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Krankenversicherung: Reformen bringen neue Belastungen und Chancen für Versicherte

Symbolbild – ganz oder teilweise KI-generiert
18.07.2026 12 mal gelesen 0 Kommentare

Pressespiegel: Neue Belastungen und Entscheidungen rund um die Krankenversicherung

Gesundheitsreform: PKV-Versicherte könnten künftig profitieren

Die „WELT“ berichtet über eine Gesundheitsreform, durch die sich die Belastungen für gesetzlich Versicherte erhöhen sollen. Ausgerechnet privat Krankenversicherte könnten demnach künftig häufig weniger selbst tragen.

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Der Beitrag kündigt eine Berechnung dazu an, in welcher Höhe Kundinnen und Kunden der privaten Krankenversicherung profitieren könnten. Als weiteren Vorteil nennt die „WELT“ eine zusätzliche Entwicklung, die PKV-Versicherte künftig genießen könnten. Konkrete Beträge oder weitere Einzelheiten sind im vorliegenden Inhalt jedoch nicht enthalten.

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Zusammenfassung: Laut „WELT“ könnten privat Krankenversicherte zu den heimlichen Profiteuren der Gesundheitsreform gehören, während gesetzlich Versicherte stärker belastet werden.

Aktivrente: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bleibt bestehen

Die „Main-Post“ berichtet über die zum 1. Januar 2026 eingeführte Aktivrente. Sie soll Rentnerinnen und Rentner dazu motivieren, auch nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten, und steht vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland.

Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt sich im Jahr 2026 ein Betrag von 36.348 Euro pro Jahr.

Die Steuerfreiheit entbindet laut „Main-Post“ jedoch nicht von Sozialabgaben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden. Beiträge zur Rentenversicherung müssen hälftig nur die Arbeitgeber zahlen; Rentnerinnen und Rentner können sich freiwillig beteiligen, um weitere Ansprüche aus der Rentenversicherung zu erhalten.

Die Aktivrente gilt ausschließlich für Personen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Ein früherer Renteneintritt, um anschließend den steuerfreien Betrag zu nutzen, ist nicht möglich. Außerdem ist die Regelung auf reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beschränkt.

Nicht vorgesehen ist die Aktivrente laut „Main-Post“ für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Für die private Krankenversicherung soll es keinen Unterschied zu gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen mit Angestellten geben, die noch keine Rente beziehen.

Arbeitgeber zahlen laut Techniker Krankenkasse die Hälfte des Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Höchstzuschuss 508,59 Euro pro Monat.

AngabeWert
Einführung der Aktivrente1. Januar 2026
Steuerfreier Hinzuverdienstbis zu 2000 Euro pro Monat
Jahresbetrag zusammen mit dem Grundfreibetrag36.348 Euro pro Jahr
Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2026508,59 Euro pro Monat

Infobox: Die „Main-Post“ stellt klar, dass der Arbeitgeber auch bei der Aktivrente grundsätzlich die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung übernimmt. Der maximale Zuschuss liegt 2026 bei 508,59 Euro pro Monat.

Private Krankenversicherung: Niedrige Beiträge können langfristig teuer werden

Das „Presseportal“ veröffentlicht eine Einschätzung von Andre Funke zur privaten Krankenversicherung. Im Mittelpunkt stehen die Auswahl von Tarifen, die zunehmende Informationsflut und die Frage, wie Verbraucher langfristige Sicherheit von kurzfristig niedrigen Beiträgen unterscheiden können.

Funke ist laut Veröffentlichung seit 1993 auf die Beratung rund um die private Krankenversicherung spezialisiert. Er beobachtet, dass soziale Medien, Vergleichsportale, Werbeanzeigen und vermeintliche Experten die Orientierung für Angestellte, Selbstständige und Beamte erschweren.

„Viele Menschen befinden sich heute in einem emotionalen Wechselbad aus Angst, Unsicherheit und widersprüchlichen Informationen. Am Ende wissen sie oft nicht mehr, wem sie überhaupt vertrauen können“, erklärt Andre Funke laut „Presseportal“.

Als häufigsten Fehler nennt Funke die Entscheidung allein nach dem Preis. Verbraucher würden zunächst die monatlichen Beiträge verschiedener Tarife vergleichen und sich am günstigsten Angebot orientieren. Dadurch könnten jedoch Leistungen reduziert oder vollständig ausgeschlossen werden.

„Eine Krankenversicherung sollte niemals ausschließlich nach dem günstigsten Beitrag ausgewählt werden. Gesundheit ist keine kurzfristige Entscheidung, sondern eine Absicherung für das gesamte Leben“, betont Funke laut „Presseportal“.

