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PKV, wann lohnt der Wechsel aus der GKV?

25.11.2024 840 mal gelesen 0 Kommentare
  • Ein Wechsel lohnt sich, wenn das Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind bei hohem Einkommen während der Erwerbsphase meistens günstiger als die der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Alter kehrt sich dieser Trend jedoch häufig um.
  • Bei besonderem Wert auf individuelle Leistungen und Zusatzoptionen kann die PKV vorteilhafter sein.

Einleitung

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Entscheidung, die gut überlegt sein will. Viele Menschen fragen sich, wann dieser Schritt sinnvoll ist und welche Vorteile er mit sich bringt. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Vorteile eines Wechsels zur PKV und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen. Dabei gehen wir auf finanzielle Aspekte ein und zeigen anhand eines Beispiels, wie ein Wechsel in der Praxis aussehen kann. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick, der Ihnen bei Ihrer Entscheidung hilft.

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Voraussetzungen für den Wechsel zur PKV

Um von der GKV in die PKV zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit 2009 gibt es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger krankenversichert sein muss. Dennoch gibt es Gruppen, die sich privat versichern können. Dazu gehören Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenz.

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Für das Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro jährlich. Überschreiten Angestellte dieses Einkommen, haben sie die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wirkt wie eine indirekte Beitragserhöhung, die in einigen Jahren zusätzlich zu prozentualen Beitragserhöhungen doppelt ins Gewicht fällt.

Auch Studierende haben die Option, sich privat zu versichern. Dies ist möglich, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind. Ein Wechsel in die PKV ist also immer dann möglich, wenn die Versicherungsfreiheit eintritt.

Für abhängig Beschäftigte bedeutet dies, dass ihr Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten muss. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt dabei zwei volle Monate zum Monatsende. Zudem ist eine Gesundheitsprüfung in der PKV erforderlich, um das individuelle Risiko zu bewerten.

Besonders für Angestellte und Beamte ist die PKV attraktiv, da sie eine Arbeitsgeberzuschlüssen bzw. Beihilfe erhalten, die mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Diese Faktoren sollten bei der Entscheidung für einen Wechsel zur PKV berücksichtigt werden.

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Private Krankenversicherung: Individueller Gesundheitsschutz mit mehr Freiheit und Leistung

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Versicherten weitreichende Vorteile gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – insbesondere im Hinblick auf Leistungsumfang, individuelle Wahlfreiheit und medizinische Versorgung.

Während die GKV einen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Leistungskatalog bietet, setzt die PKV auf maßgeschneiderte Tarife, die sich an den persönlichen Bedürfnissen orientieren. So können Versicherte ihren Gesundheits- und Versicherungsschutz aktiv mitgestalten – beispielsweise durch die Auswahl besonderer Leistungen in Bereichen wie Zahnmedizin, ambulante Behandlungen oder stationäre Versorgung.

Freie Arztwahl und keine Budgetvorgaben

Ein wesentlicher Vorteil der PKV ist die freie Arztwahl: Versicherte können jeden niedergelassenen Arzt, Zahnarzt oder Spezialisten konsultieren – ohne Überweisungspflicht oder Einschränkungen. Auch Privatkliniken oder Spezialpraxen mit hohem Qualitätsanspruch stehen offen. Im Gegensatz dazu sind gesetzlich Versicherte oft an Kassenzulassungen, Überweisungsketten und Budgets gebunden.

Außerdem genießen privat Versicherte das Privileg, dass Ärzte ohne Einschränkungen nach medizinischer Notwendigkeit behandeln können. Es gelten keine starren Vorgaben für die Auswahl von Medikamenten oder Therapien. In der GKV hingegen müssen Ärzte wirtschaftlich handeln und dürfen häufig nur Medikamente verordnen, die auf bestimmten Rabatt- oder Positivlisten stehen. Selbst moderne, aber teurere Präparate bleiben GKV-Patienten unter Umständen verwehrt – nicht aus medizinischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen.

