten spezielle Zusatzoptionen für ausländische Aufenthalte an.

Was sind die Risiken, wenn ich meine PKV kündige?

Die Kündigung Ihrer PKV führt zum Verlust aller erworbenen Altersrückstellungen und es kann schwierig werden, zu späteren Bedingungen erneut in die PKV aufgenommen zu werden, oft verbunden mit höheren Beiträgen und Risikoausschlüssen.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung und wann sollte ich sie abschließen?

Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihre Rechte in der PKV während eines Auslandsaufenthalts. Sie sollten diese abschließen, bevor Sie ins Ausland gehen, um zu vermeiden, dass Sie bei einer Rückkehr erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Zusammenfassung des Artikels

PKV bei Aus- & Einwanderung: Lücken vermeiden, Kosten sparen. Unser Guide erklärt Fristen, Fallstricke & die besten Optionen für Expats.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Überprüfen Sie die Optionen für Ihre PKV, bevor Sie auswandern: Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Vertrag ruhend stellen, kündigen oder weiterführen möchten. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, die sich auf Ihre Rückkehr nach Deutschland auswirken können.
  2. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes an die Krankenversicherung. Länder wie Spanien und Thailand haben besondere Nachweispflichten, die für Ihre Versicherung entscheidend sein können.
  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre PKV weltweit gültig ist, insbesondere wenn Sie in Länder mit hohen Behandlungskosten ziehen. Achten Sie auf Tarife, die keine Wohnsitzbindung haben, um unerwartete Leistungsausschlüsse zu vermeiden.
  4. Erwägen Sie den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, um Ihre PKV-Rechte während eines Auslandsaufenthalts zu sichern. Dies kann helfen, höhere Kosten und Risikoausschlüsse bei der Rückkehr nach Deutschland zu vermeiden.
  5. Dokumentieren Sie alle relevanten Fristen und Bedingungen Ihrer Versicherung. Halten Sie sich an die empfohlenen Fristen, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden und mögliche rechtliche Probleme zu verhindern.

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Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Hallesche ZE90+ZB100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Keine Erstattung
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Kündigungsfrist Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit.

Barmenia - Zahn1H+BD

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten
Zahnersatz 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr.
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen
Gesundheitsprüfung Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer.

Bayrische - Privat100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZL

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl.
Zahnstaffel Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZK

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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