Als mögliche Folgen unzureichender Leistungen nennt der Beitrag fehlende oder eingeschränkte Leistungen für Rehabilitation, moderne Behandlungsmethoden und spezialisierte Therapien. Daraus könnten Jahre später erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Sobald gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sei ein späterer Wechsel in leistungsstärkere Tarife häufig nicht mehr möglich.

Moderne Tarife böten heute mehr Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung als noch vor einigen Jahren. Dazu gehörten erweiterte Leistungsoptionen und eine größere Flexibilität bei veränderten Lebenssituationen. Familiengründung, berufliche Veränderungen und neue gesundheitliche Anforderungen ließen sich in vielen modernen Tarifen besser berücksichtigen.

Der Beitrag hebt außerdem die Altersvorsorge hervor. Eine mögliche Beitragsersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung könne in vielen Fällen für zusätzliche Rücklagen genutzt werden. Funke warnt zugleich davor, lediglich den heutigen Beitrag zu betrachten, und stellt die langfristige Planung in den Mittelpunkt.

„Viele Menschen betrachten nur den heutigen Beitrag. Dabei ist die langfristige Planung entscheidend. Wer frühzeitig die richtigen Entscheidungen trifft, kann später von deutlich stabileren finanziellen Rahmenbedingungen profitieren“, erläutert Funke laut „Presseportal“.

Auch Vorsorgeleistungen werden als wichtiger Aspekt genannt. Hochwertige PKV-Tarife böten häufig umfangreiche Vorsorgeleistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgingen. Regelmäßige und umfassende Untersuchungen könnten insbesondere bei der Früherkennung bestimmter Erkrankungen eine wichtige Rolle spielen.

Beratungsfälle zeigen die Bedeutung der Leistungsdetails

Als Beispiel beschreibt das „Presseportal“ ein Beratungsgespräch mit einem 67-jährigen Interessenten, der noch in die private Krankenversicherung wechseln wollte. Er habe lange angenommen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand automatisch deutlich günstiger werde, und sich zugleich wegen zunehmender Wartezeiten sowie sinkender Leistungen im Gesundheitssystem Sorgen gemacht.

„Es geht längst nicht mehr nur um Beiträge oder Tarife. Es geht um Sicherheit, Verlässlichkeit und die Sorge, im entscheidenden Moment nicht die medizinische Versorgung zu erhalten, die man sich wünscht“, sagt Funke laut „Presseportal“.

Ein weiterer Fall betrifft eine Kundin, die wegen einer risikoreichen Schwangerschaft frühzeitig ihre berufliche Tätigkeit aufgeben musste. Dank eines abgesicherten Krankentagegeldes blieb ihre finanzielle Situation laut Beitrag stabil.

Das Kind wurde im sechsten Schwangerschaftsmonat geboren und benötigte eine hochspezialisierte medizinische Versorgung in einer Kinderklinik. Die Behandlungskosten wurden vollständig übernommen.

„Solche Situationen zeigen, worum es bei einer guten Krankenversicherung wirklich geht. Nicht um Werbeversprechen oder den günstigsten Beitrag, sondern um Sicherheit in Momenten, die das gesamte Leben verändern können“, erklärt Funke laut „Presseportal“.

PKV nicht automatisch für jeden geeignet

Das „Presseportal“ weist zugleich darauf hin, dass die private Krankenversicherung nicht automatisch für jeden Menschen die passende Lösung ist. Entscheidend seien die individuelle Lebenssituation, das Einkommen, die Familienplanung, berufliche Perspektiven und persönliche Gesundheitsziele.

„Eine ehrliche Beratung bedeutet auch, offen anzusprechen, wenn die private Krankenversicherung nicht zur persönlichen Situation eines Kunden passt“, sagt Funke laut „Presseportal“.

Wer sich bewusst für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte nach dieser Einschätzung vor allem die Leistungsdetails prüfen. Der teuerste Tarif sei nicht automatisch der beste, während der günstigste Tarif langfristig ebenfalls nicht die richtige Wahl sein müsse.

Als künftige Herausforderungen nennt der Beitrag den demografischen Wandel, steigende Gesundheitskosten und den zunehmenden Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Gleichzeitig wachse der Wunsch nach individueller Betreuung, schnellerem Zugang zu Spezialisten und langfristiger Planungssicherheit.

„Je älter wir werden, desto größer wird unser Wunsch nach Sicherheit, Verlässlichkeit und einer bestmöglichen medizinischen Versorgung. Eine Versicherung kann kein sorgenfreies Leben garantieren. Sie kann aber dafür sorgen, dass finanzielle Belastungen in schwierigen Situationen nicht zusätzlich zur Herausforderung werden“, sagt Funke laut „Presseportal“.