Auch bei Behandlungsmethoden gilt in der GKV oft: Was medizinisch möglich wäre, wird nur dann genehmigt oder bezahlt, wenn es als „wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig“ bewertet wird. Die PKV dagegen erlaubt es Ärzten, innovative Therapien, modernste Technik und individuelle Heilverfahren einzusetzen – sofern medizinisch sinnvoll.

Transparente Abrechnung und höhere Vergütung

In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherte erhält vom Arzt eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) und reicht diese zur Erstattung bei seiner Versicherung ein. Diese Vorgehensweise sorgt für vollständige Transparenz über die erbrachten Leistungen und Kosten.

Ärzte können dabei – je nach Aufwand und Komplexität der Behandlung – bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. In besonders begründeten Fällen ist sogar eine höhere Abrechnung möglich. Das motiviert viele Ärztinnen und Ärzte, sich intensiver für ihre Privatpatienten Zeit zu nehmen und moderne Verfahren anzuwenden, da die Vergütung nicht durch gesetzliche Pauschalen oder Budgetdeckelungen limitiert ist.

In der GKV hingegen dürfen Ärzte bestimmte Leistungen nur einmal pro Quartal abrechnen. Daher kommt es nicht selten vor, dass GKV-Patienten auf einen Termin im nächsten Quartal vertröstet werden, obwohl medizinisch keine Dringlichkeit besteht – einfach weil die Leistung sonst nicht mehr vergütet werden kann.

Beitragsstruktur der PKV: Fair und leistungsgerecht

Ein weiterer Unterschied zur GKV liegt in der Beitragsberechnung. Während in der GKV das Einkommen ausschlaggebend ist, orientiert sich der Beitrag in der PKV an individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Das kann vor allem für junge, gesunde Menschen deutliche finanzielle Vorteile mit sich bringen – bei gleichzeitig höherem Leistungsniveau

Wer sollte lieber in der GKV bleiben?

Die Wahl zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) gehört zu den wichtigsten gesundheitspolitischen und finanziellen Entscheidungen im Leben. Beide Systeme haben klare Vor- und Nachteile – und nicht jede Lösung passt für jede Lebenslage oder Einkommenssituation.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Stabilität, Solidarität und Schutz für Familien

Die Entscheidung, in der GKV zu bleiben, kann für viele Menschen äußerst sinnvoll sein – besonders für Geringverdiener, Familien oder Menschen mit gesundheitlichen Vorerkrankungen.

Die einkommensabhängige Beitragsgestaltung bietet gerade in Zeiten reduzierten Einkommens (z. B. Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Rente) eine finanzielle Entlastung. Anders als in der PKV, wo Beiträge individuell kalkuliert werden und im Alter steigen können, bleiben die GKV-Beiträge proportional zum Einkommen – unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.

Ein großer Pluspunkt für Familien: In der GKV können Kinder und nicht erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden. In der PKV hingegen benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag – was die monatliche Belastung spürbar erhöht. Für Kinder können hier schnell Beiträge von 150 bis 200 € im Monat anfallen.

Die GKV verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, was sie insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden attraktiv macht. Zudem ermöglicht die GKV einen unkomplizierten Wechsel der Kasse, alle zwölf Monate – ein weiterer Punkt für Flexibilität im System.

Starke Kombination: GKV + Zusatzversicherung

Was viele nicht wissen: Wer die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Wunsch nach besseren Leistungen verbinden möchte, kann dies durch private Zusatzversicherungen erreichen. Ob Zahnzusatz, ambulante Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden – viele Zusatzversicherungen bieten hohe Leistungsniveaus, die der PKV oft ebenbürtig sind.

Diese Kombination ermöglicht es Versicherten, gezielt dort aufzurüsten, wo der gesetzliche Katalog an seine Grenzen stößt – und das bei weiterhin stabilen Beiträgen und der sozialen Sicherheit des GKV-Systems.

