Signal Iduna – Tarifreihe EXKLUSIV 0 / 1 / 2
Überblick
Die Tarifreihe EXKLUSIV 0 / 1 / 2 der Signal Iduna (Marke Deutscher Ring) bietet eine umfassende Vollversicherung mit hochwertigen Leistungen in allen Bereichen. Die Tarife unterscheiden sich ausschließlich durch die Selbstbeteiligung:
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EXKLUSIV 0: 0 € Selbstbeteiligung (AS)
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EXKLUSIV 1: 480 € Selbstbeteiligung (AS), bis 20. Lebensjahr 240 €
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EXKLUSIV 2: 960 € Selbstbeteiligung (AS), bis 20. Lebensjahr 480 €
Die Selbstbeteiligung gilt für ambulante und stationäre Leistungen, nicht jedoch für Zahnleistungen.
Ambulante Leistungen
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Ärztliche Behandlung: 100 %, auch über den Höchstsätzen der GOÄ
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Naturheilverfahren: 100 % für in der Praxis bewährte Methoden, keine Hufelandliste
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Heilpraktiker: 80 % bis max. 2.000 € Rechnungsbetrag/Jahr (nach GebüH-Höchstsätzen)
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Heilmittel:
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80 %, bei schweren Krankheiten 100 %
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z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, Licht-, Elektro-, Hydrotherapie
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Höchstsätze nach Bundesbeihilfeverordnung
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100 %, offener Hilfsmittelkatalog
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Genehmigungspflicht ab 1.000 €
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max. 1× jährlich
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): 100 %, wenn medizinisches Produkt mit BfArM-Zulassung
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Sehhilfen:
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bis 300 € (600 € ab 8 Dioptrien) im 2-Jahres-Rhythmus
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bis 1.500 € für LASIK, frühestens nach 3 Jahren, neuer Anspruch nach 5 Jahren
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Psychotherapie ambulant: 80 % für max. 50 Sitzungen/Jahr (ab Sitzung 31 mit Zusage)
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Transportkosten: z. B. bei Notfall, Chemo, Dialyse oder Gehunfähigkeit
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Häusliche Krankenpflege:
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medizinische Pflegeleistungen
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Haushaltshilfe bis 10 €/h, max. 80 €/Tag für max. 4 Wochen
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Ambulante OPs: 100 % plus OP-Pauschale von 200 €
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Schutzimpfungen & Vorsorge: 100 %, beeinflussen nicht SB oder BRE
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Hospiz ambulant: gemäß GKV-Satz
Stationäre Leistungen
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Unterbringung: 1- oder 2-Bettzimmer
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Privatarztbehandlung: 100 %, auch über GOÄ-Höchstsätze
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Privatkliniken: erstattungsfähig
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Psychotherapie stationär: 100 %, ohne Genehmigung
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Gemischte Einrichtungen: Zusagepflichtig; Ausnahmen bei Notfall, Monopolkrankenhaus, akuter Erkrankung
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Vor-/Nachstationär: 3 Tage vor, 7 Tage nach stationärem Aufenthalt
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Begleitperson Kind: bis 10 Jahre, max. 14 Tage, 25 €/Tag
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Hospiz stationär: analog GKV
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Stationäre Transportkosten: 100 % (mit ärztlichem Nachweis)
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Ersatz-Krankenhaustagegeld:
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20 €/Tag bei Verzicht auf Wahlleistung Unterkunft
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30 €/Tag bei Verzicht auf Arztwahl
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Halber Satz für Kinder
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Rehabilitation: Nur Anschlussheilbehandlung (AHB) innerhalb 14 Tage nach Akutklinik; keine sonstige Kur-/Sanatoriumserstattung
Zahnärztliche Leistungen
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Zahnbehandlung: 100 % (inkl. PZR, Wurzel- und Parodontosebehandlung)
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Zahnersatz / Inlays / Implantate:
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90 % mit regelmäßiger Prophylaxe, sonst 75 %
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Implantate max. 1.250 € je Stück, inkl. Knochenaufbau
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Kieferorthopädie (KFO):
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80 % bis 21. Lj., bei erfolgreichem Abschluss +20 % Bonus