Zusammenfassung: Das „Presseportal“ rückt bei der PKV-Auswahl langfristige Leistungsqualität, Vorsorge und individuelle Lebenssituationen in den Mittelpunkt. Niedrige Beiträge können demnach mit Leistungseinschränkungen verbunden sein und später zu finanziellen Belastungen führen.

Krankenkassenbeiträge 2027: Geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

„Gegen Hartz IV“ berichtet über Pläne der Bundesregierung für einen Eingriff in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2027. Vorgesehen ist demnach eine einmalige stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die vor allem Beschäftigte mit höheren Einkommen betreffen würde.

Nach den vorliegenden Angaben könnten rund 6,3 Millionen Beschäftigte betroffen sein. Sie müssten nicht auf ihr gesamtes Einkommen Beiträge zahlen, wohl aber auf einen zusätzlichen Gehaltsanteil, der bisher oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung bislang ohne zusätzliche Belastung.

Zusätzlich zur üblichen jährlichen Anpassung soll die Grenze 2027 um rund 300 Euro pro Monat angehoben werden. Beschäftigte, deren Einkommen bereits heute oberhalb der Grenze liegt, hätten dadurch eine größere beitragspflichtige Einkommensbasis.

AngabeWert
Geplante zusätzliche Anhebung 2027rund 300 Euro pro Monat
Möglicherweise betroffene Beschäftigterund 6,3 Millionen
Allgemeiner Beitragssatz 202614,6 Prozent
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 20262,9 Prozent
Durchschnittlicher GKV-Beitrag17,5 Prozent
Zusätzlicher Gesamtbeitrag laut Beispiel52,50 Euro pro Monat
Anteil der Beschäftigten laut Beispiel26,25 Euro pro Monat

Die konkrete Mehrbelastung hängt laut „Gegen Hartz IV“ vom allgemeinen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Einkommen ab. Als grober Durchschnittswert werden bei einer zusätzlichen Anhebung um rund 300 Euro pro Monat etwa 26 Euro Mehrbeitrag pro Monat für Beschäftigte genannt.

Die Beispielrechnung basiert auf einem Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent: 300 Euro multipliziert mit 17,5 Prozent ergeben 52,50 Euro zusätzlichen Krankenkassenbeitrag pro Monat. Da Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich zur Hälfte tragen, entfielen davon 26,25 Euro pro Monat auf die Beschäftigten.

Für Arbeitgeber würde ebenfalls ein höherer Kostenanteil entstehen. Besonders in Branchen mit vielen gut bezahlten Fachkräften könnten dadurch die Personalkosten steigen. Beschäftigte mit mittleren oder niedrigeren Einkommen wären von dieser besonderen Anhebung voraussichtlich nicht oder nur dann betroffen, wenn ihr Einkommen durch die neue Grenze anders eingeordnet würde.

Finanzierungsdruck und Kritik an der Reform

Als Grund für den Reformvorschlag nennt „Gegen Hartz IV“ den finanziellen Druck auf die gesetzlichen Krankenkassen. Steigende Ausgaben für medizinische Versorgung, Arzneimittel, Kliniken und Pflege belasteten das System.

Die höhere Beitragsbemessungsgrenze soll zusätzliche Einnahmen schaffen, ohne die Beiträge pauschal für alle Versicherten im gleichen Umfang anzuheben. Befürworter sehen darin eine stärkere Beteiligung von Menschen mit höheren Einkommen an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kritik kommt laut dem Beitrag sowohl von privaten als auch von gesetzlichen Krankenversicherern. Die private Krankenversicherung warnt vor einer Sonderbelastung für gut ausgebildete Fachkräfte und Leistungsträger. Eine höhere Abgabenlast könne die Attraktivität von Beschäftigung zusätzlich beeinträchtigen.

Auch aus der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Bedenken. Höhere Beiträge für Gutverdiener könnten den Anreiz erhöhen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen wäre dies problematisch, weil Versicherte mit hohen Einkommen bislang wichtige Beiträge zur Finanzierung der Solidargemeinschaft leisten.

Unterstützung erhält der Vorschlag aus Teilen der Sozialpolitik und von Sozialverbänden. Sie fordern laut „Gegen Hartz IV“ seit Langem, höhere Einkommen stärker in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird dabei als Grenze der Solidarität betrachtet.

Endgültig beschlossen ist die Reform noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann. Im Gesetzgebungsverfahren können sich Höhe, Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung noch verändern.