In der PKV ist der Versicherungsschutz individuell wählbar – von Basisschutz bis Premium-Leistung. Dafür sind aber Gesundheitsprüfungen erforderlich und es besteht kein Solidarausgleich wie in der GKV.

Rentenphase: Ein entscheidender Faktor

Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Wahl zwischen GKV und PKV ist die finanzielle Situation im Alter.

  • Wer eine niedrige Rente bezieht und auf ein begrenztes Budget angewiesen ist, ist in der GKV meist besser aufgehoben. Die einkommensabhängigen Beiträge passen sich der finanziellen Realität an und schützen so vor Überlastung.

  • Wer hingegen eine hohe Rente und zusätzlich Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen hat, muss auch in der GKV entsprechend höhere Beiträge zahlen. In solchen Fällen kann die PKV – trotz altersbedingter Beitragsanpassungen – wirtschaftlich attraktiv bleiben, da viele Leistungen bereits lebenslang vertraglich garantiert sind und keine weiteren Zuschläge durch höhere Einnahmen entstehen.

Gerade Menschen kurz vor dem Renteneintritt sollten ihre Entscheidung deshalb nicht nur nach dem aktuellen Beitrag, sondern vor allem im Hinblick auf die langfristige finanzielle Belastung und die zu erwartende Versorgungssituation im Alter treffen.

Finanzielle Aspekte beim Wechsel

Ein 30-jähriger Versicherter zahlt in einem günstigen PKV-Tarif rund 500 € monatlich – inklusive Selbstbeteiligung und Krankentagegeld. Bei einem 50-jährigen steigen die Beiträge auf etwa 650 € im Monat. Zum Vergleich: Der aktuelle Höchstbeitrag in der GKV liegt bei ca. 1.150 € pro Monat.

Auf den ersten Blick ergibt sich also eine deutliche monatliche Ersparnis zugunsten der PKV – allerdings nur unter zwei wichtigen Voraussetzungen:

  1. Das Einkommen liegt dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

  2. Es sind keine Kinder zu versichern oder sie fallen bald raus, da diese in der GKV beitragsfrei mitversichert werden können.

Denn: In der PKV kostet jedes Kind etwa 200 € monatlich, bis es selbst versicherungspflichtig wird. Unter bestimmten Bedingungen können Kinder auch beim GKV-versicherten Elternteil familienversichert sein – beispielsweise wenn der privatversicherte Elternteil unterhalb der BBG verdient.

Weitere wichtige Unterschiede und Fallstricke

Gesundheitsprüfung & Vorerkrankungen

Ein großer Unterschied zur GKV: In der PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Je nach Versicherer können Vorerkrankungen sehr unterschiedlich bewertet werden:

  • Für Asthma kann ein Versicherer einen Zuschlag von 40 € verlangen, ein anderer lehnt den Antrag vollständig ab.

  • Ein Spreizfuß bleibt bei manchen Versicherern beitragsfrei, bei anderen kostet er 30 € zusätzlich.

👉 Daher ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern dringend zu empfehlen, um realistische Angebote zu erhalten.

Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten

Angestellte profitieren in der PKV vom hälftigen Arbeitgeberzuschuss, genau wie in der GKV. Dadurch reduziert sich der effektive Beitrag deutlich. Manche Versicherer bieten darüber hinaus Bonusprogramme an – z. B. eine monatliche Gutschrift von 100 €, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden.

Selbstständige: Alles aus eigener Tasche

Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur PKV vollständig selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss. Gerade für ältere Selbstständige (z. B. mit 50 Jahren) ist entscheidend, ob sie bis zum Renteneintritt ausreichend Rücklagen aufbauen können. Denn: Auch in der PKV können Beiträge im Alter steigen – genau wie in der GKV, insbesondere bei zusätzlichen Einnahmen.