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Material-/Laborkosten: nach Preis-/Leistungsverzeichnis des Versicherers, analog Erstattungshöhe der Maßnahme
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Zahnstaffel:
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Jahr 1: 750 €
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Jahr 1–2: 1.500 €
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Jahr 1–3: 3.000 €
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Jahr 1–4: 4.500 €
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ab Jahr 5: unbegrenzt
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Unfall: unbegrenzt
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Heil- und Kostenplan: erforderlich ab 2.500 € Rechnungsbetrag
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Gebührenordnung Zahn:
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GOZ: bis 3,5-fach
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Technik: bis 2,5-fach
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Labor: bis 1,3-fach
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Auslandsschutz
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Weltgeltung: weltweit für bis zu 12 Monate bei vorübergehendem Aufenthalt
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Rücktransport: medizinisch sinnvoll/vertretbar, max. 11.000 € bei Überführung im Todesfall
Beitragsrückerstattung (BRE)
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Erfolgsabhängig:
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1 Jahr leistungsfrei = 2 Monatsbeiträge
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Kinder erhalten die halbe BRE
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Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnvorsorge bleiben ohne Einfluss auf die BRE
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Keine garantierte BRE
Kombinierbare Zusatztarife
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PVN – Pflegepflichtversicherung
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ESP-VA 43 – Krankentagegeld ab 43. Tag
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EKH 10 – Krankenhaustagegeld
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PflegeTOP – Pflegezusatz
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KurPLUS – Kurtagegeld
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JRKV – Auslandskrankenversicherung
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BE-SI – Beitragsentlastung ab 67
Beitragsbeispiel EXKLUSIV 1 (m, 30 Jahre, Stand 06/2025)
Komponente | Beitrag (EUR) |
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EXKLUSIV 1 | 513,60 |
PVN | 60,13 |
ESP-VA 43 | 24,10 |
EKH 10 | 1,05 |
PflegeTOP | 34,54 |
KurPLUS | 1,52 |
BE-SI | 28,39 |
JRKV | 1,33 |
Gesetzl. Zuschlag | 51,36 |
Gesamtbeitrag | 716,02 |
AG-Zuschuss | –340,08 |
Eigenanteil | 375,94 € |
FAQ zur privaten Krankenversicherung Signal Iduna EXKLUSIV 0 / 1 / 2
Worin unterscheiden sich die Tarife EXKLUSIV 0, EXKLUSIV 1 und EXKLUSIV 2?
Die drei Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Höhe der Selbstbeteiligung: EXKLUSIV 0 hat keine Selbstbeteiligung, EXKLUSIV 1 eine Selbstbeteiligung von 480 € (bis 20 Jahre: 240 €) und EXKLUSIV 2 eine von 960 € (bis 20 Jahre: 480 €). Die Selbstbeteiligung gilt für ambulante und stationäre Behandlungen, jedoch nicht für Zahnleistungen.
Welche ambulanten Leistungen sind abgedeckt?
Die Tarife decken 100% der ärztlichen Behandlungen, Naturheilverfahren, Heil- und Hilfsmittel sowie digitale Gesundheitsanwendungen und Schutzimpfungen ab. Für Heilpraktiker werden bis zu 2.000 €/Jahr (80%) übernommen, Sehhilfen bis 300 €/2 Jahre (600 € ab 8 Dioptrien), LASIK-OP bis 1.500 €, Psychotherapie zu 80% (max. 50 Sitzungen/Jahr) und Transportkosten bei bestimmten Indikationen.
Welche stationären Leistungen sind enthalten?
Versicherte erhalten ein Ein- oder Zweibettzimmer und können sich vom Privatarzt behandeln lassen (Erstattung auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze). Privatkliniken sind erstattungsfähig, stationäre Psychotherapie ist zu 100% abgedeckt. Auch Transportkosten, Versorgung in gemischten Einrichtungen, Ersatz-Krankenhaustagegeld und Anschlussheilbehandlung (AHB) sind Bestandteil.
Wie erfolgt die Erstattung von Zahnleistungen?
Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet. Für Zahnersatz, Inlays und Implantate 90% (bei regelmäßiger Prophylaxe, sonst 75%), Implantate max. 1.250 € pro Stück. Zahnleistungen haben eine Staffelung in den ersten Jahren, ab dem 5. Jahr gibt es keine Begrenzung. Kieferorthopädie ist bis zum 21. Lebensjahr zu 80% versichert, mit Abschlussbonus. Die Erstattung erfolgt bis zu bestimmten Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOZ/Technik/Labor).
Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja, die Versicherung gilt weltweit für bis zu 12 Monate bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es sind medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte sowie Kosten bei Überführung bis 11.000 € im Todesfall abgesichert.