Beispiel: Angestellter Ingenieur mit Einkommen oberhalb der Grenze

„Gegen Hartz IV“ beschreibt als Praxisbeispiel einen angestellten Ingenieur, der bereits heute mehr als die geltende Beitragsbemessungsgrenze verdient. Bisher wird deshalb nur ein begrenzter Teil seines Einkommens für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge berücksichtigt.

Würde die Grenze 2027 zusätzlich um rund 300 Euro pro Monat steigen, wäre dieser Betrag beitragspflichtig. Bei einem kombinierten Beitragssatz aus allgemeinem Beitrag und Zusatzbeitrag würde die zusätzliche Belastung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen.

Für den Beschäftigten könnte dies bedeuten, dass sein Nettogehalt jeden Monat um einige Dutzend Euro niedriger ausfällt. Gleichzeitig würden die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers steigen.

Infobox: Laut „Gegen Hartz IV“ könnten 2027 vor allem Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sein. Geplant ist eine zusätzliche Anhebung um rund 300 Euro pro Monat; endgültig beschlossen ist die Reform noch nicht.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Der Pressespiegel beleuchtet mögliche PKV-Vorteile, den Arbeitgeberzuschuss bei der Aktivrente und die Bedeutung langfristig leistungsstarker Tarife.

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Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
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Zahnersatz 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, Zahnstaffel beachten.
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Kieferorthopädie 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Kündigungsfrist Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit.

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Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen
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Bayrische - Privat100

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR 100% für allgemeine Prophylaxe und prof. Zahnreinigung.
Zahnbehandlung 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZL

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Max 65,-€ pro Behandlung.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 100% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 65%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl.
Zahnstaffel Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall.
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen.
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter.
Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.

Hanse Merkur - EZK

Zahnzusatzversicherung
Prophylaxe / PZR Max. 130 €/Jahr für Prophylaxe und prof. Zahnreinigung. Pro Behandlung 65,-€ max.
Zahnbehandlung 100% der Restkosten nach evtl. GKV-Leistung.
Zahnersatz 90% inkl. GKV- Leistung, ohne GKV-Leistung 50%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis, Zahnstaffel beachten.
Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
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Inlays/ Implantate 90% inkl. GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 80% inkl. GKV-Leistung, bei regelm. Prophylaxe bis zu 90%, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% zusammen mit der GKV-Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 100% inkl. GKV- Leistung, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten. 90% inkl. GKV- Leistung, sonst 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten.
Preis (Alter 30 ca. 21,20€ mtl / 60 Jahre ca. 47,50€ mtl) Alter 30 ca. 18,90€ mtl. / Alter 60 ca. 40,90€ mtl. Alter 30 ca. 23,60€ mtl. / Alter 60 ca. 64,50€ mtl. Alter 30 ca. 30,05€ mtl. / Alter 60 ca. 84,14€ mtl. Alter 30 ca. 30,85€ mtl. / Alter 60 ca. 69,51€ mtl. Alter 30 ca. 21,81€ mtl. / Alter 60 ca. 49,27€ mtl.
Zahnstaffel Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Ab dem 6. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel-Begrenzung. 1. Jahr = Rumpfjahr. Erstattung für Zahnbeh., Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr. Ab dem 4. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall. Max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Ab dem 5. Jahr ohne Zahnstaffel- Begrenzung. Keine Begrenzung bei Unfall
Kieferorthopädie 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 18. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 1000 EUR, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 21. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 2000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. 100% bis zum 19. Lebensjahr bis max. Gesamterstattung 5000 EUR, Altersgrenze entfällt bei Unfall, Zahnstaffel beachten. Keine Erstattung. Keine Erstattung.
Annahmerichtlichen Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. Ablehnung bei - in Summe 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen - Ablehnung bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - angeratener Aufbissschiene - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. Leistungsausschluss für laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen Ablehnung bei - 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 6,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren - laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Zahnersatz- Maßnahmen. Ablehnung bei 4 oder mehr fehlenden, nicht ersetzten Zähnen. 3,-EUR Risikozuschlag pro Zahn ab 1 fehlenden, nicht ersetzten Zahn. Leistungsausschluss bei - Parodontose in den letzten 3 Jahren
Gesundheitsprüfung Tarif zahnBD ohne Gesundheitsprüfung. Muss abgelegt werden. Tarif ZahnBD ohne Gesundheitsfragen Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden. Muss abgelegt werden.
Laufzeit Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Keine max. Vertragslaufzeit. Kein max. Eintrittsalter. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Kündigungsfrist Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. Kündigungsfrist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Tägliche kündbar unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer. 3 Monate zum 31.12. nach Mindestvertragsdauer.
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