Zwei zentrale Fragen vor dem Wechsel in die PKV:

  • Bleibt das Einkommen langfristig über der BBG?

  • Wie hoch wird die spätere Rente ausfallen?

Denn auch in der GKV können die Beiträge im Alter deutlich steigen, etwa wenn zur Rente noch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einkünfte hinzukommen. Die Entscheidung sollte daher nicht nur kurzfristig getroffen, sondern an der langfristigen Einkommenssituation ausgerichtet werden.

Achtung bei der Tarifwahl

Nicht jeder günstige PKV-Tarif ist dauerhaft geeignet. Einige Anbieter bieten ausschließlich hochpreisige Exklusivtarife, die anfangs attraktiv erscheinen – in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aber keine bezahlbaren Alternativen bieten.

👉 Empfehlenswert sind Gesellschaften mit durchdachter Tarifstruktur, die interne Tarifwechsel zulassen, um flexibel auf Veränderungen im Leben reagieren zu können.

Beispiel: Ein Wechsel in der Praxis

Stellen wir uns vor, Herr Müller, ein 35-jähriger Angestellter, überlegt, von der GKV in die PKV zu wechseln. Sein Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze, was ihm den Wechsel ermöglicht. Herr Müller hat sich gründlich informiert und weiß, dass ein Wechsel nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken birgt.

Nachdem er die Angebote verschiedener PKV-Anbieter verglichen hat, entscheidet sich Herr Müller für einen Tarif, der seinen Bedürfnissen entspricht. Der gewählte Tarif bietet umfassende Leistungen und ist zunächst günstiger als seine bisherigen GKV-Beiträge. Doch Herr Müller ist sich bewusst, dass die Beiträge in der PKV im Alter steigen können.

Um auf Nummer sicher zu gehen, plant Herr Müller, einen Teil seiner Ersparnisse in eine private Altersvorsorge zu investieren. So kann er mögliche Beitragserhöhungen im Alter abfedern. Er weiß auch, dass er beim Wechsel in die PKV keine kostenlose Familienversicherung mehr hat und seine Kinder separat versichern muss.

Einige Jahre später bemerkt Herr Müller, dass seine PKV-Beiträge gestiegen sind. Anstatt das Unternehmen zu wechseln, entscheidet er sich, innerhalb seines Versicherers in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dank § 204 VVG kann er dies ohne erneute Gesundheitsprüfung tun und behält seine Alterungsrückstellungen.

Herr Müller erkundigt sich bei seinem Versicherer über die Beitragsentwicklung und Wechselmöglichkeiten. Er erhält umfassende Informationen und kann so eine fundierte Entscheidung treffen. Durch den Tarifwechsel spart er monatlich einen erheblichen Betrag, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

Dieses Beispiel zeigt, dass ein Wechsel in die PKV gut überlegt sein sollte. Es ist wichtig, alle Optionen zu prüfen und sich über die langfristigen finanziellen Auswirkungen im Klaren zu sein. Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV kann oft eine kostengünstige Alternative sein, ohne die Nachteile eines kompletten Versicherungswechsels in Kauf nehmen zu müssen.

Fazit

Der Wechsel von der GKV zur PKV ist eine Entscheidung, die gut durchdacht sein muss. Es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, und jeder sollte seine persönliche Situation genau prüfen. Finanziell gut gestellte Personen kann die PKV eine attraktive Option sein, insbesondere wenn sie mit ihrem aktuellen Tarif unzufrieden sind.

Wichtig ist, die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen. Während die PKV anfangs günstiger sein kann, steigen die Beiträge im Alter oft an. Ein Wechsel sollte daher nicht nur auf kurzfristige Vorteile abzielen. Seit 2009 ist es möglich, Teile der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel mitzunehmen, was den finanziellen Verlust bei einem Anbieterwechsel mindern kann.

Menschen mit Vorerkrankungen oder einem geringeren Einkommen sollten besonders vorsichtig sein. Hier können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse die Vorteile eines Wechsels schnell zunichtemachen. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und eine umfassende Beratung sind unerlässlich.

Verbraucherzentralen bieten nützliche Beratungen an, die bei der Entscheidungsfindung helfen können. Zudem sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Informationen über die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre bereitzustellen, was Transparenz schafft und bei der Auswahl des richtigen Tarifs unterstützen kann.

Insgesamt ist der Wechsel zur PKV eine Möglichkeit, die gut überlegt sein sollte. Die Vorteile müssen gegen die potenziellen Risiken abgewogen werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die den eigenen Bedürfnissen und der finanziellen Situation entspricht.


FAQ zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)

Wer kann von der GKV in die PKV wechseln?

Personen, die sich privat versichern können, sind Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro im Jahr 2024. Auch Studierende, die sich von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen, können wechseln.

Welche Vorteile bietet die PKV im Vergleich zur GKV?

Die PKV bietet oft besseren Zugang zu medizinischen Leistungen, individuell anpassbare Tarife und Beitragsrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Sie ist besonders attraktiv für Beihilfeberechtigte wie Beamte.

Wann ist es besser, in der GKV zu bleiben?

Für Geringverdiener, Personen mit Vorerkrankungen oder jene mit Familien, da die GKV kostenfreie Familienversicherung bietet und keine Gesundheitsprüfung erfordert, ist es oft vorteilhafter, in der GKV zu bleiben.

Welche finanziellen Aspekte sind beim Wechsel zur PKV zu beachten?

Wichtig ist die Kalkulation der langfristigen Beitragshöhe, die Möglichkeit des Tarifwechsels gemäß § 204 VVG, um Kosten zu senken, sowie die Auswirkungen eines Selbstbehalts auf die Beiträge.

Was ist beim Tarifwechsel innerhalb der PKV zu beachten?

Ein Tarifwechsel kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, solange keine Mehrleistungen beantragt werden. Beim Wechsel bleiben alle Alterungsrückstellungen erhalten, was finanziell vorteilhaft ist.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Vorteile eines Wechsels von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung, wobei finanzielle Aspekte und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Er erklärt, für welche Personengruppen ein Wechsel sinnvoll sein könnte und wann es besser ist, in der GKV zu bleiben.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie Ihre Einkommenssituation: Bevor Sie den Wechsel von der GKV zur PKV in Betracht ziehen, stellen Sie sicher, dass Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, um die Voraussetzungen für einen Wechsel zu erfüllen.
  2. Individuelle Bedürfnisse analysieren: Überlegen Sie, welche medizinischen Leistungen Ihnen besonders wichtig sind und ob diese durch einen individuell angepassten Tarif in der PKV besser abgedeckt werden können als in der GKV.
  3. Zukunftsplanung berücksichtigen: Bedenken Sie, dass die Beiträge in der PKV im Alter steigen können. Planen Sie frühzeitig finanzielle Rücklagen oder eine private Altersvorsorge ein, um späteren finanziellen Belastungen entgegenzuwirken.
  4. Familienplanung einbeziehen: Beachten Sie, dass es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung gibt. Bei einem Wechsel müssen Familienmitglieder jeweils eigene Versicherungsverträge abschließen.
  5. Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote von Verbraucherzentralen oder unabhängigen Versicherungsberatern, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und die langfristigen finanziellen Auswirkungen eines Wechsels abzuwägen.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

 
  Barmenia - Zahn90+BD Hallesche ZE90+ZB100 Barmenia - Zahn1H+BD Bayrische - Privat100 Hanse Merkur - EZL Hanse Merkur - EZK
Prophylaxe / PZR 80% bis max. 200 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Keine Erstattung Prophylaxe und Bleaching bis 200,-€ p.a. inkl. 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung. Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100%, Zahnstaffel beachten 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung. 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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